Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge
Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten verkündet. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn sie keine anderen Mittel zur Verfügung haben, um die Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten. Das Urteil ist ein Warnruf an alle, die glauben, man könnte rechtlich verbindliche Grenzwerte einfach ignorieren. Die Bundesregierung und die Hersteller sind jetzt aufgerufen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen zu lassen.
Ziel der SPD ist es, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermieden werden. Sie müssen, wenn überhaupt, eine lokale Ausnahme bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass dabei die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zu ergreifen, die saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherstellen. Es braucht vor Ort vor allem neue Mobilitätskonzepte. Dazu gehört ein Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs, der Umstieg von Bussen, Taxen und Nutzfahrzeugen auf saubere Antriebe, aber zum Beispiel auch die Förderung gemeinschaftlicher Nutzung von Fahrzeugen.
Die technische Nachrüstung von Euro 5 und Euro 6 – Fahrzeugen können einen substantiellen Beitrag leisten, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir werden die Automobilindustrie hier nicht aus der Verantwortung lassen. Die von den Herstellern gezahlten Kaufprämien für Neufahrzeuge müssen von den Unternehmen erhöht werden, da sich viele Besitzer älterer Fahrzeuge ansonsten keinen Neuwagen leisten können.
Bisher ist offen, wie viele Städte und Gemeinden von Fahrverboten als letzter Möglichkeit Gebrauch machen werden. Es muss jetzt darum gehen, die Verantwortung der Automobilindustrie gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu klären und den Umstieg auf einen sauberen ÖPNV und Wirtschaftsverkehr in den Städten zu organisieren.
Die Bundesregierung muss jetzt kurzfristig Länder und Kommunen einladen, um über weitere Maßnahmenpakete zu beraten.