Berlin – Seite 16 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Jetzt bewerben! Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

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Der Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestags findet statt vom 5. Bis 11. März im Deutschen Bundestag in Berlin. In diesem Jahr steht der Workshop unter dem Titel „Glaubensfragen? – Religion und Gesellschaft heute“. Bewerben können sich junge Menschen mit Interesse für Journalismus, Medien und Politik. Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lädt alle Interessierten aus seinem Wahlkreis Unna I ein, sich für den Workshop zu bewerben. Bewerbungsschluss ist der 8. Januar 2017. Die Bewerbung kann online über die Seite: www.jugendpresse.de/bundestag erfolgen.

Der Workshop findet bereits zum vierzehnten Mal statt. Der thematische Fokus diese Jahres ist mit Blich auf das kommende Reformationsjubiläum gewählt worden. Er widmet sich der Frage, welche Rolle Religion in der heutigen Gesellschaft haben soll. Insgesamt 30 Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet werden auf dem Workshop den politischen Alltag in Berlin und den Medienbetrieb der Hauptstadt kennenlernen.

Die Zukunft der Rente – Zur Sitzungswoche vom 28.11.-02.12.2016

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Die rentenpolitische Einigung im Koalitionsausschuss markiert einen weiteren Baustein in der Reihe sozialpolitischer Erfolge der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Mit großem politischem Feingefühl ist es ihr gelungen, zentrale Versprechen der SPD in der Bundesregierung umzusetzen. Die Angleichung der Renten in Ost und West wird kommen, genauso Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Erwerbsgeminderte erhalten zukünftig so viel Rente wie sie beim 65. Lebensjahr erhalten hätten. Derzeit ist die Berechnungsgrundlage das 62. Lebensjahr.

 

Mit diesen Erfolgen gibt sich die SPD jedoch nicht zufrieden. Gemeinsam mit der Einigung im Koalitionsausschuss legte Andrea Nahles ein umfassendes Konzept zur Zukunft der Rente vor. Mit großer Spannung wurden die Vorschläge der Ministerin in Berlin erwartet. Wichtigste Botschaft ist die doppelte Haltelinie. Das Rentenniveau darf nach ihrem Vorschlag nicht unter 46% fallen und das Beitragsniveau wird bei 22% bis 2030 und maximal 25% bis 2045 gedeckelt. Dies wird auch möglich durch den sogenannten Demografiezuschuss, der aus Bundesmitteln finanziert wird. Hinzu kommt eine verbesserte Absicherung von Selbständigen, tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Solidarrente als Anerkennung für die Lebensleistung von Menschen. Die SPD wird diese Vorschläge nun weiter diskutieren und zur Bundestagswahl ein eigenes Rentenkonzept vorlegen.

 

Wir werden im Bundestag dennoch hart daran arbeiten, noch in dieser Wahlperiode so viel wie möglich um zu setzen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken
  2. Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen
  3. Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen
  4. Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen
  5. Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

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Nach langer und intensiver Debatte hat der Bundestag diese Woche final über das Bundesteilhabegesetz abgestimmt. Dabei sind zentrale Forderungen aus der Gesellschaft und von interessierten Gruppen und Verbänden aufgenommen worden. Selten hat ein einzelnes Gesetz so viel Aufmerksamkeit und Begleitung durch eine kritische Öffentlichkeit erfahren. Insgesamt verbessert das Gesetz in vielen Einzelpunkten die Situation von Menschen mit Behinderung.

 

Zuerst stellt das Gesetz sicher, dass Leistungen aus einer Hand geleistet werden. Mussten Menschen mit Behinderung vormals zu verschiedensten Stellen, um Leistungen zu beantragen, werden im neuen Teilhabeplanverfahren alle Akteure an einen Tisch geholt. Der Beantragende hat nur noch einen Träger als Ansprechpartner. Weiterhin wird schrittweise das Schonvermögen erhöht, das Beziehern von Eingliederungshilfe zusteht. Im Jahr 2017 auf 27.600 Euro und ab 2020 auf 50.000 Euro. Die Sicherung der Teilhabe steht im Zentrum des Gesetzes. Das neue Verfahren stellt die Logik der Eingliederungshilfe vom Kopf auf die Füße. Es geht nicht mehr bloß darum, Defizite einzelner Personen auszugleichen, sondern darum, wie die Gesellschaft als Ganzes Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen sicherstellen kann. Deswegen formuliert das Gesetz in zahlreichen einzelnen Kapiteln, wie beispielsweise Teilhabe an Bildung oder an Kultur sichergestellt werden kann.

 

Wegen des geänderten Zugangs zur Eingliederungshilfe haben sich viele Menschen Sorgen gemacht. Es gab die Befürchtung, dass Menschen aus der Förderung fallen, wenn die neue Regelung in Kraft tritt. Sie besagte, dass in Zukunft Defizite in 5 von 9 Lebensbereichen, die von der Weltgesundheitsorganisation als Grundlage für Teilhabe an der Gesellschaft definiert worden sind, vorliegen müssen, um antragsberechtigt zu sein. Um die Sorgen aufzugreifen, wird der neue Zugang zur Eingliederungshilfe nun zunächst in einem Modellversuch erprobt. Er wird wissenschaftlich begleitet und anschließend evaluiert. Auf Basis der neuen Erkenntnisse wird sich der Bundestag erst 2023 abschließend damit befassen, wie der Zugang gestaltet werden soll. Bis dahin ist sichergestellt, dass niemand aus der Förderung fallen wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Dritte Stufe der Pflegereform beschlossen

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In den ersten beiden Gesetzen zur Stärkung der Pflege wurden bereits die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Familien ausgeweitet und das neue Verfahren zur Begutachtung mit neuem Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Mit dem dritten Gesetz zur Stärkung der Pflege wird die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert und besserer Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleistet.

 

Kommunen erhalten das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zu errichten. In 60 Kreisen und kreisfreien Städten werden für fünf Jahre Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet. Zur Vorsorge gegen Betrugsfälle soll die häusliche Pflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht.

 

Das dritte Pflegestärkungsgesetz finden Sie hier.

Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen

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In dieser Woche befasste sich der Bundestag mit drei Gesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan und beinhalten Investitionen des Bundes in der Größenordnung von 270 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030. Die SPD konnte durchsetzen, dass hier mit einer Summe von 142 Mrd. Euro der Schwerpunkt vor allem auf den Erhalt bestehender Verkehrswege gelegt wird. Bei Neu- und Ausbau sollen großräumig bedeutsame Verkehrsprojekte Vorrang haben. Wo Engpässe vorliegen und die Menschen täglich im Stau stehen, sollen künftig mehr Investitionen getätigt werden. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

 

  • A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)
  • A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)
  • A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)
  • A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)
  • Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals (Oststrecke)

 

Darüber hinaus profitiert die Region auch von der Verwirklichung der teils zweigleisigen Schienenausbaustrecke zwischen Münster und Lünen.

 

 

Die Gesetze finden Sie hier:

 

Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen

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Wer mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über einen Breitbandanschluss abschließt, weiß heute häufig nicht, wie hoch die tatsächliche Datenübertragungsrate ist. Diese Information, die bei Abschluss des Vertrags wichtig ist, um über die mögliche Leistungsfähigkeit des neuen Anschlusses im Bilde zu sein, ist oft nur schwer zu bekommen. Dies wird nun geändert.

 

Telekommunikationsunternehmen sind in Zukunft verpflichtet, ein Datenblatt vor Abschluss des Vertrags über die verfügbare Übertragungsrate zu liefern. Bei bestehenden Verträgen können Kunden sich künftig einfacher über die gelieferte Übertragungsrate informieren. Das Ergebnis kann gespeichert werden und beim Anbieter reklamiert werden. Zusätzlich wird geregelt, dass in der monatlichen Abrechnung über das Ende des Vertrags und die zugehörigen Kündigungsfristen informiert wird.

 

Die Gesetzesinitiative finden Sie hier.

Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

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Die Belange von Kommunen werden bei der Vergabe von Energieleitungen gestärkt. Es bleibt zwar sichergestellt, dass die Netze alle 20 Jahre zwischen Energieversorgungsunternehmen wechseln können. Zusätzlich werden aber in Zukunft die Belange der örtlichen Gemeinschaften als Auswahlkriterium bei der Vergabe berücksichtigt, wodurch die Interessen der Kommunen gestärkt werden. Ziel der Novelle ist es, jedem kommunalen Bewerber eine rechtssichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann. Gleichzeitig wird Rechtssicherheit bei der Ausschreibung geschaffen, indem ein einheitliches Bewertungsverfahren für den Wert der Netze eingeführt wird.

 

Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes finden Sie hier.

Betriebsräte aus dem Kreis Unna zu Gast in Berlin

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Unter dem Motto „Alterssicherung – sicher und gerecht gestalten“ hat die SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch mit 300 Betriebs- und Personalräten aus ganz Deutschland über die Zukunft der Rente diskutiert. Besonders freute sich Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, dass mit Andreas Bunge (Straßen.NRW), Achim Döring (Personalamt Stadt Hamm) und Till Knoche (ver.di), auch zur 23. Betriebsrätekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin gereist sind. Die Konferenz fand wenige Tage nach der Vorstellung des Gesamtkonzeptes zur Alterssicherung von Bundessozialministerin Andrea Nahles statt.

Die Betriebsräte diskutierten gemeinsam mit Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann, der Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Gundula Roßbach und weiteren Experten. Dabei wurde klar, dass diejenigen, die unser solidarisches Rentensystem mit ihren Beiträgen über Jahre getragen haben, sich im Alter darauf verlassen können müssen. Gleichzeitig muss gelten, dass dieses System gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – auch zukünftige Generationen – bezahlbar bleibt.

Am Rande der Konferenz wurde deutlich, dass die Vorschläge der Union zur Zukunft der Rente keine Antwort auf die drängenden Fragen geben. Für die SPD ist klar: Doppelte Haltelinie, keine generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters und wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss mehr haben, als derjenige, der nicht gearbeitet hat.

Die Rente ist ein zentrales Zukunftsthema für die SPD. Bereits mit dem Rentenpaket I wurden in dieser Legislaturperiode auf Druck der SPD erste umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Rente umgesetzt. Mit den beschlossenen Schritten zu einem flexibleren Übergang in Rente wurde eine kluge Antwort darauf gegeben worden, wie Menschen ihren Ausstieg aus dem Erwerbsleben flexibler und individueller entsprechend ihrer persönlichen Vorstellungen gestalten können.

„Der Dialog mit den Betriebs- und Personalräten ist mir sehr wichtig. Sie haben das Ohr direkt bei den Arbeitnehmern. Die Rente ist ein zentrales Versprechen unseres Sozialstaats. Wie wir sie gemeinsam zukunftsfest machen können, haben wir diese Woche in Berlin besprochen.“ erklärt Oliver Kaczmarek.

Ein Bundespräsident muss Mutmacher sein – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.11.2016

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Frank-Walter Steinmeier wird von SPD, CDU und CSU als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen. Der derzeitige Bundesaußenminister ist eine exzellente Wahl als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Seine Außenpolitik war von Besonnenheit und hervorragendem diplomatischen Gespür geprägt. Damit wird er unser Land auch in Zukunft gut in der Welt repräsentieren. Aus dem Inland erhielt Frank-Walter Steinmeier immer mehr Unterstützung, nachdem Sigmar Gabriel ihn als Kandidat für das höchste Amt im Staat vorgeschlagen hat. Personen und Gruppen aus allen Teilen der Gesellschaft – von der Kultur über Gewerkschaften und Wirtschaft sowie eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern – haben sich für die Kandidatur Steinmeiers ausgesprochen.

 

In stürmischen Zeiten – hier in Deutschland und weltweit – ist Frank-Walter Steinmeier die beste Wahl, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. Er steht beispielhaft für eine Gesellschaft, die von sozialem Zusammenhalt, einer respektvollen Streitkultur und Offenheit für die Unterschiede in unserem Land geprägt ist. Und er hat vielfach bewiesen, dass er unterschiedlichste Interessen miteinander verbinden kann. Dies können wir angesichts der politischen Stimmung in Deutschland, aber auch mit Blick auf die internationalen Krisen in der Türkei, im Osten Europas und im Nahen Osten gut gebrauchen. Mit seinem Anspruch, den Menschen in Deutschland Mut für die Zukunft zu machen, wird er das Amt würdig ausfüllen.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Bundeshaushalt 2017: Mehr Geld für sozialen Zusammenhalt und für Sicherheit
  2. Keine Privatisierung der Bundesfernstraßen
  3. Einigung zur Zukunft der Rente
  4. Abschluss des Projekts #NeueGerechtigkeit

Der Bundeshaushalt für 2017 ist beschlossen: Mehr Geld für sozialen Zusammenhalt und für Sicherheit

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Der Bundestag hat an diesem Freitag für 2017 den letzten Bundeshaushalt der Großen Koalition beschlossen. Die geplanten Gesamtausgaben von rund 329 Milliarden Euro konnten wir in den vergangenen Monaten noch einmal um 400 Millionen Euro erhöhen. Wieder wird der Bund seine Ausgaben ohne neue Schulden finanzieren können.

 

Besonders wichtig an dem beschlossenen Haushalt ist, dass wir an der richtigen Stelle in eine gute Zukunft investieren. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher bei den parlamentarischen Beratungen dafür gesorgt, dass der Bund insbesondere mehr Mittel zur Verfügung stellt, um sozialen Zusammenhalt und öffentliche Sicherheit in unserem Land zu stärken. Für 2017 hat die SPD erfolgreich ein großes Solidarprojekt auf den Weg gebracht: Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau haben wir verdoppelt und wir schaffen mehr Kita-Plätze. Wir unterstützen die Integration von Geflüchteten noch stärker und erhöhen deutlich die Arbeitsförderung von Langzeitarbeitslosen.

 

Für mehr Sicherheit in Deutschland stellen wir für 2017 mehr Geld für Personal und Sachmittel bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt zur Verfügung: Allein bei der Bundespolizei haben wir durchgesetzt, dass 2.000 weitere neue Stellen zu den bereits in 2016 neu geschaffenen 3.000 Stellen hinzukommen. Auch das Personal beim Bundeskriminalamt stocken wir 2017 nochmals um 530 Stellen auf. Außerdem verdoppeln wir die Mittel für die Extremismusprävention und das Programm „Demokratie jetzt“.

 

Als Mitglied im Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung begrüße ich außerdem, dass wir einige der derzeitig hohen Steuereinnahmen in Bildung investieren. Konkret konnten wir den Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um über 1,2 Milliarden Euro und damit um über 7 Prozent gegenüber 2016 steigern auf rund 17,6 Milliarden Euro. Auch konnten wir 240 Millionen Euro mehr als zuerst angesetzt für den Etat für Bildung und Forschung erkämpfen. Damit stehen 90 Millionen Euro mehr für 2017 und für die Folgejahre 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

 

Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Deutschland auch international weiter Verantwortung übernimmt und mehr humanitäre Hilfen leistet und seine intensive Entwicklungszusammenarbeit noch weiter ausbaut.

 

Die einzelnen Vorlagen zum Bundeshaushalt finden Sie hier zusammengefasst.