Arbeit und Soziales – Seite 2 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Für eine moderne und bürgerfreundliche Arbeitslosenversicherung

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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und bessere Arbeitsförderung – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten. Ziel ist, arbeitsuchende Menschen schneller, gezielter und leichter in Jobs zu vermitteln, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Beratungs- und Vermittlungsgespräche können in den Arbeitsagenturen künftig auch digital geführt werden und Instrumente zur aktiven Arbeitsförderung werden erweitert. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt, der auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auf die Eigeninitiative und das Vertrauen in die Eigenbemühungen arbeitsuchender Menschen setzt. Zumutbare Arbeit anzunehmen, bleibt Pflicht.
Wir fördern die Jugendberufsagenturen noch besser, insbesondere indem wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger stärken. Zudem verbessern wir die Möglichkeit, Jugendliche zu unterstützen, insbesondere werden die Fördermöglichkeiten für schwer erreichbare junge Menschen verbessert. Wer ein Praktikum zur Berufsorientierung außerhalb der eigenen Region macht, kann künftig bis zu 420 Euro pro Monat an Zuschuss für die Unterbringung erhalten.
Ab 2029 wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dauerhaft von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die bisher modellhaft bei ihr angesiedelte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wird verstetigt. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst entsprechend ihren Qualifikationen beschäftigt werden.

Wie Sie einen Online-Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren können, können Sie hier nachlesen.

Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

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Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.

Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

Konferenz der SPD-Fraktion für die Interessenvertretungen der Beschäftigten

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Zum 36. Mal hatte die SPD-Bundestagsfraktion Betriebsrät:innen, Schwerbehindertenvertretungen und Personalrät:innen aus ganz Deutschland in den Bundestag eingeladen. Die Konferenz stand unter dem Motto „Gute Arbeit! Gutes Leben? – Welche Strategien haben die Betriebe?

Diskutiert wurden Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit als entscheidende Faktoren für die Lebensqualität der Menschen. Dazu wurde mit Interessenvertreter:innen von Beschäftigten aus ganz Deutschland darüber gesprochen, wie gute Arbeitsbedingungen in Betrieben aussehen können, welche Auswirkungen diese auf den Erfolg von Unternehmen haben und welche Rolle die Interessenvertretungen selbst dabei spielen. Schwerpunkte waren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Förderung gesunder Arbeit im Alter und der Beitrag von mobilem Arbeiten zur Arbeitszufriedenheit. Insgesamt waren rund 160 Vertreter:innen aus ganz Deutschland nach Berlin angereist, zusätzlich nahmen etwa 100 online teil.

Auf Einladung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahmen die Betriebs- und Personalräte Simon Lehmann-Hangebrock und Julian-Andre Koch aus Schwerte teil.

Neben Dr. Martin Rosemann, Sprecher der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, sprachen der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich, der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Berliner Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dagmar Schmidt.

Die Konferenz ist ein zentraler Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen innerhalb der Betriebe und den politischen Entscheidungsträger:innen in Berlin. Gesetzesvorhaben und -anpassungen erfordern einen engen Austausch über die Bedürfnisse in den Betrieben. Die Konferenz ist daher nicht nur als Dankeschön an die Interessenvertretungen zu verstehen, die sich tagtäglich für die Belange ihrer Kolleg:innen einsetzen, sondern dient auch als Veranstaltung zum Austausch über aktuelle Probleme und Herausforderungen.

Mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten

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Für die Betriebsratsarbeit freigestellte Beschäftigte erhalten nach dem Lohnausfallprinzip eine Vergütung, die sich am Gehalt vergleichbarer Beschäftigter orientiert. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 sind rechtliche Unsicherheiten entstanden, was die Festlegung der Betriebsratsvergütung betrifft. Daraufhin haben Unternehmen präventiv entsprechende Vergütungen gekürzt, was zu diversen Gerichtsverfahren geführt hat.

Um diese Praxis künftig zu verhindern und insgesamt negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung auszuschließen, wurde das Betriebsverfassungsgesetz geändert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsräte können sich in einer Betriebsvereinbarung über ein Verfahren einigen, wie vergleichbare Beschäftigte zwecks Festlegung der Vergütung festgelegt werden. Werden Grundsätze der Vergütung so transparent in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, greift künftig eine sogenannte Richtigkeitsgewähr. Durch diese präzisere Regelung wird das Risiko der Strafbarkeit redlich handelnder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger nahezu ausgeschlossen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf

Berufsbildungsbericht 2024

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In dieser Woche haben wir den Berufsbildungsbericht 2024, der dem Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt, beraten. Der Bericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und gibt einen Überblick über das Ausbildungsjahr 2022/2023.

Der Bericht zeigt, dass sich der Ausbildungsmarkt langsam erholt. Etwa 500.000 junge Menschen haben 2023 eine Ausbildung begonnen, drei Prozent mehr als 2022. Auch wenn die Zahlen damit unterhalb des Niveaus von vor der Corona-Pandemie liegen, entwickelt sich der Ausbildungsmarkt positiv. Die Nachfrage nach einer dualen Berufsausbildung ist wieder gestiegen (plus 3,2 Prozent).

Auch das Angebot an Ausbildungsstellen hat 2023 in vergleichbarem Umfang zugenommen. Der Bericht zeigt aber auch, dass Betriebe und Behörden mit freien Ausbildungsplätzen und unversorgte Bewerberinnen und Bewerber schwieriger zueinander gefunden haben. Sowohl der Anteil der unbesetzten Stellen als auch der Anteil der erfolglos suchenden Jugendlichen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bundesweit blieben rund 73.400 Ausbildungsstellen unbesetzt, also rund 13,4 Prozent des gesamten betrieblichen Angebots. Gleichzeitig hatten etwa 63.700 junge Menschen zum Stichtag 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden. Ob eine Suche erfolgreich verläuft oder ein offener Ausbildungsplatz besetzt werden kann, hängt laut Bericht mit der Region und der Branche zusammen. Stellen in der Kfz-Technik, in der Softwareentwicklung oder im Büromanagement sind stark nachgefragt. Andere Branchen hingegen finden kaum interessierte Bewerberinnen und Bewerber, etwa der Lebensmittelhandel oder das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011311.pdf

Kaczmarek besucht AWO-Tagesstätte Startbahn

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Soziale Kontakte knüpfen, gemeinsam kochen und essen, Museen besuchen, Ausflüge machen  – was für viele Normalität ist, stellt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oft eine große Herausforderung dar. Die Unnaer AWO-Tagesstätte Startbahn, die der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt besuchte, bietet Erkrankten nicht nur die Möglichkeit der Stabilisierung und Neuorientierung. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihren Tag strukturiert und in der Gemeinschaft verbringen. Begleitet von einem Team ausgebildeter Fachkräfte trainieren sie Fähigkeiten, die sie dabei unterstützen, selbstständig zu leben oder den Weg zurück in die Berufstätigkeit zu finden. „Das Wichtigste für die Menschen ist es, so sein zu können, wie sie sind und ohne Vorurteile anerkannt zu werden“, erklärte Einrichtungsleiterin Carina Feige. Kaczmarek betonte die Relevanz der Startbahn für den Genesungsprozess: „Sie gibt den Menschen Sicherheit, einen neuen Weg in ihrem Leben zu beginnen.“ Darüber hinaus zeige ihm der Besuch, so der Abgeordnete weiter, dass derartige Einrichtungen notwendig seien und die Bundesregierung daher nicht am Sozialstaat sparen dürfe.

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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In dieser Woche hat der Bundestag einen Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz 2023 beraten. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen des Anerkennungsgesetzes, das 2012 in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland haben damit das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Die Anerkennung ist notwendig, wenn ausländische Fachkräfte in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, etwa als Ärztin oder Friseurmeister. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben.

Einige Kernergebnisse des Berichts sind: Die Zahl der Anträge steigt stetig. 2022 waren es fast 50.000. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen. Rund 75 Prozent der Anträge entfielen auf Heilberufe wie Pflegerinnen und Pfleger oder Ärztinnen oder Ärzte. Auch Ingenieurinnen und Ingenieure, sowie Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher gehören zu den Top 10. Immer mehr Anträge werden aus dem Ausland gestellt, 2022 waren es 40 Prozent. Zu den häufigsten Ausbildungsstaaten gehörten 2022 die Türkei, Bosnien und Herzegowina und die Philippinen. 2021 wurde bei 52 Prozent der Verfahren zu Bundesberufen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, nur 2 Prozent wurden abgelehnt. Die restlichen Verfahren wurden als teilweise gleichwertig anerkannt, hier sind Nachqualifizierungsmaßnahmen möglich. Die SPD-Fraktion konnte 2016 einen Zuschuss für Anerkennungsverfahren durchsetzen. Seit 2020 können auch Kosten für Nachqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiges Element zur Fachkräftesicherung durch qualifizierte Zuwanderung.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010350.pdf

Besuch im Kamener Verpackungswerk Huckschlag

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Ob Systemplatten für Fußbodenheizungen, Vollverpackungen, Kisten oder Kühlboxen aus Styropor – die Produktpalette des Kamener Verpackungswerks Huckschlag ist vielfältig. Bei einem Rundgang durch den Produktionsbetrieb und im Gespräch mit den Geschäftsführern Mareike und Gerhard Vieweger erhielt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt einen interessanten Einblick in das Unternehmen, das seit über 70 Jahren Verpackungsmaterialien herstellt. “Unternehmensbesuche sind mir wichtig, weil ich vor Ort erfahre, welche Bedingungen wir schaffen müssen, um unsere Region für innovative Arbeitgeber attraktiv zu machen”, erklärt Kaczmarek. Aber auch bei vielen Fachthemen seien Unternehmen wichtige Ansprechpartner, weil sie in ihrer alltäglichen Arbeit erlebten, wo Politik bessere Rahmenbedingungen schaffen könne.

So ging es neben der Vorstellung des Unternehmens im Gewerbegebiet Hemsack auch um die von der Bundesregierung für das kommende Jahr angekündigte Plastiksteuer. Diese europäische Regelung zur Plastiksteuer auf Verpackungen aus Kunststoff gibt es seit 2021. Sie wird aus dem Bundeshaushalt bezahlt, also von allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Bei den Haushaltsverhandlungen im Dezember 2023 hatte sich die Ampelkoalition allerdings darauf geeinigt, die EU-Plastikabgabe nun auch in Deutschland umzulegen und Hersteller und Importeure, die das Plastik in Umlauf bringen, zur Finanzierung heranzuziehen. Ursprünglich war eine sofortige Umsetzung vorgesehen. Inzwischen wurde die Plastiksteuer auf das Jahr 2025 verschoben. “Wir brauchen weniger Müll und effizientere Rücknahme- und Recyclingsysteme, in die sich auch Unternehmen, die Kunststoffprodukte herstellen, einbringen können. Deshalb muss Politik nun eine effiziente und bürokratiearme Lösung für die Plastikabgabe erarbeiten”, sagt Oliver Kaczmarek.

Mittelstand fördern

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Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

Kindergrundsicherung einführen

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In dieser Woche beraten wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung. Mit der Kindergrundsicherung wollen wir Kinder besser vor Armut schützen und ihnen mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Die Kindergrundsicherung besteht aus drei Teilen: Alle Kinder und Jugendlichen erhalten eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung. Diese ersetzt das bisherige Kindergeld in Höhe von derzeit 250 Euro monatlich. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger und nach Alter gestaffelter Kinderzuschlag. Außerdem gehen einige Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Kindergrundsicherung auf. Mit der Kindergrundsicherung sollen bis zu 5,6 Millionen Kinder und Jugendliche erreicht werden. Durch die Anpassung des Existenzminimums erhalten einige Altersgruppen höhere Leistungen als bisher, für andere bleiben sie gleich. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir die Hinweise von Verbänden und Wissenschaft in die Beratungen einbeziehen mit dem Ziel, den Gesetzentwurf zu verbessern. Wir wollen erreichen, dass Kinder durch aufeinander abgestimmte Leistungen einfach und unbürokratisch vor Armut geschützt werden.

Weitere Informationen gibt es hier.