Gesundheit und Pflege – Seite 10 von 13 – Oliver Kaczmarek, Md

Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz zur Stärkung der Pflege verabschiedet. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren dafür ein, Pflegebedürftige besser zu unterstützen, pflegende Angehörige zu entlasten und gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften zu sichern. Wichtige Erfolge haben wir bereits mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und einem ersten Pflegestärkungsgesetz erzielt. Damit haben wir die Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst.

Einen weiteren wichtigen Fortschritt bringt das jetzt verabschiedete zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit ihm wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff endlich in die Praxis umgesetzt. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. Dies kommt insbesondere auch Demenzkranken zu Gute. Niemand ist nach der Umstellung schlechter gestellt – viele aber besser.

Gleichzeitig unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung leisten. Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Klar ist: Eine hohe Qualität in der Pflege ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Mit einem Pflegeberufsgesetz werden wir deshalb noch in dieser Legislaturperiode das Berufsfeld Pflege attraktiver machen. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805926.pdf

Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung

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Am Mittwoch dieser Sitzungswoche hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland zugestimmt. Verbessert werden soll neben der Behandlung in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen und Hospizen auch die ambulante palliativmedizinische Versorgung.

Konkret sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der Kosten übernehmen. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Zudem sollen sie stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu verbessern. Mit dem Gesetz erhalten gesetzlich Versicherte zudem zukünftig einen Anspruch auf eine umfassende palliativmedizinische Beratung durch ihre Krankenkasse. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Den beschlossenen Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805170.pdf

Sterbehilfe gesetzlich geregelt

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Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, hat der Bundestag diesen Freitag entschieden.

Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, war die Fraktionsdisziplin aufgehoben. Abgeordnete der unterschiedlichen Fraktionen haben Anträge erarbeitet und über Monate Gespräche geführt, Diskussionsveranstaltungen in ihren Wahlkreisen organisiert und im Bundestag debattiert. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar sein soll und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleibt.

Ich habe den Antrag von Michael Brand und Kerstin Griese unterstützt, der am Freitag 360 von 602 abgegebenen Stimmen auf sich vereinen konnte. Er sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, wie ihn etwa Vereine anbieten, unter Strafe zu stellen und stellt eine Ergänzung des bislang geltenden Regelungskonzeptes der Straffreiheit der Selbsttötung dar. Der Antrag möchte verhindern, dass das Lebensende zu einer Dienstleistung wird, mit der Profite erzielt werden. Auch sollen kranke Menschen nicht in einen Rechtfertigungsdruck geraten, wenn sie keine Sterbehilfe in Anspruch nehmen möchten.

Den Antrag finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805373.pdf

Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Bundestag mit dem Krankenhausstrukturgesetz eine Reform zur Verbesserung Situation für die Krankenhäuser verabschiedet. Zuvor haben sich die Koalitionsfraktionen mit Bundesgesundheitsminister Gröhe und den Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform geeinigt.

Nachdem es in der Sommerpause sowohl von Krankenhausseite als auch von Seiten der Krankenkassen Proteste gegen die Reform gegeben hatte, haben wir uns auf ausgewogene Lösungen verständigt. Auch ich habe in meinem Wahlkries zahlreiche Gespräche geführt und die Kritik und Sorgen mit aufgenommen. Ich habe unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte und VertreterInnen der Knappschaft Bahn-See geführt. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Hier sind die wichtigsten Punkte aus der Krankenhausreform:

  1. Der bisherige Versorgungszuschlag bleibt in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Damit kommen jedes Jahr 500 Mio. Euro vor allem den Häusern zu Gute, die in der Vergangenheit keine Pflegestellen abgebaut haben. Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. vollständig erhalten bleiben.
  2. Eine Expertenkommission überprüft bis Ende 2017, wie der Pflegebedarf der Krankenhauspatientinnen und -patienten auch bei der Bezahlung der Krankenhäuser richtig abgebildet wird. Wir können dann endlich Personalmindeststandards erreichen, die die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte in den Krankenhäusern verbessern. In der Zwischenzeit (2016, 2017, 2018) werden insgesamt 660 Mio. Euro für ein Pflegestellenförderprogramm bereitgestellt, mit denen bis zu 6350 neue Stellen in der Krankenhauspflege geschaffen werden können.
  3. Das bisherige Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre (2017 bis 2019) verlängert. Das Programm wird auf den Bereich Infektionsmedizin ausgedehnt. Damit können die Krankenhäuser zusätzliches Personal ausbilden und auch neue Stellen schaffen.
  4. Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Außerdem werden die Leistungen bei der häuslichen Krankenpflege und der Haushaltshilfe verbessert. Somit wird endlich die bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer und ambulanter Behandlung geschlossen. Für diese Verbesserungen hat die SPD lange gekämpft.
  5. Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Die SPD verbindet damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
  6. Durch ein Bündel an Maßnahmen wird die ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern verbessert. Dazu gehören auch eine bessere Bezahlung und der Verzicht auf den bisherigen Investitionskostenabschlag in Höhe von 10 %.

Insgesamt ist uns damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.

Die Reform tritt zum 1.1.2016 in Kraft.

Den verabschiedeten Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805372.pdf

Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“

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Zum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.

Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).

Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.

Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.

Gesagt – getan: das Krankenhausstrukturgesetz wird nachgebessert

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Gesagt – getan: das Krankenhausstrukturgesetz wird nachgebessert

Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek meldet Erfolge bei der Nachbesserung des Krankenhausstrukturgesetzes

Nach der deutlichen Kritik seitens der Krankenhäuser und der Krankenkassen an dem Krankenhausstrukturgesetz, konnten sich Bund und Länder auf einen Kompromiss bei der Krankenhausreform einigen.

„Nach Gesprächen mit Krankenhausleitungen, Krankenkassen und dem Pflegepersonal im gesamten Bundesgebiet war das Ziel der SPD, Verbesserungen und Entlastungen für das Pflegepersonal zu erzielen. Dies ist uns gelungen“, erläutert der Bundestagsabgeordnete den Kompromiss. „Ich habe intensive Gespräche mit den Krankenkassen und Krankenhausleitungen in meinem Wahlkreis geführt und auch das Gespräch mit dem Pflegepersonal auf der Demonstration der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin gesucht. So bleibt der bisherige Versorgungszuschlag in vollem Umfang erhalten und wird durch einen Pflegezuschlag ersetzt. „Die SPD hat durchgesetzt, dass die 500 Mio. Euro vollständig erhalten bleiben und zweckgebunden für Pflegepersonal ausgegeben werden.“

Die Krankenhäuser erhalten einen Ausgleich für den Fall, dass Tarifabschlüsse die Obergrenze für die Preiszuwächse der Krankenhäuser übersteigen. Somit wird die Refinanzierung der Personalkosten auf ein solides Fundament gestellt. „Außerdem verbindet die SPD damit die Erwartung, dass Tarifverträge im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern in Zukunft an Bedeutung gewinnen“, erklärt Oliver Kaczmarek die neu vorgesehene Tarifausgleichsrate.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem Erreichten. Insgesamt ist uns damit eine umfassende Krankenhausreform gelungen, die die Interessen des Pflegepersonals und der Patientinnen und Patienten abdeckt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern. Dafür musste die SPD-Bundestagsfraktion hart verhandeln um die Zustimmung des Koalitionspartners zu erlangen“, so Kaczmarek abschließend.

Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde der Entwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung beraten. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform wollen wir endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umsetzen.

Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz haben wir im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere notwendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung u.a. vor, dass die Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen erarbeiten soll. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird. Mit diesem Schritt wollen wir die Absicherung von Pflegepersonen verbessern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier herunter laden.

Wir verbessern das Krankenhausstrukturgesetz

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Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek trifft heimische Krankenhausmitarbeiter auf Demo in Berlin – 

 

Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. „Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken, die in Verbindung mit dem anstehenden Krankenhausstrukturgesetz geäußert wurden, sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der in seinem Wahlkreis unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, hat der Bundestagsabgeordnete auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert. Auf der gestrigen Demonstration der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Berlin nahmen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ev. Krankenhaus Unna und des Katholischen Hospitalverbund Hellweg teil, die Oliver Kaczmarek am Brandenburger Tor traf.

„Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht“, so Kaczmarek weiter.

Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD sei hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. „Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms. Für die SPD-Bundestagsfraktion steht ganz klar fest, dass der Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nur dann gerechtfertigt ist, wenn diese unmittelbar den Patientinnen und Patienten sowie den Beschäftigten in den Krankenhäusern zugutekommen.

Langfristig wollen wir mit der zu schaffenden Expertenkommission, konkrete Vorgaben erarbeiten, wie Pflege besser innerhalb der Krankenhausvergütung abgebildet werden kann und wie eine gesetzliche Personalbemessung in den Kliniken aussehen sollte“, so Kaczmarek.

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Fraktion vor Ort: Diskussion in der Rohrmeisterei über Sterbehilfe

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Über 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Kreis Unna nahmen an der Veranstaltung des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek zur Sterbehilfe teil. Oliver Kaczmarek hatte dazu Kerstin Griese eingeladen. Kerstin Griese hat federführend an einem Gesetzesentwurf zur Sterbehilfe gearbeitet.

In der Begrüßung stellte Oliver Kaczmarek den Sterbenden in den Mittelpunkt der Diskussion und warnte vor einer Diskussion über Sterbehilfe, die durch Ängste und Unsicherheiten geprägt ist.

Nachdem Kerstin Griese die Begrifflichkeiten passive, indirekte, aktive Sterbehilfe erklärte, die leider ungenau verwendet und verwechselt werden, informierte sie die Anwesenden zum aktuellen Stand der Gesetzesentwürfe und zur Intention des eigenen Entwurfs. Insgesamt gibt es vier Entwürfe, die im Herbst diesen Jahres zur Abstimmung stehen werden. Die beiden Anträge, die die Beihilfe zum Suizid komplett straffrei oder ganz verbieten wollen, haben die wenigsten Unterstützerinnnen und Unterstützer. Den Antrag mit der höchsten Zustimmung hat Kerstin Griese federführend erarbeitet. Dieser hat Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen Bundestagsfraktion. Die Abstimmung über das Gesetz wird ohne Fraktionszwang entschieden, was auch die unterschiedlichen Gesetzesentwürfe widerspiegeln.

„Nur wer mit Absicht darauf hinarbeitet, assistierten Suizid zu leisten, wer dies auf Wiederholung hin anlegt und so ein regelmäßiges Angebot aufzieht, bekommt ein Problem mit dem Gesetz“ sagte Kerstin Griese zu ihrem Gesetzesentwurf.

Das Podium wurde durch Klaus Koppenberg vom ambulanten Hospizdienst OMEGA und Dr. Boris Hait vom Paliativzentrum des Katharinen-Hospitals in Unna ergänzt, die aus der Praxis berichteten. Beide betonten wie wichtig es ist den gesellschaftlichen Diskurs voranzutreiben. Viele Dinge haben sich zum Positiven verändert. Allerdings wies Dr. Hait auch daraufhin, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, die Paliativmedizin in die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu integrieren. Nach wie vor gäbe es viele Vorurteile gegenüber der Paliativmedizin.

Krankenhausreform beschäftigt den Gesundheitsbereich im Kreis Unna

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Oliver Kaczmarek traf sich am Montag mit dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbund Hellweg/Katharinen-Hospital Unna Christian Larisch und Thorsten Roy, Leiter des Controlling des Katharinen-Hospital Unna, um mit ihnen über den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zur Krankenhausreform zu sprechen.

Die Reform soll Verbesserungen für das Pflegepersonal, mehr Qualität bei der Versorgung, eine bessere Finanzierung für die Krankenhäuser und Unterstützung für die notwendigen Umstrukturierungen in den Ländern bringen. Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition entstand auf der Grundlage von Eckpunkten, die eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet hat. Am 2. Juli hatte der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzesentwurf des Krankenhausstrukurgesetzes beraten.

„Um kurzfristig zu helfen, werden wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz ein Pflegestellenförderprogramm auf den Weg bringen. Bisher sind für die kommenden drei Jahre insgesamt 660 Mio. Euro zusätzlich ausschließlich für die Pflege am Bett vorgesehen. Die SPD will diese Mittel verdoppeln, damit auch in der Übergangszeit bis zu einer weiterreichenden Reform, Entlastung spürbar wird.“ äußert sich Oliver Kaczmarek zu den Plänen der SPD-Bundestagsfraktion.

In den nächsten Wochen trifft sich Oliver Kaczmarek mit weiteren Vertretern aus dem Gesundheitsbereich um über den Gesetzesentwurf zu sprechen und Anregungen und Wünsche mit nach Berlin zu nehmen. Dazu gehören die AOK Regionaldirektion, weitere Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhausleitungen im Kreis Unna und im Rahmen eines Praxistages am 17. September wird der Bundestagsabgeordnete mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Evangelischen Krankenhauses in Unna ins Gespräch kommen.

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