Gesundheit und Pflege – Seite 7 von 13 – Oliver Kaczmarek, Md

Änderung des Transplantationsgesetzes

,

Für viele schwerkranke Menschen bedeutet eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung. Die Zahl der Organspendenden ist seit 2012 rückläufig, während die Anzahl der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, weiterhin jährlich bei etwa 10.000 Personen liegt. Problematisch ist dabei, dass es den Kliniken häufig an Zeit und Geld fehlt, um in Frage kommende Spenderinnen und Spender zu finden. Mit den in dieser Woche beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz werden deshalb die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und eine bessere Vergütung vorgesehen. Beispielsweise werden bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken eingeführt. Zukünftig sollen sie anteilig von ihren sonstigen  Aufgaben freigestellt werden. Abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten wird der Umfang der Freistellung angepasst. Sie wird den Kliniken vollständig refinanziert. Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten Zugang zu den Intensivstationen in ihren Einrichtungen sowie uneingeschränkten Einblick in die Patientenakten erhalten, um das Spenderpotential besser auswerten zu können. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, vor. Schließlich soll das Gesetz im Rahmen der Angehörigenbetreuung den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen den Angehörigen der Organspendenden und den Organempfangenden klar regeln, was für viele Betroffene von großer Bedeutung ist.

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906915.pdf

Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Arbeitnehmer werden entlastet

, ,

Der Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird ein Wahlversprechen eingelöst. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt.“ so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.

Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. „Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.“ bewertet der Abgeordnete Kaczmarek die Verbesserungen im GKV-VEG.

Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. Kaczmarek: „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Hier werden wir am Ball bleiben und uns weiter für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einsetzen.“

Wiedereinführung der Parität bei den Krankenkassenbeiträgen – Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

,

Im Wahlkampf hat die SPD sich dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende wieder zu gleichen Anteilen in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. In dieser Woche haben wir erstmalig im Bundestag über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Den Beitrag für die Zusatzversicherung um 1% ihres Bruttoeinkommens trugen bisher allein die Arbeitnehmenden. Nun soll der Arbeitgebende 50% dieses Betrages übernehmen. Das wären bei einem Durchschnittseinkommen von 3.000 € brutto monatlich ca. 15 € mehr für den Versicherten. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls, da bei ihnen die Deutsche Rentenversicherung den anderen Teil der Beiträge übernimmt. Auch die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird durch eine Halbierung der Beiträge zur Zusatzversicherung gesteigert. Zudem soll es Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Dienst einfacher gemacht werden, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Damit sorgen wir für eine gute und sichere gesetzliche Versicherung in Deutschland.

Den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf

Stärkung der Pflege mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz

,

Die Situation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren nicht nur zugespitzt, sie ist auch zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten haben und das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege. Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor.

Im Kampf für eine bessere Personalausstattung in der Pflege sollen aber noch weitere Impulse gesetzt werden: Im Juli 2018 wurde die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen: Zusammen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern des Sozialsystems und relevanten Akteuren aus dem Pflegebereich entwickeln Bund und Länder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte und treffen verbindliche Verabredungen für die Umsetzung. Wir stärken die Aus- und Weiterbildung und schaffen das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe ab. In der Altenpflege stärken wir die Bezahlung nach Tarif: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen zu flächendeckenden Tarifverträgen in der Altenpflege kommen können – und damit zu einer besseren Bezahlung für die Pflegekräfte in ganz Deutschland.

Den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf

Engagiert für ein solidarisches Land: Kaczmarek beteiligt sich an Dialogwoche der SPD-Fraktion

, , ,

„Für ein solidarisches Land“ – unter diesem Motto veranstaltet die SPD-Bundestagsfraktion Anfang September eine Dialogwoche. In ganz Deutschland schwärmen die SPD-Abgeordneten aus, um Menschen und Einrichtungen zu besuchen, die sich für den Zusammenhalt in der Gesellschaft einsetzen – in Kitas, Ausbildungsbetrieben, Wohnungsgenossenschaften oder Pflegeheimen.

Der SPD-Abgeordnete Oliver Kaczmarek ist am Mittwoch, 5. September, um 10.30 Uhr im Heilig-Geist-Hospiz in Unna. „Ich möchte mit Menschen ins Gespräch kommen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für ein solidarisches Miteinander in unserer Gesellschaft einsetzen, die mit ihrer Arbeit einen Beitrag zum Zusammen-halt in unserem Land leisten“, sagt Kaczmarek. „Ich möchte wissen, wo ihnen der Schuh am meisten drückt und wie die Politik ihre Arbeit gut unterstützen kann. Deswegen besuche ich das Hospiz.“

Der Abgeordnete verweist auf gesellschaftliche Verwerfungen: gute Arbeit einerseits, unsichere Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit andererseits, Niedriglöhne auf der einen Seite, exorbitante Managergehälter auf der anderen, boomende Städte und abgehängte Landstriche. Das seien nur einige Beispiele. „Viele Menschen fragen sich, wie hier wieder mehr sozialer Ausgleich organisiert werden kann“, so Kaczmarek.

Außerdem herrsche Verunsicherung, ob die Versprechen der sozialen Marktwirtschaft auf Chancengleichheit, Aufstieg durch Leistung und soziale Sicherheit noch verlässlich sind. Kaczmarek: „Politik muss das ernst nehmen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Anstrengung anerkannt wird und alle zuversichtlich in die Zukunft schauen können.“

Für ihn sei das ein wesentlicher Grund gewesen, dem Koalitionsvertrag mit der Union zuzustimmen. „Wir haben in einer schwierigen Situation Verantwortung übernommen, weil wir viele Vorhaben durchsetzen konnten, die das Leben der Menschen konkret verbessern und den sozialen Zusammenhalt stärken – für gute Kitas und bessere Bildung, für Familien und Pflege, für bezahlbares Wohnen, sichere Arbeit und gute Renten. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.“

Ausbildung in Pflegeberufen attraktiver machen

, ,

Am Donnerstag wurde im Plenum die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe beraten.  Dies war ein erster wichtiger Schritt, um die neue Pflegeausbildung auf den Weg zu bringen. Dadurch machen wir die Ausbildung deutlich attraktiver und moderner. Ziel ist es, die bisherigen Ausbildungsberufe in der Altenpflege und der Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammenzufügen, um so eine Steigerung der Qualität der Ausbildung zu erzielen. Des Weiteren ist eine Wahl zur Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr möglich. Auszubildende können sich dann entscheiden, ob sie eine Spezialisierung zum Alten- oder Kinderkrankenpfleger machen möchten. Eine Weiterführung der generalisierten Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr ist dennoch möglich.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass das Schulgeld für die Pflegeberufe endlich bundesweit abgeschafft wird und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt wird. Wir haben im Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Reformen in der Pflege beschlossen. Neben den zusätzlichen Stellen, die in der Pflege geschaffen werden, wirken wir mit der Reform der Ausbildung dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegen.

Die  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902707.pdf

Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

,

In dieser Woche verabschiedete das Kabinett ein weiteres zentrales SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag: den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet eine Entlastung von fast sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Ab dem 01. Januar nächsten Jahres wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Parität entlastet nicht nur letztere, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Im Schnitt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann übrigens jährlich 200 Euro mehr in der Tasche.

Den Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf

Zukunft der Pflege: Kaczmarek und Lauterbach laden zur Podiumsdiskussion ein

, , , , ,

„Zukunft der Pflege“ ist der Titel einer Diskussionsveranstaltung, zu der der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und der SPD-Gesundheitsexperte Prof. Dr. Karl Lauterbach, MdB, Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 3. Mai, um 18 Uhr in die Rohrmeisterei, Ruhrstraße 20, in Schwerte einladen.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für eine Gesellschaft, in der alle unabhängig von ihrem Einkommen stationär und ambulant die beste Versorgung in Gesundheit und Pflege bekommen. Ob zu Hause, in der Wohngruppe oder im Wohnheim; Zielvorstellung der SPD-Bundestagsfraktion ist es, trotz Pflegebedarf würdig und voll integriert zu altern.

Dafür brauchen wir ausreichend gut ausgebildetes und fair bezahltes Personal. Im Kreis Unna sind gegenwärtig über 6.000 Menschen im Bereich der Pflegeversorgung tätig. Zukünftig werden immer mehr Bürgerinnen und Bürger auf Hilfe angewiesen sein, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Im aktuellen Koalitionsvertrag mit der Union konnte die SPD verschiedene Punkte durchsetzen, um die Pflege in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Es wird ein Sofortprogramm mit 8000 neuen Fachkräften und eine spürbar bessere Bezahlung geben. „Doch wir wollen den Weg weiter gehen. Das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion bleibt eine solidarische Bürgerversicherung. Für uns gilt: Spitzenklasse in der Medizin muss für alle gelten“, sagt Kaczmarek.

Was muss die Politik zusätzlich tun, um Arbeiten im Bereich der Gesundheit und Pflege attraktiver zu machen? Welche Chancen und Herausforderungen kommen auf den Kreis Unna zu? Was erwarten Bürgerinnen und Bürger von einer solidarischen Bürgerversicherung? Diese und andere Fragen wollen die SPD-Abgeordneten sowie der Verdi-Gewerkschaftssekretär Björn Lucht, Krankenschwester Petra Simons-Fleck und Altenpflegerin Kornelia Prüfer mit dem Publikum diskutieren.

Das moderne Deutschland – Der Zukunftsplan von Martin Schulz

, , , , , , ,

Das ist die Kampfansage gegen das „Durchmerkeln“! Der SPD-Kanzlerkandidat und Parteivorsitzende Martin Schulz will sich nicht mit konservativer Stillstandspolitik abfinden und zeichnet sein Bild für das moderne Deutschland in einem starken geeinten Europa. Dabei ist sein Blick über den Tellerrand sehr konkret: mit mutigen Schritten für massive Investitionen in die Zukunft, einer modernen, gerechten Arbeitswelt, dem Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik – dafür hat er einen Plan.

Zukunft, Gerechtigkeit und Europa. Das sind die Kernthemen des Plans, den Martin Schulz am Sonntag vor vielen Hundert Gästen auf der Veranstaltung „Das moderne Deutschland“ vorstellte. Er werde in die Zukunft investieren, damit unsere Kinder mindestens genauso gut leben können wie wir. Und zwar massiv: in Schulgebäude, in gut ausgebildete Lehrkräfte, in modernste Ausstattung – gemeinsam mit den Ländern und Gemeinden. Aber auch in schnelles Internet, gute Verkehrswege, Forschung und Entwicklung. Den Erwerbstätigen will er ein „Chancenkonto“ zu Verfügung stellen, um fit für den Job zu bleiben oder auch um sich selbständig zu machen. Und Europa will der Sozialdemokrat vom Kopf auf die Füße stellen, gemeinsam mit den Partnern ein neues Kapitel aufschlagen für mehr Solidarität untereinander und für Effizienz.

Hier können Sie den Zukunftsplan von Martin Schulz herunter laden.

Pflegeberufe attraktiver machen

, ,

Wie können wir angesichts der demografischen Entwicklung eine hochwertige Pflegeversorgung in Deutschland auch in Zukunft sicherstellen? Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, das wir diese Woche abschließend beraten haben, soll darauf eine Antwort geben. Es zielt deshalb darauf ab, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Dafür sollen die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Kinderkranken-pflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt werden. Die generalistische Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen drei Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten. Damit werden Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen einfacher, sodass sich für die Pflegekräfte zusätzliche Beschäftigungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Außerdem wird das teilweise noch erhobene Schulgeld abgeschafft. Das Gesetz tritt 2020 in Kraft.

 

Alle Auszubildenden beginnen künftig mit einer zweijährigen generalistischen Ausbildung. Aufgrund von Bedenken insbesondere in der Alten- und Kinderkrankenpflege haben wir uns im parlamentarischen Verfahren darauf geeinigt, dass die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege nach zwei Jahren gemeinsamer Lehre selbst entscheiden können, ob sie die generalistische Ausbildung fortsetzen oder das dritte Lehrjahr nach dem alten Ausbildungsmodell absolvieren möchten. Die Krankenpflege wird fortan immer nach dem generalistischen Modell ausgebildet. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.

 

Das Gesetz finden Sie hier.