Arbeit und Soziales – Seite 15 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

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Nach langer und intensiver Debatte hat der Bundestag diese Woche final über das Bundesteilhabegesetz abgestimmt. Dabei sind zentrale Forderungen aus der Gesellschaft und von interessierten Gruppen und Verbänden aufgenommen worden. Selten hat ein einzelnes Gesetz so viel Aufmerksamkeit und Begleitung durch eine kritische Öffentlichkeit erfahren. Insgesamt verbessert das Gesetz in vielen Einzelpunkten die Situation von Menschen mit Behinderung.

 

Zuerst stellt das Gesetz sicher, dass Leistungen aus einer Hand geleistet werden. Mussten Menschen mit Behinderung vormals zu verschiedensten Stellen, um Leistungen zu beantragen, werden im neuen Teilhabeplanverfahren alle Akteure an einen Tisch geholt. Der Beantragende hat nur noch einen Träger als Ansprechpartner. Weiterhin wird schrittweise das Schonvermögen erhöht, das Beziehern von Eingliederungshilfe zusteht. Im Jahr 2017 auf 27.600 Euro und ab 2020 auf 50.000 Euro. Die Sicherung der Teilhabe steht im Zentrum des Gesetzes. Das neue Verfahren stellt die Logik der Eingliederungshilfe vom Kopf auf die Füße. Es geht nicht mehr bloß darum, Defizite einzelner Personen auszugleichen, sondern darum, wie die Gesellschaft als Ganzes Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen sicherstellen kann. Deswegen formuliert das Gesetz in zahlreichen einzelnen Kapiteln, wie beispielsweise Teilhabe an Bildung oder an Kultur sichergestellt werden kann.

 

Wegen des geänderten Zugangs zur Eingliederungshilfe haben sich viele Menschen Sorgen gemacht. Es gab die Befürchtung, dass Menschen aus der Förderung fallen, wenn die neue Regelung in Kraft tritt. Sie besagte, dass in Zukunft Defizite in 5 von 9 Lebensbereichen, die von der Weltgesundheitsorganisation als Grundlage für Teilhabe an der Gesellschaft definiert worden sind, vorliegen müssen, um antragsberechtigt zu sein. Um die Sorgen aufzugreifen, wird der neue Zugang zur Eingliederungshilfe nun zunächst in einem Modellversuch erprobt. Er wird wissenschaftlich begleitet und anschließend evaluiert. Auf Basis der neuen Erkenntnisse wird sich der Bundestag erst 2023 abschließend damit befassen, wie der Zugang gestaltet werden soll. Bis dahin ist sichergestellt, dass niemand aus der Förderung fallen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Betriebsräte aus dem Kreis Unna zu Gast in Berlin

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Unter dem Motto „Alterssicherung – sicher und gerecht gestalten“ hat die SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch mit 300 Betriebs- und Personalräten aus ganz Deutschland über die Zukunft der Rente diskutiert. Besonders freute sich Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, dass mit Andreas Bunge (Straßen.NRW), Achim Döring (Personalamt Stadt Hamm) und Till Knoche (ver.di), auch zur 23. Betriebsrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin gereist sind. Die Konferenz fand wenige Tage nach der Vorstellung des Gesamtkonzeptes zur Alterssicherung von Bundessozialministerin Andrea Nahles statt.

Die Betriebsräte diskutierten gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann, der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach und weiteren Experten. Dabei wurde klar, dass diejenigen, die unser solidarisches Rentensystem mit ihren Beiträgen über Jahre getragen haben, sich im Alter darauf verlassen können müssen. Gleichzeitig muss gelten, dass dieses System gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch zukünftige Generationen – bezahlbar bleibt.

Am Rande der Konferenz wurde deutlich, dass die Vorschläge der Union zur Zukunft der Rente keine Antwort auf die drängenden Fragen geben. Für die SPD ist klar: Doppelte Haltelinie, keine generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters und wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss mehr haben, als derjenige, der nicht gearbeitet hat.

Die Rente ist ein zentrales Zukunftsthema für die SPD. Bereits mit dem Rentenpaket I wurden in dieser Legislaturperiode auf Druck der SPD erste umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Rente umgesetzt. Mit den beschlossenen Schritten zu einem flexibleren Übergang in Rente wurde eine kluge Antwort darauf gegeben worden, wie Menschen ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben flexibler und individueller entsprechend ihrer persönlichen Vorstellungen gestalten können.

„Der Dialog mit den Betriebs- und Personalräten ist mir sehr wichtig. Sie haben das Ohr direkt bei den Arbeitnehmern. Die Rente ist ein zentrales Versprechen unseres Sozialstaats. Wie wir sie gemeinsam zukunftsfest machen können, haben wir diese Woche in Berlin besprochen.“ erklärt Oliver Kaczmarek.

Der Bundeshaushalt für 2017 ist beschlossen: Mehr Geld für sozialen Zusammenhalt und für Sicherheit

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Der Bundestag hat an diesem Freitag für 2017 den letzten Bundeshaushalt der Großen Koalition beschlossen. Die geplanten Gesamtausgaben von rund 329 Milliarden Euro konnten wir in den vergangenen Monaten noch einmal um 400 Millionen Euro erhöhen. Wieder wird der Bund seine Ausgaben ohne neue Schulden finanzieren können.

 

Besonders wichtig an dem beschlossenen Haushalt ist, dass wir an der richtigen Stelle in eine gute Zukunft investieren. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher bei den parlamentarischen Beratungen dafür gesorgt, dass der Bund insbesondere mehr Mittel zur Verfügung stellt, um sozialen Zusammenhalt und öffentliche Sicherheit in unserem Land zu stärken. Für 2017 hat die SPD erfolgreich ein großes Solidarprojekt auf den Weg gebracht: Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau haben wir verdoppelt und wir schaffen mehr Kita-Plätze. Wir unterstützen die Integration von Geflüchteten noch stärker und erhöhen deutlich die Arbeitsförderung von Langzeitarbeitslosen.

 

Für mehr Sicherheit in Deutschland stellen wir für 2017 mehr Geld für Personal und Sachmittel bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt zur Verfügung: Allein bei der Bundespolizei haben wir durchgesetzt, dass 2.000 weitere neue Stellen zu den bereits in 2016 neu geschaffenen 3.000 Stellen hinzukommen. Auch das Personal beim Bundeskriminalamt stocken wir 2017 nochmals um 530 Stellen auf. Außerdem verdoppeln wir die Mittel für die Extremismusprävention und das Programm „Demokratie jetzt“.

 

Als Mitglied im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung begrüße ich außerdem, dass wir einige der derzeitig hohen Steuereinnahmen in Bildung investieren. Konkret konnten wir den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um über 1,2 Milliarden Euro und damit um über 7 Prozent gegenüber 2016 steigern auf rund 17,6 Milliarden Euro. Auch konnten wir 240 Millionen Euro mehr als zuerst angesetzt für den Etat für Bildung und Forschung erkämpfen. Damit stehen 90 Millionen Euro mehr für 2017 und für die Folgejahre 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

 

Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Deutschland auch international weiter Verantwortung übernimmt und mehr humanitäre Hilfen leistet und seine intensive Entwicklungszusammenarbeit noch weiter ausbaut.

 

Die einzelnen Vorlagen zum Bundeshaushalt finden Sie hier zusammengefasst.

Einigung zur Zukunft der Rente

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Die Spitzen der großen Koalition haben sich auf wegweisende Veränderungen für die Zukunft der Rente in Deutschland geeinigt. Zwei große Punkte sind dabei die Angleichung des Rentenniveaus in Ost und West sowie die Besserstellung der Erwerbsminderungsrente. Die Angleichung der Renten in Ost und West erfolgt ab 2018 bis 2025. Die Renten im Westen werden dadurch nicht schlechter gestellt, sondern erhalten die regulär vereinbarten Rentensteigerungen. Das Plus im Osten beträgt 0,7% pro Jahr.

Menschen die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gehen müssen, erhalten zukünftig eine Rente, die so berechnet wird, also ob sie mit 65 Jahren in Ruhestand gehen. Bisher war ein Eintrittsalter von 62 Jahren Berechnungsgrundlage.

Kommenden Dienstag stellt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Ergebnisse auf einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag vor. Im nächsten Infodienst gibt es mehr Informationen dazu.

SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

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Wie im Mai 2016 angekündigt, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen konkreten Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt. Deutschland droht eine Überalterung seiner Gesellschaft, die unsere sozialen Sicherungssysteme vor ernste Herausforderungen stellt. Gleichzeitig ist unsere Wirtschaft dringend auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Wir wollen darauf nicht nur antworten, indem wir unsere Arbeitskräfte vor Ort besser mobilisieren und qualifizieren, sondern auch indem wir gesetzliche Regelungen festschreiben, die die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten fördert. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, ein Punktesystem einzuführen, das Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Arbeitsplatzangebot und andere Integrationsaspekte berücksichtigt. Das Kontingent soll zunächst auf 25.000 Personen beschränkt bleiben, wobei Aufenthaltsgenehmigungen zeitlich befristet wären. Auf diese Weise sollen bisher geltende Rechtsvorschriften sinnvoll ergänzt werden und eine klare Abgrenzung zwischen Einwanderung und politischem Asyl ermöglicht werden.

 

Den Entwurf finden Sie hier.

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

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In den letzten Jahren nutzten Unternehmen Leiharbeit und Werkverträge immer wieder dazu, Stammbelegschaften zu verdrängen und den Arbeitnehmerschutz zu umgehen. Dem schiebt die SPD mit einem neuen Gesetz einen Riegel vor.

 

Nach Ablauf von 9 Monaten verdienen in einem Betrieb angestellte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab sofort dasselbe wie Festangestellte. Wer länger als 18 Monaten an einen Betrieb entliehen wird, muss künftig unbefristet beschäftigt werden, wenn dies in einem Tarifvertrag nicht anders geregelt ist. Das neue Gesetz verbietet es auch, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen.

 

Mit der Abschaffung der „Vorratsverleiherlaubnis“ verhindern wir, dass missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich als Leiharbeitsverhältnisse getarnt und damit legalisiert werden. Gesetzlich wird auch definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, um Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängiger und selbständiger Tätigkeit zu geben. Außerdem stärken wir die Betriebsräte, die künftig Informationsrechte über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände erhalten. Verträge, die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen, müssen verpflichtend vorgelegt werden. Hierüber wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu beraten sein.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Nicht immer schaffen Beschäftigte es, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Im Rentenübergang entstehen dadurch aber Nachteile. Um diese abzumildern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Eintritt in den Ruhestand selbstbestimmt und flexibel zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag abschließend über ein neues Gesetz beraten.

 

Darin wird unter anderem die Möglichkeit verbessert, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um stattdessen weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Darüber hinaus wird ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt, um frühzeitig berufsbedingte Belastungen und Krankheiten zu erkennen, die einer Fortführung der Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze im Weg stehen könnten.

 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf.

Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten

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Der Bund möchte Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Integration zusätzlich finanziell unterstützen. Am 16. Juni 2016 sowie am 7. Juli 2016 hatten sich Bund und Länder geeinigt und konkrete Maßnahmen vereinbart.

 

Das Parlament hat diesen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Das Gesetz sieht vor, dass von 2016 bis 2018 die Länder jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile erhalten. Auch sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Gesetzentwurf plant auch, einen weiteren Schritt für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen umzusetzen: Ab 2018 sollen die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet werden durch eine Umverteilung der Steuerverteilung. Dafür sollen laut Entwurf eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den Kosten der Unterkunft durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden, das heißt die Verwaltungsaufgaben verbleiben bei den Kommunen.

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Selbstbestimmt und flexibel. So soll der Rentenübergang aussehen nach einem Gesetzesentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt haben. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Anforderungen an den Rentenübergang. Während es auf der einen Seite Menschen wegen der beruflichen Belastung nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, gibt es auf der anderen Seite Menschen, die gerne länger arbeiten würden. Für beide Gruppen sollen neue Angebote geschaffen werden. Einerseits soll Teilzeitarbeit vor dem Renteneintritt mit einer Teilrente erleichtert werden und andererseits sollen Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Entgeltpunkte bekommen zu können.

Zusätzlich soll ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt werden. So können präventiv Risiken bei der Fortführung der Beschäftigung erkannt werden.

Der Gesetzentwurf findet sich hier.

Aufholprozess Ostdeutschlands nicht abgeschlossen

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Der aktuelle Jahresbericht zur Deutschen Einheit macht den beeindruckenden Aufholprozess der neuen Bundesländer in den zurückliegenden Jahrzehnten deutlich. Die Arbeitslosenquote ist mit 9,2 % auf dem niedrigsten Stand seit 1992. Trotz dieser Fortschritte ist die wirtschaftliche und soziale Angleichung allerdings immer noch nicht abgeschlossen. Jedoch haben sich auch in Ostdeutschland die Förderbedarfe regional verändert. Mit dem Auslaufen des Solidarpakt II muss deswegen ein neues gesamtdeutsches Fördersystem entwickelt werden. Leitlinie für die SPD ist dabei das Prinzip, Förderung nicht nach der Himmelsrichtung sondern nach der Bedürftigkeit zu verteilen.

Besorgniserregend ist der im Jahresbericht zur Deutschen Einheit festgestellte hohe Zuwachs an extremistischer Gewalt und fremdenfeindlicher Übergriffe. Es wäre jedoch falsch, die Diskussion über diese Probleme nach einem Ost-West-Schema zu führen. Denn klar ist: Die große Mehrheit der Menschen in unserem Land ist nicht fremdenfeindlich oder rechtsextrem. Wir alle stehen in der Verantwortung, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu bewahren und solchen Kräften Einhalt zu gebieten, die unser Land spalten wollen.

Den Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit finden Sie hier.