Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Nach sozialdemokratischer Auffassung ist Arbeit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben grundlegend. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die finanziellen Mittel für die Bundesagentur für Arbeit für die kommenden Jahre stark zurückgefahren werden. Dieses Gesetz wurde am Freitag in 2. und 3. Lesung von CDU/CSU und FDP verbschiedet. Bereits 2011 werden zwei Milliarden weniger für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Die Einschnitte werden in den Folgejahren jeweils um weitere zwei Milliarden vergrößert. Somit stehen ab 2014 jährlich acht Milliarden weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Außerdem wurden viele Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik gestrichen.
Im Hinblick auf die drastischen finanziellen Kürzungen ist vor allem die Umwandlung zahlreicher Pflicht- in Ermessensleistungen kritisch zu betrachten. Das bedeutet, dass Arbeitslose nicht mehr das Recht auf bestimmte Maßnahmen haben, sondern die Kassenlage entscheidet, ob sie gefördert werden oder nicht. Durch fehlende Finanzmittel ist der Ermessensspielraum für die Arbeitsvermittler sehr stark eingeschränkt. Diese Maßnahme betrifft unter anderem den zu Zeiten der Großen Koalition 2008 eingeführten Gründungszuschuss für Arbeitslose sowie die gesetzlich festgeschriebene Rechte von Schulabbrechern, einen Schulabschluss nachzuholen.
Insbesondere dem Problem der hohen Langzeitarbeitslosigkeit – mehr als eine Million Menschen befinden sich seit mehr als zwei Jahren im Leistungsbezug – kann nicht mehr effektiv entgegengewirkt werden. Die Chance auf Zugang zu Arbeit wird für viele Menschen deutlich geschwächt. Damit saniert Schwarz-Gelb den Haushalt auf Kosten der Arbeitssuchenden. Die Chance auf Zugang zu Arbeit wird besonders für Langzeitarbeitslose, alleinerziehende Frauen, Menschen mit Behinderungen und Migranten erschwert. Die Auswirkungen spüren wir auch im Kreis Unna. Sozialkaufhäuser, Tafeln, Produktionsschulen und Radstationen werden ernsthaft gefährdet und damit die Arbeit von Menschen, die oft keine Alternative haben.
In einem eigenen Antrag forderte die SPD-Bundestagfraktion die Bundesregierung auf, erfolgreiche Arbeitsmarktinstrumente wie Gründungszuschuss und Ausbildungsbonus als gesetzlich gesicherte Pflichtleistungen zu erhalten. Der besondere Förderbedarf von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und solchen, die gesundheitlich angeschlagen sind, muss berücksichtigt werden. Um Perspektiven für Langzeitarbeitslose ohne Chance auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen, muss die öffentlich geförderte Beschäftigung gestärkt werden. Für eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik brauchen wir einen guten Förderrahmen und die nötige Finanzierung. Ziel ist der zunehmenden Spaltung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken zu können und jedem Menschen die Chance auf Teilhabe durch Arbeit zu gewähren.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/064/1706454.pdf