Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Den fünfzigsten Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens nimmt die SPD-Bundestagfraktion zum Anlass für ein Bekenntnis zur doppelten Staatsangehörigkeit. Wir wollen klare Regelungen. Wir wollen Integration im Hier und Jetzt. Deshalb möchten wir die doppelte Staatsangehörigkeit zulassen. Das gilt auch und vor allem für hier geborene Kinder.
Wir wollten ihnen schon 2000 die doppelte Staatsangehörigkeit geben. Doch gegen die Mehrheit der CDU und CSU im Bundesrat konnten wir nur einen Kompromiss durchsetzen: Das Optionsverfahren. Wird ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren, erwirbt es die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn es volljährig wird, muss es sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit seiner Eltern entscheiden. Das Optionsmodell belastet die Betroffenen ebenso wie die Behörden. Zum einen ist es ein Bürokratie-Monstrum, das die Verwaltungen unnötig beschäftigt. Zum anderen behindert es die Integration. Es bringt Jugendliche in einen Loyalitätskonflikt. In Deutschland sind sie geboren, hier leben sie ihr Leben. Gleichwohl fühlen sich viele den kulturellen Traditionen des Herkunftslandes ihrer Eltern verpflichtet. Das bringt sie
ohne Not in Identitätskonflikte. Belässt man ihnen beide Staatsangehörigkeiten, wird dieser Konflikt aufgelöst. Und, noch wichtiger: Sie können wählen und gewählt werden.
Unser Gesetzentwurf schafft das Optionsmodell ab. Hier geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche sowie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Sie können beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft behalten, ohne sich für eine der beiden entscheiden zu müssen. Eingebürgerte sollen ihre alte Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Der regelmäßige Voraufenthalt wird von acht auf sieben Jahre verkürzt. Zeiten der Duldung oder Aufenthaltsgestattung werden angerechnet. Privilegierungsgründe, die den erforderlichen Voraufenthalt verkürzen, werden geändert. Die Sprachanforderungen und der Einbürgerungstest werden für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen sowie Analphabeten angepasst. Die Privilegierung der Ehegatten wird auf gleichgeschlechtliche Lebenspartner ausgeweitet.
In namentlicher Abstimmung hat die schwarz-gelbe Mehrheit das Gesetz im Bundestag abgelehnt.
Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/007/1700773.pdf