Infodienst – Seite 135 von 147 – Oliver Kaczmarek, Md

Fiskalpakt und Kalte Progression – Zur Sitzungswoche vom 23. bis 30.03.2012

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Bei den Landtagswahlen im Saarland ist wieder eine schwarz-gelbe Koalition gescheitert. Die SPD hat mit Heiko Maas an der Spitze 6 Prozentpunkte hinzugewonnen. Unser Wahlziel, stärkste Partei im Saarland zu werden, haben wir damit leider nicht erreicht.

Die SPD hat vor Ort einen engagierten und kreativen Wahlkampf geführt. Wir haben es dennoch nicht in ausreichendem Maße geschafft, unsere Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren, was auch die hohe Zahl der Nichtwähler belegt. Für viele Menschen stand die große Koalition als Wahlergebnis bereits fest und sie haben sich deswegen gefragt, was ihre Stimme überhaupt noch bewirken kann.  Für uns ist die Aufgabe damit klar: Uns muss es in jeder Wahl und auf allen politischen Ebenen gelingen, deutlich zumachen, dass eine starke SPD immer gebraucht wird, unabhängig von Konstellationen und Koalitionen.

Gewinner der Landtagswahl im Saarland sind zweifellos die Piraten, die mit vier Abgeordneten in den Landtag einziehen. Die Piraten konnten Stimmen aus allen politischen Lagern, vor allem aber bei den Nichtwählerinnen und Nichtwählern mobilisieren. Bei den männlichen Jungwählern sind sie sogar die stärkste Kraft. Als SPD müssen wir uns mit der Tatsache auseinandersetzten, dass die Piraten Themen ansprechen, die wir zu lange vernachlässigt haben. Dabei geht es auch um einen neuen Stil von Politik. Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sind Forderungen, mit denen die Piraten punkten, und die auch meine Arbeit als Abgeordneten prägen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Erste Lesung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm

2. Steuersenkungen auf Pump – das sogenannte Gesetz zum Abbau der kalten Progression

3. Infrastrukturkonsens schaffen

4. Betreuungsgeld verhindern

5. Gebrauchte Energiesparlampen zurück nehmen

Erste Lesung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm

In dieser Woche begannen die Verhandlungen zwischen Regierungskoalition und Opposition über den sogenannten europäischen Fiskalpakt. Um künftige Finanzkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, soll der Fiskalpakt (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) die Haushaltsdisziplin und die politische Zusammenarbeit in der Wirtschaftspolitik  stärken. Die 17 Euro-Länder und neun weitere EU-Staaten wollen mit dem Fiskalpakt strengere Haushaltsregeln beschließen.

Um den Vertrag in Deutschland zu ratifizieren, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag. Die notwendige Mehrheit wird also nur zustande kommen, wenn große Teile der Opposition für eine Unterstützung gewonnen werden. Die SPD-Fraktion will, dass so schnell wie möglich eine Einigung erzielt wird, aber wir nehmen uns die Zeit, so ruhig und seriös wie nötig zu beraten. Verfassungsrechtliche Fragen über die Auswirkungen des Fiskalpaktes auf Bund und Ländern bleiben, und die Bundesregierung hat die Pflicht, an der Aufklärung dieser Fragen mitzuwirken.

Am Donnerstag wurde erstmals über die Verträge zum europäischen Fiskalpakt und zur Einrichtung und Finanzierung des ständigen Euro-Rettungsschirm (ESM) im Plenum des Deutschen Bundestags diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion hat  vor allem zwei Forderungen in die Debatte eingebracht:

Sparen allein reicht nicht – Ein Wachstumsprogramm für Europa

Ein Reformprozess kann nicht nur auf Haushaltskürzungen beruhen. Die Wirtschaft in Griechenland ist zusammengebrochen So etwas schürt Unmut und kann zu politischer Instabilität führen. Zudem brechen die Steuereinnahmen weg, was die Haushaltslage in den Ländern weiter verschärft. Der von der Bundesregierung verfolgte Ansatz, mit immer neuen Sparbemühungen aus der Krise zu kommen, kann nicht funktionieren, weil Griechenland so nicht in die Lage kommt, aus eigener Kraft für Wachstum zu sorgen und die Kredite an die Staatengemeinschaft zurückzahlen zu können.

Neben den klar notwendigen Anpassungsmaßnahmen und Reformen in den Krisenländern Europas muss diesen Staaten und den Menschen dort eine Wachstumsperspektive eröffnet werden. Die SPD-Fraktion hat schon früh einen Strategiewechsel eingefordert. Unsere Forderung nach einem Programm für den industriellen Wiederaufbau in Europa, auch in Griechenland und anderen südeuropäischen Staaten, ist kein Ersatz für eine Spar- und Reformpolitik. Ein solcher Aufbauplan ist eine zwingend notwendige Ergänzung und Voraussetzung, um den Erfolg von Spar- und Reformbemühungen überhaupt erst möglich zu machen.

Die Finanzmärkt an den Kosten beteiligen – Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Umfassende Investitionen  brauchen eine Einnahmequelle, damit die Staaten nicht in die nächste Verschuldungsspirale eintreten. Diese Einnahmequelle ist die Finanztransaktionssteuer. Sie ist gerecht, weil sie die Finanzmärkte angemessen an den Kosten einer Krise beteiligt, die von den Finanzmärkten ganz wesentlich ausgegangen ist. Zielgruppe sind also Banken, Hedgefonds, Devisenspekulanten oder Wertpapierhändler, die vornehmlich am kurzfristigen Profit interessiert sind. Das Wiener Wirtschaftsforschungsinstitut hat berechnet, dass allein Deutschland bei einem Steuersatz von 0,05 Prozent zwischen 10 und 20 Milliarden Euro jährlich einnehmen könnte. Diese Einnahmen könnten in Bildung, Forschung und Entwicklung sowie in die Konsolidierung der Staatsfinanzen investiert werden.

Mitglieder der Europäischen Kommission und verschiedene Europäische Regierungschefs, wie der französische Präsident Nicolas Sarkozy, haben sich bereits für eine Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. Auch in der Bundesregierung war von Finanzminister Wolfgang Schäuble und Bundeskanzlerin Angela Merkel die Bereitschaft zur Einführung einer solchen Steuer zu vernehmen. Der Blockierer bleibt die FDP. Sie meint weiterhin ihre Klientel schützen zu müssen und versteckt sich hinter dem Argument, dass diese Steuer nur Sinn mache, wenn sie weltweit oder zumindest in ganz Europa eingeführt würde. Dabei schaut aktuell ganz Europa auf Deutschland. Wir sind jetzt aufgefordert, den ersten Schritt zu tun. Wenn die anderen Staaten erkennen, welche Vorteile diese Steuer hat, werden sie nachziehen. Deswegen plädieren wir dafür, mit einer Koalition der Willigen voran zu gehen und die Steuer endlich einzuführen.

Kernpunkte des Fiskalpakts

Schuldenbremse und Schuldenabbau: Angestrebt werden nahezu ausgeglichene Haushalte. Das jährliche Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Das ist weniger streng als die Schuldenbremse für den Bund, die in Normalzeiten ab 2016 bei 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes liegen darf. Kontrovers bleibt, dass Deutschland eigentlich auf einer Verankerung der Schuldenbremse in den jeweiligen Verfassungen gepocht hatte. Dies ist aber besonders für Länder mit angelsächsischem Rechtssystem schwierig. Also steht im jetzigen Vertrag nur noch, dass die Schuldenbremse eingeführt werden soll, nicht aber, dass sie in der Verfassung verankert werden muss.

Defizitverfahren: Wird die Obergrenze bei der Neuverschuldung verletzt, soll das sogenannte Defizitverfahren automatisch ausgelöst werden. Das bedeutet: Ein Staat kann nicht mehr einfach das Ziel verletzen, ohne dass jemand protestiert und Maßnahmen eingeleitet werden. Nur eine qualifizierte Mehrheit – das sind etwa 60 oder 70 Prozent der Unterzeichner des Fiskalpakts – kann verhindern, dass ein Defizitverfahren eingeleitet wird.

Sanktionen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll überprüfen, ob die Staaten die Schuldenbremse und die Defizitregeln umsetzen. Nach dem jüngsten Vertragsentwurf kann das Gericht ansonsten Geldstrafen verhängen.

Inkrafttreten: Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern bis dahin zwölf Euro-Länder den Text ratifiziert haben. Innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren soll der Pakt in den EU-Vertrag integriert werden.

Verknüpfung mit dem Europäischen Rettungsschirm: Wie von Deutschland gefordert, soll der Fiskalpakt mit dem im Juli startenden dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitäts-Mechanismus) verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Fiskalpakt unterzeichnet haben.

Steuersenkungen auf Pump – das sogenannte Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Die schwarz-gelbe Koalition hat beschlossen, die Einkommensteuer in zwei Schritten senken zu wollen: In dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2013 um 2 Mrd. Euro. Für die Zeit nach den nächsten Bundestagswahlen sollen zum 1. Januar 2014 dann weitere 4 Mrd. Euro folgen. Ziel sei es, die sogenannte „kalte Progression“ abzubauen und die Steuerzahler zu entlasten. Kalte Progression bedeutet: Das Gehalt steigt, und trotzdem bleibt weniger Nettoeinkommen übrig. Grund ist der progressive Steuertarif. Mit jeder Einkommenserhöhung steigt auch die Einkommensteuer – und zwar stärker als das Einkommen selbst.

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossen. Es ist geplant, dass die Einkommensteuersenkung durch Anhebungen des Grundfreibetrages und Tarifverschiebungen, bei denen die bisherigen Steuersätze erst für ein höheres Einkommen gelten, erfolgen soll. In 2013 soll der Grundfreibetrag um 110 Euro angehoben und eine Tarifverschiebung um 1,4 Prozent vorgenommen werden. In 2014 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 240 Euro und der Tarif um 3 Prozent verschoben werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Steuersenkungen der Bundesregierung aus folgenden Gründen abgelehnt:

Begünstigung von Beziehern höherer Einkommen

Die geplanten Steuersenkungen begünstigen die Bezieher höherer Einkommen. Bei einem Alleinstehenden (Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro beträgt die Entlastung nach der zweiten Stufe 2014 im Jahr 101 Euro. Demgegenüber erhält ein Steuerpflichtiger (ebenfalls Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 56.000 Euro eine mehr als dreimal so hohe Entlastung von 364 Euro jährlich. Die geplanten Steuersenkungen führen bei Geringverdienern nur zu einer verschwindend geringen Entlastung.

Finanzierung auf Pump

Die Steuermindereinnahmen werden die bereits vorgesehene Neuverschuldung weiter erhöhen und widersprechen damit den Bekenntnissen von Schwarz-Gelb zur Haushaltskonsolidierung. Auch die Steuerschätzung rechtfertigt keine Steuersenkungen. Die prognostizierten Steuerzuwächse sind größtenteils auf die bislang gute Konjunktur zurück zu führen. Gemäß den Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz müssen sie zur Reduzierung des konjunkturell bedingten Teils des Haushaltsdefizits verwandt werden und eröffnen deshalb keine Spielräume für dauerhafte Steuersenkungen.

Betreuungsgeld

Die Koalition hat beschlossen: Ab dem Jahr 2013 soll ein so genanntes „Betreuungsgeld“ im zweiten Lebensjahr eines Kindes in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Für die nächste Legislaturperiode werden ab 2014 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes versprochen. Die Kosten dafür werden 2 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt betragen.

Zum Betreuungsgeld ist seit Jahren alles gesagt: Als Fernhalte-Prämie ist es ein bildungspolitischer Rückschlag, weil es einen Anreiz für Eltern setzt, Kinder von früher Förderung in Kitas abzuhalten. Das Betreuungsgeld ist ein gleichstellungspolitischer Holzweg, weil es gegen eine frühe Rückkehr von Frauen in den Beruf gerichtet ist. Das Betreuungsgeld verschwendet Milliarden von Steuergeldern, die für den vor sich hin dümpelnden Kitaausbau fehlen.

Bevor der Gesetzentwurf der Bundesregierung in Kraft treten kann, muss er noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Die SPD-geführten Länder werden das Gesetz dort ablehnen. Sie argumentieren, dass die geplante Steuersenkung die öffentlichen Haushalte im Umfang von sechs Milliarden Euro belaste und dies der unbedingt notwendigen Haushaltskonsolidierung widerspreche.

Ich werde Sie über die Ergebnisse der weiteren Verhandlungen in meinem Infodienst informieren.

Infrastrukturkonsens schaffen

Ein moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort braucht eine leistungsfähige Infrastruktur. Nur so können wirtschaftlicher Erfolg und eine hohe Lebensqualität gesichert werden. Planungsverfahren für Infrastrukturmaßnahmen können durch frühzeitige Bürgerbeteiligung verkürzt werden. Dadurch werden Konflikte minimiert und Klagen verhindert. Zugleich kommt es zu wirtschaftlicheren Lösungen, weil Alternativen frühzeitig diskutiert und kostspielige Fehlplanungen vermieden werden.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, gesetzliche Rahmenbedingungen für mehr Bürgerbeteiligung zu schaffen. Dies betrifft die Planungsbeschleunigung, Netz- und Bedarfsplanung sowie das Fachplanungsrecht. Bundesweite Volksentscheide zu Grundsatzfragen der Infrastrukturpolitik sind zu ermöglichen. Vor allem für die Bedarfsplanung von Verkehrswegen und den Netzausbau der Energieleitungen ist dies relevant.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/091/1709156.pdf

Betreuungsgeld verhindern

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP sieht die Einführung eines Betreuungsgeldes vor. Es soll an Eltern ausgezahlt werden, die kein Betreuungsangebot für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Diese Leistung soll jährlich 2 Milliarden Euro kosten. Sie ist sozial-, integrations- und gleichstellungspolitisch verfehlt und verfassungsrechtlich problematisch. Denn sie schafft einen finanziellen Anreiz, die Bildungsbeteiligung von Kindern und die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung daher auf, auf die Einführung des Betreuungsgeldes zu verzichten. Stattdessen muss das bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ausgebaut werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/060/1706088.pdf

Gebrauchte Energiesparlampen zurück nehmen

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Die Zahl der gebrauchten Energiesparlampen steigt. Obwohl sie auf Wertstoffhöfen entsorgt werden müssten, landen die meisten im Hausmüll. Dies wirkt sich negativ auf Umweltschutz und Gesundheit aus. Das freiwillige Rücknahmesystem „Lightcycle“ ist gescheitert, da sich nur wenige Händler daran beteiligen.
In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, den Handel gesetzlich zur Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen zu verpflichten. Nur so wird eine umweltschonende, ungefährliche und verbraucherfreundliche Entsorgung gewährleistet. Die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch zerbrochene Energiesparlampen soll untersucht werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/090/1709058.pdf

Bundesversammlung und Gesundheitspolitik – Zur Sitzungswoche 19.-23.3.2012

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Überraschend und doch folgerichtig wird am 13. Mai in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Damit hat die NRW SPD die Chance, den Politikwechsel mit einer eigenen rot-grünen Mehrheit fortzusetzen.

Die NRW SPD hätte sich auch vorstellen können, mit der Minderheitsregierung weiter regieren zu können. Damit wurden Meilensteine in der Landespolitik mit wechselnden Mehrheiten erreicht. Erwähnt sei hier zum Beispiel der Schulkonsens, der 12 Jahre Ruhe in die Schulentwicklung bringt. Dennoch sind wir voller Zuversicht, was die Neuwahl des Landtags angeht. Denn die NRW SPD hat viel erreicht.

Wir haben versprochen, dass Bildungsgerechtigkeit zum Leitmotiv unserer Politik wird und Wort gehalten: Studiengebühren wurden abgeschafft, das letzte Kindergartenjahr in einem ersten Schritt beitragsfrei gestellt. Und wir haben versprochen, die Situation der Kommunen mit allen Mitteln zu verbessern und ebenfalls Wort gehalten: Insgesamt wurde ein Paket geschnürt, mit dem die Kommunen bis 2015 knapp 6 Milliarden Euro und eine Chance, der Schuldenfalle zu entkommen, erhalten.

Diese Bilanz zeigt, dass die SPD zu Recht stolz auf die landespolitische Bilanz ist und mit einer im Land überaus geachteten und populären Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gute Chancen bei der Landtagswahl hat.

Nun ist Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Aber nur kurz! Schon am kommenden Donnerstag wird die SPD im Kreis Unna ihre Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Am darauf folgenden Samstag tagt der Landesparteitag der SPD in Düsseldorf. Und am 13. Mai wird schon gewählt.

Ich freue mich auf den Wahlkampf, denn in NRW konnten wir Alternativen zu Schwarz-Gelb deutlich machen. Und im Wahlkampf freue ich mich auf viele politische Diskussionen und Begegnungen.

Die Themen dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestages habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Bundesversammlung am 18. März 2012

2. Entscheidungslösung für die Organspende

3. Neue Ausrichtung der Verbraucherpolitik

4. Internetkommunikation bei Auslandseinsätzen erleichtern

5. Praxisgebühr abschaffen – Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag

 

Bundesversammlung am 18. März 2012

Am Sonntag, 18. März 2012 wurde in Berlin Joachim Gauck zum neuen Bundespräsidenten gewählt. Für die SPD im Kreis Unna nahmen neben mir mein Kollege im Deutschen Bundestag, Dr. Dieter Wiefelspütz, sowie die heimischen Landtagsabgeordneten Wolfram Kuschke, Rainer Schmeltzer und Rüdiger Weiß an der 15. Bundesversammlung teil. Fünf Stimmen der SPD im Kreis Unna auf der Bundesversammlung haben gezeigt, dass wir in der SPD ein gewichtiges Wort für unsere Region mitreden.

Dass innerhalb von zwei Jahren zwei Bundespräsidenten vorzeitig zurücktreten, hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Insbesondere die Wahl von Christian Wulff war von parteitaktischen Überlegungen seitens der CDU/CSU und FDP geprägt und sein Verhalten hat letztendlich zu einer Beschädigung des höchsten Amtes in unserem Land geführt. Deshalb bin ich froh darüber, dass Joachim Gauck nun als gemeinsamer Kandidat von SPD und Grünen ebenso wie von Union und FDP mit einer breiten Mehrheit gewählt wurde. Dies ist ein wichtiges Signal. Die Wahl zeigt, dass es in Grundfragen von Demokratie und Freiheit einen parteiübergreifenden Konsens geben kann.

Joachim Gauck war bereits 2010 der gemeinsame Kandidat von SPD und Grünen. Wir haben ihn aufgrund seiner Unabhängigkeit vorgeschlagen, wohl wissend, dass er kein Sozialdemokrat ist. Und wohl wissend, dass seine Unabhängigkeit mal für die eine und mal für die andere politische Partei auch Widerspruch mit sich bringen kann. Gerade weil er eine ihn prägende Biografie hat, die Respekt in breiten Teilen der Bevölkerung findet, und gerade weil er freiheraus spricht und wo es notwendig ist, auch der Kontroverse nicht aus dem Weg geht, kann er für Deutschland in kritischer Zeit ein guter und geachteter Präsident sein.

Seine beeindruckende Rede nach der Vereidigung vor Bundestag und Bundesrat an diesem Freitag finden Sie im Internet unter: http://www.bundestag.de/Mediathek

Die 15. Bundesversammlung umfasste insgesamt 1240 Mitglieder – 620 Bundestagsmitglieder und 620 Mitglieder, die von den Landtagen gewählt wurden. Sie sind am 18. März 2012 im Plenarsaal des Bundestages im Reichstagsgebäude zusammengekommen.

Weitere Informationen und ein Video zur letzten Bundesversammlung finden Sie unter: http://is.gd/wPaLSm

Entscheidungslösung für die Organspende

In Deutschland warten etwa 12.000 Menschen auf eine Organtransplantation. Obwohl ein Großteil der Bevölkerung zur Organspende bereit ist, dokumentieren nur wenige dies mit einem Organspendeausweis. Nach Initiativen unseres Vorsitzenden  Frank-Walter Steinmeier konnte die SPD-Bundestagsfraktion in einem Gruppenantrag mit Abgeordneten von CDU/CSU, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die gesetzliche Einführung der sogenannten Entscheidungslösung erreichen. Bürgerinnen und Bürger werden damit aufgefordert, eine unabhängige und informierte Entscheidung zur Organ- und Gewebespende abzugeben. Erklärtes Ziel ist es, die Organspendebereitschaft zu erhöhen. Der Einigung zufolge soll jeder Erwachsene künftig per Brief von seiner Krankenkasse über das Thema Organspende informiert und zudem gefragt werden, ob er nach seinem Tod bereit ist, seine Organe zu spenden.

Die Frage soll den Angaben zufolge bejaht oder verneint oder auch nicht beantwortet werden können. Auch die Bereitschaft, nur bestimmte Organe zu spenden, soll erklärt werden können. Die Erklärung soll zunächst wie bisher auf einem Organspendeausweis aus Papier dokumentiert werden. Sobald dies technisch möglich ist, kann die Erklärung auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Bund und Länder müssen bei der Ausgabe von Ausweisdokumenten Aufklärungsunterlagen und Organspendeausweise aushändigen. Ohne Erklärung entscheiden weiterhin die nächsten Angehörigen über eine Organspende nach dem Tod.

Der Bundestag hat sich in dieser Legislaturperiode bereits in zwei großen Anhörungen mit dem Thema Organspende befasst. Am 8. Juni 2011 standen die technischen und organisatorischen Aspekte der Organspende im Mittelpunkt. Mit den rechtlichen und ethischen Aspekten von Organspenden befasste sich eine Anhörung am 29. Juni 2011. Darin hatte sich ebenfalls eine breite Zustimmung zu einer Entscheidungslösung gezeigt.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen finden Sie unter:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/073/1707376.pdf

Neue Ausrichtung der Verbraucherpolitik

Durch Liberalisierung und Privatisierung sind in den letzten Jahren viele neue Teilmärkte entstanden. Der selbstbestimmte Konsum von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird dadurch erschwert. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, eine verbraucherpolitische Strategie vorzulegen. Sie soll auf einer realistischen Einschätzung basieren, wie Märkte funktionieren und Konsumentscheidungen getroffen werden. Des Weiteren fordert die SPD, Verbraucherpolitik auch als Sozialpolitik zu verstehen. Grundlegende Entscheidungen, die früher der Gesetzgeber definiert hat, sind heute teilweise auf den Markt verlagert worden. Zum Beispiel wie gut ein Bürger im Alter abgesichert ist oder welche Zahnersatzleistungen er bekommt.

Die Bundesregierung muss ihr Leitbild vom „mündigen Verbraucher“ einem Realitätscheck unterziehen und verbraucherpolitische Maßnahmen auf die „realen Verbraucher“ ausrichten. Ein bloßes Mehr an Informationen hilft den Menschen in ihrem Alltag nicht weiter. Stattdessen will die SPD-Fraktion Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem intelligenten Mix aus geeigneten Instrumenten wie Informationen, Geboten und Verboten oder Anreizen unterstützen. Mithilfe eines Verbraucher-Checks sollen die Auswirkungen von Gesetzen auf Verbraucherinnen und Verbraucher geprüft werden. Schließlich sollen die Verbraucherforschung ausgebaut und deren Ergebnisse in politische Entscheidungen einbezogen werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/089/1708922.pdf