Arbeit und Soziales – Seite 6 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Kräftiges Rentenplus und mehr Geld für Erwerbsgeminderte

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Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Wir sorgen für das kräftigste Rentenplus seit 40 Jahren im Westen: Im Juli steigen die Renten dort um 5,25 Prozent. Zudem führen wir den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Zudem wollen wir die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand spürbar erhöhen, denn sie sind oft von Altersarmut betroffen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft.

Studierende und Auszubildende: Wir entlasten euch!

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Eine Zukunftsinvestition, die mir besonders am Herzen liegt, ist das BAföG. Hierzu habe ich am Donnerstag eine Rede im Plenum des Bundestages gehalten. Wir öffnen die Förderung so stark wie lange nicht mehr und machen sie unabhängiger vom Einkommen der Eltern. Wir erhöhen die Elternfreibeträge und die BAföG-Sätze spürbar, heben Altersgrenzen an und führen einen Nothilfemechanismus für eine bessere Unterstützung in Krisenzeiten ein. Insgesamt steigt der Förderhöchstbetrag von 861 Euro auf 931 Euro.  Wer bereits BAföG bezieht, erhält außerdem den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Zudem profitieren Studierende von der Abschaffung der EEG-Umlage und vom 9-Euro-Ticket. Spätestens im kommenden Wintersemester werden sie deutlich weniger für das Semesterticket bezahlen müssen.

Pflegebonus ausweiten und Krankenhäuser stärken

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Mit dem Pflegebonus würdigen wir die pandemiebedingten Mehrbelastungen in den Krankenhäusern und in der Langzeitpflege. Besonders die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben Außergewöhnliches geleistet und verdienen dafür eine finanzielle Anerkennung. Den entsprechenden Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Pflegebonusgesetz beraten wir in dieser Woche abschließend im Bundestag. Wir konnten durchsetzen, dass auch Pflegekräfte, die bei Leiharbeitsunternehmen beschäftigt sind, und Mitglieder der DRK-Schwesternschaften den Bonus erhalten werden. Hinzu kommt, dass wir auch Boni, die tarif-vertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei stellen. Außerdem greifen wir den Krankenhäusern finanziell unter die Arme und sorgen dafür, dass Krankenhäuser 98 % der Erlöse aus dem Vorpandemiejahr 2019 erhalten. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Entlohnung in der Alten- und Langzeitpflege. 2021 haben wir eine Tariftreueregelung auf den Weg gebracht, die vorsieht, dass Pflegeeinrichtungen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Für viele Beschäftigte in der Altenpflege bedeutet das erhebliche finanzielle Verbesserungen. Unser Ziel bleibt, höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege für alle durchzusetzen. Hier können Sie den entsprechenden Gesetzesentwurf nachlesen.

Soziale und wirtschaftliche Einschränkungen weiter bekämpfen

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Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist unser oberstes Ziel weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen für die Bürger*innen so gering wie möglich zu halten. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Dieses Gesetz sieht steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürger*innen und Unternehmen vor. Die wirtschaftliche Erholung wird durch zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unterstützt. Zudem entlasten wir Arbeitnehmer*innen. Wir verlängern die Homeoffice-Pauschale sowie die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Der SPD-Fraktion, und mir persönlich, ist es besonders wichtig, dass die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Bonus auch finanziell honoriert wird. Davon profitieren sowohl die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Beschäftigten in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 verlängert. Im Folgenden finden Sie das Gesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001908.pdf.

Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen

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Ein mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .

Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung

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In dieser Woche wurden abschließend der Kindersofortzuschlag sowie eine Einmalzahlung für Bezieher*innen von Transferleistungen beraten. Beide Vorhaben sind Teil der Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben. Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis dieser umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen. Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli 2022 ausgezahlt. Im Gesetz ist auch geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni Grundsicherung erhalten. Bei Bedarf können sie sich weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Höhere Erwerbsminderungsrenten gegen Altersarmut

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Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Im Juli steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten. Wir führen außerdem den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand werden spürbar erhöht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Durch die Erhöhung bekämpfen wir Altersarmut und federn die derzeitigen finanziellen Belastungen durch die höheren Energiepreise ab.

Der Mindestlohn von 12 € kommt: Wir machen den Mindestlohn armutsfest!

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Ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie, das diese Woche ebenfalls im Parlament diskutiert wurde, war der Mindestlohn. Es steht fest: Wir erhöhen den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro. Denn wir finden, dass Arbeit vor Armut schützen muss. Millionen von Arbeitnehmer*innen werden durch die Erhöhung ab Oktober 2022 deutlich mehr Geld in der Tasche haben. Der Fokus liegt hierbei unter anderem auf Frauen. Auch Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung profitieren davon. Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte, die nun fortgeschrieben wird: Er hilft vor allem Menschen mit geringen Einkommen, stärkt die Kaufkraft und reduziert Armut. Durch die einmalige Erhöhung per Gesetz werden Millionen von Arbeitnehmer*innen ab Oktober 2022 mehr Lohn in der Tasche haben. Damit stellen wir sicher, dass Arbeit zum Leben reicht und sicher vor Erwerbsarmut schützt. Dies betrifft vor allem Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung, darunter Floristik, Körperpflege, Land- und Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Danach wird die von Gewerkschaften und Arbeitnehmer*innen besetzte Mindestlohnkommission über künftige Erhöhungsschritte entscheiden. Zudem wird die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro erhöht und dynamisiert. Das bedeutet: Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze. Eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden ist damit weiterhin möglich. Darüber hinaus wird es eine spürbare Verbesserung bei den Midijobs geben, also im sogenannten Übergangsbereich bei Verdiensten über 520 Euro. Künftig werden die Sozialbeiträge für Beschäftigte im unteren Übergangsbereich langsamer ansteigen, während Arbeitgeber*innen einen höheren Anteil als bisher leisten müssen. Zudem wird die Obergrenze von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben. Dadurch wird der Anreiz für eine Tätigkeit oberhalb der Minijob-Grenze attraktiver. Dies führt zu einem höheren Verdienst und zu höheren Beitragszahlungen, durch die das Risiko der Altersarmut reduziert wird. Ein höherer Mindestlohn ist ökonomisch sinnvoll, denn er stärkt die Kaufkraft und stabilisiert die wirtschaftliche Erholung.

Die Erhöhung ist auch ein wichtiges Signal zum Tag der Arbeit am 1. Mai, der in diesem Jahr unter dem Motto „GeMAInsam Zukunft gestalten“ steht. Zusammen mit Saskia Esken werde ich dieses Jahr an der Kundgebung in Bergkamen-Oberaden teilnehmen. Gerne mit Ihnen!

Entlastung von Kindern und Menschen in der Grundsicherung: Mehr soziale Teilhabe.

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Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz setzen wir zwei wichtige Vorhaben für den sozialen Zusammenhalt um. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bis diese umfassende Reform umgesetzt ist, erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab Juli 2022 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Davon profitieren Kinder, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Auch Kinder von Asylbewerber*innen erhalten den Zuschlag. Damit verbessern wir zielgerichtet die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die in der Corona-Pandemie stark belastet sind. Unser langfristiges Ziel bleibt, Kinderarmut hierzulande zu überwinden. Zudem wollen wir Menschen mit wenig Geld unter die Arme greifen. Mit einer erneuten Einmalzahlung von 100 Euro federn wir die Belastungen durch die Corona-Pandemie sowie durch die höheren Kosten für Energie und Lebensmittel ab. Davon profitieren diejenigen, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Auszahlung ist im Juli 2022 geplant.

Pfleger*innen verdienen unseren Respekt! Der Pflegebonus kommt.

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Die Pandemie hat zu erheblichen Mehrbelastungen in vielen Krankenhäusern und in der Langzeitpflege geführt. Dabei haben die Pflegekräfte Außergewöhnliches geleistet. Das muss sich auch im Portemonnaie bemerkbar machen. Deshalb bringt die SPD-geführte Bundesregierung nun einen Pflegebonus auf den Weg. Damit würdigen wir den herausragenden Einsatz von Pflegekräften in Krankenhäusern, auf den Intensivstationen und in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.

Insgesamt stellen wir für den Bonus eine Milliarde Euro zur Verfügung, von denen 500 Millionen Euro an Pflegekräfte in den Krankenhäusern sowie 500 Millionen Euro an die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege fließen. Die Prämien sind steuer- und sozialversicherungsfrei, damit die Beschäftigten in vollem Umfang davon profitieren. In der ambulanten und stationären Langzeitpflege wird der bereits erprobte Verteilungsschüssel angewandt. Die Prämienhöhe hängt von der Nähe zur Versorgung, der Qualifikation und der wöchentlichen Arbeitszeit ab. So erhalten Vollzeitbeschäftigte, die in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeiten, bis zu 550 Euro. Auch Azubis, Freiwilligendienstleistende und Leiharbeitnehmer*innen erhalten einen Bonus.

Die Zahlung einer Prämie beendet aber natürlich nicht die schwierige Situation in der Pflege. Über den Pflegebonus hinaus werden wir die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Pflege anpacken. Wir sorgen unter anderem für mehr Personal, schaffen Lohngerechtigkeit in der Kranken- und Altenpflege, führen einen Verdienst in Tarifhöhe ein, schaffen geteilte Dienste ab und setzen uns für familienfreundlichere Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Kindern ein.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.