Arbeit und Soziales – Oliver Kaczmarek, Md

Gute Nachrichten für den Kreis: Bund und EU fördern “ChanGe”-Projekt mit 2,605 Mio. Euro

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Mit einem Betrag von 2.605.695,92 Euro unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Europäischen Union das kreisweite Projekt “ChanGe – Armutsbekämpfung und Chancengerechtigkeit” der Werkstatt im Kreis Unna. Das sind 90 Prozent des Gesamtbetrags von 2.895.217,69 Euro. Der Bund übernimmt dabei 50 Prozent, die EU 40 Prozent und die Kommunen im Kreis Unna die restlichen 10 Prozent (289.521 Euro). “Ich freue mich sehr, dass dieses wichtige Projekt für mehr Chancengerechtigkeit gefördert wird”, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Das seit Januar 2024 bestehende Angebot, das bis Ende 2026 rund 600 Personen erreichen soll, biete Familien und Alleinerziehenden in Not unkomplizierte Unterstützung und Beratung.

An „ChanGe“, das im Rahmen des Programms „Akti(F)PlusAktiv für Familien und ihre Kinder“ über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert wird, sind alle Kommunen des Kreises, der Kreis Unna, das Jobcenter und verschiedene Träger der  Beschäftigungsförderung beteiligt. Ziel des Projekts ist es, Menschen, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind oder Fragen zur beruflichen Qualifizierung und Beschäftigung haben, einfach und wirksam zu beraten. Das gilt insbesondere für Familien und Alleinerziehende. Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei und erfolgt durch geschulte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Dabei ist das Spektrum der Leistungen so vielfältig wie der Bedarf. Im Rahmen von „ChanGe“ unterstützen die beteiligten Städte bei der Suche nach einem Job, Herausforderungen in der Familie, Fragen zur Kinderbetreuung und bei gesundheitlichen Belastungen, beim Stellen von Anträgen oder bei Behördengängen.

Pressemitteilung: Kaczmarek freut sich über 3,7 Mio. Euro vom Bund für das Lehrschwimmbecken in Schwerte-Ergste

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Großartige Nachrichten hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek für die Stadt Schwerte: Exakt 3.712.500 Euro stellt der Bund für den Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens an der Grundschule Ergste „Am Derkmannsstück“ zur Verfügung. „Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heute entschieden“, freut sich Kaczmarek, der sich dort für das Vorhaben eingesetzt hat. Seit Langem schon ist das Lehrschimmbecken in Ergste ein Sanierungsfall. Wegen massiver baulicher, technischer und funktionaler Mängel musste es in der Vergangenheit immer wieder gesperrt werden. Nun soll am Standort Kirchstraße/Grandweg ein Ersatzneubau nach den neuesten technischen und funktionalen Anforderungen entstehen, dessen Baukosten sich nach derzeitiger Schätzung auf ca. 8,25 Mio. Euro belaufen. Die Stadt Schwerte hat zugesichert, den im Rahmen des Bundesförderprogramms anfallenden Eigenanteil in Höhe von maximal 4.537.500 (55 % der zuwendungsfähigen Kosten) zu finanzieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in die Haushalte 2024 und folgende sowie in die Finanzplanung einzustellen.

„Ich freue mich, dass der Bund einen Großteil der Kosten für das Lehrschwimmbecken übernimmt“, sagt Oliver Kaczmarek. „Schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Es braucht daher wohnortnahe Bäder, die vor allem Schulen und Vereinen zur Verfügung stehen und keine allzu hohen Betriebskosten verursachen.”

 

Zusteller:innen bei schweren Paketen entlasten

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Durch den wachsenden Online-Handel steigt die Zahl der verschickten Pakete. Um die Zusteller:innen besser vor Gesundheitsrisiken durch zu schweres Tragen zu schützen, wollen wir, dass Pakete ab einem Gewicht von 23 Kilogramm künftig immer von zwei Personen befördert werden müssen. Dazu soll das Postgesetz geändert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen bringen wir in dieser Woche in den Bundestag ein.

Wird der Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossen, tritt die Neuregelung zum 1. Juli 2025 in Kraft.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden. Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver.

Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufgesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Wir kämpfen für mehr Tariflöhne!

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Tarifverträge sorgen für faire Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit. Inzwischen arbeitet aber nur noch rund die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Jobs. Das ist uns deutlich zu wenig! Wir wollen die Tarifbindung stärken.

Der Staat sollte dabei mit gutem Beispiel vorangehen. Im Jahr 2022 hat der Bund öffentliche Aufträge im Wert von fast 38 Milliarden Euro vergeben. Bei den Ausschreibungen kommen Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, aber oft nicht zum Zug, weil Betriebe ohne Tarifvertrag einen Wettbewerbsvorteil haben. Die Bundesregierung hat nun ein Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Die darin enthaltende Tariftreueregelung soll dafür sorgen, dass Aufträge und Konzessionen des Bundes nur an Unternehmen gehen, die ihre Angestellten nach einem repräsentativen Tarifvertrag der jeweiligen Branche bezahlen.

Das Gesetz soll bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab 30.000 Euro und bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro gelten. Auch Subunternehmen müssen sich an die Vorgaben des Gesetzes halten.

Die FDP hat das Gesetz bis zuletzt blockiert. Wir werden uns aber weiter für das Gesetz einsetzen. Nur so sorgen wir für fairen Wettbewerb und mehr Tarifbindung!

Wir wollen die Wirtschaft stärken und Beschäftigte entlasten!

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Wir wollen schnell handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken. Bundeskanzler Olaf Scholz hat vorgeschlagen, die Stromnetz-Übertragungsentgelte für Firmen zu senken: Ab 2025 solle ein fester Deckel eingeführt werden, der die Kosten für die Überragungsnetzentgelte halbiert und auf drei Cent festschreibt. Damit wollen wir für wettbewerbsfähige Strompreise sorgen und Planungssicherheit schaffen. Dort, wo Arbeitsplätze in der Industrie in Gefahr sind, würde es sofort unterstützend wirken.

Die CDU/CSU-Fraktion muss jetzt auch mitgehen. Wir sind noch in diesem Jahr bereit, das Gesetz im Parlament zu beschließen. Das wäre ein starkes Signal für die ganze Breite der Wirtschaft und für die Industrie am Standort Deutschland. Wir sollten die nächsten Wochen nutzen, um Maßnahmen zu verabschieden, auf die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend warten. Dazu gehört auch, Beschäftigte und Familien steuerlich zu entlasten und das Kindergeld zu erhöhen.

Befristungen in der Wissenschaft begrenzen

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Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen gute Beschäftigungs- und Karrierebedingungen, um ihre Potenziale voll entfalten zu können. Attraktive Arbeitsbedingungen an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, talentierte junge Menschen für die Wissenschaft zu gewinnen und zu halten. In dieser Woche beraten wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern.

Konkret ist bei der Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vorgesehen, für den ersten Arbeitsvertrag während der Promotion eine Mindestlaufzeit von drei Jahren einzuführen. Nach abgeschlossener Promotion sollen Erstverträge mindestens zwei Jahre dauern. So sollen Kurzzeitverträge reduziert werden. Erstmals wird eine Anschlusszusage eingeführt, um Kettenbefristungen einzudämmen und verlässlicher eine unbefristete Beschäftigung zu bekommen. Generell sind großzügige Übergangsregelungen geplant, sodass Einrichtungen und Beschäftigte Planungssicherheit haben.

Zudem werden im WissZeitVG weitere Regelungen geändert. Künftig werden etwa die Schutzrechte für Familien- und Pflegezeiten verlässlicher gelten. Studentische Hilfskräfte erhalten eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und können bis zu acht Jahre beschäftigt werden. Die Sonderregeln für den Bereich Medizin werden aufgehoben und vereinheitlicht. Auch die in der Wissenschaft bestehende Tarifsperre wird gelockert und erlaubt den Sozialpartnern mehr Handlungsfreiheit. Im parlamentarischen Verfahren wird es nun darauf ankommen, Beschäftigte noch besser abzusichern und die Tarifautonomie weiter zu stärken.

Dazu habe ich diese Woche im Plenum geredet. Nachzuhören unter diesem Link.

Mein Statement dazu kann man hier nachlesen.

Wir kämpfen gegen steigende Mieten

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Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der größten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Dabei setzen wir auch auf ein Konzept, das in den letzten Jahren in Vergessenheit geraten ist, nun aber neues Potenzial entfaltet: die Wohngemeinnützigkeit. Für Mieterinnen und Mieter ist das eine enorm gute Neuigkeit im Kampf gegen fehlende Wohnungen und dauerhaft steigende Mieten.
Denn mit der Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) wollen wir die Voraus-setzung schaffen, dass sich neben dem sozialen Wohnungsbau eine weitere Säule für die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen in Deutschland etablieren kann.
All diejenigen sozialen Unternehmen, Vereine und die Stiftungen, die gemeinnützig tätig sind, können künftig vergünstigten Wohnraum bereitstellen und dabei von den umfassen-den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren. Voraussetzung: Die angebotene Miete muss unter der marktüblichen Miete liegen. Die Einkommensgrenzen sind so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren können. Die Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit, die wir in dieser Woche erstmals beraten, ist nicht nur ein starkes Zeichen für soziale Gerechtigkeit. Sie wird auch zu einer Stärkung des sozialen Engagements in unserer Gesellschaft beitragen.
Interessante Informationen rund um das Thema neue Wohngemeinnützigkeit können Sie hier nachlesen.

Stabiles Rentenniveau und Generationenkapital

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In dieser Woche beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, der zum Ziel hat, das Rentenniveau für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner dauerhaft bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und ein Generationenkapital zu schaffen, um zukünftige Beitragszahlende zu entlasten. Dabei wird die sogenannte Haltelinie für das Rentenniveau bis einschließlich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 gesetzlich verankert und wirkt also bis zum 30. Juni 2040, bevor die nächste Rentenanpassung zum 1. Juli 2040 erfolgt. Bereits 2035 muss die Bundesregierung einen Bericht vorlegen, ob und welche Maßnahmen erforderlich und geeignet sind, um das Rentenniveau auch über 2040 hinaus bei mindestens 48 Prozent zu halten. Damit legen wir als Leistungsziel für die gesetzliche Rente fest, dass ein Sicherungsniveau vor Steuern von 48 Prozent nicht unterschritten werden soll. Damit sorgen wir dafür, dass die Renten auch in Zukunft mit den Löhnen steigen können. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau langfristig auf unter 45 Prozent sinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent ist eine Rente von 1.500 Euro im Jahr 2040 um nahezu 100 Euro pro Monat höher. Von der Sicherung des Rentenniveaus profitieren damit auch derzeitig Berufstätige. Mit dem Generationenkapital schaffen wir einen zusätzlichen Baustein für die Finanzierung der gesetzlichen Rente.

Mehr Informationen zum Thema und den aktuellen Gesetzesentwurf finden Sie hier.

Regelungen zur Finanzierung des Deutschlandtickets

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Die Bundesregierung plant die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem insbesondere die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) geregelt ist. Dazu hat sie einen Entwurf vorgelegt, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. In dem Gesetz soll – wie zwischen Bund und Ländern vereinbart – der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. 2023 bis 2025 sollen gemeinsam abgerechnet werden können. Es soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermöglicht den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe. 2023 bis 2025 geht die Nachschusspflicht von Bund und Ländern nicht über 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr hinaus. Auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets kann dann in Betracht kommen, wie es nun von der Verkehrsministerkonferenz mit der Erhöhung auf 58 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 beschlossen worden ist. Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für preisreduzierte Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. Der Entwurf enthält außerdem eine haushaltskonsolidierende Maßnahme: 350 Millionen Euro werden nicht automatisch im Jahr 2025, sondern erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Mittel 2026 ausgezahlt.

Mehr Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.