Arbeit und Soziales – Seite 8 von 21 – Oliver Kaczmarek, Md

Steuererleichterungen

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Im Koalitionsausschuss am 3. Februar haben SPD und CDU/CSU weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Schon in dieser Woche wurden sie in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe, bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung).

Wir sind auch weiterhin bereit, die volle Finanzkraft des Staates zu mobilisieren, um Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen so gut wie irgend möglich durch die Krise zu helfen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf

Bund fördert Familienbande für lokales Hilfsnetzwerk für Menschen mit Demenz

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Gute Nachrichten aus Berlin für den Kreis Unna hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek: „Die Familienbande in Kamen erhält für ihre Mitwirkung im Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ eine Bundesförderung in Höhe von 30.000 Euro.“ Im Förderzeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023 wird die Familienbande bei dem Aus- und Aufbau einer regionalen Netzwerkstruktur unterstützt.

Derzeit leben in Deutschland 1,6 Millionen Menschen mit Demenz, etwa zwei Drittel davon in privaten Haushalten. Damit diese Menschen und ihre Angehörigen Teil unserer Gesellschaft bleiben und auf unverzichtbare lokale Hilfe- und Unterstützungsnetze zurückgreifen können, wurde die Gründung „Lokaler Allianzen für Menschen mit Demenz“ in ganz Deutschland durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Im bisherigen Förderprogramm wurden 2012 bis 2018 bundesweit 500 lokale Initiativen gefördert.

Nun wurde das Bundesprogramm im Rahmen der Nationalen Demenzstrategie im Oktober 2020 mit fünf neuen Förderwellen bis 2024 gestartet. Unter aktiver Beteiligung der Kommunen sollen weitere lokale Netzwerke aufgebaut und vorhandene weiter entwickelt werden. Mitarbeiten können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Wohlfahrtsverbände und Kirchengemeinden. Aber auch weitere Organisationen, wie etwa Arztpraxen, Krankenhäuser. Unternehmen, Mehrgenerationenhäuser und Seniorenbüros sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen können mitwirken.

„Auch Menschen mit Demenz möchten so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt in ihrem vertrauten Zuhause leben und alt werden“, so Oliver Kaczmarek. Deshalb verdiene die Familienbande für ihr Engagement Unterstützung.

Elterngeld einfacher und flexibler gestalten

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Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Sie wollen Familie und Beruf gut in Einklang bringen. Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ermöglichen beides. Mit einer Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wollen wir die Leistungen noch flexibler und einfacher machen: So wird u.a. der Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus ausgeweitet und damit die Möglichkeit geschaffen, den Bonus kürzer zu beziehen oder früher zu beenden. So können Eltern leichter wählen, drei oder vier Tage zu arbeiten.

Wir bleiben dabei: Das Elterngeld muss krisenfest bleiben. Deswegen verlängern wir die Regelung, wonach der Partnerschaftsbonus nicht entfällt oder zurückgezahlt werden muss, wenn Eltern pandemiebedingt mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Vor dem Hintergrund der Pandemie war uns wichtig: Auch beim Elterngeldbezug sollen Familien keine Nachteile haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und z.B. erkranken oder in Kurzarbeit sind. Die Höhe des Elterngeldes verändert sich in diesen Fällen nicht.

Werden Kinder zu früh geboren, stehen Familien vor besonderen Herausforderungen. Sie brauchen besondere Unterstützung. Schon heute verlängert sich in diesem Fall der Mutterschutz, bislang aber nicht der Elterngeldbezug. Hier haben wir im parlamentarischen Verfahren nachgebessert: Für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, soll es einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, je einen zusätzlichen Elterngeldmonat. Das Gesetz tritt am 1. September dieses Jahres in Kraft.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf

Verlässliche Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie

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Für jede Arbeit in Deutschland müssen gute arbeitsrechtliche Standards und Arbeitsschutz gelten, auch in der Fleischindustrie. Daher beenden wir das System von organisierter Verantwortungslosigkeit in dieser Branche und sorgen auch dort für verlässliche Arbeitsbedingungen und deren Einhaltung. Durch das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zwingen wir die Branche, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Darauf zielt das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat. Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Außerdem müssen wir in außergewöhnlichen Notlagen handlungsfähiger sein. In der Fleischindustrie machen wir die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft. Dafür werden Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. Außerdem gilt in der Fleischverarbeitung künftig ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur durch einen Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche, in der es bisher nur wenige Tarifverträge gibt. So werden die Rechte der Arbeitnehmer*innen gestärkt. Nicht zuletzt wird auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf

Bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine

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Der Bundestag hat ein Paket für steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine beschlossen, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin. U.a. wird der Übungsleiterpauschalbetrag von bislang 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich angehoben. Damit bleiben Aufwandsentschädigungen in dieser Höhe steuerfrei. “Ob im Musik- oder Sportverein, für soziale Zwecke oder beim Naturschutz – jede und jeder Ehrenamtliche trägt zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei“, so Kaczmarek. “Freiwilliges Engagement zahlt sich jetzt noch mehr aus”.

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht sieht auch eine ganze Reihe von Vereinfachungen sowie die Erhöhung von steuerlichen Freigrenzen für Vereine vor. So wird die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung von 200 auf 300 Euro und die Steuerfreigrenze für Einnahmen aus einem sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 erhöht. “Damit reduziert sich zum einen der Verwaltungsaufwand der Vereine, zum anderen bleibt ihnen mehr Geld für ihre gemeinnützigen Tätigkeiten”, erklärt Kaczmarek.

Eine weitere Neuerung im Gemeinnützigkeitsrecht: Ehrenamtliches Engagement für den Klimaschutz und in sogenannten Freifunk-Initiativen werden in den Gemeinnützigkeitskatalog der Abgabenordnung aufgenommen.

Mit Nachdruck hat sich die SPD-Bundestagsfraktion auch für eine Klarstellung eingesetzt, dass die politische Tätigkeit einer Organisation zur Verfolgung ihres gemeinnützigen Zweckes ihre Steuerbefreiung nicht gefährden kann. “Diese für den gemeinnützigen Sektor und die Zivilgesellschaft bedeutsame Regelung war mit der CDU und CSU jedoch nicht machbar”, so Kaczmarek. Es sei für die SPD völlig unverständlich, weshalb der Koalitionspartner in dieser Frage zu keinerlei Kompromissen bereit war. Denn viele Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft seien nach dem Urteil zu der globalisierungskritischen Organisation Attac verunsichert, ob und wie weit sie sich politisch engagieren dürfen. “Gerade in Zeiten, in denen wir eine starke demokratische Zivilgesellschaft brauchen, ist Rechtsklarheit für gemeinnützige Organisationen unverzichtbar”, macht der Politiker deutlich. Die SPD werde sich daher weiter für eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen einsetzen.

Reform des Elterngeldes

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Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den wir in 1. Lesung im Bundestag beraten haben, machen wir Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher: Indem wir etwa beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. So können Eltern und Alleinerziehende flexibler wählen, ob sie drei oder vier Tage arbeiten. Und der Partnerschaftsbonus muss nur noch für mindestens zwei Monate bezogen werden.

Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder mehr früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern.

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf

Verlängerung der Kurzarbeiterregelung

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Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf

Einführung einer digitalen Rentenübersicht

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Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923550.pdf

Höhere Regelsätze in der Grundsicherung

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Mit dem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG 2021) werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird.

Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen.

Außerdem werden künftig auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922750.pdf

Verlängerung der Kurzarbeit

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Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen in den nächsten Monaten entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, aber er zeigt sich dennoch robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres und verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31. Dezember 2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf