Allgemein – Seite 6 von 16 – Oliver Kaczmarek, Md

Wie geht es weiter in der Pandemie?: Oliver Kaczmarek lädt zur Online-Veranstaltung ein

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Nach einem Jahr sind Impfstoffe ein wirksames Mittel gegen das Coronavirus, aber die Impfungen kommen nur schleppend voran. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Verstärkung der Impfkapazitäten ein. Um den aktuellen Stand der Impfungen, die Impfstrategie und die Belastungen des Gesundheitssystem geht es am Dienstag, 16. März, um 18 Uhr in der digitalen Fraktion vor Ort-Veranstaltung „Impfungen, Intensivstationen, Pflegeeinrichtungen – Wie geht es weiter in der Pandemie?“, zu der der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und seine Fraktionskollegin Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, einladen. Gemeinsam mit Christian Larisch, Geschäftsführer des Christlichen Klinikums Unna, und Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna, diskutieren die beiden Politiker u.a. über die Impf- und Teststrategie und laden interessierte Teilnehmer*innen zu einem Meinungsaustausch ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.

Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-03-16-impfungen-intensivstationen-pflegeeinrichtungen

Faire Verträge für Verbraucher*innen

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Wir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge diskutiert. Mit diesen sollen telefonisch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge verhindert werden. Demnach müssen Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem müssen Anbieter künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden.

Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926915.pdf

Fast 150.000 Euro für Sprachförderung in Kitas

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Seit 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kindertageseinrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Auch im Kreis Unna profitieren bereits 20 Einrichtungen von der Förderung des Bundes.

In der dritten Förderwelle, die Anfang des Jahres gestartet ist und einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medien-pädagogischer Fragestellungen legt, wurden nun auch das Ev. Kinder- und Familienzentrum in Kamen-Methler und die beiden DRK-Kindertagseinrichtungen Nordlicht und Puzzlekiste in Bönen in den Förderpool aufgenommen. „Die Bewilligungen sind bereits erteilt oder vorgesehen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Bedeutet: „Bis Ende 2022 erhalten die Kita in Kamen und die Kita Puzzlekiste in Bönen eine Förderung von jeweils 47.917 Euro, die Bönener Kita Nordlicht wird mit 50.000 Euro gefördert“, so Kaczmarek. Damit trage das sehr erfolgreiche Bundesprogramm wirksam dazu bei, die sprachliche Bildung in Kitas zu verbessern und die Fachkräfte dort zu stärken, wo es am nötigsten sei. Gerade in der Phase nach der Pandemie werde es wichtig sein, die Einrichtungen dabei zu unterstützen, Defizite, die während des Lockdown aufgelaufen sind, gemeinsam mit den Familien zu bearbeiten.

Kinder und Jugendliche besser schützen

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Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Umfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben – das ist das Ziel des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche erstmals im Bundestag beraten haben.

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig (sog. Inklusive Lösung) wird. Ziel ist, die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz zu verbessern. Zudem werden die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann.

Kinder und Jugendliche sollen außerdem einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Darüber hinaus ist geplant, Ombudsstellen gesetzlich zu verankern, um junge Menschen und ihre Eltern verstärkt einzubeziehen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf

Nominierungsverfahren Bundestagswahl

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Die Pandemie wirkt sich auch auf die Aufstellung der Bundestagskandidat*innen zur Wahl im September aus. Zurzeit können Nominierungsversammlungen nicht im gewohnten Rahmen stattfinden. Bisher sehen die Vorgaben des Bundeswahlgesetzes keine digitalen Versammlungen zur Kandidatenaufstellung vor. Das wollen wir ändern. Künftig sollen Nominierungen zur Bundestagswahl 2021 auch ohne Präsenzveranstaltungen möglich sein – also digital und per Brief- und Urnenwahl. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesinnenministerium vorgelegt, die wir diese Woche beraten und abgeschlossen haben. Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang Februar in Kraft treten.

Die Verordnung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/260/1926009.pdf

Jahressteuergesetz: Alleinerziehende werden dauerhaft entlastet

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Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen, profitieren ab 2021 dauerhaft von einem höheren Steuerfreibeitrag. Statt wie bisher bei 1.908 Euro liegt dieser ab dem kommenden Jahr bei 4.008 Euro jährlich. Dieser Freibeitrag wird einer/einem Alleinerziehenden mit mindestens einem zusammenlebenden Kind gewährt, und es darf kein weiterer Erwachsener im gleichen Haushalt wohnen. Für jedes weitere Kind gibt es 240 Euro zusätzlich.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922850.pdf

Bundeshaushalt 2021

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Der Bundeshaushalt 2021 steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch im kommenden Jahr sind zusätzliche Mittel notwendig, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Wirtschaft zu stabilisieren. Darüber hinaus stärken wir mit dem Bundeshaushalt 2021 den Sozialstaat, verbinden Ökologie mit Ökonomie, festigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellen die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Insgesamt stellen wir dafür 498,6 Milliarden Euro bereit – ein Rekordhaushalt.

Für den nächsten Bundeshaushalt nehmen wir mehr Schulden auf als geplant: Die Nettokreditaufnahme musste von 96,2 Milliarden Euro auf 179,8 Milliarden Euro angehoben werden – nach 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr. Wir haben die Kraft, das Nötige finanziell zu stemmen, weil wir in den vergangenen Jahren solide gehaushaltet haben. Die erneute Ausnahme von der Schuldenregel ist möglich, da mit der anhaltenden Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Nach der Krise werden wir die Lasten aus dieser Pandemie gerecht verteilen müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist dabei klar: Starke Schultern werden hier mehr tragen müssen als schwache.

Einzelheiten zum Bundeshaushalt 2021 gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/bundeshaushalt.html

Resolution des SPD-Parteivorstands zu 50 Jahre Kniefall von Willy Brandt in Warschau

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Der Kniefall von Willy Brandt in Warschau war eine Bitte um Vergebung für die Verbrechen der Nazis, stellvertretend für das gesamte deutsche Volk. Es war das Versprechen, niemals zu vergessen und ein starkes Signal für Versöhnung und Dialog zwischen Ost und West in Zeiten des Kalten Kriegs.

Der einstige Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und erste sozialdemokratische Kanzler der Bundesrepublik war am 7. Dezember 1970 in Warschau. Vor dem Denkmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 kniete Brandt stumm nieder. „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt“, schrieb er 1989 in seinen „Erinnerungen“.

Der Kniefall von Willy Brandt erinnert uns auch daran, dass Frieden und Zusammenhalt in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat uns die Verwundbarkeit der Europäischen Union deutlich vor Augen geführt. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten wir mutig für ein neues, europäisches Miteinander ein – gerade in dieser herausfordernden Zeit. Das Bekenntnis zu den Grundwerten, die uns in Europa verbinden und ausmachen wie auch die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten gehören dabei für uns Sozialdemokrat*innen unteilbar zusammen.

Die Resolution des SPD-Parteivorstands gibt es hier: https://www.spd.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/mutig-fuer-ein-europa-des-miteinander/07/12/2020/

Nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angeordnet, dass die nächste Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden wird. Den Vorschlag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Kabinett gemacht, nachdem er sich mit den Bundesländern wegen der Ferientermine abgestimmt hatte. Das Kabinett hat den Vorschlag Ende November bestätigt. Nach dem Bundeswahlgesetzt bestimmt den Wahltag aber endgültig der Bundespräsident, was er mit der Anordnung über die Bundestagswahl 2021 nun getan hat.

Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. So ist es im Grundgesetz vorgesehen. Die Neuwahl muss in dem zweimonatigen Fenster frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Die letzte Bundestagswahl hat am 24. September 2017 stattgefunden und das neu gewählte Parlament ist am 24. Oktober das erste Mal zusammengetreten.

Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder

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Der Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.

Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923481.pdf