Corona / SARS-CoV-2 – Seite 7 von 8 – Oliver Kaczmarek, Md

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht

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Die Bekämpfung der-Corona-Pandemie hat es notwendig gemacht, dass Veranstaltungen im kulturellen Bereich und zur Freizeitgestaltung abgesagt wurden. Das Risiko einer großen, sprunghaften Infektionswelle ist in diesen Fällen zu hoch. Durch diese Maßnahme sind sowohl die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung betroffen, die keine Leistung für ihre bezahlten Karten erhalten, als auch die Betreiber und Veranstalter, die vor existenzbedrohenden Einkommensverlusten stehen.

Deswegen haben wir in der Koalition einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um dieses Problem zu lösen. Den Veranstaltern wird die Möglichkeit gegeben, die Karten für abgesagte Veranstaltungen in gleichwertige Gutscheine umzuwandeln. So leisten wir einen Beitrag, um unsere vielfältige Kulturlandschaft auch über die Krise hinaus zu erhalten. Gleichermaßen nehmen wir die Interessen der Betroffen in den Blick. Die Inhaber der Gutscheine können die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen, wenn es ihre persönlichen Lebensumstände erfordern, oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918697.pdf

Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie

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Familien sind aktuell vor besondere Herausforderungen gestellt. Nachdem bereits in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Familien getroffen wurden, hat die SPD in der Koalition weitere Flexibilisierungen im Elterngeld vorgelegt. Erstens sollen Eltern in systemrelevanten Berufen in die Lage versetzt werden ihre Elterngeldmonate aufzuschieben, da ihre Arbeit im Moment besonders benötigt werden. Zweitens sollen Eltern, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Drittens sollen Eltern und werdende Eltern keinen Nachteil beim Elterngeld haben. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918698.pdf

Wissenschaft und Studierende während der Krise besser schützen

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Wissenschaft und Studium werden durch die Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Viele Studierende verlieren aktuell ihre Nebenjobs mit denen sie ihr Studium finanzieren. Eltern, die Kurzarbeitergeld beziehen oder ihren Job verlieren, können nicht mehr für den Unterhalt ihrer studierenden Kinder aufkommen. Deswegen hat die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion frühzeitig einen Aktionsplan für Menschen in Ausbildung und Studium vorgelegt. Wir wollen einen unbürokratischen und schnellen Zugang zum BAföG schaffen, für alle Studierenden, die in Not geraten sind. Gleichzeitig wollen wir gesetzlich regeln, dass befristete zur wissenschaftlichen Qualifizierung geschlossene Arbeitsverträge in der akuten Phase verlängert werden, damit die Qualifizierungsziele erreicht werden können.

Mit dem Gesetzesentwurf der Ministerin ist die SPD-Bundestagsfraktion noch nicht zufrieden. Wir fordern auf Basis unseres Aktionsplans konkrete Nachbesserungen im BAföG, damit die Studierenden einen Zuschuss in der aktuellen Notlage erhalten können. Mit dem Koalitionspartner sind wir dazu in Verhandlungen, um eine gute Lösung zu finden.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918699.pdf

Den Aktionsplan finden Sie hier: https://www.oliver-kaczmarek.de/2020/04/aktionsplan-fuer-menschen-in-ausbildung-und-studium/

Meine Rede im Bundestag dazu können Sie hier ansehen: https://dbtg.tv/fvid/7441171

Unterstützung bei der Bekämpfung von Covid-19

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Die aktuelle Lage ist für alle Menschen im Kreis Unna belastend und wirft viele Fragen auf, die auch mich erreichen. Derweil arbeitet die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen an der Corona-Bekämpfung und den Folgender Epidemie. Ein funktionierender Staat ist in diesen Tagen die wichtigste Grundlage, um gemeinsam durch diese Zeit zu kommen.

Mein Team und ich haben in einem ersten Schritt die öffentlichen Anlaufstellen für Ihre Fragen zusammengetragen. Diese Liste wird laufend ergänzt. Zudem werden wir direkt nach der Beschlussfassung durch den Bundestag die gesetzlichen Maßnahmen hier zusammenstellen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch weiterhin an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und an mich selbst wenden. Trotz der Einschränkungen durch unsere Arbeit im „Homeoffice“ sind wir weiterhin für Sie über die bekannten Kanäle erreichbar.

Bleiben Sie vorsichtig und gesund.

 

Die folgenden Informationen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie des Kreises Unna werden wir laufend für Sie aktualisieren.

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES BUNDES

 Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 030 18615 15158 (Mo – Fr 9 – 17 Uhr)

Die Corona-Sonderseite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier

 

 Für Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 45555 20

Die Corona-Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier

 

 Für Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen hat die KfW eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 539 9001 (Mo bis Fr 8 – 18 Uhr)

 

 Hotline des Bundesgesundheitsministeriums

030-346465100 und 0800-0117722 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)

Die Corona-Sonderseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES LANDS NORDRHEIN-WESTFALEN

Hinweise für Unternehmen mit konkreten telefonischen Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums NRW.

 

Darüber hinaus stehen Ihnen telefonische Ansprechpartner*innen zur Verfügung:

 

 Zu Fragen zu weiteren Themen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Nordrhein-Westfälische Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel: 0211-61772555 (täglich, auch am Wochenende 8 – 18 Uhr)

 

 Unternehmen-Soforthilfe NRW

Tel: 0208-3000439 (Mo-Fr 8-18 Uhr)

 

 Informationen zu Förder- und Finanzierungsfragen für Unternehmen NRW.BANK-Service-Center:

Tel: 0211-917414800

 

 Liquiditätshilfen (bis 2,5 Mio. Euro) Bürgschaftsbank NRW

Tel: 02131-5107200

 

 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe steht bei allen Fragen rund um Entschädigungen für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten bereit.

Tel: 0800-9336397

Die Corona-Sonderseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe gibt es hier

 

Darüber hinaus können sich alle Bürgerinnen und Bürger an das Bürgertelefon der Landesregierung, sowie an die Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums wenden. Weitere Informationen sind ebenfalls über die jeweiligen Websites zu erhalten.

 

 Bürgertelefon der Landesregierung

Tel: 0211-91191001 (Mo-Fr, 7-20 Uhr / Sa-So, 10-18 Uhr)

 

 Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums

Tel: 0211-91191001(Mo-Fr 8-18 Uhr)

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES KREISES UNNA

Der Kreis Unna informiert auf seiner Website stets aktuell über den Coronavirus im Kreis.

 Das Bürgertelefon des Kreises Unna ist für praktische Fragen zur aktuellen Situation derzeit täglich unter der Telefonnummer 0800-1020205 erreichbar. (Mo-Do 8-16 Uhr und Fr 8-15 Uhr)

 

 Wenn Sie einen Testtermin in einer der Teststellen vereinbaren möchten, können sie dies unter der Rufnummer 02303-275253 (Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr)

 

 Neben der Kreisverwaltung hat auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) ein Infotelefon eingerichtet. Dies erreichen Sie unter 02303-271690

 

 Neben der bekannten Hotline-Nummer 02303-25380 hat das JobCenter eine weitere Rufnummer freigeschaltet 02303-252222

Leichterer Zugang zu sozialer Sicherung – das Sozialschutzpaket

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Über das bereits beschlossene Kurzarbeitergeld werden mehr Schutzmöglichkeiten für Menschen geschaffen, denen durch die Folgen der Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht. Dazu wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, bekommt diese Leistung gewährt. Erst nach Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Regeln.

Familien sind aktuell stark belastet, da die Betreuung in Schulen und Kitas geschlossen ist. Im Infektionsschutzgesetz werden Eltern finanziell gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert, die wegen der Betreuung von Kindern entstehen. Wenn Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine andere Betreuung nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem in Höhe des Kurzarbeitergelds von den Behörden erstattet wird. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag befristet angepasst. Familien mit geringem Einkommen erhalten unbürokratisch bis zu 185 Euro pro Kind im Monat.

Wer in dieser Zeit im Gesundheitssystem, bei der Erhaltung der Infrastruktur, der öffentlichen Ordnung und Versorgung, mithelfen will, kann dies unkompliziert tun. Dazu haben wir die Hinzuverdienstgrenzen zur Kurzarbeit und kurzfristige Mini-Jobs von 70 auf 115 Tage hinaufgesetzt.

Abschließend werden im Sozialschutzpaket auch die sozialen Dienstleister und die Sozialunternehmen bedacht. Die Bundesregierung wird sie unterstützen, damit es nicht zu Insolvenzen kommt.

Die Gesetzesentwürfe zum Sozialschutzpaket finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918107.pdf

Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

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Damit kein Mieter seine Wohnung aufgrund der Corona-Epidemie verliert, werden die Kündigungsregelungen erweitert. Wenn die Miete aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie nicht gezahlt werden kann, dann ist eine Kündigung erst nach sechs statt wie bisher drei Monaten möglich. Diesselbe Regelung gelten für Gewerbemieten. Bei Vermietern, die die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Wohnungskaufes benötigen, kommt das ebenfalls jetzt neu beschlossene Leistungsverweigerungsrecht bei Darlehensverträgen in Betracht. Bei gewerblichen Vermietern gilt der Schutzschirm für Unternehmen.

Weiterhin werden für Verbraucherinnen und Verbraucher die Verpflichtungen für Verbraucherdarlehnsverträge gelockert. Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, sollen gesetzlich um drei Monate gestundet werden, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin infolge der Pandemie nicht zahlen kann.

Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden, wenn Unternehmen durch die Corona-Epidemie wirtschaftliche Schäden erleiden. Gleichzeitig wird für drei Monate das Recht der Gläubiger eingeschränkt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Damit sollen gesunde Unternehmen über die Krise hinaus stabilisiert werden.

Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Wohnungseigentumsrecht sind in der Regel Versammlungen vorgeschrieben, um nötige Beschlüsse zu treffen. Da Versammlungen aktuell nicht möglich sind, ermöglicht die neue Rechtslage die Durchführung von Online-Hauptversammlungen, zum Beispiel in einer Aktiengesellschaft. Um die Finanzierung der Gemeinschaften der Wohnungseigentümer sicherzustellen, wird angeordnet, dass der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort gilt.

Nicht zuletzt sind auch Gerichtsverhandlungen von den Einschränkungen betroffen. Deswegen wird im Strafrecht geregelt, dass gerichtliche Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.

Die Gesetzesentwürfe finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Mit dieser Änderung des Infektionsschutzgesetz werden dem Bund bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mehr Kompetenzen bei der Bekämpfung zugewiesen. Damit ziehen wir die Lehren aus den vergangenen Wochen. Bei Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann das Bundesgesundheitsministerium ohne Zustimmung des Bundesrats, durch Rechtsverordnung Maßnahmen etwa zur Sicherstellung der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Medizinprodukten und Labordiagnostik sowie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung treffen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf

Schutzschirm für Krankenhäuser

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Die Krankenhäuser sind aktuell stark belastet, auch wirtschaftlich. Deswegen erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, wenn sie planbare Operationen und Behandlungen verschieben. Damit schaffen wir mehr Kapazitäten, um schwer erkrante Corona-Patienten zu behandeln. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten werden dabei unterstützt, die ambulante Versorgung der Versicherten sicherzustellen, und vor wirtschaftlichen Belastungen geschützt. So werden Ärzte und Psychotherapeuten im Falle von zu hohen Umsatzeinbußen mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.

In diesem Gesetzespaket werden auch Erleichterungen im BAföG verabschiedet, damit Studierende, die im Bereich der Corona-Bekämpfung Mehrarbeit leisten, nicht finanziell benachteiligt werden.

Den Entwurf des Gesetzespakets finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918112.pdf

Schutzschirm für Unternehmen – Der Wirtschaftssabilisierungsfonds

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Mit mehreren Maßnahmen wird auch die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gesichert. In einem Fonds werden 100 Milliarden Euro für so genannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Das bedeutet, dass sich der Fonds beispielsweise direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen kann, um die Zahlungsfähigkeit dieser Unternehmen sicherzustellen. Gleichzeitig werden staatliche Garantien in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei helfen, Geld an den Finanzmärkten zu bekommen. Und abschließend werden mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro die bestehenden Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau refinanziert.

Den Entwurf für den Wirtschaftssabilisierungsfonds finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918109.pdf

Schutzschirm für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freie Berufe

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Besonders für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freie Berufe ist die Corona-Krise eine existenzielle Bedrohung, da ihnen nahezu sämtliche Einnahmen wegbrechen. Dabei sind alle Branchen betroffen vom Handwerk bis zum Kulturbereich. Deswegen können unkompliziert Hilfen beantragt werden. Berechtigt sind Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Stichtag ist der 11. März 2020. Die Zuschüsse werden für drei Monate gewährt und sind gestaffelt in zwei Stufen je nach Größe des Unternehmens: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten insgesamt max. 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
erhalten insgesamt max. 15.000 Euro.

Die Gelder werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html