Arbeit und Soziales – Seite 7 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Steuerentlastungen für Familien

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Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.

  • Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben.
  • Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht.
  • Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.

Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Weiterhin sicher durch die Krise!

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In der Corona-Krise war und ist das Kurzarbeitergeld eine Erfolgsgeschichte. Deshalb soll es nun bis zum Sommer verlängert werden. Die SPD hat sich für die erhöhten Sätze beim Kurzarbeitergeld eingesetzt, damit Menschen mit niedrigen Löhnen finanziell abgesichert sind. Minijobs bleiben anrechnungsfrei. Wer in Kurzarbeit bleiben muss, wird weiterhin finanziell aufgefangen: Bis zum 30. Juni 2022 gelten die erhöhten Sätze im Kurzarbeitergeld. Für alle Arbeitnehmer*innen und Unternehmen ist eine stabile Planungssicherheit essentiell. Einige Branchen, wie etwa die Veranstaltungsbranche, sind durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus noch immer stark betroffen. Deshalb begrüße ich, dass der Bund die Hilfen des Sonderfonds Kulturveranstaltungen verlängern wird. Zudem werden die Sonderregelungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 erleichtert. Damit steigt die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 28 Monate. Zudem gelten die Mindesterfordernisse für die Gewährung sowie die erhöhten Sätze des Kurzarbeitergeldes weiterhin (ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 %, wenn Kinder im Haushalt leben; ab dem siebten Monat 80 % bzw. 87 %). Außerdem gilt, dass die Regelungen im Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz über den 31. März 2022 hinaus Bestand haben.

Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigen Einkommen

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Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in diese Woche in der ersten Lesung beraten. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher*innen und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger*innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss auf Antrag. Wohngeldempfänger*innen erhalten die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.

Debatte zum Internationalen Frauentag: Gleichstellung zur gelebten Realität machen!

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Auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter bleibt noch viel zu tun. Daran soll der Internationale Frauentag am 8. März erinnern. Unter dem Motto #BreaktheBias geht es in diesem Jahr darum, auf stereotype Rollenbilder und Klischees gegenüber Frauen aufmerksam zu machen. Ich finde das gut so! Denn die Pandemie hat gezeigt, dass vor allem Frauen die Kinderbetreuung zu Hause übernehmen, etwa mit Blick auf Home Schooling. Umso mehr gilt es auch künftig dafür zu sorgen, dass Gleichstellung gelebte Realität wird. Deshalb setzen wir wichtige Projekte in dieser Legislaturperiode um: Wir schaffen mit dem Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch das Werbeverbot ab, damit Ärzt*innen öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Zudem werden wir für mehr Lohngleichheit sorgen, indem wir das Entgelttransparenzgesetz stärken. Und wir werden die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt umsetzen und beispielsweise für eine bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern sorgen.

Menschen mit Behinderung im Fokus: Kaczmarek besucht die EUTB im Kreis Unna

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Nicht zum ersten Mal besuchte Oliver Kaczmarek die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Kreis Unna. Bereits zum Start der vom Bundessozialministerium geförderten Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige im Juli 2018 machte sich der heimische Bundestagsabgeordnete ein persönliches Bild von der Arbeit der Berater*innen an den Standorten in Schwerte und in Kamen.

Auch die Sorgen und Nöte der Ratsuchenden wurden besprochen. So berichtete Brigitte Kruck vom Standort Schwerte, dass sich die Anzahl der Beratungen von Jahr zu Jahr gesteigert habe. Im ersten Halbjahr 2021 haben trotz der Pandemie bereits 551 Menschen Rat gesucht. Oft erlebten die Berater*innen Hilflosigkeit und Unwissenheit bei den Betroffenen über ihnen zustehende Hilfen. „Genau hier setzen wir als EUTB an“, berichtete Sigrid Backmann. „Wir helfen den Menschen, indem wir Orientierung bieten, Wege aufzeigen und ggf. an die passenden Stellen überleiten.“ Dass dies gelinge, lasse sich ablesen an der Vielzahl von positiven Rückmeldungen Ratsuchender.

Dass gerade die älteren Menschen Wert auf persönliche Beratung legen, erzählte Charlotte Kebekus. Diese wünschten sich ausdrücklich das persönliche und vertrauliche Gespräch. Durch die Pandemie habe die wichtige Netzwerkarbeit mit Selbsthilfegruppen, Behindertenbeiräten und anderen Institutionen nicht wie geplant umgesetzt werden können.
Verena Lehmann zeigte auf, dass sie und ihre Kolleg*innen nun wieder durchstarten und am 17.08.21 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Fußgängerzone in Lünen gemeinsam mit Mitgliedern des örtlichen Behindertenbeirates über ihre Arbeit informieren. Es sei Auftrag und Anspruch der Berater*innen, den gesamten Kreis Unna mit dem Beratungsangebot im Blick zu haben, gab Lehmann an.

Am Ende des lebendigen Austausches machte Oliver Kaczmarek deutlich, wie wichtig ihm diese persönlichen Kontakte vor Ort sind: „Auf der Bundesebene setzen wir Rahmenbedingungen. Gerade bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist es mir wichtig, die konkrete Umsetzung vor Ort zu kennen.“ Er erfahre in diesen Gesprächen, was gut laufe bzw. wo durch politische Entscheidungen nachjustiert werden müsse, um Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen ein passgenaues Erstberatungsangebot anzubieten.

Die EUTB in Schwerte (Lohbachstr. 12) ist erreichbar unter 02304 945-310. Den Standort Kamen (Gutenbergstr. 10) erreichen Sie unter 02307 2689-590. Die Berater*innen freuen sich über Ihren Anruf. Die Beratungsstellen sind montags bis freitags von 09.00 Uhr – 17.00 Uhr telefonisch zu erreichen oder per E-Mail: info@eutb-kreis-unna.de.

Das Foto zeigt v.l. Christoph Mertens, Sandra Steffen-Bigalke, Sigrid Backmann, Brigitte Kruck, Oliver Kaczmarek, Lydia Heit, Verena Lehmann, Charlotte Kebekus und Thorsten Eisenmenger.

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt

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Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.

Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt sind.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt

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Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.

Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.

Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf

Corona-Steuerhilfegesetz

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SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf

Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene

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Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.

Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf

Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für Bedürftige

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Die Einschränkungen auf Grund der COVID-19-Pandemie führen dazu, dass Menschen, die ihren Lebensunterhalt bislang aus eigener Kraft sichern konnten, nun auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Plötzliche finanzielle Engpässe infolge der Pandemie führen bei Menschen zu großer Verunsicherung. Mit dem Sozialschutzpaket I wurde deshalb ein vereinfachter Zugang zu den Grundsicherungssystemen geschaffen – befristet bis zum 31. März 2021. Im jüngsten Koalitionsausschuss haben wir vereinbart, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Das ist notwendig, weil die Pandemie trotz der Aussicht auf ein Impfangebot für alle unser Leben noch länger maßgeblich beeinflussen wird.

Zudem ergeben sich im Zusammenhang mit der Fortdauer der COVID-19-Pandemie finanzielle Mehrbelastungen. Wir haben uns deshalb im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro zu unterstützen.

Die Rückkehr von Schulen und Kindertagesstätten zum Regelbetrieb ist weiter mit Unsicherheiten behaftet. Deshalb ist auch die ebenfalls bis zum 31. März 2021 befristete Sonderregelung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung weiterhin erforderlich. Sie wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden also weiterhin übernommen, auch wenn die gemeinschaftliche Mittgasverpflegung nicht stattfindet.

Da der Bestand der sozialen Infrastruktur (Dienstleistungen, die auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs und des Aufenthaltsgesetzes erbracht werden) aufgrund des ungewissen Verlaufs der Pandemie und der ergriffenen Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin gefährdet ist, wird auch der Sicherstellungsauftrag nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Soziale Dienstleister haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) unter anderem gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu stellen, wenn sie
• durch bundesweit und regional erlassene Maßnahmen der Gesundheitsprävention nach dem Infektionsschutz beeinträchtigt sind,
• in einer Rechtsbeziehung zu einem Leistungsträger stehen und
• ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können.

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf