Infodienst – Oliver Kaczmarek, Md

Entschlossen gegen Antisemitismus an Schulen und Hochschulen

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In einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU, den wir in dieser Woche beraten haben, positionieren wir uns in aller Deutlichkeit: Antisemitismus und Israelfeindlichkeit dürfen keinen Platz an deutschen Schulen und Hochschulen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Jüdinnen und Juden ohne Angst und Diskriminierung leben, lernen und lehren können. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem folgenden Krieg im Gazastreifen ist der Nahostkonflikt auch an Schulen und Hochschulen noch stärker ins Zentrum gerückt. Die Zahl antisemitischer Anfeindungen und Bedrohungen ist gestiegen. 2023 verzeichnete der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) 4.782 antisemitische Vorfälle, davon waren 471 Vorfälle an Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Antisemitismusforschung weiter zu stärken. Bilaterale Forschungskooperationen sollen vertieft und Erkenntnisse aus der Antisemitismusforschung in die Praxis umgesetzt werden – etwa durch Leitfäden und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und für Mitglieder der Schulleitungsebene. Schulen und Hochschulen werden darin bestärkt, ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen Antisemitismus vollständig auszuschöpfen. Dazu gehören die konsequente Anwendung des Hausrechts, der temporäre Ausschluss vom Unterricht oder Studium bis hin zur Exmatrikulation in besonders schweren Fällen. Weiterhin bekräftigt der Antrag die vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit und den Grundsatz, dass Förderentscheidungen des Bundes allein nach wissenschaftsgeleiteten Verfahren getroffen werden.

Meine Rede dazu können Sie hier nachhören.

#WeRemember: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

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Wir erinnern. Nicht nur in dieser Woche, in der sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 80. Mal jährt. Denn das Gedenken an all jene, die dem lebensverachtenden Regime der Nationalsozialisten zum Opfer gefallen sind, ist nicht nur ein Blick in die Vergangenheit. Es geht dabei auch stets darum, die Lehren dieser Zeit in Gegenwart und Zukunft zu tragen. Denn #WeRemember steht für den Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Intoleranz!

Wir werden niemals vergessen. Nicht die rund sechs Millionen jüdischen Opfer. Nicht die ermordeten Sinti und Roma, Homosexuellen, politisch Andersdenkenden, Kranken und Behinderten und die vielen anderen Verfolgten. Deswegen begrüßen wir sehr, dass in dieser Woche im Bundestag eine Sonderveranstaltung stattfinden wird, um aller Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken. Genauso wie die beiden Anträge, die wir zusammen mit anderen demokratischen Fraktionen zur Abstimmung in den Bundestag bringen werden: Einen, um die Aufarbeitung der „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zu verbessern, und einen, um Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegenzutreten. Für uns ist klar: Wir werden auch die nächsten 80 Jahre – und solange es notwendig sein wird – gegen all jene kämpfen, die meinen, dass die Lehren aus der Vergangenheit nichts in der Gegenwart zu suchen haben. Und uns allen entgegenstellen, die Hass und Hetze auf unsere Straßen, in unser Zuhause und in unsere Parlamente tragen.

Wir stärken Hausarztpraxen

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Wenn Hausarztpraxen ihr Budget überschreiten, etwa um mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen, werden die Behandlungskosten derzeit nicht komplett von der Krankenkasse erstattet. Das ändern wir nun, indem wir die bislang geltenden Budget-Obergrenzen für Hausärztinnen und Hausärzte abschaffen. Durch diese Entbudgetierung sorgen wir dafür, dass der Beruf wieder attraktiver wird und Patientinnen und Patienten schneller einen Termin erhalten. Besonders auf dem Land werden mehr Hausärztinnen und Hausärzte gebraucht. Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt. Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärztinnen und Hausärzte zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Wir führen eine quartalsübergreifende Pauschale für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ein, die nicht intensiv betreut werden müssen. Wir erleichtern die Genehmigung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung. Den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt weiten wir ebenfalls aus – die Kosten werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Auch die Kosten für bestimmte Verbandsmittel werden weiterhin erstattet. Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen und alle anderen Maßnahmen sind Teil des Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das wir in dieser Sitzungswoche zusammen mit Grünen und FDP im Bundestag beschließen wollen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Projekten zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln treten spätestens im April in Kraft.

Details zum Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) können Sie hier nachlesen.

Keine Frau soll nach einer Fehlgeburt arbeiten müssen

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In Deutschland ist fast jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen. Für die Betroffenen ist diese Erfahrung zumeist mit großen seelischen und körperlichen Belastungen verbunden. Aktuell haben Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration. Das ändern wir jetzt. Mit der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir einen Rechtsanspruch auf die oft benötigte Regenerationszeit und stärken die Rechte von Frauen. Dazu haben wir in dieser Woche einen zwischen SPD, CDU/CSU Grünen und FDP abgestimmten Gesetzentwurf abschließend beraten. Wir wollen damit gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt einführen und so den betroffenen Frauen die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase geben, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes soll bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen betragen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen. Während des Mutterschutzes haben Frauen grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Dies gilt in den nun vorgelegten Mutterschutzfristen auch im Falle einer Fehl- bzw. Totgeburt. Wenn der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird, treten die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Für Recht, Ordnung und Menschlichkeit

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Die SPD-Bundestagsfraktion steht zum Grundrecht auf Asyl. Wir stehen für eine Migrationspolitik, die sich von Menschlichkeit leiten lässt, aber auch für Ordnung sorgt, die schutzbedürftigen Menschen Schutz gewährt, aber irreguläre Migration begrenzt. Wir stehen für eine Politik, die auf der Grundlage des Grundgesetzes steht und europäisches Recht achtet, die umsetzbar ist und reale Verbesserungen bringt. Die Forderungen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz zur Schließung der Grenzen lehnen wir ab. Sie verstoßen gegen die europäischen Verträge, sie sind rechtswidrig, antieuropäisch und praxisuntauglich. In einer Zeit, in der wir mehr denn je auf ein einheitliches Europa angewiesen sind, würden sie Europa auseinandertreiben. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz geführte Bundesregierung hat bereits Grenzkontrollen eingeführt, die wirksam sind. Sie schöpfen die Spielräume des Grundgesetzes und des europäischen Rechts voll aus. Vor allem aber ist es im vergangenen Jahr gelungen, zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu vereinbaren – ein historischer Schritt für mehr Ordnung und Steuerung in der europäischen Flüchtlingspolitik. Wir wollen diese Weichenstellung einer europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik zügig in nationales Recht umsetzen. Wir fordern alle demokratischen Fraktionen auf, diesen europarechtskonformen Weg mit uns einzuschlagen. Ansonsten werden unsere Nachbarländer jede weitere Kooperation verweigern. Ebenso kann die CDU/CSU die Befugnisse der Bundespolizei mit uns erweitern und Teile der von der CDU und CSU im Bundesrat blockierten Sicherheitsgesetze beschließen.

Herr Merz agiert impulsiv, kopflos und verantwortungslos. Das hat auch Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung diese Woche klar gesagt. Diese können Sie hier nachhören.

Pressemitteilung: Kaczmarek freut sich über 3,7 Mio. Euro vom Bund für das Lehrschwimmbecken in Schwerte-Ergste

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Großartige Nachrichten hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek für die Stadt Schwerte: Exakt 3.712.500 Euro stellt der Bund für den Ersatzneubau des Lehrschwimmbeckens an der Grundschule Ergste „Am Derkmannsstück“ zur Verfügung. „Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages heute entschieden“, freut sich Kaczmarek, der sich dort für das Vorhaben eingesetzt hat. Seit Langem schon ist das Lehrschimmbecken in Ergste ein Sanierungsfall. Wegen massiver baulicher, technischer und funktionaler Mängel musste es in der Vergangenheit immer wieder gesperrt werden. Nun soll am Standort Kirchstraße/Grandweg ein Ersatzneubau nach den neuesten technischen und funktionalen Anforderungen entstehen, dessen Baukosten sich nach derzeitiger Schätzung auf ca. 8,25 Mio. Euro belaufen. Die Stadt Schwerte hat zugesichert, den im Rahmen des Bundesförderprogramms anfallenden Eigenanteil in Höhe von maximal 4.537.500 (55 % der zuwendungsfähigen Kosten) zu finanzieren. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Haushaltsmittel in die Haushalte 2024 und folgende sowie in die Finanzplanung einzustellen.

„Ich freue mich, dass der Bund einen Großteil der Kosten für das Lehrschwimmbecken übernimmt“, sagt Oliver Kaczmarek. „Schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Es braucht daher wohnortnahe Bäder, die vor allem Schulen und Vereinen zur Verfügung stehen und keine allzu hohen Betriebskosten verursachen.”

 

Großartige Nachrichten für die Stadt Schwerte!

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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung eine Bundesförderung in Höhe von 3,7 Millionen Euro für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens in Ergste beschlossen. Bereits seit 2023 setze ich mich, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Schwerte und Bürgermeister Dimitri Axourgos, für den Neubau ein. Schwimmen zu können ist überlebenswichtig. Es braucht daher wohnortnahe Bäder, die vor allem Schulen und Vereinen zur Verfügung stehen.

Mehr Kindergeld, mehr Netto

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In dieser Woche wurden wichtige Entlastungen für Einkommensteuerzahlende und Familien beschlossen: Der steuerliche Grundfreibetrag wurde für 2025 auf 12.096 Euro und für 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Auch die Kinderfreibeträge – bestehend aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung – wurden erhöht: auf 9.600 Euro ab 2025 und auf 9.756 Euro ab 2026. Das Kindergeld wurde um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat ab 2025 und um weitere vier Euro auf 259 Euro ab 2026 angehoben. Ebenso stieg der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zum 1. Januar 2025 um fünf Euro auf 25 Euro monatlich. Um die Auswirkungen der Kalten Progression abzumildern, wurden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2025 um 2,6 Prozent und 2026 um weitere zwei Prozent verschoben.

Diese Entscheidungen wurden von den Fraktionen der SPD, Grünen und FDP gemeinsam getroffen, um Eltern Planungssicherheit zu geben und arbeitenden Menschen ab dem 1. Januar 2025 eine spürbare Steuerentlastung zu ermöglichen. In den Verhandlungen setzte sich die SPD außerdem für Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative zur Förderung der Wirtschaft ein, wie die Stärkung der E-Mobilität, eine verbesserte Forschungsförderung und neue Abschreibungsregelungen. Diese Vorhaben fanden jedoch leider keine politische Mehrheit.

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Mutterschutz nach Fehlgeburt ausweiten

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, der den Mutterschutz auf Frauen ausdehnen soll, die nach der 15.

Vorgesehen ist eine gestaffelte Schutzfrist: zwei Wochen Mutterschutz nach der 15. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das durch Zahlungen des Arbeitgebers ergänzt wird. Letztere sollen vollständig erstattet werden, um Diskriminierungen bei der Einstellung von Frauen zu vermeiden.  Die neuen Regelungen sollen, wenn sie verabschiedet werden, am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

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Mietpreisbremse bis 2029 verlängern

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In dieser Woche wurde auf den Weg gebracht, die Mietpreisbremse, die Ende 2025 ausläuft, bis Ende 2029 zu verlängern. Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der in erster Lesung beraten wurde, erlaubt es den Ländern, ihre Mietpreisbremsenverordnungen rechtzeitig anzupassen.

Neu ist, dass Wohnungen bis Baujahr 2019 künftig von der Mietpreisbremse ausgenommen sind – statt wie bisher bis 2014. Damit profitieren mehr Mieter:innen von der Regelung, die Mieten bei Neuvermietungen auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Eine Verabschiedung der Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode ist notwendig, damit die Länder rechtzeitig ihre Verordnungen zur Mietpreisbremse erarbeiten können. Würde erst eine neue Regierung Ende 2025 die gesetzliche Grundlage verlängern, bestünde die große Gefahr, dass die Mietpreisbremse in den betroffenen Regionen für mehrere Monate außer Kraft gesetzt würde. Dies hätte nicht nur zur Folge, dass die Neuvermietungsmieten nahezu unreguliert festgelegt werden könnten – auch die Bestandsmieten könnten stärker steigen, da sich die hohen Neumieten auch auf den Mietspiegel auswirken, der für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis maßgeblich ist.

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