Corona / SARS-CoV-2 – Seite 4 von 8 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Zeit für Steuererklärungen

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Die Steuerberater*innen leisten in Zeiten der Pandemie einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatlichen Wirtschaftshilfen bei den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Damit Steuerberater*innen nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen, werden die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2019 verlängert. Der Bundestag debattierte in dieser Woche in einer ersten Lesung über den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, mit dem die Verlängerung der Fristen geregelt wird. Für Steuer- und Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, wird in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungszuschläge oder Zinsen eingeräumt.

Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion: Öffentliche Gesundheitsdienste stärken

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Die SPD-Fraktion hat am Montag einstimmig ein umfassendes Konzept für die Neuausrichtung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen. Damit sollen über die Corona-Pandemie hinaus die Gesundheitsämter nachhaltig gestärkt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt damit ein deutliches Zeichen: Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule im Gesundheitssystem werden, damit eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitsteht. Die Gesundheitsämter sollen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Der ÖGD ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen in den Kommunen und Landkreisen leitet die Fraktion zentrale Forderungen ab: Die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern arbeiten am Limit und darüber hinaus und verdienen dafür unsere größte Unterstützung. Der Bund hat bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Mit einer Rahmenkompetenz soll ein Flickenteppich an Regelungen vermieden und finanzielle Unterstützung für den ÖGD ermöglicht werden. Von den Gesundheitsämtern selbst wurden klarere Ansprechpartner gefordert, daher können wir uns auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen nach einer Prüfung durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens.

Schließlich wollen wir Daseinsvorsorge im Grundgesetz schützen. Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, einen Ausverkauf des ÖGD zu verhindern, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_oeffentlicher-gesundheitsdienst_20201207.pdf

Kostenlose FFP-2-Masken für mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen

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Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“

In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.

Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.

Verlängerung der Kurzarbeiterregelung

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Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf

Über 108 Millionen Euro Hilfsgelder für Unternehmen im Kreis Unna

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Im Rahmen der Corona-Hilfe der Bundesregierung sind im Kreis Unna bereits Kredite in Höhe von über 108 Millionen Euro bewilligt worden. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin und bezieht sich dabei auf ein Schreiben, das er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe erhalten hat. Insgesamt wurden mehr als 385 Anträge von Unternehmen und Betrieben in der Region erfolgreich gestellt.

Von dem Kreditvolumen von mehr als 108 Millionen Euro entfallen fast 70 Millionen Euro KfW-Unternehmerkredite an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), über 19 Millionen Euro Unternehmerkredite, 15,5 Millionen Euro Schnellkredite und rund 4 Millionen Euro Gründerkredite.

„Die Soforthilfen und KfW-Programme zur Bewältigung der Corona-Krise sind stark nachgefragt“, erklärt Kaczmarek. Die Bundesregierung tue alles, um Betriebe und Arbeitsplätze vor Ort zu retten. Die zugesagten KfW-Kredite seien für viele, gerade auch kleine- und mittelständische Unternehmen im Kreis eine wichtige Stütze. „Ich bin froh, dass viele Unternehmen von den Maßnahmen profitieren und so nicht zuletzt Arbeitsplätze erhalten werden können“, so Kaczmarek.

Bevölkerungsschutzgesetz: öffentliche Gesundheit stärken

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Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.

Der Entwurf für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.

Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.

Den Entwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Verlängerung der Kurzarbeit

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Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen in den nächsten Monaten entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, aber er zeigt sich dennoch robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres und verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31. Dezember 2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf

Änderung des Bundeswahlgesetzes

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Nach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes gibt es im Falle einer Pandemie keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidat*innenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Woche im Bundestag beschlossen wurde, regelt Folgendes: Für den Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt soll die Benennung von Wahlbewerber*innen auch ohne Versammlung möglich sein. Bedingung ist, dass der Wahlprüfungsausschuss vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewer- ber*innen ganz oder teilweise unmöglich sind. Die Feststellung durch den Wahlprüfungsausschuss ist nur dann zulässig, wenn zum definierten Zeitraum zur Bundestagswahl nur noch neun Monate zeitlicher Abstand sind und aus diesem Grund ohne Sonderregelungen die Bewerber*innenaufstellung und die Durchführung der Wahl gefährdet wäre.

Das Bundesinnenministerium wird in diesem Fall ermächtigt, qua Rechtsverordnung Abweichungen von den Bestimmungen zur Aufstellung der Wahlbewerber*innen zuzulassen – dies jedoch nur als letztes Mittel, um die Durchführung der Wahlen zu sichern. Beispielsweise könnte ermöglicht werden, dass die Parteien durch Vorstandsbeschluss von anderslautenden Regelungen ihrer Satzung abweichen können, um die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte bei der Kandidat*innenaufstellung ausnahmsweise in anderer Form zu ermöglichen.

Darüber hinaus wurde in dieser Woche eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die eine weitere Vergrößerung des Bundestags vermindern soll. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen. Für die nächste Bundestagswahl bleibt es bei der Zahl von 299 Wahlkreisen. Überhangmandate in einem Bundesland sollen mit Listenplätzen der Partei in anderen Ländern teilweise verrechnet werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Darüber hinaus sollen drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate für diese kompensiert werden.

Weitgehender soll sich das Wahlrecht für die übernächste Bundestagswahl ändern. Dann soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert werden. Darüber hinaus wird eine neue Kommission eingesetzt, in der auch weitere Themen wie eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre oder eine Verlängerung der Legislaturperiode beraten werden. Ergebnisse sollen bis Ende Juni 2023 vorliegen.

Die SPD war die einzige Partei, die einen Vorschlag vorgelegt hat mit einer festen Obergrenze für den Bundestag. Darüber hinaus haben wir uns für die paritätische Zusammensetzung der Listen zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen eingesetzt. Leider konnte sich unser Koalitionspartner für diese Regelung nicht begeistern, sodass wir diesen Kompromissvorschlag nun dem Bundestag zur Abstimmung vorlegen, bevor es zu gar keiner Änderung des Wahlrechts kommt.

Die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920596.pdf
und hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung

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Der Arbeitsmarkt ist wegen der COVID-19-Pandemie nach wie vor angespannt. Trotz des massiven Wirtschaftseinbruchs, ist es uns gelungen, mit Kurzarbeit Arbeitsplätze zu schützen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen zu halten. Den Stand von vor der Krise werden wir voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2022 wieder erreichen.

Das Kurzarbeitergeld trägt entscheidend dazu bei, dass unser Arbeitsmarkt robust durch die Krise kommt – auch im internationalen Vergleich. Der Arbeitsausfall nimmt langsam wieder ab, doch es gibt noch immer einen großen Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit. Wir brauchen das Kurzarbeitergeld also weiterhin, um den Beschäftigten und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben bis zum Ende des Jahres 2021.

Das Bundeskabinett hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) sowie zwei begleitende Verordnungen beschlossen. Diese setzen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zur Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen um.

Die Entwürfe des Beschäftigungssicherungsgesetzes und der zugehörigen Verordnungen gibt es hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/beschaeftigungssicherungsgesetz.html

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz gute Versorgung und Pflege in Krankenhäusern sichern

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist – vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes wird für 2020 von 10 auf 15 Tage (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Diejenigen, die aufgrund der Pandemie ihre Angehörige pflegen müssen, haben wir ebenfalls im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld. Und auch Beschäftigte in Krankenhäusern werden unterstützt: Sie erhalten zukünftig eine Prämie.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf