Steuerliche Entlastung von Familien; Auszahlung Kinderbonus beginnt
Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz reiht sich ein in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre. Nach dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld– das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung gehen wir über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus. Das Geld kommt direkt bei den Familien an.
Das gilt auch für den Kinderbonus, der seit Anfang dieser Woche ausgezahlt wird. Die erste Teilauszahlung beträgt 200 Euro. Weitere 100 Euro folgen im Oktober. Insgesamt 300 Euro erhalten Familien für jedes Kind, für das dieses Jahr in mindestens einem Monat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Lockdown zu Beginn der Corona-Krise war gerade für junge Eltern eine große Herausforderung. Der Kinderbonus ist dafür natürlich keine Entschädigung, aber eine Anerkennung. Der Kinderbonus wird nicht mit der Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen verrechnet. So profitieren gerade Familien davon, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Er muss auch nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt.
Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs gleichen wir die Effekte der „kalten Progression“ aus. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden.
Auch erhöhen wir den Grundfreibetrag. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt. Darüber hinaus möchten wir auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen. Deshalb wollen wir die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlanken.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf
Weitere Informationen zum Kinderbonus gibt es hier: http://bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus