Arbeit und Soziales – Seite 17 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Rechtsvereinfachung für die Arbeit der JobCenter

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Ein wichtiges Ziel des Gesetzes zur Rechtsvereinfachung im SGB II ist es, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld II künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat.

Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen.

Darüber hinaus regelt das Gesetz, dass Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen – beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns zudem auf weitere Verbesserungen verständigt. So können Langzeitarbeitslose in einem Zeitraum von fünf Jahren künftig bis zu drei Jahre lang eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben. Auch kann eine sozialpädagogische Begleitung durch das Jobcenter finanziert werden.

Berufsbildungsbericht 2016

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Der Berufsbildungsbericht 2016 wurde diese Woche am Donnerstag im Plenum beraten. Er untersucht die Entwicklungen des deutschen Berufsbildungssystems für das Jahr 2015. Seit 1977 erscheint der Berufsbildungsbericht jährlich. Die Analyse für 2015 zeigt: Die deutsche Wirtschaft investiert maßgeblich in die duale Berufsausbildung mit mehr als 500.000 neuen betrieblichen Ausbildungsverträgen. Die Sozialpartner und die Kammern übernehmen neben Bund und Ländern ihre bildungspolitische Verantwortung. Die Qualität der dualen Ausbildung wird gesichert durch hunderttausende von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Prüferinnen und Prüfern, die sich, häufig ehrenamtlich, engagieren.

Insgesamt lässt sich für 2015 eine etwas bessere Bilanz ziehen: Seit 1995 gab es kein Jahr in dem junge Menschen bessere Chancen darauf hatten, einen Ausbildungsplatz zu erhalten – es gab im Schnitt 103,7 Ausbildungsplätze auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche. Auch haben mehr junge Menschen erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen.

Zugleich haben sich jedoch leider die Passungsprobleme von betrieblichen Ausbildungen und jungen Menschen verschlechtert: Für 2015 war eine Rekordzahl von 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsplatz blieben. Um dem Abhilfe zu schaffen, sind ausbildungsbegleitende Programme, wie z.B. die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente um Schülerinnen und Schülern bei einem erfolgreichen Berufsabschluss zu unterstützen. Allein im ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme wollen wir die im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegene Zahl der Jugendlichen in Übergangsmaßnahmen wieder erheblich reduzieren.

Zum Berufsbildungsbericht 2016 geht es hier. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/083/1808300.pdf)

„Wir sollten Beschäftigung und nicht Arbeitslosigkeit finanzieren“

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Die NRW-Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion will Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung eine neue Perspektive bieten. Diese Initiative ist auch aus Sicht des Kreises Unna sehr sinnvoll, teilt Oliver Kaczmarek, der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unna I, mit.

„An Langzeitarbeitslosen geht der anhaltende konjunkturelle Aufschwung auch im Kreis Unna weitestgehend vorbei. Jeder Mensch hat viele Stärken und Potenziale, die er zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen kann. Und jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe. Leider zeigt sich, dass einige Personen aufgrund verschiedener individueller oder struktureller Umstände keine Chance auf Anstellung in einer regulären Beschäftigung auf dem Wahlkreisarbeitsmarkt haben. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, sich auch um diese Leute zu kümmern.“

Konkret schlagen die NRW-Abgeordneten vor, über den sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer einen „sozialen Arbeitsmarkt“ zu etablieren. Gelder, die als Passivleistungen („Hartz IV“) sowieso ausgegeben würden, sollen in die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fließen. Ein großer Teil der Lohnkosten könnte damit bereits gedeckt werden. Öffentlich geförderte Arbeitsplätze werden zusätzlich geschaffen und liegen im öffentlichen Interesse. Einen vergleichbaren Vorschlag hatten bereits Landrat Michael Makiolla gemeinsam mit weiteren Landräten unterbreitet. Auch der Unterbezirksvorstand der SPD im Kreis Unna wird sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befassen.

Vorhandene Landes- und Bundesprogramme der SPD-Minister Rainer Schmeltzer und Andrea Nahles seien wichtige erste Schritte, die modellhaft zeigen, wie ein sozialer Arbeitsmarkt aussehen und welche Effekte er generieren könnte. Um aber das volle Potenzial öffentlich geförderter Beschäftigung auszuschöpfen, müsse die Union ihre Zurückhaltung bei dem Thema endlich aufgeben. „Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren, da wo eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr wahrscheinlich ist. Dazu braucht es jetzt eine gemeinsame Anstrengung der Großen Koalition in Berlin.“

 

Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

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Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.

Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.

Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.

Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

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Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN

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Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.

 

Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge

Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.

Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.

Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.

 

Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.

So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.

Mehr Informationen zum geplanten Gesetzespaket hat die SPD-Bundestagsfraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-werkvertraegen-bekaempfen-0

 

Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart

Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.

Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich  Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.

Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.

Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.

„Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen“

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Zum Tag der Arbeit am 1.Mai erinnert der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek daran, dass Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt auch heute noch keine Selbstverständlichkeit ist. „Es gibt viel, für das es sich lohnt, am 1. Mai auf die Straße zu gehen.“ Die SPD-Fraktion setze sich für die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen, für ein Entgeltgleichheitsgesetz, die Zukunft der Arbeit in Zeiten der Digitalisierung sowie für die Stärkung der Rente ein.

Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität – dafür treten die Sozialdemokraten seit mehr als 150 Jahren ein. Zum 1. Mai 2016 erklärt Kaczmarek: „Wir wollen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, sozial abgesichert sind, nicht aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe diskriminiert werden. Soziale Gerechtigkeit ist auch heute keine Selbstverständlichkeit. Sie muss tagtäglich neu erkämpft werden.“

Die SPD treibe deswegen wichtige Themen im Sinne der Beschäftigten voran – allen voran das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Denn die SPD will keine Einteilung in den Betrieben in Mitarbeiter erster, zweiter oder dritter Klasse. „SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Koalitionsvertrag umsetzt. Diesen hat CDU/CSU lange blockiert. Auf Druck der SPD geht er nun in die Ressortabstimmung. Wir brauchen keine Blockade, sondern ein deutliches Signal an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass diese Bundesregierung die Kraft hat, ihren Alltag zu verbessern“, so Kaczmarek.

Außerdem wolle die SPD mehr Gerechtigkeit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das wollen wir mit dem Entgeltgleicheitsgesetz erreichen“, erklärt der Abgeordnete. Denn die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern sei mit 21,6 Prozent noch immer zu hoch.

Zudem unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in dem Vorhaben, im Herbst ein Gesamtkonzept zur Alterssicherung in Deutschland vorzulegen. „Gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Alterssicherung brauchen wir jetzt keine Schnellschüsse, sondern ein solides und umfassendes Konzept. Wir wollen, dass das Sicherungsniveau auf dem jetzigen Stand bleibt“, sagt Kaczmarek.

Außerdem will die SPD die Zukunft der Arbeit mitgestalten. „Die (digitale) Zukunft der Arbeit birgt mehr Chancen als Risiken – vorausgesetzt, sie wird richtig gestaltet. Den Job der SPD sehe ich darin, zukünftig dafür zu sorgen, dass der Mensch bei all diesen Veränderungen nicht auf der Strecke bleibt. Das heißt ganz besonders: Wir müssen Fort- und Weiterbildung ausbauen und stärken, damit möglichst viele Menschen beruflich mithalten können“, so Kaczmarek.

Ergebnisse des Koalitionsgipfels

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Am Mittwochabend trafen sich die Spitzen von SPD, CDU und CSU zum Koalitionsgipfel im Kanzleramt. Nun ist endlich der Weg frei für ein von der SPD lange gefordertes Integrationsgesetz und ein Maßnahmenplan zur Terrorismusbekämpfung.

Ziel des Integrationsgesetzes ist es, die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich Eigeninitiative einzufordern. Ganz handfeste Sofortmaßnahmen sind etwa die Regelung des Aufenthalts während einer Berufsausbildung oder die Aussetzung der Vorrangprüfung bei Beschäftigung eines Asylbewerbers oder einer geduldeten Person für den Zeitraum von drei Jahren.

Damit Integration in die Gesellschaft besser gelingen kann, sollen Länder außerdem Schutzberechtigte gleichmäßiger verteilen können. Eine Verletzung der aus vielen Bundesländern geäußerten Forderung nach einer Wohnsitzzuweisung kann dann Sanktionen nach sich ziehen. Regeln zur effizienteren Steuerung des Integrationskurssystems (kürzere Wartezeiten, Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme) runden das Paket ab.

Die Koalitionspartner haben sich außerdem auf weitere Maßnahmen zur Terrorismusabwehr verständigt. Kern ist die Stärkung der Sicherheitsbehörden, etwa durch Verbesserung der präventiven Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei, der Vernetzung mit wichtigen Partnerstaaten sowie der Interoperabilität, also dem verbesserten Austausch von Daten zwischen Informationssystemen. Dazu braucht es mehr Personal und eine Erhöhung der Mittel für eine gute Ausstattung.

Auch in anderen Bereichen sind wir entscheidende Schritte weiter gekommen: Der von Andrea Nahles erarbeitete Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leih- und Zeitarbeit kann nun endlich in die Ressortabstimmung gehen. Ein wichtiger Schritt, nachdem die CSU hier das Vorankommen blockiert hatte. Auch in den Bereichen Rente, beim Bundesteilhabegesetz und der Energiepolitik wurden Verfahren zur Umsetzung geklärt. Die SPD hat klar gemacht, dass der Koalitionsvertrag gilt und die verabredeten Projekte umgesetzt werden müssen.

Das Eckpunktepapier zum Integrationsgesetz finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/eckpunkte_integrationsgesetz.pdf

Der Maßnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/terrorismusbekaempfung_massnahmenkatalog.pdf

Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt

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Die Digitalisierung wird unsere Arbeitswelt nachhaltig verändern. Um diesen Prozess politisch zu gestalten haben wir am Donnerstag den Antrag „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ verabschiedet.

Wir wollen die Möglichkeiten zur Humanisierung der Arbeitswelt durch die Digitalisierung nutzen, zugleich aber Risiken für alte Beschäftigungsformen und die bewährte Form der Mitbestimmung minimieren. Dafür brauchen wir eine zeitgemäße Arbeitsforschung, die sich nicht allein auf technische Aspekte beschränkt, sondern den Menschen in den Mittelpunkt rückt.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir in unserem Antrag die Vorlage des Grünbuchs „Arbeiten 4.0“ und den damit begonnenen Dialogprozess. Ebenso bekräftigen wir unsere Unterstützung für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung angekündigte Rahmenprogramm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ mit einer finanziellen Grundausstattung von rund einer Milliarde Euro bis 2020.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung dazu auf, noch in dieser Legislaturperiode weitere Förderschwerpunkte im Rahmen des Gesamtprogramms umzusetzen, insbesondere zur beschäftigungs- und beteiligungsorientierten Gestaltung des digitalen Strukturwandels. Es soll gewährleistet sein, dass die Netzwerke, Plattformen und Initiativen von Bund und Ländern (z.B. Plattform Industrie 4.0, Plattform Digitale Arbeitswelt) in die Projekte des Arbeitsforschungsprogramms eingebunden werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, in wie weit bei verschiedenen Forschungsprogrammen eine engere Einbeziehung der Sozialpartner sichergestellt werden kann. Im Rahmen der Projektförderung sollte zudem ein Schwerpunkt auf Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einer modernen Arbeitswelt gelegt werden.

Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Innovative Arbeitsforschung für eine Humanisierung unserer Arbeitswelt und mehr Beschäftigung“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807825.pdf

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

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In der Regierung konnte die SPD bislang viele sozialdemokratische Anliegen umsetzen. Auf ihrer Jahresauftaktklausur hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Kurs für das laufende Jahr bestimmt. Die gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen sind zwei Kernthemen, die wir anpacken werden.

Auch hier wollen wir 2016 mehr Gerechtigkeit schaffen: die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz sowie ein gerechteres Steuersystem durch die Reform der Erbschaftssteuer und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Manche dieser Anliegen stoßen auf Widerstände aus den Reihen unseres Koalitionspartners. Wir werden aber nicht zulassen, dass diese Koalition hinter die Vereinbarungen, die sie im Koalitionsvertrag getroffen hat, zurückfällt. Denn wir wollen nicht, dass angesichts der großen Herausforderungen, die die Flüchtlingssituation für unser Land darstellt, die Sorgen der hier bereits lebenden Menschen in Vergessenheit geraten.

Ein Integrationsplan für Deutschland

Eine der großen Aufgaben, die 2016 vor uns liegt, ist die Integration der vielen Flüchtlinge, die im Laufe der letzten Monate zu uns gekommen sind. Unsere SPD-Bundesministerinnen, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben dafür bereits im letzten Jahr ein ausführliches Konzept vorgelegt, über das ich hier berichtet habe. Wir wollen fünf Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, um neue Erzieherinnen und Lehrkräfte einzustellen und um Menschen in Arbeit zu bringen. Von diesen Anstrengungen werden nicht nur die Zuwandererinnen und Zuwanderer profitieren, sondern alle Menschen.

Solidarische Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Gesundheit kann und darf in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb wollen wir als SPD, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen werden. Zurzeit werden die kassenindividuellen Zusatzbeiträge – und damit mögliche Beitragssteigerungen – alleine den Versicherten aufgebürdet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich außerdem gegen eine Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ausgesprochen und in einem Beschluss klargestellt: Eine Besserstellung privat versicherter Patientinnen und Patienten ist für uns nicht akzeptabel! Deshalb fordern wir den Bundesgesundheitsminister und die Länder auf, eine GOÄ-Novelle zu verhindern, die eine Steigerung der privatärztlichen Honorare zur Folge hätte. Dadurch würde es für Ärzte noch attraktiver, Privatpatienten statt Kassenpatienten zu behandeln. Über steigende Beihilfeansprüche von Beamten würden zusätzlich die öffentlichen Haushalte und damit alle Steuerzahlerinnen und -zahler zusätzlich belastet.

Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen

Wir brauchen klare Regeln im Bereich von Werkverträgen und Leiharbeit. Solche Verträge sind Instrumente, um Auftragsspitzen und Personalengpässe abzufedern. Stammbelegschaften dürfen hierdurch aber nicht verdrängt, Menschen nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen oder als Scheinselbständige beschäftigt werden.

Mit einem Positionspapier haben wir auf unserer Jahresauftaktklausur deutlich gemacht: Wir erwarten, dass die Union die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags mit uns eins zu eins umsetzt. Das bedeutet: Wer in einem Betrieb gemeinsam arbeitet, soll gleich verdienen und gleich behandelt werden. Eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten soll dafür eingeführt werden. Und nach spätestens neun Monaten sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Klausur können Sie hier nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-trifft-sich-zur-auftaktklausur

Die einzelnen Beschlusspapiere gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/beschl%C3%BCsse-der-spd-bundestagsfraktion-bei-ihrer-jahresauftakt-klausurtagun