Familie – Oliver Kaczmarek, Md

Gute Nachrichten für den Kreis: Bund und EU fördern “ChanGe”-Projekt mit 2,605 Mio. Euro

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Mit einem Betrag von 2.605.695,92 Euro unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit der Europäischen Union das kreisweite Projekt “ChanGe – Armutsbekämpfung und Chancengerechtigkeit” der Werkstatt im Kreis Unna. Das sind 90 Prozent des Gesamtbetrags von 2.895.217,69 Euro. Der Bund übernimmt dabei 50 Prozent, die EU 40 Prozent und die Kommunen im Kreis Unna die restlichen 10 Prozent (289.521 Euro). “Ich freue mich sehr, dass dieses wichtige Projekt für mehr Chancengerechtigkeit gefördert wird”, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Das seit Januar 2024 bestehende Angebot, das bis Ende 2026 rund 600 Personen erreichen soll, biete Familien und Alleinerziehenden in Not unkomplizierte Unterstützung und Beratung.

An „ChanGe“, das im Rahmen des Programms „Akti(F)PlusAktiv für Familien und ihre Kinder“ über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert wird, sind alle Kommunen des Kreises, der Kreis Unna, das Jobcenter und verschiedene Träger der  Beschäftigungsförderung beteiligt. Ziel des Projekts ist es, Menschen, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind oder Fragen zur beruflichen Qualifizierung und Beschäftigung haben, einfach und wirksam zu beraten. Das gilt insbesondere für Familien und Alleinerziehende. Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei und erfolgt durch geschulte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter. Dabei ist das Spektrum der Leistungen so vielfältig wie der Bedarf. Im Rahmen von „ChanGe“ unterstützen die beteiligten Städte bei der Suche nach einem Job, Herausforderungen in der Familie, Fragen zur Kinderbetreuung und bei gesundheitlichen Belastungen, beim Stellen von Anträgen oder bei Behördengängen.

Keine Frau soll nach einer Fehlgeburt arbeiten müssen

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In Deutschland ist fast jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen. Für die Betroffenen ist diese Erfahrung zumeist mit großen seelischen und körperlichen Belastungen verbunden. Aktuell haben Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration. Das ändern wir jetzt. Mit der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir einen Rechtsanspruch auf die oft benötigte Regenerationszeit und stärken die Rechte von Frauen. Dazu haben wir in dieser Woche einen zwischen SPD, CDU/CSU Grünen und FDP abgestimmten Gesetzentwurf abschließend beraten. Wir wollen damit gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt einführen und so den betroffenen Frauen die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase geben, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes soll bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen betragen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen. Während des Mutterschutzes haben Frauen grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Dies gilt in den nun vorgelegten Mutterschutzfristen auch im Falle einer Fehl- bzw. Totgeburt. Wenn der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird, treten die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Für Recht, Ordnung und Menschlichkeit

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Die SPD-Bundestagsfraktion steht zum Grundrecht auf Asyl. Wir stehen für eine Migrationspolitik, die sich von Menschlichkeit leiten lässt, aber auch für Ordnung sorgt, die schutzbedürftigen Menschen Schutz gewährt, aber irreguläre Migration begrenzt. Wir stehen für eine Politik, die auf der Grundlage des Grundgesetzes steht und europäisches Recht achtet, die umsetzbar ist und reale Verbesserungen bringt. Die Forderungen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz zur Schließung der Grenzen lehnen wir ab. Sie verstoßen gegen die europäischen Verträge, sie sind rechtswidrig, antieuropäisch und praxisuntauglich. In einer Zeit, in der wir mehr denn je auf ein einheitliches Europa angewiesen sind, würden sie Europa auseinandertreiben. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz geführte Bundesregierung hat bereits Grenzkontrollen eingeführt, die wirksam sind. Sie schöpfen die Spielräume des Grundgesetzes und des europäischen Rechts voll aus. Vor allem aber ist es im vergangenen Jahr gelungen, zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu vereinbaren – ein historischer Schritt für mehr Ordnung und Steuerung in der europäischen Flüchtlingspolitik. Wir wollen diese Weichenstellung einer europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik zügig in nationales Recht umsetzen. Wir fordern alle demokratischen Fraktionen auf, diesen europarechtskonformen Weg mit uns einzuschlagen. Ansonsten werden unsere Nachbarländer jede weitere Kooperation verweigern. Ebenso kann die CDU/CSU die Befugnisse der Bundespolizei mit uns erweitern und Teile der von der CDU und CSU im Bundesrat blockierten Sicherheitsgesetze beschließen.

Herr Merz agiert impulsiv, kopflos und verantwortungslos. Das hat auch Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung diese Woche klar gesagt. Diese können Sie hier nachhören.

Pressemitteilung: Kaczmarek freut sich über 3,7 Mio. Euro vom Bund für das Lehrschwimmbecken in Schwerte-Ergste

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Großartige Nachrichten hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek für die Stadt Schwerte: Exakt 3.712.500 Euro stellt der Bund für den Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens an der Grundschule Ergste „Am Derkmannsstück“ zur Verfügung. „Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heute entschieden“, freut sich Kaczmarek, der sich dort für das Vorhaben eingesetzt hat. Seit Langem schon ist das Lehrschimmbecken in Ergste ein Sanierungsfall. Wegen massiver baulicher, technischer und funktionaler Mängel musste es in der Vergangenheit immer wieder gesperrt werden. Nun soll am Standort Kirchstraße/Grandweg ein Ersatzneubau nach den neuesten technischen und funktionalen Anforderungen entstehen, dessen Baukosten sich nach derzeitiger Schätzung auf ca. 8,25 Mio. Euro belaufen. Die Stadt Schwerte hat zugesichert, den im Rahmen des Bundesförderprogramms anfallenden Eigenanteil in Höhe von maximal 4.537.500 (55 % der zuwendungsfähigen Kosten) zu finanzieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in die Haushalte 2024 und folgende sowie in die Finanzplanung einzustellen.

„Ich freue mich, dass der Bund einen Großteil der Kosten für das Lehrschwimmbecken übernimmt“, sagt Oliver Kaczmarek. „Schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Es braucht daher wohnortnahe Bäder, die vor allem Schulen und Vereinen zur Verfügung stehen und keine allzu hohen Betriebskosten verursachen.”

 

Großartige Nachrichten für die Stadt Schwerte!

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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung eine Bundesförderung in Höhe von 3,7 Millionen Euro für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens in Ergste beschlossen. Bereits seit 2023 setze ich mich, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte und Bürgermeister Dimitri Axourgos, für den Neubau ein. Schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Es braucht daher wohnortnahe Bäder, die vor allem Schulen und Vereinen zur Verfügung stehen.

Mutterschutz nach Fehlgeburt ausweiten

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, der den Mutterschutz auf Frauen ausdehnen soll, die nach der 15.

Vorgesehen ist eine gestaffelte Schutzfrist: zwei Wochen Mutterschutz nach der 15. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das durch Zahlungen des Arbeitgebers ergänzt wird. Letztere sollen vollständig erstattet werden, um Diskriminierungen bei der Einstellung von Frauen zu vermeiden.  Die neuen Regelungen sollen, wenn sie verabschiedet werden, am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern

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Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.

Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.

Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden. Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver.

Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufgesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören!

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Die gegenwärtige Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Da der Schutz ungeborenen Lebens ebenfalls essenziell ist, gilt es, sämtliche grundrechtlichen Positionen hier in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Aus diesem Grund begrüßen wir den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sehr. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und eine bessere medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren. Konkret kann das Gesetz dafür sorgen:

  • dass Schwangerschaftsabbrüche nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören;
  • dass die Beratungspflicht für Schwangere weiterhin bestehen bleibt – die anschließende Wartezeit von drei Tagen jedoch entfällt;
  • dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Versorgung durch die Krankenkassen finanziert werden können.

Wir möchten sicherstellen, dass Schwangere freien Zugang zu medizinischer Versorgung, verlässlichen Informationen und staatlicher Unterstützung haben – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft gewollt ist oder nicht. Ein modernes Recht muss die Lebensrealitäten von Schwangeren ernst nehmen und sie unterstützen – ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung.

Wir wollen die Wirtschaft stärken und Beschäftigte entlasten!

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Wir wollen schnell handeln, um Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft zu stärken. Bundeskanzler Olaf Scholz hat vorgeschlagen, die Stromnetz-Übertragungsentgelte für Firmen zu senken: Ab 2025 solle ein fester Deckel eingeführt werden, der die Kosten für die Überragungsnetzentgelte halbiert und auf drei Cent festschreibt. Damit wollen wir für wettbewerbsfähige Strompreise sorgen und Planungssicherheit schaffen. Dort, wo Arbeitsplätze in der Industrie in Gefahr sind, würde es sofort unterstützend wirken.

Die CDU/CSU-Fraktion muss jetzt auch mitgehen. Wir sind noch in diesem Jahr bereit, das Gesetz im Parlament zu beschließen. Das wäre ein starkes Signal für die ganze Breite der Wirtschaft und für die Industrie am Standort Deutschland. Wir sollten die nächsten Wochen nutzen, um Maßnahmen zu verabschieden, auf die Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dringend warten. Dazu gehört auch, Beschäftigte und Familien steuerlich zu entlasten und das Kindergeld zu erhöhen.