Gesundheit und Pflege – Seite 4 von 13 – Oliver Kaczmarek, Md

Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion: Öffentliche Gesundheitsdienste stärken

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Die SPD-Fraktion hat am Montag einstimmig ein umfassendes Konzept für die Neuausrichtung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen. Damit sollen über die Corona-Pandemie hinaus die Gesundheitsämter nachhaltig gestärkt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt damit ein deutliches Zeichen: Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule im Gesundheitssystem werden, damit eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitsteht. Die Gesundheitsämter sollen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Der ÖGD ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt.

Nach zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen in den Kommunen und Landkreisen leitet die Fraktion zentrale Forderungen ab: Die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern arbeiten am Limit und darüber hinaus und verdienen dafür unsere größte Unterstützung. Der Bund hat bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Mit einer Rahmenkompetenz soll ein Flickenteppich an Regelungen vermieden und finanzielle Unterstützung für den ÖGD ermöglicht werden. Von den Gesundheitsämtern selbst wurden klarere Ansprechpartner gefordert, daher können wir uns auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen nach einer Prüfung durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens.

Schließlich wollen wir Daseinsvorsorge im Grundgesetz schützen. Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, einen Ausverkauf des ÖGD zu verhindern, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_oeffentlicher-gesundheitsdienst_20201207.pdf

Kostenlose FFP-2-Masken für mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen

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Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“

In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.

Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.

Stärkung von Pflege und Gesundheit in der Pandemie

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Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige keineswegs belasten. Zudem verbessern wir die Versorgung von Schwangeren. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.

Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie bspw. für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923483.pdf

Ausbildung in der technischen Medizin attraktiver machen

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Die Corona-Pandemie unterstreicht einmal mehr, wie wichtig eine gute Versorgung von Intensivpatient*innen ist. Frauen und Männern in der so genannten technischen Medizin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Expertise und Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten. Damit das so bleibt, bedarf es einer zeitgemäßen, umfassend qualifizierenden Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sorgen wir für eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Ausbildung, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Zudem schaffen wir das Schulgeld ab und sorgen für Rechtssicherheit bei der Arbeit von Notfallsanitäter*innen. Damit wollen wir junge Menschen überzeugen, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924447.pdf

Bevölkerungsschutzgesetz: öffentliche Gesundheit stärken

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Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.

Der Entwurf für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.

Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.

Den Entwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Für eine robuste Gesundheitsversorgung und Pflege

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Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung beraten wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten. Pflegebedürftige und Angehörige werden nicht belastet. Auch die Versorgung von Schwangeren wird deutlich verbessert. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.

Damit die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, beispielsweise für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfond überführt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923483.pdf

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz gute Versorgung und Pflege in Krankenhäusern sichern

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist – vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes wird für 2020 von 10 auf 15 Tage (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Diejenigen, die aufgrund der Pandemie ihre Angehörige pflegen müssen, haben wir ebenfalls im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld. Und auch Beschäftigte in Krankenhäusern werden unterstützt: Sie erhalten zukünftig eine Prämie.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist. Vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit.

Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Wir erhöhen die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 von 10 auf 15 Tage, für Alleinerziehende auf 30 Tage. Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, haben wir im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

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Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Mit dem beschlossenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes respektieren wir diese Wahlfreiheit. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das auch möglich sein. Das Gesetz macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. So dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen, wann immer das möglich ist. Zudem sollen die Eigenanteile, die die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen derzeit zu leisten haben, erheblich reduziert werden. So erhalten Versicherte eine Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von eigenen finanziellen Belastungen. Bei der Rehabilitation gilt: Rehabilitation vor Pflege. Dieser Grundsatz wird mit dem Gesetz gestärkt, indem wir Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern. Sie sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse erfolgen können. Ebenfalls gestärkt werden soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung: Wenn Versicherte eine andere als von der Krankenkasse bestimmte Einrichtung wählen, sollen sie die Mehrkosten künftig nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte selbst tragen. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919368.pdf

Patientendaten-Schutzgesetz

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Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Basis dafür ist die eigens geschaffene Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur). Bei deren Ausbau haben der Datenschutz und die Datensicherheit eine herausragende Rolle gespielt. Besondere Bedeutung kommt nun in einem weiteren Schritt eine sichere, vertrauensvolle und nutzerfreundliche Dokumentation zu. Hierzu dient in Zukunft eine von ihnen selbst geführten elektronischen Patientenakte (ePA). Der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), der in dieser Woche beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen. Die Akte selbst bleibt aber ein freiwilliges Angebot. Das Gesetz konkretisiert die elektronische Patientenakte dabei hinsichtlich der Inhalte, Nutzung, Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption. Differenziert geregelt werden außerdem die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918793.pdf