Arbeit und Soziales – Seite 16 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Konferenz „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“ im Deutschen Bundestag

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Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek waren heute Christian Baran aus Unna und Thorsten Eisenmenger aus Schwerte auf der Konferenz „Politik für und mit Menschen mit Behinderung“. Beide engagieren sich seit vielen Jahren in der Politik für Menschen mit Behinderung im Behindertenbeirat der Stadt Unna beziehungsweise im „AK dabei“ im Bündnis für Familie Schwerte.

Zur Konferenz sind rund 180 Personen von allen im Bundestag vertretenden Fraktionen eingeladen. Gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern haben sich Experten der Behindertenpolitik beraten, wie eine bessere Unterstützung der individuellen Bedarfe von Menschen mit Behindertenpolitik gelingen kann.

Als einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag in erster Beratung über einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes debattiert. Damit ist ein großes, sozialpolitisches Vorhaben auf den Weg gebracht. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass die Unterstützung für Menschen mit Behinderung mehr Teilhabe ermöglicht. Damit setzt Deutschland auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bezug von Lebensunterhaltsleistungen vereinfacht wird. Schon ab 2017 sollen die Einkommensfreibeträge steigen und die Vermögensfreigrenze schrittweise bis 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben und Partnereinkommen und –vermögen nicht mehr angerechnet werden. Auch sieht der Entwurf Unterstützungsmaßnahmen bereits vor der Reha und ein vereinfachtes Reha-Antragsverfahren vor. Ebenfalls sind Maßnahmen für mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen vor Ort geplant.

„Die SPD setzt sich in der großen Koalition derzeit erfolgreich dafür ein, Vieles für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu bewegen. Die fraktionsübergreifende Konferenz und der Beginn der parlamentarischen Beratung über eine Verbesserung des Bundesteilhabegesetzes diese Woche sind wichtige Schritte. Politik für Menschen mit Behinderung muss vor allem darauf abzielen, individuelle Barrieren abzubauen und im privaten und beruflichen Alltag Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Über die bestehende Kritik einiger Verbände am bisherigen Gesetzentwurf müssen wir konstruktiv diskutieren und darüber gegebenenfalls zur Gesetzesänderung durch das Parlament kommen.“, so Oliver Kaczmarek.

SPD drängt auf Verbesserungsbedarf bei CETA in Kabinett und Regierung

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Die CETA-Debatte begann diese Woche mit dem SPD Parteikonvent. CETA ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, bei dem auf der einen Seite Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden und auf der anderen Seite klare Regeln für den Handel zwischen der EU und Kanada vereinbart werden. In seinem Beschluss machte der Konvent deutlich, dass unbestimmte Rechtsbegriffe im Abkommen konkretisiert werden müssen. Dabei geht es um eine Priorität für rechtsstaatliche und demokratische Verfahren, den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor der Privatisierung und die Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Die endgültige Entscheidung der SPD wurde davon abhängig gemacht, inwiefern die Verbesserungsbedarfe im parlamentarischen Verfahren erreicht werden können.

Nach intensiven Verhandlungen im Bundestag und im Kanzleramt ist es der SPD gelungen, diese Bedarfe für das weitere Verfahren festzuschreiben. Der Antrag aus der Koalition für das weitere Verfahren bei CETA legt erstens fest, dass Transparenz im weiteren Prozess herrscht. Der Bundestag ist weiterhin umfassend und frühzeitig zu informieren. Dass zweitens die getroffenen Vereinbarungen zu CETA im Zuge des weiteren Prozess in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden müssen. Auch muss CETA als gemischtes Abkommen vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ratifiziert werden. Somit kann der Bundestag die konkreten Ausführungen des Abkommens gestalten. Der Antrag wurde am Donnerstag mit Mehrheit angenommen und schafft die Grundlage, dass nicht eine ungezügelte Globalisierung unsere Wirtschaft bestimmt, sondern faire Standards gemeinsam entwickelt werden können.

Antrag von SPD und CDU/CSU „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel“

Beschluss des SPD Parteikonvents „Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln“ 

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

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Am 2. September hat die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Klausursitzung am Ende der Sommerpause zukunftsweisender Beschlüsse gefasst. In diesen formuliert sie besonders wichtige Vorhaben für die nächste Zukunft:

 

Beschluss „Öffentliche Sicherheit in Deutschland stärken“

Deutschland muss ein sicheres Land bleiben. Amokläufe und Terroranschläge richten sich gegen unsere Freiheit, unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft. Wir werden deshalb alles rechtsstaatlich Gebotene tun, um die öffentliche Sicherheit in Deutschland und in Europa zu verbessern und unsere Freiheit zu schützen.

Ein umfassendes Sicherheitskonzept enthält aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die gute finanzielle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden, effektive und kontinuierliche Präventionsmaßnahmen und wirksame Konzepte für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – wobei dabei Aktionismus und Symbolpolitik zu vermeiden sind.

Hier der Beschluss

 

Beschluss „Alleinerziehende stärker unterstützen – Kinderarmut bekämpfen“

In Deutschland gibt es rund 1,6 Millionen alleinerziehende Eltern, davon etwa 90 Prozent Frauen, bei denen etwa 2,3 Millionen minderjährige Kinder leben. Obwohl Alleinerziehende Enormes leisten, meist erwerbstätig und gut ausgebildet sind, haben sie ein sehr hohes Armutsrisiko. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion sich vorgenommen Alleinerziehende weiter zu unterstützen.

Hier geht es zum Beschluss

 

Beschluss „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“

Nur mit der SPD gibt es ein soziales Mietrecht und bezahlbare Wohnungen. Wir setzen uns ein für sozialen Wohnungsbau und Sicherheit für Mieterinnen und Mieter. Dafür steht die SPD. Unsere Politik zeigt erste Erfolge: Die Mietpreisbremse ist seit 1. Juni 2015 in Kraft. Zeitgleich trat das Bestellerprinzip im Maklerrecht in Kraft, das Mieterinnen und Mieter seitdem spürbar entlastet. Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2016 erhöht und die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 wurde bereits verdoppelt auf aktuell insgesamt 4 Milliarden Euro. Das ist nur der Anfang. Wir wollen diese Erfolge fortsetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt mit ihrem Maßnahmenpaket konsequent ihre miet- und wohnungspolitischen Ziele: soziale Städte und lebenswerte Quartiere mit bezahlbarem Wohnraum. Wir setzen uns dafür ein, dass es überall ausreichend gute und energetisch sanierte Wohnungen gibt – auf dem Land und in den Städten. Wir machen dafür gute Politik – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Hier mehr zum Beschluss

 

Beschluss: „Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV“

Der einseitig von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragende Zusatzbeitrag muss abgeschafft werden. Wir wollen die Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV für eine gleiche und gerechte Beitragsbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Hier mehr über den Beschluss

Flüchtlinge in Lohn und Brot bringen

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Beide Seiten waren sich einig darüber, dass die Sprachkenntnisse die erste Hürde für die Integration sind. „Die Bundesregierung hat dazu mehr Mittel für Sprachkurse bereitgestellt und auch die Wartezeiten für Teilnahmen an Integrationskursen deutlich verkürzt. Auch die Bundesagentur für Arbeit bietet mehr Sprachkurse an. Sprache ist der wichtigste Baustein für eine erfolgreiche Integration“, findet der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Unternehmer Karl-Willi Demgen und der technische Direktor Dr. Seeliger empfingen die Abgeordneten in den Räumlichkeiten der Firma und erläuterten ihre Ideen zur besseren Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt.

Der zweite Schritt soll die Abfrage von Interessen und Fähigkeiten der Geflüchteten sein. Auch die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen muss schneller erfolgen. Letztlich schlagen Herr Demgen und Herr Dr. Seeliger eine Modularisierung der Berufsausbildung vor. Ziel soll die schnelle Vermittlung von Fertigkeiten sein, damit die Geflüchteten einer dauerhaften Arbeit nachgehen können. Die Modularisierung soll nicht das duale Berufsausbildungssystem aufweichen, sondern als Ergänzung dienen.

„In der Produktionsschule der Werkstatt im Kreis Unna finden inzwischen zahlreiche junge Flüchtlinge den Einstieg in die deutsche Ausbildungs- und Arbeitswelt. Die ersten Erfahrungen sind positiv. Die Geflüchteten können theoretische und praktische Erfahrungen sammeln.“, lobte der Landtagsabgeordnete Hartmut Ganzke die Produktionsschule, die er sich als Modell für die Integration der Geflüchteten vorstellen kann.

Das Handwerk ist schon in vielen Bereichen digital

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Dortmund. „Zahnersatz kann heutzutage komplett am Computer geplant werden, aber es erfordert noch immer das Fachwissen des Zahntechnikers, diesen fachgemäß in den Mund einzupassen“, erklärte Ausbildungsleiter Martin Winterkamp bei einem Rundgang durch die Zahntechnikerwerkstatt der Handwerkskammer (HWK) Dortmund. Zu der Führung eingeladen hatte HWK-Präsident Berthold Schröder. Sein Gast, der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, interessierte sich vor allem für den digitalen Wandel, der derzeit in viele Handwerksberufe Einzug gehalten hat.

Auch wenn im Bereich der Zahntechnik noch immer mit traditionellen Verfahren, wie dem Gipsabdruck, gearbeitet wird, gehören moderne Computerprogramme und eine digitale Fräsmaschine mittlerweile zur Standardausstattung in diesem Gewerk. Ähnlich sieht es bei den Kfz-Mechatronikern aus. „Die Technik macht jeden Tag Fortschritte“, so Schröder. „Um auch in Zukunft allen Anforderungen des modernen Automobilmarkts gerecht zu werden, modernisiert die HWK Dortmund derzeit ihre Kfz-Ausbildungswerkstätten.“ In Zukunft werden die Auszubildenden an hochmodernen Elektro- und Hybridwagen lernen können.

Weitere Themen des Treffens waren die Ausbildungssituation im Handwerk, die Integration von Flüchtlingen und der Bildungsverbund Handwerk.

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„Generalisierte Ausbildung“: Diakonie sieht Nachteile für die Qualität in der Altenpflege/ Informationsaustausch mit MdB Kaczmarek im Klara-Röhrscheidt-Haus

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Schwerte. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe war am Mittwoch (16. August) Thema beim Sommergespräch, das der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek (SPD) im Klara-Röhrscheidt-Haus mit der Diakonie Mark-Ruhr geführt hat. Die Pflegeausbildung soll in Deutschland künftig vereinheitlicht werden, die Ausdifferenzierung zwischen der Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege soll wegfallen.

„Und das, obwohl wir in Deutschland eine immer größere Pflegebedürftigkeit erwarten und die Anforderungen in der Pflege immer komplexer werden“, kritisiert Jürgen Kafczyk, Geschäftsführer der DMR Altenbetreuung. Jürgen Kafczyk, Hausleiterin Iris Daas, Pflegedienstleiter Stephan Weizmann und Heike Brauckmann-Jauer, Leiterin der Altenpflegeschule der Diakonie Ruhr-Hellweg, haben dem Bundespolitiker ganz praktische Einblicke geschildert und sich zu den erwarteten Auswirkungen der angestrebten neuen Gesetzgebung geäußert. „Das ist für mich ein überaus wertvoller Erfahrungsaustausch, den ich sehr ernst nehme“, so Oliver Kacmarek gleich zu Beginn des Gesprächs. Zur Gesetzgebung sagte er: „Ich schätze die Situation so ein, dass es derzeit eine Mehrheit im Bundestag für die generalisierte Ausbildung gibt, wir auf die Ausdifferenzierung aber noch Einfluss nehmen können.“

„Eine generalisierte Ausbildung in der Pflege erfordert im Nachgang gerade im Bereich der Altenpflege noch eine Weiterbildung, die Zeit und Geld kostet“, ist sich Heike Brauchmann-Jauer sicher. „Es wird an praktischen Erfahrungen in der Ausbildung fehlen.“ Dies begründe sich nicht zuletzt durch die vielen verschiedenen Stationen/Einrichtungen, die künftig durchlaufen werden sollen. Jürgen Kafczyk pocht darauf, dass die hohe Fachlichkeit in der Pflege nicht verloren geht. „Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir wünschen uns, dass die Formen der bisherigen Ausbildung auch in der Zukunft Berücksichtigung finden.“ Sonst könnten sich gerade kleine Einrichtungen und Träger aus der Ausbildung zurückziehen, „das Ergebnis ist dann kontraproduktiv mit sinkenden Ausbildungszahlen“, befürchtet Heike Brauchmann-Jauer und erntet Zustimmung von Jürgen Kafczyk: „Der teilweise jetzt schon bestehende Fachkräftemangel wird dadurch verstärkt. Nach derzeitigem Planungsstand soll die Zeit der Auszubildenden in den Einrichtungen verringert werden, das passt nicht zu einer qualifizierten Ausbildung, das können wir dann im Nachgang nur durch fachspezifische Qualifikationen wieder auffangen.“ Zwar soll die Praxiszeit in der Ausbildung insgesamt gleich bleiben, sie soll aber künftig auf mehrere Ausbildungsorte verteilt werden. Für  Iris Daas und Stephan Weizmann ist mit Blick auf die Inhalte der Ausbildung gerade auch der sozialogische und geriatrische Aspekt in von Bedeutung.

Auch grundsätzlich haben Diakonie und Oliver Kaczmarek über das Thema Pflege diskutiert und waren sich einig, dass es in der Gesellschaft nach wie vor am Image der Altenpflege hapert. „Das ist schade, zumal es in den letzten Jahren enorme Anstrengungen gegeben hat, nicht zuletzt bei der Vergütung, die sich wirklich sehen lassen kann – nicht nur in der Ausbildung“, wirbt Kafczyk für einen Beruf in der Pflege.

Hintergrundinformationen:

  • Die Diakonie Mark-Ruhr betreibt insgesamt 14 Altenheime in der Region und zählt alleine im Bereich der Altenpflege knapp 100 Auszubildende.
  • Die DMR Altenbetreuung setzt sich für eine Weiterentwicklung des Altenpflegeberufes ein, lehnt die Abschaffung der bisherigen drei eigenständigen Pflegeberufe, wie sie durch den Gesetzentwurf vorgesehen ist, ab.
  • Eine nicht ausreichende Spezialisierung in der Ausbildung kann nach der absolvierten Ausbildung zu einer fachlich deutlich eingeschränkten Berufsfähigkeit führen. Mit der Folge, als Fachkraft nicht voll einsatzfähig zu sein und deshalb bereits nach dem Examen nachqualifiziert werden zu müssen.
  • Auch Länder mit einer einheitlichen Ausbildung leiden unter einem Fachkräftemangel.

Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration

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Diesen Donnerstag hat das Parlament das neue Integrationsgesetz beschlossen, für das die SPD gekämpft hat. Mit dem Gesetz gibt es nun zum ersten Mal verbindliche Regeln für die Integration in Deutschland. Der Gesetzentwurf stellt klare Standards auf, was gefordert und was gefördert wird für eine gelingende Integration.

Die Arbeitsmarktintegration ist einer der Eckpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Der Bund legt 100.000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf und ermöglicht für drei Jahre eine Aussetzung der Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete. Auch entwickelt der Bund die Förderung der Berufsausbildung weiter: Er weitet den Zugang zur Assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen auf Geflüchtete aus. Ebenso erleichtert er den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld.

Mehr Rechtssicherheit in der Ausbildung erhalten Geflüchtete zukünftig, indem sie während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Auch wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung erteilt (sog. „3+2-Regel“) und die die Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Die SPD konnte durchsetzen, dass im Fall eines Ausbildungsabbruches eine Duldung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes einmalig um sechs Monate verlängert wird.

Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll auch etwas davon haben. So werden die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts künftig gestaffelt. Damit Asylsuchende schneller Deutsch lernen können, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskurse bei guter Bleibeperspektive. Die Integrationskurse werden von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt und die Wartezeiten für ihr Zustandekommen auf sechs Wochen verkürzt. Auch müssen Kursanbieter ihr Angebot und freie Kursplätze veröffentlichen.

Die Situation von Geflüchteten ist eine andere als von Arbeitsmigranten. Deshalb können Geflüchtete bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutsch auf Sprachniveau C1 und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selber sichern können. Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie Sprachkenntnisse auf Niveau A2 haben, ihren Lebensunterhalt überwiegend selber sichern und wenn sie ein paar weitere Kriterien erfüllen. In Härtefällen gibt es Ausnahmen von diesen Bestimmungen.

Damit Bundesländer die Verteilung Schutzberechtigter besser steuern können, wird eine befristete Wohnsitzzuweisung für anerkannten Flüchtlinge und Asylsuchende eingeführt. Die SPD hat darauf geachtet, dass die Regelung eine schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt erlaubt: Ausgenommen von der Wohnsitzzuweisung ist, wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat und damit den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deckt.

Der Beschluss ist eine Zusammenführung des Gesetzentwurfs der großen Koalition, zu finden hier, und des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, den Sie hier einsehen können.

Neues Sexualstrafrecht setzt den Grundsatz um „Nein heißt Nein!“

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Die Regierungsfraktionen haben mit dem Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts eine wichtige, inakzeptable Gesetzeslücke geschlossen. Künftig gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein!“ und damit wird endlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung geschützt – auch im häuslichen Bereich. Endlich ist die Union bereit, mit uns die notwendigen Änderungen im Strafrecht anzugehen.

Der Gesetzestext bedeutet: Künftig wird jede sexuelle Handlung gegen den Willen des Opfers unter Strafe gestellt. Damit wird künftig verhindert, dass Fälle straflos bleiben, weil sich das Opfer zum Beispiel aus Angststarre oder der Furcht vor weiteren gravierenden Verletzungen nicht zur Wehr setzten konnte. Mit dieser notwendigen Anpassung im Sexualstrafrecht erfüllt Deutschland auch die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarats aus dem Jahr 2011. Mit der Einführung des Straftatbestands der sexuellen Belästigung, der nun nicht mehr nur für den Arbeitsplatz gilt, wird das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zusätzlich gestärkt. Auch Straftaten aus Gruppen heraus, wie etwa in der vergangenen Silvester-Nacht in Köln, werden künftig besonders strafrechtlich erfasst. Dieser grundlegende Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht zum Schultz sexueller Selbstbestimmung auf Initiative der SPD ist ein großer Erfolg.

Das Gesetz findet sich hier.

Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter

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Ein wichtiges Ziel des Gesetzes zur Rechtsvereinfachung im SGB II ist es, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld II künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat.

Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen.

Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns zudem auf weitere Verbesserungen verständigt. So können Langzeitarbeitslose in einem Zeitraum von fünf Jahren künftig bis zu drei Jahre lang eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben. Auch kann eine sozialpädagogische Begleitung durch das Jobcenter finanziert werden.

Berufsbildungsbericht 2016

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Der Berufsbildungsbericht 2016 wurde diese Woche am Donnerstag im Plenum beraten. Er untersucht die Entwicklungen des deutschen Berufsbildungssystems für das Jahr 2015. Seit 1977 erscheint der Berufsbildungsbericht jährlich. Die Analyse für 2015 zeigt: Die deutsche Wirtschaft investiert maßgeblich in die duale Berufsausbildung mit mehr als 500.000 neuen betrieblichen Ausbildungsverträgen. Die Sozialpartner und die Kammern übernehmen neben Bund und Ländern ihre bildungspolitische Verantwortung. Die Qualität der dualen Ausbildung wird gesichert durch hunderttausende von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Prüferinnen und Prüfern, die sich, häufig ehrenamtlich, engagieren.

Insgesamt lässt sich für 2015 eine etwas bessere Bilanz ziehen: Seit 1995 gab es kein Jahr in dem junge Menschen bessere Chancen darauf hatten, einen Ausbildungsplatz zu erhalten – es gab im Schnitt 103,7 Ausbildungsplätze auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche. Auch haben mehr junge Menschen erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen.

Zugleich haben sich jedoch leider die Passungsprobleme von betrieblichen Ausbildungen und jungen Menschen verschlechtert: Für 2015 war eine Rekordzahl von 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz blieben. Um dem Abhilfe zu schaffen, sind ausbildungsbegleitende Programme, wie z.B. die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente um Schülerinnen und Schülern bei einem erfolgreichen Berufsabschluss zu unterstützen. Allein im ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme wollen wir die im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegene Zahl der Jugendlichen in Übergangsmaßnahmen wieder erheblich reduzieren.

Zum Berufsbildungsbericht 2016 geht es hier. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/083/1808300.pdf)