Rüstungsexporte parlamentarisch kontrollieren
Verschiedene Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung der jüngsten Vergangenheit haben kontroverse Diskussionen und massive Kritik ausgelöst. Dabei hat sich wieder gezeigt, dass es derzeit an angemessenen parlamentarischen Beteiligungsrechten und an einer Transparenz fehlt, die der Bedeutung und Brisanz solcher Entscheidungen angemessen wären. So hat die Bundesregierung den Rüstungsexportbericht 2010 wiederum sehr spät, fast zwei Jahre nach Beginn des Berichtzeitraums, vorgelegt.
Die trotz vorgesehener Geheimhaltung öffentlich gewordenen Exportgenehmigungen des Bundessicherheitsrates (BSR) für Leopard-II-Panzer nach Saudi- Arabien und das Auftauchen von Gewehren aus deutscher Produktion in Libyen zeigen die politische Brisanz von Waffenlieferungen klar auf. Einmal mehr wurden die fehlende Transparenz und der Mangel an verbindlich geregelten Informations-, Kontroll- und Beteiligungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages über Rüstungsexportentscheidungen des BSR sichtbar.
Mit ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, bei Rüstungsexporten eine restriktive Genehmigungspraxis anzuwenden. Der Bundestag soll umfassende Informations- und Beteiligungsrechte für Rüstungsexportentscheidungen erhalten. Ein vertrauliches parlamentarisches Gremium ist zu schaffen. Es soll über wichtige anstehende Entscheidungen des Bundessicherheitsrats informiert werden. Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung muss spätestens drei Monate nach dem Kalenderjahr veröffentlicht werden. Deutsche Standards dürfen nicht durch europäische Regelungen aufgeweicht werden. Unternehmen müssen bei der Beantragung von Rüstungsexportgenehmigungen über Parteispenden Auskunft geben.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/091/1709188.pdf