Arbeit und Soziales – Seite 18 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, verbessern sich künftig die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen.

Durch die Novellierung des Gesetzes werden ungewollte Fehlentwicklungen der bisherigen Beschäftigungspraxis korrigiert. So sollen die Arbeitsverträge von Doktoranden künftig den gesamten Zeitraum der Promotion abdecken. Darüber hinaus wird nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen, sodass für Zeitverträge in diesem Bereich künftig dieselben Bedingungen wie für alle Arbeitnehmer gelten.

In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten wir zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier, sondern jetzt sechs Jahre und damit während des gesamten Studiums, als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. Des Weiteren konnten wir eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen; diese werden nämlich zukünftig an den bewilligen Projektzeitraum gekoppelt werden.

Das erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente

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Über ein Jahr hat die SPD-Bundestagsfraktion mit der Unionsfraktion verhandelt, um die Übergänge in die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters und darüber hinaus flexibler als bislang zu gestalten. Nun liegen Ansätze vor, mit denen der Wechsel in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden kann. Im Ergebnis ist es gelungen, zentrale SPD-Forderungen durchzusetzen.

Mit den geplanten Neuregelungen entschärfen wir bestehende Gerechtigkeitslücken bei der Zwangsverrentung und geben älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, selbst zu wählen, in welchem Umfang sie künftig eine Teilrente und Teilerwerbstätigkeit miteinander kombinieren wollen. Um solche Teilzeitmodelle für ältere Menschen attraktiver zu machen, haben wir außerdem die bislang starren Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit vorgezogener Altersrente oder Erwerbsminderungsrente flexibilisiert.

Darüber hinaus schaffen wir mit dem Prinzip „Prävention und Reha vor Rente“ die Grundlage dafür, dass mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können. Denn wir wollen, dass auch Beschäftigte, die viele Jahre unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, lange am Erwerbsleben teilhaben können. Auch angesichts drohenden Fachkräftemangels darf ihre Erfahrung und Expertise nicht ungewollt früh verloren gehen.

Wir haben ein sehr gutes Paket verhandelt, von dem viele Beschäftigte profitieren. Die Union hat ihrerseits durchgesetzt, dass Arbeitgeber für Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze befristet keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten müssen. Dieser Regelung stehen wir weiterhin sehr skeptisch gegenüber. Aber wir rechnen nicht damit, dass es hierdurch zu einer signifikanten Verdrängung jüngerer Beschäftigter durch Arbeitnehmer über der Regelaltersgrenze kommt. Um sicher zu gehen, wird diese Regelung nach fünf Jahren evaluiert.

Den Abschlussbericht der Koalitionsarbeitsgruppe sowie eine Kurzübersicht können Sie hier herunterladen: http://www.spdfraktion.de/themen/flexible-%C3%BCberg%C3%A4nge-die-rente-schaffen

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Die von SPD und CDU/CSU geführte Bundesregierung möchte die Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen weiter verbessern. Dafür soll das sogenannte Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert werden, das die Ausgestaltung von Verträgen von wissenschaftlichem Personal in der Qualifizierungsphase regelt. Hintergrund: Eine Evaluation hat ergeben, dass die im Gesetz enthaltenen Sonderregelungen teilweise Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis begünstigt haben. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dem entgegengewirkt werden. Dafür soll im Wissenschaftszeitvertragsgesetz unter anderem festgeschrieben werden, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sollen dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.

Der Gesetzentwurf, der nun in den federführenden Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung zur Beratung überwiesen wurde, ist hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Anpassung des Unterhaltsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Welttag für menschenwürdige Arbeit: SPD tritt für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein

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Der vom Internationalen Gewerkschaftsbund ausgerufene Welttag für menschenwürdige Arbeit stellt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt – in Deutschland und weltweit. Für die SPD ist menschenwürdige Arbeit eine Kernforderung. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns setzt sie sich nun in der großen Koalition mit Nachdruck für die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit ein.

„Wir haben in dieser Legislaturperiode schon viel erreicht für eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Mindestlohn sorgen wir dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping verhindert wird. Das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – dafür hat sich die SPD stark gemacht. Er gilt auch für Mini-Jobs. „Aktuelle Zahlen belegen, dass seit Einführung des Mindestlohns die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gewachsen sind. Dieses Plus ist erfreulich. Es zeigt auch, dass die Panikmache im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns völlig an der Realität vorbeiging“, so Oliver Kaczmarek. Der Mindestlohn ist und bleibe ein Erfolgsmodell – ein Garant für menschenwürdige Arbeit. Mit dem Rentenpaket habe die SPD zudem die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter verbessert. „Der Wert der geleisteten Arbeit und die Lebensleistung nach einem erfüllten Erwerbsleben werden im Ruhestand jetzt besser anerkannt“, so Oliver Kaczmarek.

Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt endet aber nicht bei der Bezahlung, die SPD setzt sich insgesamt für faire Arbeitsverhältnisse ein. „Deshalb brauchen wir Regelungen, die den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eindämmen, weil er zu einer Spaltung der Belegschaften führt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Mitbestimmungsrechte vorenthält und prekäre Beschäftigung mit schlechten Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und einer unfairen Entlohnung zur Folge hat“, erklärt Oliver Kaczmarek. Die SPD werde – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. „Unser Ziel ist es, einen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern – das ist gut für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen, die statt über schlechte Arbeitsbedingungen lieber über die Qualität ihrer Produkte konkurrieren wollen.“

Foto: Warten auf Arbeit by Günter HentschelCC BY-ND 2.0

 

Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt

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Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Integrationsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in der Gastronomie (16 %), im Garten- und Landschaftsbau (12 %), in der Industrieproduktion, im Facility Management, im Handel (jeweils 11 %) sowie im Handwerk (10 %) ihre Dienstleistungen an. Sie haben eine durchschnittliche Betriebsgröße von etwa 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zahlen den Mindestlohn, werden rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugerechnet und beschäftigen im Betrieb dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 % von Menschen mit Behinderungen. Dabei handelt es sich überwiegend um schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine individuelle arbeitsbegleitende Betreuung benötigen, sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aufgabe der Integrationsbetriebe ist es, diese Menschen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und/oder sie auf Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Davon profitieren vor allem Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, sowie Abgänger von Sonder- oder Förderschulen.

Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben (Artikel 27), wird in den Integrationsbetrieben seit Jahren vorbildlich umgesetzt. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter einem Dach.  Deshalb fordert die SPD in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Wir kümmern uns um die Sorgen aller Menschen in Deutschland – Weitere Ergebnisse der Klausurtagung der SPD-Bundestagfraktion

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In der letzten Woche fand die Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion in Mainz statt. Das Thema Flüchtlinge stand natürlich im Mittelpunkt und viele Punkte, die beschlossen wurden, sind in die Einigung mit der Union eingeflossen. Neben den aktuellen Herausforderungen um die Flüchtlinge, dürfen wir aber nicht die anderen politischen Herausforderungen aus dem Blick verlieren.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion auch konkrete Beschlüsse für gute Pflege, mehr bezahlbaren Wohnraum und digitale Teilhabe gefasst:

 

  • Viele Menschen sorgen sich darum, ob sie im Alter gut versorgt werden. In unserem Beschlusspapier machen wir klar: Nur mit fairen Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sichern wir eine qualitativ gute Pflege. Und nur mit ausreichend Personal bleibt genug Zeit für die wichtige menschliche Zuwendung. Deshalb setzen wir uns für einen bundesweit verbindlichen Personalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Pflegeheime und Pflegedienste ihren Pflegekräften eine angemessene Bezahlung mindestens in Höhe des Tariflohnes gewähren.
  • In vielen Städten und Ballungsräumen hält der Zuzug weiter an. Ausreichend bezahlbaren Wohnungsraum zu schaffen, bleibt deshalb ganz oben auf unserer Agenda. Wir wollen ein gutes Miteinander von Zugezogenen und Eingesessenen und auch kleinen oder mittleren Einkommen ein attraktives Lebensumfeld mit guter Infrastruktur zu sichern. Wir fordern deshalb, dass der Bund wieder stärker Verantwortung für den sozialen Mietwohnungsbau übernimmt und die Mittel dafür verdoppelt.
  • Die Digitalisierung eröffnet uns ungeheurere Chancen – wenn es uns gelingt, dafür zu sorgen, dass alle Menschen an ihren Vorteilen teilhaben können. Dafür sind der Breitbandausbau und schnelles Internet für alle, gerade in ländlichen Regionen, zwingende Voraussetzung. Digitale Bildung und digitales Lernen sind entscheidend, damit alle vom digitalen Wandel profitieren können. In unserem Beschlusspapier schlagen wir ein konkretes Maßnahmenpaket vor. Gleichzeitig machen wir klar: Wir werden nicht akzeptieren, dass Hassreden die Lufthoheit über das Netz gewinnen. Deshalb unterstützen wir die Initiative von Justizminister Heiko Maas für bessere Standards zur Löschung fremdenfeindlicher Aussagen in den sozialen Medien.

Wir wollen, dass Deutschland ein offenes und starkes Land bleibt, das allen seinen Menschen die Chance auf ein gutes Leben bietet. Daran wird die SPD-Bundestagsfraktion auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode mit ganzer Kraft und vollem Einsatz arbeiten!

Start des ElterngeldPlus

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„Für Geburten ab dem 01. Juli 2015 können Mütter und Väter das neue ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Dieser weitere Baustein für mehr Flexibilität ermöglicht es Eltern, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Entscheiden Mütter und Väter sich, zeitgleich mit ihrem Partner in Teilzeit zu gehen – für vier aufeinanderfolgende Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – bekommen sie mit dem Partnerschaftsbonus jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Oliver Kaczmarek sieht die Weiterentwicklung des Elterngeldes als wichtigen Erfolg der Arbeit der großen Koalition: „Wir schaffen zusätzliche Freiräume für Familien und stärken die partnerschaftliche Aufgabenteilung. Das ElterngeldPlus bringt mehr Flexibilität in die Elternzeit und erkennt den gesellschaftlichen Trend an, dass Mütter früher wieder in ihren Beruf einsteigen möchten – und Väter sich gerne mehr um ihre Kinder kümmern wollen. Ein Gewinn für Familien und Unternehmen und ein weiterer Schritt zu einer neuen Familienzeit.“

 

6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischer Fortschritt

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Der Mindestlohn gilt seit sechs Monaten – und die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro wirkt: Das Hoch auf dem Arbeitsmarkt hält weiter an. Der Umsatz im Einzelhandel ist gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Und die Zahl der Aufstocker ist seit Inkrafttreten des Mindestlohns um 45.000 gesunken.

„Die erste Zwischenbilanz nach sechs Monaten Mindestlohn fällt durchweg positiv aus. Der Mindestlohn wirkt“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagabgeordneter. Dass rund 3,7 Mio. Menschen jetzt mehr auf dem Gehaltszettel haben, macht sich auf dem Arbeitsmarkt positiv bemerkbar. „Wir haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit 24 Jahren. Es gab also keine Jobverluste – wie von den Mindestlohn-Kritikern erwartet wurde. Arbeitskräfte werden weiterhin gesucht“, so Oliver Kaczmarek.

Außerdem ist die Zahl derer, die trotz Job auf Hartz IV angewiesen sind, seit Anfang des Jahres laut der Bundesagentur für Arbeit um 45.000 zurückgegangen. „Wenn weniger Menschen aufstocken müssen, spart das allen Steuerzahlern viel Geld“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auch der Einzelhandel profitiert seit der Einführung des Mindestlohns vom höheren Lohn der Menschen: Der Umsatz ist laut dem Statistischen Bundesamt im Frühjahr gestiegen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Auch die Taxibranche gab Entwarnung und erklärte, dass es zu keinen dramatischen Kundenrückgängen im Tagesgeschäft gekommen sei.

„Für mich steht fest: 6 Monate Mindestlohn bedeuten 180 Tage arbeitsmarktpolitischen Fortschritt. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter an einer korrekten Dokumentation und einer ordentlichen Kontrolle festhalten. Nur so können wir Schwarzarbeit, Schattenwirtschaft und Dumpinglöhne verhindern und dafür sorgen, dass der Mindestlohn weiter positiv wirkt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete.

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen

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Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren, gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der im März eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Das Gesetz zur Tarifeinheit können Sie hier herunter laden.