Bundeshaushalt 2013
Diese Woche hat der Bundestag in erster Lesung über den Bundeshaushalt 2013 beraten. Das Bundeskabinett hat am 27. Juni den von Bundesfinanzminister Schäuble vorgelegten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2013 sowie den neuen Finanzplan 2012 bis 2016 beschlossen. Nach diesem Entwurf soll im Wahljahr 2013 die Neuverschuldung des Bundes auf 18,8 Milliarden Euro zurückgeführt werden – nach rund 32 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Ausgaben sollen auf 302,2 Milliarden Euro sinken. Das sind etwa zehn Milliarden weniger als für dieses Jahr bisher veranschlagt.
Die Bundesregierung dokumentiert mit dem Entwurf zum Haushalt 2013, dass sie die Risiken der Finanzkrise für Deutschland verkennt. Die steigenden Steuereinnahmen und die bisher gute konjunkturelle Lage täuschen darüber hinweg, dass die Bundesregierung keinerlei Vorsorge trifft. Vorausschauende und solide Haushaltspolitik sieht anders aus.
Die Bundesregierung verbucht im Haushalt weitere Luftlöcher in Milliardenhöhe. So ist das schwarz-gelbe Betreuungsgeld weiterhin ab 2014 in Höhe von mindestens 1,2 Milliarden Euro nicht gegenfinanziert, die Bund-Länder-Verhandlungsergebnisse zum Fiskalpakt müssen noch abgebildet werden und führen zu Mehrausgaben beim Bund von deutlich mehr als einer Milliarde Euro. Die Ausgaben für das Elterngeld sind angesichts aktueller Meldungen des Statistischen Bundesamtes über steigende Vätermonate deutlich zu gering veranschlagt. Der Verteidigungshaushalt soll in 2013 um 1,4 Milliarden Euro aufwachsen, obwohl die Bundesregierung laut ihrem Sparpaket Einsparungen von insgesamt 8,3 Milliarden Euro im Zeitraum von 2011-2014 beschlossen hatte.
Einzig umgesetzt bleiben die Kürzungen im Sozialbereich. Der Hinweis der Bundesregierung auf die sinkenden bzw. stabil bleibenden Ausgaben im Haushalt verschweigt, dass durch Änderungen bei der Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit die Ausgaben 2013 gegenüber 2012 ganz automatisch um gut 5 Milliarden Euro sinken. Die in 2013 einmalige Absenkung des Zuschusses an den Gesundheitsfonds von 2 Milliarden Euro führt zu einer Absenkung der Ausgaben in 2013 – allerdings wird hier nur eine Fehleinschätzung aus 2011 ausgebügelt. Durch diese Kürzungen der Zuschüsse an die Sozialkassen werden die Ausgabenerhöhungen in anderen Bereichen verdeckt.
Die zweite und dritte Beratung des Bundeshaushalts 2013 findet Mitte November statt.
Wie entsteht der Bundeshaushalt?
Im Haushaltsplan werden jährlich die Einnahmen und Ausgaben des Bundes festgelegt. Er ist das „Regierungsprogramm in Zahlen“, denn er gibt Auskunft darüber, welche Aktivitäten der Staat für das kommende Jahr beabsichtigt und für welche Zwecke wie viel Geld ausgegeben wird. Der Entwurf des Haushaltsplans und Haushaltsgesetzes wird vom Finanzministerium erstellt und von der Bundesregierung beraten und beschlossen. Danach muss er den Bundestag und Bundesrat durchlaufen, um in Kraft treten zu können. Im Bundestag wird der Entwurf debattiert und in der Regel überarbeitet. Da der Bundestag laut Grundgesetz das Budgetrecht hat, kann der Entwurf nur mit der Mehrheit des Parlaments zum Gesetz werden.
Der Weg des Haushaltsplans beginnt in den Haushaltsreferaten der Bundesministerien und obersten Bundesbehörden. Sie müssen Vorschläge zu ihrem Haushalt sammeln, gegeneinander abwägen, reduzieren, ergänzen und als Voranschlag an das Finanzministerium weiterleiten. Im Finanzministerium werden die Voranschläge wiederum gesammelt, geprüft und zusammengefasst. Dabei werden die geplanten Ausgaben mit den von Sachverständigen geschätzten Steuereinnahmen abgeglichen.
Nachdem der Finanzminister alle einzelnen Haushaltspläne gesammelt und zusammengefasst hat, beschließt die Bundesregierung den Entwurf des Gesamt-Haushaltsplans. Er wird meist im Sommer vor dem zu planenden Haushaltsjahr in wesentlichen Grundzügen veröffentlicht. Der Haushaltsplan ist in einen Gesamtplan und mehrere Einzelpläne gegliedert, in denen für jedes Ministerium und jede oberste Bundesbehörde detailliert angegeben wird, was in diesem Fachbereich eingenommen und was ausgegeben werden soll.
Der Entwurf des Haushaltsplans und -gesetzes geht zur gleichen Zeit an den Bundesrat und den Bundestag. Dort wird er in Arbeitskreisen und -gruppen begutachtet und mit dem Finanzplan verglichen, der die voraussichtliche Entwicklung des Haushalts für die nächsten fünf Jahre beschreibt. Der Finanzplan wurde ebenfalls vom Finanzminister erstellt und von der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat nimmt innerhalb von sechs Wochen Stellung zum Haushaltsentwurf. Die Stellungnahme wird dann von der Bundesregierung mit einer Gegenäußerung versehen und dem Bundestag übermittelt. Dadurch kann der Bundestag in seinen Beratungen die Haltung der Länder berücksichtigen.
Die Beratung im Bundestag umfasst drei Lesungen. In der ersten Lesung erläutert der Finanzminister den Haushaltsplan. Nach mehrtägiger Debatte wird der Haushaltsentwurf dann an den Haushaltsausschuss überwiesen. Dort geschieht die eigentliche Arbeit. Die jeweiligen Berichterstatter des Ausschusses gehen jeden einzelnen Ausgabeposten durch, hinterfragen diesen in den Ministerien und geben ihre Empfehlungen an den Haushaltsausschuss. Diese Empfehlungen werden dann in so genannten Einzelplanberatungen besprochen. Am Ende legt der Ausschuss dem Bundestag einen mehr oder weniger stark veränderten Haushaltsentwurf vor. Es folgt die zweite Lesung, in der es erneut zu Debatten zwischen Regierung und Opposition kommt. Dabei wird über jeden Einzelplan abgestimmt. In der dritten Lesung steht das gesamte Werk mit allen Änderungen zur Schlussabstimmung.
Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan erneut dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen. Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch abschließend vom Bundestag überstimmt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.
Die Aufgabe des Bundestages ist aber mit In-Kraft-Treten des Haushaltsgesetzes noch lange nicht beendet: Er kontrolliert nun durch den Haushaltsausschuss permanent den Umgang mit den Steuergeldern. Vor allem der Rechnungsprüfungsausschuss, ein Unterausschuss des Haushaltsausschusses, schaut der Regierung „auf die Finger“. Dabei arbeitet er eng mit dem Bundesrechnungshof zusammen. Der Bundesrechnungshof prüft nach Ende des Haushaltsjahres genau die erfolgten Einnahmen und Ausgaben. Er formuliert „Bemerkungen“ über die Haushaltsführung der Bundesregierung. Diese Bemerkungen sind für das Parlament wichtige Anhaltspunkte, wenn es am Ende um die Entlastung der Bundesregierung geht.