Familie – Seite 3 von 4 – Oliver Kaczmarek, Md

Haushaltsausschuss baut Ländern Brücke zur Verstetigung der Sprach-Kitas – 109 Millionen Euro für Übergangslösung kommen

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Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“

Haushaltsausschuss baut Ländern Brücke zur Verstetigung der Sprach-Kitas – 109 Millionen Euro für Übergangslösung kommen

Die Ampel-Koalitionäre haben sich darauf verständigt, für ein weiteres halbes Jahr insgesamt 109 Millionen Euro für das befristete Bundesprogramm Sprach-Kitas zur Verfügung zu stellen. Damit wird sichergestellt, dass die Strukturen des Programms über den 31.12.2022 hinaus erhalten bleiben und keine Lücke entsteht, bevor die Bundesländer die Arbeit in den Sprach-Kitas über das KiTa-Qualitätsgesetz oder aus Landesmitteln weiter finanzieren können.

„Wir wissen, wie wichtig sprachliche Bildung für den weiteren Lebensweg von Kindern ist. Sprache ist das Fundament für Teilhabe und für gerechte Bildungschancen von Anfang an. Mit der von uns gebauten Brücke für Sprach-Kitas erhalten die Fachkräfte endlich das lang erhoffte Signal, dass sie ihre wichtige Arbeit weiter fortführen können und wir schaffen ebenso Klarheit für die Familien und Träger,“ erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Unna1.

Auch zukünftig wird der Bund die Länder bei ihrer Aufgabe unterstützen, die Qualität in der frühkindlichen Bildung weiter zu verbessern. Dazu wird das Gute-KiTa-Gesetz im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes weiterentwickelt.

„Wichtig ist, dass die Länder die Brücke bzw. die Zeit jetzt auch nutzen, um schnellstmöglich dafür zu sorgen, die Sprach-Kitas zu sichern. Dafür fordern wir alle Länder nachdrücklich auf, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen, um die geschaffenen Strukturen der Sprach-Kitas nahtlos fortsetzen zu können,“ so Kaczmarek weiter.

 

Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft

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Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu übernehmen.

Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, muss ohnehin zusätzliche Herausforderungen bewältigen und hat dadurch einen schwierigeren Start ins Leben. Durch die Kostenheranziehung wird dieser Start noch erschwert. Zudem widerspricht sie dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu unterstützen.

Wir möchten außerdem eine weitere wichtige Änderung erreichen: Bisher mussten junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen, diese als sogenannte zweckgleiche Leistung vollständig an das Jugendamt abgeben. Wir sorgen mit der Änderung dafür, dass sie auch von der Abschaffung der Kostenheranziehung profitieren. Sie dürfen künftig einen Teil ihrer Berufsausbildungsbeihilfe oder ihres Ausbildungsgeldes behalten.

Die Sozialversicherung wird digitaler und effizienter

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Durch eine Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze plant die Bundesregierung, mehrere Verfahren und Vorgaben in der Sozialversicherung effektiver, digitaler und weniger bürokratisch auszugestalten. Leistungsberechtigte sollen die ihnen zustehenden Leistungen umfassend und zügig erhalten. So ist geplant, dass die Pflicht zur Vorlage eines Sozialversicherungsausweises entfällt – stattdessen kann der Arbeitgeber künftig automatisch die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung abrufen. Elternzeiten sollen durch ein elektronisches Meldeverfahren durch den Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mitgeteilt werden. Zudem soll eine einheitliche gesetzliche Grundlage zur Bescheinigungspflicht von Arbeitgeber*innen geschaffen werden, um Bürger*innen sowie Arbeitgeber*innen bei der Bearbeitung zu entlasten. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Zuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten abgeschafft wird. Damit wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand weiter flexibilisiert. Bei Erwerbsgeminderten werden die Zuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Für Künstler*innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, ist eine Anschlussregelung zu der pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstgrenze bei nicht-künstlerischen selbstständigen Tätigkeiten vorgesehen. Die bisherige Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Zudem soll der Versicherungsschutz für Berufsanfänger*innen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiterentwickelt werden.

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

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Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben. Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie KiTa-Plätze. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.

Abschaffung der Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe

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Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung zu übernehmen für einen erfolgreichen Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben.

Steuerliche Entlastungen

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Für Verbraucher*innen und Unternehmen

Um die schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das Inflationsausgleichsgesetz den anhaltenden Preissteigerungen etwas entgegensetzen. Die entsprechenden Belastungen der Bürger*innen sollen abgefedert und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden.

Der Entwurf, nachzulesen auf der Internetseite Bundesfinanzministerium – Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression, sieht vor, die Effekte der Erhöhung von Steuern durch die Anpassung des sogenannten Einkommensteuertarifs für 2023 und 2024 auszugleichen. Außerdem werden Familien steuerlich direkt unterstützt, beispielsweise durch die Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat. Die Entlastungen sollen ab dem 1. Januar 2023 gelten.

 

Senkung der Umsatzsteuer bei Gas

Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die Energiepreise stark ansteigen lassen. Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, berät die Bundesregierung aktuell über die Einführung einer Gasumlage. Ziel der Umlage ist, die erhöhten Kosten zur Ersatzbeschaffung für Gasunternehmen abzufedern und die Kosten gleichmäßig auf alle Gaskunden und -kundinnen zu verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet die Umlage aber auch höhere Preise für die Verbraucher*innen und Unternehmen. Daher haben die SPD und ihre Koalitionspartner in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um so die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen von 19 auf sieben Prozent zu senken. Weitere Details sind der Internetseite Mehrwertsteuer auf Gas wird gesenkt | Bundesregierung  zu entnehmen. Die Unternehmen sollen die Steuersenkung in vollem Umfang an die Verbraucher*innen weitergeben. Die Senkung gilt solange, wie die Gasumlage erhoben wird.

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie gilt weiterhin

Bei den Beratungen des Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen hat die SPD zusammen mit den anderen Fraktionen steuerliche Entlastungen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht, die auf der Webseite Deutscher Bundestag – Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie genauer aufgeführt sind. Um den gastronomischen Betrieben über die Krise hinwegzuhelfen, wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Dies erleichtert der Gastronomie die Fortführung ihrer Betriebe nach den Beschränkungen der Corona-Krise. Um kleine und mittelständische Brauereibetriebe zu unterstützen, wird die zeitlich begrenzte Biersteuermengenstaffel dauerhaft beibehalten. Dadurch gelten für mittelständige Brauereien niedrigere Steuersätze auf Bier. Von der Maßnahme profitieren etwa 1.460 Brauereien.

Bundeshaushalt 2023

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Zukunftsinvestitionen

Trotz der angespannten Haushaltslage wird nicht an den dringend notwendigen Investitionen gespart. In der Summe betragen die Investitionsausgaben im Jahr 2023 sogar über 58 Milliarden Euro. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Damit Fortschritt gelingen kann, brauchen wir eine gute digitale Infrastruktur. Deshalb investieren wir auch im kommenden Jahr massiv in den Breitbandausbau. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Die Verkehrsinvestitionen – als größter Ausgabenblock in diesem Bereich – steigen bis 2026 auf rund 21 Milliarden Euro an. Dabei wird mehr Geld in die Schiene investiert als in die Straße.

Die Finanzierung von Zukunftsprojekte im Bereich Mikroelektronik wird mit rund 4 Milliarden Euro fortgesetzt. Insgesamt stehen bis 2026 mehr als 122 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung. Damit finanzieren wir auch die Leistungsverbesserungen beim BAföG – darunter höhere Bedarfssätze und Elternfreibeträge. Mit diesen Mitteln stärken wir außerdem die Forschung zu zentralen Themen wie Klimaschutz, Gesundheit und Schlüsseltechnologien. Zudem sorgen wir für Aufwuchs für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, damit der Bund mehr zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen kann. Dazu habe ich am Donnerstag eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Den Link zur Rede finden Sie hier.

Investitionen in Klimaneutralität bis 2045

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Damit uns das gelingt, nehmen wir viel Geld in die Hand. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhöhen wir die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-bedingten Strompreiserhöhungen – von 944 Millionen auf 2,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie erhöhen wir um eine Milliarde auf 2,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen mehr finanzielle Mittel für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Im KTF stehen hierfür künftig insgesamt 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen im KTF in den kommenden Jahren rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

Sozial und klimagerecht bauen

Der soziale Wohnungsbau bleibt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein wichtiger Schwerpunkt – das ist vor allem das Verdienst der SPD. Der Haushaltsentwurf sieht dafür über 500 Millionen Euro mehr vor. Außerdem wollen wir verstärkt genossenschaftliches Wohnen unterstützen. Deshalb stellen wir für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über die KfW mehr Geld zur Verfügung.

790 Millionen Euro werden wir auch im kommenden Jahr in den Umbau und die Entwicklung von Städten und Gemeinden investieren und so beispielswiese Innenstädte und Ortszentren weiter stärken, Leerstand bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren unterstützen. Aus dem KTF finanzieren wir weiter die Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur. Dafür haben wir 2022 bereits 476 Millionen Euro über das Sondervermögen neu eingestellt. Um dem Klimawandel weiter ganz konkret in den Kommunen begegnen zu können, investiert der Bund auch künftig in entsprechende Projekte zur Anpassung urbaner Räume. Außerdem fördern wir auch künftig Maßnahmen zur Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Sozialer Zusammenhalt

Wir stärken den sozialen Zusammenhalt, sichern die gesetzliche Rente und reformieren unser soziales Sicherungssystem durch das neue Bürgergeld, das die bisherige Grundsicherung ab 2023 ablöst. Für mich und die SPD ist das Bürgergeld eine Frage des Respekts. Wer Arbeit sucht, hat eine würde- und respektvolle sowie passgenaue Unterstützung auf Augenhöhe verdient. Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hierzulande und bauen Bürokratie ab. Das Bürgergeld schafft die Rahmenbedingungen, um mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Damit diese Reform ab 2023 schrittweise umgesetzt werden kann, muss das Gesamtbudget im Sozialgesetzbuch II schrittweise steigen.

Die Pandemie hat uns eindrücklich gezeigt, dass wir auf ein stabiles, verlässliches und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem angewiesen sind. Vor allem durch die Pandemie und die Folgen des demografischen Wandels steht die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stark unter Druck. Ein Defizit von 17 Milliarden Euro hat sich aufgebaut. Dies wollen wir reduzieren. Wir stärken zudem die demokratische Zivilgesellschaft. Die Mittel zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie erhöhen wir 2023 auf 200 Millionen Euro. Im Etat des Bundesfamilienministeriums nimmt das Elterngeld wie im Vorjahr den größten Anteil ein, etwa zwei Drittel der Ausgaben. Wir erhöhen die Mittel für diese zentrale Familienleistung auf rund 8 Milliarden Euro.

Internationale Verantwortung

Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland und seine internationalen Partner in der EU und NATO stehen fest an der Seite der Ukrainer*innen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine militärisch, finanziell, diplomatisch und humanitär. Deutschland wird künftig aber auch selbst mehr Verantwortung übernehmen und in seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit investieren. Dies spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2023 der Bundesregierung wider. Die Bundeswehr versetzen wir künftig in die Lage, die nötige Ausrüstung für ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO zu erhalten. Dafür haben wir im Haushalt 50 Milliarden bereitgestellt und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik greift weiter. Sie ist multilateral gestaltete Friedenspolitik und zugleich Ausdruck unseres humanitären und solidarischen Selbstverständnisses. Abrüstung, Krisenprävention und Humanitäre Hilfe gehören zum Selbstverständnis der Bundesregierung und der steigenden außenpolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt. Die Bundesregierung bleibt mit über 22 Milliarden Euro im Bereich der öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit weiterhin zweitgrößte Gebernation hinter den USA. Für humanitäre Hilfe stehen dabei 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Energieversorgung sichern

Putin setzt Energiepolitik als Waffe ein. Vor allem die exorbitant hohen Gaspreise bringen viele Menschen und Unternehmen in Deutschland zunehmend in Bedrängnis. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig werden von russischer Energie. Für uns gilt: Energie muss sicher, bezahlbar und klimaneutral sein. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung und das Entlastungspaket der Ampel-Koalition stellen hierfür die Weichen.

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir ergänzen daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter. Geplant sind bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor, unter anderem eine Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Corona-Impfverordnung und Testverordnung bis zum 31. Dezember 2022 sowie eine Verlängerung der Impfberechtigung für Apotheker*innen, Zahn- und Tierärzt*innen bis zum 30. April 2023. Des Weiteren wird der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe gestärkt.

Mehr Geld für BAföG-Empfänger*innen

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Ein mir besonders wichtiges Anliegen, das mich diese Woche weiterhin begleitet hat, ist die BAföG-Novelle. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern, hat mit der neuesten Anpassung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf die starken Kostensteigerungen reagiert und sorgt so für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Die Freibeträge werden für das Elterneinkommen um 20 Prozent erhöht, was den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößert. Zudem heben wir die Förderaltersgrenze auf 45 Jahre an und vereinheitlichen diese. Damit erhalten Menschen, die vorher bereits berufstätig waren, leichter BAföG. Der Vermögensfreibetrag steigt entsprechend auf 45.000 Euro. Studierende sowie Schüler*innen erhalten künftig mehr Geld: Die Bedarfssätze werden angehoben und der Kinderbetreuungszuschlag wird um fünf Prozent angehoben– bereits ab dem kommenden Wintersemester und ab dem neuen Schuljahr. Auswärts Wohnende profitieren von der Erhöhung des Wohnzuschlags auf 360 Euro. Insgesamt steigt damit der Förderungshöchstbetrag von heute 861 auf 931 Euro. Künftig können einjährige Studiengänge in Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Und wir schränken den Papierkram ein: Der BAföG-Antrag kann künftig leichter digital gestellt werden. Wer es innerhalb der gesetzlichen Frist des 26. BAföG-Änderungsgesetzes versäumt hat, den Erlass der Restschulden nach 20 Jahren zu beantragen, erhält nun eine zweite Chance. Die Beantragung wird vereinfacht und gilt auch für solche Altfälle. Zu einer Neuaufstellung des BAföG zählt auch ein Notfallmechanismus, der in einem gesonderten Gesetzesvorhaben behandelt wird. Er wird vom Bundestag aktiviert und hilft Studierenden in außergewöhnlichen Situationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schnell und unbürokratisch. Mit der jetzigen Reform machen wir das BAföG wieder fit. Noch in dieser Wahlperiode wollen wir es grundsätzlich erneuern. Dazu werden wir mit einer weiteren BAföG-Reform insbesondere den Kreditanteil senken und damit der Verschuldungsangst entgegenwirken. Zusätzlich wollen wir unter anderem einen Fachrichtungswechsel ermöglichen, die Förderhöchstdauer anpassen und über die Kindergrundsicherung eine elternunabhängige Basisförderung für alle volljährigen Studierenden einführen. Zu diesem Thema habe ich am vergangen Donnerstag im Plenum des Bundestages gesprochen: https://www.bundestag.de/mediathek/?videoid=7536045#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzYwNDU=&mod=mediathek .

Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung

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In dieser Woche wurden abschließend der Kindersofortzuschlag sowie eine Einmalzahlung für Bezieher*innen von Transferleistungen beraten. Beide Vorhaben sind Teil der Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben. Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis dieser umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen. Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli 2022 ausgezahlt. Im Gesetz ist auch geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni Grundsicherung erhalten. Bei Bedarf können sie sich weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

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Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt daher die Aufhebung der Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB vor. Zum einen können so Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Zum anderen haben Frauen damit einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt.