Arbeit und Soziales – Seite 21 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Equal Pay Day – Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern muss endlich Gesetz werden

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Am 21. März 2014 ist Equal Pay Day – Frauen müssten also bis zu diesem Tag arbeiten, um das Vorjahresgehalt der Männer zu erzielen. Die unbereinigte Lohnlücke zwischen Frauen und Männern beträgt damit wie gehabt 22 Prozent. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek macht deutlich, dass geschlechtsspezifische Lohnungleichheit nur per Gesetz beseitigt werden kann.

„Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze“, erklärt Oliver Kaczmarek. Auf diesen Missstand machen zahlreiche Initiativen in ganz Deutschland am Equal Pay Day aufmerksam, so auch die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet und die Gleichstellungsstellen des Kreises und der Stadt Unna vor dem Rathaus der Kreisstadt Unna.

Oliver Kaczmarek und die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion nahmen vor dem Brandenburger Tor an einer Aktion mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig teil.

„Von alleine ändert sich gar nichts – der Wert ist seit Jahren gleich. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung. Dieses Gesetz muss Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Und es muss durch verbindliche Verfahren sicherstellen, dass Lohnungleichheit beseitigt wird“, fordert Oliver Kaczmarek.

EqualPayDay

Festsetzung der Rentenbeiträge

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Der Deutsche Bundestag beriet in dieser Woche in der 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Festsetzung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitragssatz bleibt für das Jahr 2014 stabil bei 18,9 Prozent. Der Beitrag in der knappschaftlichen Rentenversicherung bleibt bei 25,1 Prozent.

Ziel des Gesetzes ist es, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung und Knappschaft) stabil zu halten. Den Hintergrund dafür bilden die politischen und wirtschaftlichen, Rahmenbedingungen. Nur so können die Sozialversicherungen und ihre Beitragszahlerinnen und -zahler auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite sicher planen.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung steigen. Denn allein die Anerkennung eines weiteren Jahres als Kinderziehungszeit für Frauen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, kostet jährlich 6,7 Milliarden Euro.

Dadurch, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung bei 18,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 25,1 Prozent auch 2014 beibehalten wird, wird die gesetzliche Rentenversicherung anders als bei einer Absenkung auf 18,3 Prozent (allgemeine Rentenversicherung) bzw. 24,3 Prozent (Knappschaft) Mehreinnahmen in Höhe von 7,5 Milliarden Euro erreichen. Diese Absenkung hätte sich nach dem bislang geltenden Recht ergeben, da die Beitragssätze zu reduzieren sind, wenn mehr als das 1,5-fache der Monatsausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am Ende des nächsten Jahres als sogenannte Rücklage zu erwarten sind. Aufgrund der Ausweitung der Kindererziehungszeit, der beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Budget für Reha-Maßnahmen sowie des Einstiegs in den abschlagsfreien Rentenzugang nach 45 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr stehen 2014 höhere Ausgaben an. Diese hätten mit einem abgesenkten Beitragssatz mittelfristig nicht finanziert werden können.

In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales begrüßte eine Mehrheit von Experten am 17. Februar, dass die Rentenbeiträge 2014 stabil bleiben und nicht gesenkt werden.  Dies sei mit Blick auf die demographischen Entwicklungen und die dringend notwendigen Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung ein richtiger Schritt.

Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Lehrkräften in Integrationskursen müssen endlich verbessert werden

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Anlässlich der Beratung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen erklären die zuständigen Berichterstatter Daniela Kolbe und Oliver Kaczmarek:

Lehrkräfte in Integrationskursen müssen anständig bezahlt werden. Vergütung und soziale Absicherung von Lehrkräften in Integrationskursen sind bislang vielerorts desolat. Lehrkräfte werden zum Teil so schlecht bezahlt, dass sie mit Hilfe vom Amt aufstocken müssen.  Zudem fordern wir bessere Arbeitsbedingungen und soziale Absicherung der Lehrkräfte. Scheinselbständigkeiten, wie sie derzeit von der schwarz-gelben Bundesregierung hingenommen werden, müssen unterbunden und die Quote von festangestellte Lehrkräften erhöht werden.

Integrationskurse sind ein wichtiger Grundpfeiler für die Integration in Deutschland. Darüber ist man sich parteiübergreifend einig. Nur wenn es darauf ankommt diese gesellschaftliche Bedeutung auch finanziell zu untermauern, kommt die schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Verantwortung nicht nach. Die herausgehobene Bedeutung der Arbeit in Integrationskursen für unsere gesamte Gesellschaft muss sich nach unserem Verständnis endlich in Wertschätzung für die Lehrkräfte, also auch in einer angemessenen Entlohnung und sozialer Absicherung niederschlagen. Das haben die Lehrkräfte verdient, denn sie leisten eine gute und gesellschaftlich wichtige Arbeit.

Zum Hintergrund: Lehrkräfte in Integrationskursen arbeiten für Bildungsträger, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Pauschale für jede Teilnehmerstunde erhalten.  Die Koalitionsfraktionen haben jede Verantwortung für die Lehrkräfte in Integrationskursen missen lassen und unseren Antrag abgelehnt. Seit 2009 hat die SPD-Bundestagsfraktion in allen Haushaltsverhandlungen Änderungsanträge zur Erhöhung des Budgets für Integrationskurse vorgelegt.

Psychische Belastungen in der Arbeitswelt reduzieren

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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen durch den Wandel der Arbeitswelt zu. Doch Arbeitgeber setzen den Gesundheitsschutz oft nur mangelhaft um. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, eine Verordnung zu erlassen, die vor psychischen Belastungen bei der Arbeit schützt („Anti-Stress-Verordnung“).

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement muss besser angewendet werden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist weiter zu entwickeln. Seine Ziele müssen verbindlich und überprüfbar sein. Die überbetrieblichen Stellen, die für den Arbeitsschutz zuständig sind, sollen effektiver arbeiten. Einheitliche Ausbildungsstandards und mehr Personal sind hierfür der Schlüssel. Unternehmen und Verwaltungen sind bei der Umsetzung der betrieblichen Gesundheitsförderung zu stärken. Und schließlich ist der Reha-Deckel zu erhöhen. Leistungsgeminderte ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen flexibler in den Ruhestand gehen können.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/128/1712818.pdf

Kurzarbeitergeld wieder einführen

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Während der Wirtschaftskrise hat die Kurzarbeit einen Einbruch am Arbeitsmarkt verhindert. Die Bundesregierung hat die Regelung jedoch Ende 2011 auslaufen lassen. Angesichts der sich eintrübenden konjunkturellen Lage ist eine erleichterte Kurzarbeitsregelung vonnöten, um Arbeitsplätze zu sichern.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Kurzarbeit als dauerhafte Regelung einzuführen. Sie soll kurzfristig per Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden können. Das Kurzarbeitergeld kann bis zu 12 Monate von der Agentur für Arbeit geleistet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Höchstdauer des Kurzarbeitergeldes per Verordnung auf bis zu 36 Monate verlängert werden. Zudem werden die Voraussetzungen für Kurzarbeit erleichtert und die Weiterbildungsmaßnahmen verbessert. In bestimmten Fällen sollen Betriebe von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Das Kurzarbeitergeld soll bis 31. Dezember 2015 evaluiert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/120/1712055.pdf