Bildung – Oliver Kaczmarek, Md

Start der Koalitionsverhandlungen: Kaczmarek leitet SPD-Arbeitsgruppe Bildung, Forschung und Innovation

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Insgesamt 256 Verhandlerinnen und Verhandler werden ab Donnerstag, 13. März, über einen möglichen schwarz-roten Koalitionsvertrag sprechen. Darunter auch der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Er wird für die SPD die Arbeitsgruppe Bildung, Forschung und Innovation leiten. In 17 verschiedenen Arbeitsgruppen soll verhandelt werden, in 16 davon sollen jeweils 16 Personen beteiligt sein. Je sieben Verhandelnde von der SPD, sechs von der CDU und drei von der CSU. Darunter für die SPD neben Bundestagsabgeordneten eine Reihe von Fachminister*innen aus den Ländern.

„Unsere Aufgabe wird es sein, die Eckpunkte aus dem Sondierungspapier wie beispielsweise die Schaffung gerechter und gleicher Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen, die Wiedereinführung der Sprachkitaprogramme, die Fortsetzung des  Startchancen-Programms und seine Ausweitung auf die Kitas oder die Einführung einer frühen Berufsorientierung in Schulen so auszuformulieren, dass sie die Ziele einer möglichen Koalition beschreiben”, kündigt Kaczmarek an.

Bis zum 24. März – und damit noch vor der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags am 25. März – sollen die Arbeitsgruppen ihre Papiere an die Leitungsebene übergeben.

#WeRemember: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

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Wir erinnern. Nicht nur in dieser Woche, in der sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal jährt. Denn das Gedenken an all jene, die dem lebensverachtenden Regime der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen sind, ist nicht nur ein Blick in die Vergangenheit. Es geht dabei auch stets darum, die Lehren dieser Zeit in Gegenwart und Zukunft zu tragen. Denn #WeRemember steht für den Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Intoleranz!

Wir werden niemals vergessen. Nicht die rund sechs Millionen jüdischen Opfer. Nicht die ermordeten Sinti und Roma, Homosexuellen, politisch Andersdenkenden, Kranken und Behinderten und die vielen anderen Verfolgten. Deswegen begrüßen wir sehr, dass in dieser Woche im Bundestag eine Sonderveranstaltung stattfinden wird, um aller Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Genauso wie die beiden Anträge, die wir zusammen mit anderen demokratischen Fraktionen zur Abstimmung in den Bundestag bringen werden: Einen, um die Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zu verbessern, und einen, um Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegenzutreten. Für uns ist klar: Wir werden auch die nächsten 80 Jahre – und solange es notwendig sein wird – gegen all jene kämpfen, die meinen, dass die Lehren aus der Vergangenheit nichts in der Gegenwart zu suchen haben. Und uns allen entgegenstellen, die Hass und Hetze auf unsere Straßen, in unser Zuhause und in unsere Parlamente tragen.

Digitalpakt 2.0 kommt

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Bund und Länder haben sich am 13. Dezember 2024 darauf verständigt, den auslaufenden DigitalPakt Schule (2019-2024) fortzusetzen. Das ist ein starkes Signal. Nicht nur dafür, dass sich der Bund auch in den Jahren 2025-30 finanziell an der digitalen Bildung beteiligen wird. Sondern die Vereinbarung zeigt auch den Schulen und Schulträgern, dass sie auch in Zukunft verlässlich mit finanzieller Unterstützung bei der Digitalisierung rechnen können.

Der neue Digitalpakt Schule 2.0 soll im Zeitraum von 2025 bis 2030 ein finanzielles Gesamtvolumen von fünf Milliarden Euro haben. Dieses wollen Bund und Länder jeweils zur Hälfte tragen. Ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ist rückwirkend zum 1. Januar 2025 möglich. Die Mittel sollen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden. Die Auszahlung erfolgt in Jahrestranchen, so dass Restmittel auch überjährig bis zum Programmende eingesetzt werden können. Die Anrechenbarkeit bereits bestehender Initiativen der Länder und Schulträger zur digitalen Bildung wird gewährleistet. Die Länder wollen ihrerseits sicherstellen, dass auch finanzschwache Kommunen berücksichtigt werden.