Gesundheit und Pflege – Seite 5 von 13 – Oliver Kaczmarek, Md

Engagement für globale Gesundheit ausbauen

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Bis vor kurzem wurde Gesundheitspolitik vor allem als nationale Aufgabe wahrgenommen. In der Coronakrise aber wurde deutlich, dass den großen Herausforderungen nicht mehr nur mit nationalstaatlichen Mitteln begegnet werden kann. Deshalb haben wir uns in einem gemeinsamen Antrag mit der Union dafür ausgesprochen, der globalen Gesundheit künftig größeres Gewicht beizumessen, den „Health in all Policies“-Ansatz als ressortübergreifende Strategie auszubauen und zeitnah eine ehrgeizige Strategie zur globalen Gesundheitspolitik vorzulegen. Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung, diese Strategie vollständig in den Umsetzungsprozess zum UN-Nachhaltigkeitsziel „Gesundheit und Wohlergehen“ (SDG 3) zu integrieren und sich für die Umsetzung dieses und der übrigen gesundheitsbezogenen SDGs einzusetzen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die einzige international legitimierte, normgebende Autorität. Sie soll gestärkt und auskömmlich finanziert werden. Die Fraktionen von SPD und CDU/CSU erwarten deshalb von der Bundesregierung, sich international für eine Erhöhung der Pflichtbeiträge stark zu machen.

Erläuterungen
Gesundheit in allen Politikfeldern (engl. Health in all Policies): Gesundheitsfördernde Gesamtpolitik bedeutet vor allem, dass gesundheitliche Aspekte auf allen Ebenen und Bereichen von Politik und Gesellschaft berücksichtigt werden. Politische Entscheidungen sollten im Hinblick auf ihre Konsequenzen auf die Gesundheit der Menschen beleuchtet werden. Die Erkenntnis, dass die Gesundheit der Bevölkerung nur durch gebündelte Anstrengungen in allen Politikfeldern wirksam und nachhaltig gefördert werden kann, ist die Grundlage für die Strategie „Gesundheit in allen Politikfeldern“. Die Strategie trägt dazu bei, den Fokus von individuellen Lebensstilen und Krankheiten mehr auf gesellschaftliche und soziale Faktoren zu verschieben. Dies ist besonders in Hinblick auf gesundheitlich und sozial benachteiligte Gruppen notwendig. „Gesundheit in allen Politikfeldern“ entsteht nicht von selbst, sondern braucht konkrete Aktivitäten zur Umsetzung. Die WHO fordert schon seit Längerem, eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik als breiten Regierungsansatz in verschiedenen Gesellschaftsbereichen umzusetzen.

Ziele für nachhaltige Entwicklung (engl. Sustainable Development Goals, SDGs): Die 17 globalen nachhaltigen Entwicklungsziele wurden im September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Die SDGs skizzieren eine neue und ehrgeizige weltweite Agenda, um Armut und Hunger zu reduzieren, Gesundheit zu verbessern, Gleichberechtigung zu ermöglichen, den Planeten zu schützen und vieles mehr. Echte Fortschritte werden schwer möglich sein, wenn nicht alle Kinder und Jugendlichen weltweit eine hochwertige Bildung erhalten. Daher spielt Bildung in den SDGs eine zentrale Rolle.

SDG 3 meint: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern: Bildung ist eines der mächtigsten Instrumente, die Gesundheit der Menschen zu verbessern. Sie rettet das Leben von Millionen Müttern und Kindern, trägt zur Vorbeugung und Eindämmung von Krankheiten bei und ist ein ausschlaggebendes Element bei der Bekämpfung von Mangelernährung. Gebildete Menschen wissen mehr über Krankheiten, ergreifen präventive Maßnahmen, erkennen Krankheitsanzeichen früh und nehmen Leistungen des Gesundheitswesens öfter in Anspruch.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/194/1919491.pdf

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gibt es hier: http://www.bmz.de/de/themen/2030_agenda/index.html

Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. Diese Woche hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können zukünftig bei Versicherten über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige stellt der Bundestag bis zum 30. September 2020 sicher, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 20 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf

Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage

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Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem schafft der Bundestag die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige wird bis zum 30. September 2020 sichergestellt, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

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Mit dieser Änderung des Infektionsschutzgesetz werden dem Bund bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mehr Kompetenzen bei der Bekämpfung zugewiesen. Damit ziehen wir die Lehren aus den vergangenen Wochen. Bei Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann das Bundesgesundheitsministerium ohne Zustimmung des Bundesrats, durch Rechtsverordnung Maßnahmen etwa zur Sicherstellung der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Medizinprodukten und Labordiagnostik sowie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung treffen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf

Schutzschirm für Krankenhäuser

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Die Krankenhäuser sind aktuell stark belastet, auch wirtschaftlich. Deswegen erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, wenn sie planbare Operationen und Behandlungen verschieben. Damit schaffen wir mehr Kapazitäten, um schwer erkrante Corona-Patienten zu behandeln. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten werden dabei unterstützt, die ambulante Versorgung der Versicherten sicherzustellen, und vor wirtschaftlichen Belastungen geschützt. So werden Ärzte und Psychotherapeuten im Falle von zu hohen Umsatzeinbußen mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.

In diesem Gesetzespaket werden auch Erleichterungen im BAföG verabschiedet, damit Studierende, die im Bereich der Corona-Bekämpfung Mehrarbeit leisten, nicht finanziell benachteiligt werden.

Den Entwurf des Gesetzespakets finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918112.pdf

Vorsorge gegen eine Ausbreitung der Corona-Epidemie

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Der Krisenstab des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministerium für Inneres hat zum dritten Mal getagt und neue Beschlüsse zur Vorsorge und Eingrenzung der Corona-Epidemie in Deutschland beschlossen. Die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung übernimmt das Bundesministerium für Gesundheit für Krankenhäuser und Arztpraxen sowie Bundesbehörden zentral. Schutzausrüstung wie Atemmasken, Handschuhe etc. dürfen nicht mehr ins Ausland ausgeführt werden.

Außerdem empfiehlt der Krisenstab der deutschen Bevölkerung im europäischen Ausland sich auf Anweisungen der lokalen Behörden wenn nötig in Quarantäne zu begeben und diese auch zu vollenden. Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass für Kreuzfahrschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern verstärkt, hierfür benennen die Bundesländer entsprechende Kontaktpersonen. Die Sitzung des Krisenstabs fand turnusmäßig am 05.03.2020 statt.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw10-de-regierungserklaerung-covid-684906

Kurzzeitpflege stärken

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Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Instrument, um Übergangszeiten nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisensituation in der häuslichen Versorgung zu bewältigen. Sie hilft auch, stationäre Langzeitpflege hinauszuzögern oder sogar zu verhindern. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege zu stärken. Der Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU, den wir in dieser Woche beraten haben, fordert die Bundesregierung unter anderem auf, den Sicherstellungsauftrag so zu konkretisieren, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen insbesondere auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, zügig eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung in der Kurzzeitpflege sicherzustellen und das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umzusetzen, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/160/1916045.pdf

Fairen Wettbewerb unter den Krankenkassen ermöglichen

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Wir wollen einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der Risikostrukturausgleich aus.

Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer wird, beraten wir diese Woche in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der den Risikostrukturausgleich weiterentwickelt. Wir führen zum Beispiel ein Krankheits-Vollmodell ein, das unter anderem aus einer Regionalkomponente und einem Risikopool besteht. Die Behandlungen mit besonders hohen Kosten sollen auf diesem Weg abgedeckt werden. Jetzt ist das Parlament am Zug. Änderungsbedarf werden wir im parlamentarischen Verfahren aufgreifen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915662.pdf

Arbeits- und Verwaltungsstrukturen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung neu strukturieren

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Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden, sprich als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein. Eine entsprechende Neugliederung des MD der Krankenversicherung in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen haben wir in dieser Woche mit dem MDK-Reformgesetz umgesetzt.

Um die Fachlichkeit im Medizinischen Dienst sicherzustellen, streicht das Gesetz die Unvereinbarkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse oder ihrer Verbände mit einer solchen im Medizinischen Dienst. Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung können also auch Mitglied im Verwaltungsrat eines medizinischen Dienstes sein.

Mit dem Gesetz reformieren wir auch das System der Krankenhausabrechnungsprüfung. Durch finanzielle Sanktionen werden Anreize für korrektes Abrechnen bei den Krankenhäusern geschaffen. In welchem Umfang Krankenhäuser von Krankenkassen geprüft werden, ist künftig von der Qualität der Abrechnungen abhängig. Außerdem bündeln wir viele Einzelprüfungen in einem Strukturprüfungsverfahren. Durch Einführung einer bundesweiten Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter. Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken sollen künftig durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene schneller gelöst werden. Um der zunehmenden Leiharbeit bei der Pflege im Krankenhaus zu begegnen, begrenzen wir die Vergütungen der Krankenhäuser für solche Arbeitskräfte auf das Niveau der Tarifverträge. Außerdem können ab 2020 nun bis zu vier Prozent, anstatt bislang drei, des Pflegebudgets bei jedem Krankenhaus zusätzlich für pflegeentlastende Maßnahmen, wie z.B. digitalisierte Anwendungen oder Pflegehilfsmittel, vereinbart werden. Das erhöht den Spielraum für Pflegeentlastung um 150 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913397.pdf

Digitales Versorgungsgesetz

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Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben. Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.

Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen solche Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich (Telematik-Infrastruktur (TI)) weiter wachsen kann. Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021, an die TI anschließen zu lassen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf