Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante.
Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit und die Grundlage dafür, ein möglicherweise erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter rechtzeitig in den Griff zu bekommen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-08-27 18:41:512021-08-27 18:42:19Corona-Pandemie noch nicht überwunden, epidemische Lage wird verlängert
„Viel erreicht, aber noch viel zu tun“ – unter diesem Motto stand jetzt die Bilanztour des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, für die er sich mit Genoss*innen in Schwerte auf’s Rad schwang. Rund 7,2 Mio. Euro Euro aus Mitteln des Bundes fließen in Projekte und Maßnahmen der Ruhrstadt – auch dank kräftiger Unterstützung von Kaczmarek. In Zusammenarbeit mit Bürgermeister Dimitrios Axourgos hat der Abgeordnete in Berlin fleißig die Werbetrommel für die Projekte gerührt.
Den Auftakt der Bilanztour machte eine Besichtigung der Marktkirche St. Viktor. Pfarrer Hartmut Görler und Bruno Giersch klärten über die anstehende Sanierung des undichten Schieferdachs der Kirche auf, für die der Bund 400.000 Euro bereitstellt. Danach ging es nach Wandhofen, wo der Klimaschutzbeauftragte Florian Hübner die Pläne für die Errichtung eines Klimagartens erläuterte, den Berlin mit 3 Mio. Euro fördert. Nächster Halt war die Sportanlage Wandhofen, wo der Handlungsbedarf unübersehbar ist. Hier ist ein neues Stadion gemeinsam mit dem VfL Schwerte geplant und die Stadt kann sich über eine Finanzspritze von 2,7 Mio. Euro vom Bund freuen.
Weiter ging es zum Geisecker Sportverein, auf dessen Gelände eine Begegnungsstätte für alle Generationen entstehen soll. Über das Bauvorhaben, für das der Bund 1,1 Mio. Euro zur Verfügung stellt, informierte u.a. der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Thorsten Rauball.Oliver Kaczmarek zeigte sich begeistert von den Projekten in Schwerte und erklärte: „Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist, die Anliegen meiner Städte in Berlin zu vertreten.“ Dank dieser Fördermittel könnten Stadt, Kirche und Vereine nun ihre Projekte realisieren. Davon profitierten alle Bürgerinnen und Bürger, Jung und Alt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2021/07/Foto2-e1626267009989.jpg525700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-07-14 14:55:052024-03-21 10:43:43Kaczmarek auf Bilanztour: 7,2 Mio. Euro vom Bund für Schwerter Projekte
“Für die Errichtung des Klimagartens in Wandhofen erhält die Stadt drei Mio. Euro vom Bund. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute entschieden”, übermittelt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek aus Berlin. Er hatte sich dort für das Vorhaben stark gemacht und die Unterstützung für das Vorhaben eingeworben. „Ich bedanke mich bei der Stadtverwaltung Schwerte und Bürgermeister Dimitrios Axourgos für die erneut außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit bei dem Förderantrag und bin stolz, dass mein Wahlkreis erneut von Sonderausschüttungen des Bundes profitieren konnte“, erläutert Kaczmarek.
In der Sitzung des Haushaltsausschusses wurden insgesamt 100 Mio. Euro für 150 Projekte ausgeschüttet, die einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz und gegen den Klimawandel leisten. In Schwerte-Wandhofen will die Stadt von der Förderung des Bundes auf einer Fläche von rund 12.000 Quadratmetern u.a. artenreiche und klimaangepasste Bäume und Sträucher pflanzen und Blühstreifen anlegen. Darüber hinaus sollen hier nachhaltiges und klimaangepasstes Gärtnern (urban gardening) integriert und Ruhe- und Verweilmöglichkeiten für Besucher*innen geschaffen werden.
“Öffentliche Grünflächen, Parks und Gärten haben eine enorme Bedeutung für das Stadtklima”, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek. Sie könnten für Abkühlung in Hitzezeiten sorgen, Niederschläge zwischenspeichern, die Luft reinigen und die Artenvielfalt erhalten. “Daher freue ich mich sehr, dass der Bund einen Großteil der Kosten für das Schwerter Klimaprojekt trägt.”
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2020/08/Oliver-Kacmarek-06_19-205-scaled-e1597141438928.jpg467700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-06-09 14:54:522024-03-21 10:47:32Klimagarten in Schwerte-Wandhofen erhält 3 Mio. Euro vom Bund
„Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat beschlossen, für die Erweiterung des Sportparks auf dem Zechengelände in Bönen drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit trägt der Bund einen Großteil der Kosten für das wichtige Projekt für die Bönener Sportlandschaft!“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
Auf dem ehemaligen Zechengelände können damit die beiden neuen Kunstrasenfußballplätze samt Vereinsheim und die Stockschießbahn errichtet werden. „Die neue Anlage wird das Sportangebot im Herzen von Bönen stark aufwerten. Ich freue mich für alle Sportlerinnen und Sportler, die Vereine, die ehrenamtlich Tätigen und für die gesamte Gemeinde, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Unterstützung des Bundes sicherzustellen“, so Kaczmarek, der das Projekt in den vergangenen Wochen in Berlin in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und auf Initiative der SPD-Ratsfraktion in Bönen unterstützt hatte.
Mit dem Konjunkturpaket zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und dem Haushalt 2021 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz insgesamt 800 Millionen Euro für das erfolgreiche Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung gestellt. Nach einer ersten Tranche in Höhe von 200 Millionen Euro im September 2020, mit der deutschlandweit 105 Projekte gefördert wurden, folgte im März diesen Jahres eine weitere Tranche über 400 Millionen Euro, die weiteren 225 Projekten zum Startschuss verhalf.
Mit der Entscheidung des Haushaltsausschusses am 5. Mai 2021 wurden nun in einer finalen Förderrunde 139 zusätzliche Sanierungsmaßnahmen in ganz Deutschland beschlossen, die eine Förderung vom Bund erhalten können. Die nun bereitgestellten 200 Millionen Euro lösen Gesamtinvestitionen in Höhe von 416 Millionen Euro aus, die häufig von lokalen Unternehmen umgesetzt werden und damit die regionale Wirtschaft unterstützen.
Seit 2016 leistet der Bund mit diesem Programm einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des hohen Sanierungsbedarfs bei der kommunalen Infrastruktur und unterstützt Städte und Gemeinden bei Investitionen z.B. in Ersatzneubauten von Turnhallen, Sanierungsmaßnahmen in Schwimmbädern, bei der Instandhaltung von Jugendhäusern oder dem Erhalt von bedeutsamen Kultureinrichtungen. Auf die Interessenbekundung vom Oktober 2020 waren rund 1.100 förderfähige Projektvorschläge eingegangen.
„Kommunale Sportstätten sind wertvolle Begegnungsorte, die gerade in dieser Zeit unsere Unterstützung benötigen. Deshalb war es uns als Große Koalition und als SPD wichtig, die Kommunen bei ihren Sanierungsvorhaben nicht alleine zu lassen, gezielt und spürbar in die soziale Infrastruktur zu investieren und damit den sozialen Zusammenhalt vor Ort zu stärken. Dass es nun mit dem Zuschuss geklappt hat, ist eine Wertschätzung für die Arbeit aller Sportvereine in Bönen“, betont Kaczmarek.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/12/Oliver-Kacmarek-06_19-784-scaled-e1575538227105.jpg467700Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngUlrike Faulhaber2021-05-05 14:56:042024-02-23 10:55:353 Mio. Euro vom Bund für den Sportpark auf dem Zechengelände in Bönen
Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben, sind die Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben. Im Vorfeld des Regierungsentwurfs wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess ein Jahr lang Expertinnen und Experten eingebunden: Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen, Landes- und Bundesebene, aus Fachverbänden und -organisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von öffentlichen und freien Trägern, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und dem Gesundheitswesen.
Mit dem Gesetzentwurf werden die Weichen dafür gestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zuständig wird (sog. Inklusive Lösung). Dafür gibt es jetzt einen Stufenplan. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.
Im Kinderschutz wird die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren verbessert.
Mit dem Gesetz werden auch die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann. Alle jungen Menschen, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen, erhalten Zugang zu Beschwerdestellen. Wenn sie selbst etwas verdienen, z.B. eine Ausbildungsvergütung, wird der Anteil, der im Rahmen der Kostenheranziehung angerechnet wird, auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Zusätzlich haben wir Freibeträge eingeführt: 150 Euro aus regelmäßigen Einkünften sind frei, Einkommen aus gelegentlichen Ferienjobs und aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden gar nicht angerechnet.
Kinder und Jugendliche werden in ihren Rechten gestärkt: Sie erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden. Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, um in Konflikten zu vermitteln und Machtasymmetrien zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe einerseits sowie ihren Adressatinnen und Adressaten – den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern – andererseits auszugleichen.
In erster Lesung haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beraten. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Seismografen auf angespannten Wohnungsmärkten.
Mit dem vorgelegten Entwurf soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben. Außerdem können Mietspiegel dann ein Jahr länger, also bis zu 3 Jahre gelten, um das Mietniveau gerade in Gegenden mit stark steigenden Mieten besser abzusichern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-04-16 14:31:422021-04-16 14:31:42Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer
In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag beraten. Wir wollen damit erstmals eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyist:innen einführen. Registrierungspflichtig sollen grundsätzlich alle Lobbyist:innen sein, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleiter:innen in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welcher Themenbereich relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind.
Als Interessenvertretung müssen sie bei der Registrierung zudem einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn Lobbyist:innen gegen den Kodex verstoßen, soll dies im Register veröffentlicht werden. In diesem Fall erhalten Lobbyist:innen keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestags eingeladen. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin wird die Bundesverwaltung ausreichend Zeit haben, das Register elektronisch einzurichten.
Gespräche mit Lobbyorganisationen zu führen gehört zu meinem Alltag in Berlin und Unna. Ich empfinde es als meine Aufgabe, mir die Interessen gesellschaftlicher Gruppen anzuhören und sie objektiv abzuwägen. Das Lobbyregister schafft hier Transparenz und beschreibt die Grenzen der politischen Einflussnahme. Notwendig war es schon immer, aber CDU/CSU waren erst nach dem Fall Amthor bereit, hier über Regelungen ernsthaft zu verhandeln. Nach den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Masken gegen mehrere (teilweise ehemalige) Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gibt es nun auch die Bereitschaft bei der Union, über mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu verhandeln.
Das begrüße ich grundsätzlich, aber die Zugeständnisse der Union gehen mir noch nicht weit genug. Ich will vollständige Transparenz ab dem ersten Euro Nebenverdienst! Wir werden also weiter verhandeln. Für mich selbst gilt weiterhin: volle Transparenz über meine Einkünfte und keine bezahlten Nebentätigkeiten neben meinem Mandat. Mehr Informationen dazu auf meiner Homepage unter https://www.oliver-kaczmarek.de/bundestag.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-03-26 12:49:262021-03-26 12:49:26Transparente Interessenvertretung: Das Lobbyregister kommt
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das wir in 2. und 3. Lesung beraten haben, will die Bundesregierung den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie forcieren. Der bisherige Strafbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um je nach Schwere der Tat abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch von Kindern soll künftig immer als Verbrechen geahndet werden.
Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit einer Anhebung der Strafrahmen wird die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2021-03-26 12:42:062021-03-26 12:42:06Sexuellen Missbrauch von Kinder härter bestrafen
In Deutschland kommen jedes Jahr rund 300 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. An diesen Kindern wurden in der Vergangenheit regelmäßig Operationen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, soll das Recht der Kinder auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.
Behandlungen, die warten können, bis das Kind selbst einwilligungsfähig ist, haben in Zukunft zu unterbleiben – auch dann, wenn die Eltern einen solchen Eingriff befürworten. Eine Einwilligung der Eltern ist nur dann möglich, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Hier bedarf es zusätzlich einer familiengerichtlichen Genehmigung. Sie ist nur dann zu erteilen, wenn die Operation das Wohl des Kindes am besten entspricht. Kann mit dem Eingriff eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet und das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, kann ausnahmsweise auf eine Genehmigung verzichtet werden.
Im Zuge des sechsspurigen Ausbaus der A40 soll die intensiv von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen genutzte Brücke über die Bundesstraße B1 zwischen Rausinger Straße und Gewerbegebiet „EcoPort“ in Holzwickede abgerissen werden. Forderungen der SPD-Ratsfraktion und der Gemeindeverwaltung nach einem Ersatzbau lehnte die Planfeststellungsbehörde ab, weshalb sich Vertreter*innen des Holzwickeder Gemeinderates unlängst an den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek wandten.
In einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bat Kaczmarek um die Prüfung der Frage, ob eine Ersatzbrücke zwischen Rausinger Straße und „EcoPort“ möglich sei. Das Antwortschreiben liegt dem Bundestagsabgeordneten jetzt vor. In dem Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs und Beauftragten der Bundesregierung für den Schienenverkehr Enak Ferlemann heißt es u.a.: “Für eine Herstellung des Überführungsbauwerkes in der Baulast des Bundes” sehe das Bundesministerium derzeit keine Möglichkeit. Die Begründung: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sei der “Entfall der Brücke erörtert und durch die Planfeststellungsbehörde mit Beschluss vom 30.05.2016 festgestellt”. Des Weiteren bestehe in rund 500 Metern Entfernung die Möglichkeit der Querung der Autobahn. Darüber hinaus grenze die entfallene Brücke unmittelbar an eine neu zu errichtende Lärmschutzwand.
Oliver Kaczmarek kritisiert, dass die in Rede stehende Alternative über die Vincenz-Wiederholt-Straße nicht gleichwertig betrachtet werden könne, da für den Rad- und Fußverkehr keine adäquate Lösung bestehe. Gleichwohl sehe es so aus, als komme eine Realisierung in Trägerschaft des Bundes nicht in Frage. Nun müsse die Gemeinde entscheiden, wie es gegebenenfalls weitergehe.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/07/bicycle-path-3862341_640.jpg427640Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngJonas Beckmann2021-03-18 16:18:382024-04-05 11:10:21Bund wird Brücke über die B1 in Holzwickede nicht ersetzen