Arbeit und Soziales – Seite 20 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Rückenwind für die berufliche Bildung – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion am 10.11.

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Das duale Ausbildungssystem in Deutschland wird im europäischen Ausland als Erfolgsmodell verstanden. Dennoch gibt es ernüchternde Trends zu beobachten: Viele Betriebe haben zunehmend Probleme bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze, obwohl tausende Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig nach einer Stelle suchen. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist auf einem historischen Tiefstand und immer weniger Betriebe bilden aus. Außerdem wird jeder vierte Ausbildungsvertrag laut Berufsbildungsbericht vorzeitig aufgelöst.

Wir wollen diese Herausforderungen im deutschen Berufsbildungssystem mit Ihnen auf dem Kongress der SPD-Bundestagsfraktion diskutieren und Sie über unsere Vorhaben in der Berufsbildungspolitik informieren. Schwerpunktthemen sollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung und die Attraktivität beruflicher Bildung sein. Welche Beiträge müssen die einzelnen Akteure in einem modernen Berufsbildungssystem leisten und welche Wege für mehr Ausbildungschancen und mehr Ausbildungsqualität müssen eingeschlagen werden?

Der Kongress findet am 10. November von 13.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Erwartet werden unter anderem Sigmar Gabriel, Parteivorsitzender der SPD und Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Den Ablauf und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Neue Ordnung am Arbeitsmarkt

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Der Bundestag hat am Donnerstag das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen. Auch für die Einwohner im Kreis Unna rechnen Experten mit Kaufkraftzuwächsen durch die neue Regelung.

Nach über zehnjähriger Kraftanstrengung kommt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde für vier Millionen Beschäftigte ab 2015. Damit setzt die SPD einen historischen Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. „Das bedeutet auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Kreis Unna mehr Einkommensgerechtigkeit. Mit dem Mindestlohn beenden wir die Dumpinglohnwirtschaft und geben der Arbeit ein Stück Würde zurück“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Im Kreis Unna arbeiten aktuell rund 40.000 Menschen für einen Niedriglohn. Würde jede und jeder in Nordrhein-Westfalen mindestens 8,50 Euro pro Stunde verdienen, bedeutete dies nach Berechnungen des Pestel-Instituts Hannover einen Kaufkraftzuwachs von über 76 Mio. Euro. „Umgerechnet bedeutet das für jeden Geringverdiener etwa 1.800 Euro pro Jahr mehr im Portemonnaie“, so Kaczmarek.

Spätestens ab Januar 2017 gilt der Mindestlohn für alle Branchen einheitlich. „Wer Vollzeit arbeitet, soll von seiner Arbeit leben können – das hat die SPD versprochen und das setzt sie jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um“, sagt Oliver Kaczmarek.

Tarifpaket für neue Ordnung am Arbeitsmarkt

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Mit der finalen Abstimmung am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag den Weg für das Tarifpaket frei gemacht. Damit wird ein zentrales Wahlversprechen der SPD eingelöst: die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns. Ab dem 1. Januar 2015 bekommen rund 4 Millionen Menschen einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde.

Abweichungen von dieser Regel sind bis Ende 2016 nur möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und dieser nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde. Ab 1. Januar 2017 gilt der Mindestlohn dann flächendeckend in ganz Deutschland für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und zwar ausnahmslos für alle Branchen.

Auch letzte strittige Punkte konnten zuletzt beseitigt werden. Für die Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller wird es bis zum 31. Dezember 2016 eine gesetzliche Übergangsregelung geben – analog zu den Regelungen, die durch die Tarifpartner in anderen Branchen vereinbart wurden. Auch für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller gilt: Spätestens ab 1. Januar 2017 erhalten sie den Mindestlohn von 8,50 Euro.

Für Saisonkräfte in der Landwirtschaft gilt der Mindestlohn bereits ausnahmslos ab dem 1. Januar 2015. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird den Problemen bei der Umsetzung durch befristete Sonderregelungen Rechnung getragen: Die schon vorhandene Möglichkeit der kurzfristigen sozialabgabenfreien Beschäftigung wird befristet von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Außerdem wird die Abrechnung der Kosten für Kost und Logis entbürokratisiert. Es bleibt aber dabei, dass diese Kosten nur zu einem angemessen Teil abgerechnet werden können.

Grundsätzlich gilt auch für alle Praktika, die nach einem Studien- oder Berufsabschluss geleistet werden, ab dem 1. Januar 2015 der Mindestlohn von 8,50 Euro. Praktika sind dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden und durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind. Bei freiwilligen Praktika vor einem Ausbildungsabschluss wird gegenüber dem Regierungsentwurf die Frist von sechs Wochen auf drei Monate verlängert, in der kein Mindestlohn gezahlt werden muss.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren. Diese Kompromisse musste die SPD mit der Union schließen.

Mit dem Tarifpaket wird zudem das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das bislang nur für einige Branchen anwendbar ist, auf alle Branchen ausgeweitet. Damit sind künftig verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar. Außerdem wird die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert, indem das 50-Prozent-Quorum abgeschafft wird. Um einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich zu erklären, ist es also künftig nicht mehr notwendig, dass die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen. Vielmehr reicht künftig ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner aus.

Weitere Informationen finden Sie bei der SPD-Fraktion: http://www.spdfraktion.de/themen/wir-setzen-einen-meilenstein-der-arbeits-und-sozialpolitik

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier: http://www.spd.de/aktuelles/Faktencheck_Mindestlohn/

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

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Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in den Bundestag eingebracht. Das Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2015 – rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren.

Tarifliche Abweichungen vom neuen gesetzlichen Mindestlohn werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der allgemein verbindliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Mit der Union mussten Kompromisse in zwei Bereichen geschlossen werden: Langzeitarbeitslose werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem wird der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag gelten (bei Abschluss einer Berufsausbildung auch schon vorher). Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801558.pdf

Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch hier: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Mindestlohn/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn.html

Die Rede der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag können Sie hier als Video ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3488350

Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung

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Am Freitag haben die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Rentenpaket beschlossen. Damit wird ab dem 1. Juli Gesetz, wofür die SPD sich im Wahlkampf und in den Koalitionsverhandlungen mit aller Kraft eingesetzt hat.

Das Gesetz enthält wichtige Verbesserungen der Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, von denen Millionen von Menschen profitieren. Versicherte, die mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet haben, können ab 1. Juli abschlagsfrei mit mindestens 63 Jahren zwei Jahre früher in Rente gehen. Auch kurze Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, d.h. Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I, werden für die Beitragsjahre angerechnet. Dies gilt auch für freiwillige Beiträge, sofern innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Jedoch werden sowohl Zeiten der Arbeitslosigkeit als auch freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn nicht bei der Errechnung der 45 Beitragsjahre mitgezählt, um missbräuchliche Frühverrentungen zu verhindern.

Mit der „Mütterrente“ werden Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Rente stärker angerechnet. Die Rente für die betroffenen Mütter oder Väter wird sich um einen Entgeltpunkt erhöhen – das entspricht etwa 28 Euro. Diese Leistung steht grundsätzlich allen betroffenen Müttern und Vätern zu. Sie muss nicht extra beantragt werden und wird mit einem der nächsten Rentenbescheide ausgewiesen. Mit dem Rentenpaket verbessern wir zudem die Erwerbsminderungsrente: Das Einkommen vor Eintritt der Erwerbsminderung wird künftig zwei Jahre länger angerechnet und die letzten vier Beitragsjahre nur bei positiver Wirkung auf die Erwerbsminderungsrente berücksichtigt. Das bedeutet eine reale Verbesserung der Erwerbsminderungsrente von um die 5 Prozent. Von der Anhebung des Budgets für Rehabilitations-Leistungen um bis zu 100 Mio. Euro profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen.

Den Wünschen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgegenkommend erleichtern wir die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Mit dem Arbeitgeber kann künftig einvernehmlich vereinbart werden, das bestehende Beschäftigungsverhältnis auch über diese Altersgrenze hinaus sozialversicherungspflichtig fortzuführen. Mit der Union werden wir zudem weitere Wege prüfen, wie die Übergänge zwischen Arbeit und Rente flexibler gestaltet werden können. Eine Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst erste Vorschläge erarbeiten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/009/1800909.pdf

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rentenpaket hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitgestellt: http://www.rentenpaket.de/

Kaczmarek bloggt: Solidarität der Generationen statt Generationenkampf!

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Das Rentenpaket ist durch. Damit können jedes Jahr etwa 200.000 Menschen, die 45 Jahre lang gearbeitet und Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben, zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen – ohne die bisherigen lebenslangen Abschläge hinnehmen zu müssen. 9,5 Millionen Mütter und Väter erhalten eine höhere Geldleistung in der Rente für ihre vor 1992 geborenen Kinder. 180.000 Menschen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden zukünftig besser gestellt.

Das Rentenpaket findet hohe Zustimmung. Laut einer Umfrage des ARD-Deutschlandtrend halten 73 % aller Befragten das für einen richtigen Weg. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind das etwa zwei Drittel (64%). Dennoch wird von den Kritikern immer wieder der Vorwurf erhoben, das Rentenpaket sei nicht generationengerecht und würde die junge Generation zu stark belasten. 

Niemand wird bestreiten, dass die Belastungen aus den Sozialversicherungen aufgrund der demografischen Entwicklung ansteigen werden. Es gilt, das richtige Maß zu finden. Aber Generationengerechtigkeit funktioniert nicht nur in eine Richtung. Gerecht ist es auch, Lebensleistung (finanziell) anzuerkennen. Wir reden immerhin über die Generation, die unsere Sozialversicherungen stabil gehalten hat in Zeiten der Wiedervereinigung oder der globalen Kapitalkrisen. Wer 45 Jahre lang gearbeitet und Versicherungsbeiträge gezahlt hat, dem wird es nicht geschenkt, früher in Rente zu gehen – er/sie hat es verdient! 

Im Interesse der jungen Generation ist es vor allem, in ihre Ausbildung zu investieren, die ihnen ein lückenloses Erwerbsleben bei guten Verdienst- und Karriereperspektiven ermöglicht. Denn eine stabile, umlagefinanzierte Rente gibt es vor allem dann, wenn es möglichst viele und gut verdienende Einzahler gibt. Nur so bleiben Rentenniveau und Beitragshöhe unter Kontrolle.

Die Kritik offenbart teils auch die soziale Lage. Ich will ein Beispiel nennen. Nach der zehnten Klasse der Gesamtschule haben sich in meiner Schulzeit die Wege vieler Mitschülerinnen und Mitschüler getrennt. Einige haben die Schule verlassen und eine Ausbildung begonnen. Andere, so wie ich, haben weiter die Schule und später die Hochschule besucht, während unsere ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben. Sie werden, wenn alles gut geht, 45 Jahre Arbeitsleben vor der Rente erreichen. Wir nicht. Deshalb ist es gerecht, dass auch meine ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler irgendwann früher in Rente gehen können als ich. Sie haben länger eingezahlt.

Mich stören die millionenschweren Kampagnen der Gegner des Rentenpakets, weil sie einen Widerspruch zwischen den berechtigten Interessen der unterschiedlichen Generationen konstruieren, statt einen Weg der Solidarität unter den Generationen zu suchen. Eine Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn sie zusammen hält. Wir müssen deshalb beides tun: Altersarmut vermeiden, Lebensleistung in der Rente anerkennen und gleichzeitig in die Zukunftsperspektiven junger Menschen investieren. Das ist generationengerecht!

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung umsetzen

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Der europäische Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am vergangenen Montag war der Anlass meiner Rede im Plenum des Bundestages am Donnerstag. Deutschlandweit gab es an diesem Tag über 750 Aktionen, um ein Zeichen für Inklusion und die Teilhabe behinderter Menschen zu setzen.

Als Bildungspolitiker liegt mir das Thema inklusive Bildung besonders am Herzen. Weltweit sind 42 Millionen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen vom Schulbesuch ausgeschlossen. In der Europäischen Union leben rund 15 Mio. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – in Deutschland waren es im Schuljahr 2012/13 knapp unter einer halben Million. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Inklusionsanteil der Förderschüler an allgemeinen Schulen zu erhöhen: Aktuell besuchen rund 28 Prozent der Schüler mit Förderbedarf allgemeine Schulen. Von denjenigen, die eine Förderschule besuchen, erwirbt nur ein Viertel einen qualifizierenden Schulabschluss. Hier müssen Bund, Länder und Kommunen an Verbesserungen arbeiten.

Inklusive Bildung ist deshalb so wichtig, weil sie die Individualität von Menschen betont und Verschiedenheit als Normalfall definiert und damit das Bildungssystem grundsätzlich verändert. Inklusive Bildung ist Voraussetzung und Chance für einen neuen Entwurf des Zusammenlebens in einer freien und gleichen Gesellschaft. In meiner Rede habe ich drei Herausforderungen für die Politik benannt:

  1. Wenn inklusive Bildung gelingen soll, braucht es Menschen, die sie mit Überzeugung und Begeisterung umsetzen. Diese Menschen – Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, Erzieher – müssen wir so gut es geht unterstützen, denn sie sind Experten für Inklusion.
  2. Menschen mit Behinderungen brauchen eine gute Arbeit, die ihre Talente einbezieht und Sinn und Zufriedenheit stiftet. Deshalb müssen wir die Übergänge von Schule zum Beruf glätten.
  3. Wir müssen das Studium mit Behinderung weiterhin unterstützen und – wo nötig – modernisieren. Hier braucht es beispielsweise bundeseinheitliche Regelungen.

Inklusive Bildung ist ein Kernbereich der UN-Behindertenrechtskonvention und eine politische Herausforderung für alle staatlichen Ebenen. Als SPD-Fraktion wollen wir in dieser Legislaturperiode deshalb die Eingliederungshilfe mit dem Bundesteilhabegesetz zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier aufrufen: http://dbtg.tv/fvid/3391392

Über den europäischen Tag können Sie sich hier informieren: http://www.spdfraktion.de/themen/bundesteilhabegesetz-verbessert-inklusion-von-behinderten

Am Mittwoch habe ich an der „Aktion Weltklasse! All inclusive“ der Globalen Bildungskampagne teilgenommen: https://www.oliver-kaczmarek.de/2014/05/weltklasse-all-inclusive/

Lebensarbeitszeit und Erziehungszeiten stärker würdigen – Das Rentenpaket

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Am Donnerstag beriet das Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungsverbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles stellte den Gesetzentwurf im Plenum vor, mit dem zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden. Das sogenannte „Rentenpaket“ umfasst im Wesentlichen vier Punkte, die vor allem dazu führen, dass Lebensarbeitszeit und Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung in Zukunft stärker gewürdigt werden.

Entlastung nach dem Arbeitsleben – Rente mit 63

Wer besonders lange gearbeitet hat, soll die Möglichkeit bekommen, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den verdienten Ruhestand zu gehen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren in der Rentenversicherung. Neben den Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit oder Pflege werden auch Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Zeiten des Bezugs von Lohnersatzleistungen wie Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld und ähnliches angerechnet werden.

Der vorzeitige abschlagsfreie Rentenzugang mit 63 Jahren soll für besonders langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli 2014 möglich sein – in den kommenden Jahren wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Bei der Berechnung der Renten wurden bislang jene systematisch schlechter gestellt, deren Kinder vor 1992 geboren sind. Künftig erhalten diese (zumeist) Mütter für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt. Diese Mütter (und Väter) haben Kinder erzogen in einer Zeit, als es dabei deutlich weniger Unterstützung gab als heute. Und genau diese Kinder sind heute und in Zukunft die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler für die Rente.

Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente

Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit wollen wir denjenigen Menschen Anerkennung für ihre lebenslange Arbeitsleistung zukommen lassen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können. Bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente sollen sie so gestellt werden, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, wollen wir zudem, dass die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern.

Erhöhung des Budgets für die Rehabilitation

Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten, wenn es notwendig ist, Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen Maßnahmen wie Kuren oder auch berufliche Qualifizierungen für einen anderen Tätigkeitsbereich.

Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung hat unter bestimmten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation gegenüber seinem zuständigen Rentenversicherungsträger, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet ist. Dafür verfügen die Rentenversicherungsträger über einen begrenztes Budget.

Die Erhöhung des Reha-Budgets ist unter anderem durch die demografische Entwicklung notwendig.  So erhalten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Planungssicherheit über die notwendigen Leistungen zur Rehabilitation für ihre Versicherten.

 

Den Gesetzentwurf zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier:

http://dip.bundestag.de/btd/18/009/1800909.pdf

Weitere Informationen zu der Debatte zum Rentenpaket im Bundestag finden Sie hier:

http://www.spdfraktion.de/themen/gesagt-getan-gerecht-lebensleistungen-besser-anerkennen

Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie

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Am Donnerstag hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf  der Bundesregierung zur Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) debattiert. SPD und Union wollen damit die Voraussetzungen schaffen, dass der von den Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie im Januar ausgehandelte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Der vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insgesamt sind ca. 100.000 Menschen in der Fleischindustrie beschäftigt.

Die Fleischbranche war zuletzt aufgrund von prekären Beschäftigungsverhältnissen und schlechten Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Anfang Januar 2014 konnte erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden diese Verbesserungen für alle rund 100.000 Beschäftigten in der Branche spürbar, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Das beschlossene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800910.pdf

Den Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/mindestlohn-der-fleischindustrie-kommt