Corona / SARS-CoV-2 – Seite 5 von 8 – Oliver Kaczmarek, Md

Steuerliche Entlastung von Familien; Auszahlung Kinderbonus beginnt

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Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz reiht sich ein in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre. Nach dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld– das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung gehen wir über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus. Das Geld kommt direkt bei den Familien an.

Das gilt auch für den Kinderbonus, der seit Anfang dieser Woche ausgezahlt wird. Die erste Teilauszahlung beträgt 200 Euro. Weitere 100 Euro folgen im Oktober. Insgesamt 300 Euro erhalten Familien für jedes Kind, für das dieses Jahr in mindestens einem Monat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Lockdown zu Beginn der Corona-Krise war gerade für junge Eltern eine große Herausforderung. Der Kinderbonus ist dafür natürlich keine Entschädigung, aber eine Anerkennung. Der Kinderbonus wird nicht mit der Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen verrechnet. So profitieren gerade Familien davon, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Er muss auch nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt.

Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs gleichen wir die Effekte der „kalten Progression“ aus. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden.

Auch erhöhen wir den Grundfreibetrag. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt. Darüber hinaus möchten wir auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen. Deshalb wollen wir die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlanken.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Weitere Informationen zum Kinderbonus gibt es hier: http://bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus

Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie

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Die Corona-Pandemie hat nicht nur unmittelbare Folgen für die Menschen in unserem Land und die Wirtschaft. Sie hat den Blick auch für Probleme geschärft, die schon lange schwelen. So haben die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und den betroffenen Gemeinden in jüngster Zeit das Augenmerk verstärkt auf die Arbeitsbedingungen dieser Branche gelenkt. Doch schon vor der Pandemie hatte sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiten, ist am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trägt. Es ist deshalb gut, dass wir in dieser Woche das Arbeitsschutzkontrollgesetz in erster Lesung beraten haben. Danach sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Die Arbeitszeit soll elektronisch erfasst werden, einheitliche Kontrollstandards eingeführt und bei Verstößen schmerzliche Bußgelder erhoben werden.

Dass gute Lebensmittel, gute Produktionsbedingungen und gute Arbeit bei der Fleischzerlegung nicht im Widerspruch zueinander stehen, habe ich Mitte August während eines Besuchs mit Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Neuland Fleischvertriebsgesellschaft in der Ökostation in Bergkamen-Heil gesehen. Neben starken Arbeitsnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen brauchen wir aber auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf

Milliarden-Entlastung für Kommunen durch Konjunkturpaket

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Mit dem am 3. Juni zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbarten Konjunkturpaket sollen Städte und Gemeinden allein in diesem Jahr um etwa 14 Milliarden Euro entlastet werden. Insgesamt 22 Maßnahmen des Pakets enthalten Unterstützungsleistungen für Kommunen.

Da den Kommunen als Folge der Virus-Krise voraussichtlich 11,8 Milliarden Euro bei der Gewerbesteuer wegbrechen, werden diese den Kommunen von Bund und Ländern als Einmalzahlung erstattet. Zudem wird der Bund seine Beteiligung an den Miet- und Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern dauerhaft um 25 Prozentpunkte erhöhen. „Allein für den Kreis Unna sind dies ersten vorsichtigen Schätzungen zufolge über 21 Millionen Euro Entlastung“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Die Kommunen mit ihren Städten und Gemeinden sind die Orte, an denen wir Menschen leben. Hier erhalten wir die Infrastruktur, die wir alle brauchen, um unseren unterschiedlichen Lebensrealitäten nachgehen zu können. Mit dem vorliegenden Konjunkturprogramm werden wir deshalb auch den Sport- und Kulturprogrammen sowie dem öffentlichen Nahverkehr unter die Arme greifen“, erläutert Kaczmarek.

Hierzu zählen eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 zur anteiligen Kompensierung der durch die Corona-Krise stark verringerten Fahrgeldeinnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr, zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 sowie das Unterstützungsprogramm zur Wiederaufnahme von Projekten und Spielplänen im Kunst- und Kulturbereich in Höhe von einer Milliarde Euro.

„Insbesondere Familien sind auf eine gute Betreuungs- und Bildungslandschaft angewiesen. Ich freue mich, dass wir im Rahmen des Konjunkturpakets den Kapazitätsausbau von Kindertagesstätten mit einer Milliarde Euro zusätzlich fördern und das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und -betreuung mit 1,5 Millionen Euro beschleunigen“, so Kaczmarek.
Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben. Erfreulich ist zudem, dass hinsichtlich der KfW-Corona-Sonderprogramme im Kreis Unna bereits 222 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 58 Millionen Euro bewilligt wurden.

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz und Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpakets

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche das „Zweite CoronaSteuerhilfegesetz“ mit vielen verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 wird ein Konjunkturimpuls gesetzt und Verbrauchern geholfen, gut durch die Krise zu kommen. Familien erhalten einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und Alleinerziehende einen höheren Entlastungsbetrag. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung, der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage sowie weiteren steuerlichen Erleichterungen unterstützt. Im Verlauf der parlamentarischen Beratung haben die Koalitionsfraktionen noch die vollständige Übernahme des Länder- und des Gemeindeanteils an den Kosten des Kinderbonus durch den Bund beschlossen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf

Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht

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Insbesondere in der Reise- und Tourismuswirtschaft hat die COVID-19-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen sowie Verlusten geführt. Gerade die Reiseveranstalter und auch die Reisevermittler stehen unverschuldet vor einer großen Welle von Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden, die Ihre Reisen aufgrund der Corona-Krise und der daraus folgenden weltweiten Reisewarnungen nicht antreten konnten. Reiseveranstalter sind dadurch teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Obwohl bereits erste Lockerungen der Beschränkungen vorgenommen wurden, ist nicht vorhersehbar, wann mit einer Normalisierung des Reisebetriebs gerechnet werden kann. Dies kann und wird gravierende Folgen für diese Branche haben. Jedoch können auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil sie sich als Folge der COVID-19-Pandemie erheblichen Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen ausgesetzt sehen. In Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen wird nun eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit gibt, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und kann bis Ende 2021 bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden. Danach wandelt er sich automatisch wieder in einen Rückzahlungsanspruch zurück. Die Reiseveranstalter erhalten somit die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Den Reisenden entstehen wiederum aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig bleiben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind. Die Reisenden sind nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Durch diese Regelung wird ein fairer Interessenausgleich erreicht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919851.pdf

Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket

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Zur Bewältigung der Corona-Folgen hat die Koalition am 3. Juni ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Zu dessen Umsetzung wurden in dieser Woche im Bundestag drei große Gesetzesvorhaben in erster Lesung beraten: ein zweites Corona-Steuerhilfepaket, ein zweiter Nachtragshaushalt 2020 sowie ein Haushaltsbegleitgesetz 2020. Zur Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Pandemie sind schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen nötig, mit denen die geschwächte Kaufkraft gestärkt und Wachstumsimpulse gesetzt werden. Der Kaufkraftstärkung dienen die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent, der einmalige Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, der insbesondere ärmeren Familien zugutekommt, sowie die Entlastung von Alleinerziehenden durch die Anhebung des Entlastungsbetrages auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Außerdem enthält das Paket Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt. Mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Im Haushaltsbegleitgesetz werden flankierend einige erforderliche gesetzliche Grundlagen geschaffen, um die mit dem Konjunkturpaket intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen. Dabei dienen die geplanten Maßnahmen der Bekämpfung der Corona-Folgen, der Stärkung der Binnennachfrage und der allgemeinen Modernisierung. Konkret geht es um die Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilinfrastruktur, der Kindertagesbetreuung und Hilfen für die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV. Mit dem am Donnerstag vom Bundeskabinett beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurden die finanziellen Grundlagen für die Maßnahmen gelegt. Der Bund wird dazu zusätzliche Kredite aufnehmen und die Schuldenbremse außer Kraft setzen. Noch vor der Sommerpause sollen die meisten Maßnahmen beschlossen werden.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf

Abmilderung der Folgen der COVID 19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht

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Insbesondere in der Reise- und Tourismuswirtschaft hat die Pandemie inzwischen zu erheblichen Einschränkungen sowie Verlusten geführt. Reiseveranstalter und -vermittler stehen unverschuldet vor einer großen Welle von Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden, die ihre Reisen aufgrund der Beschränkungen und der daraus folgenden weltweiten Reisewarnungen nicht antreten konnten. Reiseveranstalter sind teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Trotz erster Lockerungen ist nicht vorhersehbar, wann mit einer Normalisierung des Reisebetriebs gerechnet werden kann. Allerdings können auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil auch sie unter Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen leiden. Die hier vorgeschlagene gesetzliche Regelung gibt den Reiseveranstaltern die Möglichkeit, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und kann bis Ende 2021 bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden. Danach wandelt er sich automatisch wieder in einen Rückzahlungsanspruch zurück. Die Reisenden sind nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Durch diese Regelung wird ein fairer Interessenausgleich erreicht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919851.pdf

Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket

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Reduzierung der Mehrwertsteuer, Zuschüsse für Familien, Hilfen für Kommunen, Deckelung der Sozialabgaben und Förderung von Zukunftstechnologien: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Ergebnis ist aus Sicht der SPD begrüßenswert.

Ein Hauptaugenmerk lag dabei für uns auf der Unterstützung von Familien. Die sozialdemokratische Grundidee einer Kindergrundsicherung besteht einerseits aus finanzieller Unterstützung und andererseits aus dem weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur. Dieser Zweiklang findet sich in dem beschlossenen Konjunkturprogramm wieder. Wir wollen so allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglichen.

Die Kommunen haben bereits jetzt zum Teil beträchtliche Investitionsrückstände.Durch die Corona-Krise mit wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hat sich ihre Situation noch verschärft. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen wie beispielsweise Schulsanierungen werden von Städten und Gemeinden getätigt. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kommunen von dem Konjunkturpaket stark profitieren.

Die Eckpunkte im Überblick:

Senkung der Mehrwertsteuer

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Damit soll die Binnennachfrage gestärkt werden.

Familien, Kitas und Schulen

Familien bekommen mehr Geld. Geplant ist ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Bonus muss versteuert werden, er wird aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kindergärten, Kitas und Krippen werden eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt – die Mittel können auch für die Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.

Für Alleinerziehende wiederum, von denen viele schon vor der Corona-Krise unter der Armutsgrenze lebten, wird der abzugsfähige Entlastungsbetrag bis Ende 2021 auf 4000 Euro verdoppelt.

Kommunen

Den Kommunen drohen hohe Steuerausfälle, da vor allem die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle einbricht. Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden. Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro übernehmen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Eine Übernahme von Altschulden durch den Bund soll es nicht geben.

Dafür sollen die Kommunen an anderer Stelle entlastet werden: Ab sofort wird der Bund 75 Prozent der Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern übernehmen. Pro Jahr wird das Städte und Gemeinden um rund vier Milliarden Euro entlasten – und auf diese Weise ihren Investitionsspielraum erweitern.

Autofahrer und Autobranche

Eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos wird es nicht geben; die Nachfrage nach Benzinern und Dieselautos soll mit der niedrigeren Mehrwertsteuer angekurbelt werden. Gleichzeitig wurden deutlich höhere Prämien für Elektroautos beschlossen. Die Förderung des Bundes für die neue „Innovationsprämie“ soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Der Bund plant außerdem, zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Autos sowie in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und Batteriezellfertigung zu investieren. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie soll für die Jahre 2020 und 2021 ein „Bonus-Programm“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt werden.

Stromkunden

Bürger und Unternehmen sollen bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die vor Jahren eingeführte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Die Umlage droht aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Börsenstrompreises stark anzusteigen. Das will die Bundesregierung verhindern. Die EEG-Umlage soll mithilfe von Bundesmitteln im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen sowie im Jahr 2022 bei 6 Cent. Derzeit liegt die Umlage, die Bürger über die Stromrechnung bezahlen, bei 6,76 Cent. Ohne ein Gegensteuern könnte sie Experten zufolge in den kommenden Jahren deutlich höher liegen.

Sozialabgaben

Aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, ist eine „Sozialgarantie 2021“ geplant. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen nicht über 40 Prozent steigen, darüber hinausgehende Finanzbedarfe will der Bund direkt decken. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden allein für das Jahr 2020 mit 5,3 Milliarden Euro beziffert. Die Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen.

Bahn und Nahverkehr

Wegen Einnahmeausfällen in der Corona-Krise bekommt die Deutsche Bahn milliardenschwere Finanzhilfen. Der Bund will dem bundeseigenen Konzern weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Geplant sind außerdem Hilfen von 2,5 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr, da die Fahrgeldeinnahmen derzeit stark verringert sind.

Unternehmen

Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ mit einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Sie soll für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen gelten. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate.

Geplant sind auch steuerliche Entlastungen für Firmen. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 erweitert. Betriebe können damit aktuelle Verluste im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.

Das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20200603_Eckpunkte_Konjunkturpaket.pdf

Maßnahmen für Familien in der Corona-Krise

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Die SPD-geführten Bundesministerien für Familie und Soziales haben weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Familien in der aktuellen Pandemie zu unterstützen. „Eltern und ihre Kinder leiden ganz besonders unter den Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus. Ich freue mich, dass wir mit den Veränderungen beim Elterngeld, der vereinfachten Beantragung des Kinderzuschlages und dem stufenweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung grundlegende Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um Familien in dieser schwierigen Zeit die Unterstützung zu geben, die sie brauchen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Darüber hinaus erhalten Kinder aus bedürftigen Familien wieder ein warmes Mittagessen, das nach Hause geliefert oder aus der Schule abgeholt werden kann. Für jedes kindergeldberechtigte Kind soll Familien laut Koalitionsvereinbarung vom Mittwoch zudem ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro zustehen, welches nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld, das bis zu 20 Tage in Anspruch genommen werden kann, wird erleichtert. Pflegekräfte, die aktuell besonders gefordert sind, sollen einen Pflegebonus erhalten.

„Mit den beiden Sozialschutzpaketen, die wir auf den Weg gebracht haben, erleichtern wir darüber hinaus den Zugang zu Kurzarbeit und erhöhen das Kurzarbeitergeld. Den Zugang zur Grundsicherung haben wir vereinfacht und sichergestellt, dass Wohnkosten vollständig übernommen werden. Auch das Arbeitslosengeld haben wir um ganze drei Monate verlängert. Mit diesen und weiteren Maßnahmen geben wir allen Kindern, ihren Eltern und Angehörigen ein weitreichendes Sicherungsnetz an die Hand, um die Herausforderungen der Krise gut und gesund meistern zu können“, erläutert Kaczmarek.

Keine Corona-Generation auf dem Ausbildungsmarkt

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Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, hält das Konjunkturpaket für einen guten Mix aus Chancengleichheit und Investitionen in Zukunftstechnologien.

„Das Verhandlungsergebnis im Koalitionsausschuss ist ein guter Mix aus Chancengleichheit und Investitionen in Zukunftstechnologien. Mit der Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung wird ein wichtiger Akzent für Familien und für die frühen Chancen der Kinder gesetzt. Mit den Maßnahmen für die Ausbildung wird dafür gesorgt, dass keine Corona-Generation auf dem Ausbildungsmarkt entsteht. Dies war der SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig.

Steuerliche Forschungszulage, Fonds für die anwendungsbezogene Forschung und projektbezogene Forschung sind ausgewogen und setzen genau dort an, wo wir jetzt schnell und flächendeckend für Innovationen sorgen können: an der Schnittstelle von der Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die Anwendung. Mit diesen Maßnahmen wird der Grundstein gelegt, damit Volkswirtschaft und Gesellschaft auf den sozial-ökologischen Transformationspfad einschwenken können.“