Infodienst – Seite 137 von 146 – Oliver Kaczmarek, Md

Bildungspolitische Zusammenarbeit von Bund und Ländern ermöglichen – Kooperationsverbot aufheben

Aktuelle Studien belegen, wie sehr Deutschland bei Bildungsinvestitionen und Chancengleichheit für alle Kinder immer noch hinterherhinkt. Die soziale Herkunft ist in vielen Fällen immer noch ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg im Bildungssystem. Hinter der Statistik stehen Schicksale: Zu geringe Sprachkenntnisse der Schulkinder, zu viele Schulabbrecher, zu viele Jugendliche ohne Berufsausbildung. Der Ausbau der Kitaplätze aber, die frühe Förderung und Betreuung der Kinder unter drei Jahren sind in Gefahr. Der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 ist kaum zu erfüllen – davor warnen seit langem viele Kommunen. Doch die Bundesregierung stellt sich taub. Schwarz-gelbe Klientelgesetze in der Steuerpolitik bedienen die Wohlhabenden und entziehen zugleich Bund, Ländern und Kommunen die Mittel, um gleiche Lebenschancen durch bessere Bildung zu erreichen. Auch der Ausbau der Ganztagsschulen und die Qualitätsverbesserung der ganztägigen Förderung drohen zu erlahmen.

Im Projekt Deutschland 2020 der SPD-Bundestagsfraktion zeigt die SPD-Bundestagfraktion, bis 2020 jedem Kind ein Ganztagsschulplatz angeboten werden kann. Dafür müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden. Bund und Länder dürfen sich nicht mehr in einem sinnlosen Kompetenzstreit verhaken, sie müssen für das gemeinsame Ziel besser zusammen arbeiten. Die SPD hat sich in Bund und Ländern auf eine klare Linie verständigt und auf ihrem Parteitag Anfang Dezember 2011 ein Konzept zur verantwortlichen Justierung des Bildungsföderalismus vorgelegt. Demnach soll im Artikel 104 des Grundgesetzes ein neuer Absatz c eingefügt werden, der es dem Bund erlaubt, dauerhaft Finanzhilfen für Bildung zu gewähren. Zur Gleichbehandlung aller Länder sollen entsprechende Vereinbarungen nur einvernehmlich getroffen werden können. Mit dieser Regelung übernehmen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung insbesondere für die überall zugängliche und qualitativ hochwertige Bildungsinfrastruktur von der Ganztagsbetreuung über die Ganztagsschulen bis hin zu den Hochschulen und der Weiterbildung.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung in dieser Woche mit einem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen. Dauerhafte Finanzhilfen des Bundes für Bildung müssen auf Grundlage von Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern möglich sein.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708455.pdf

Den Benschluss der SPD vom Bundesparteitag finden Sie unter:
https://www.oliver-kaczmarek.de/2011/12/den-bildungsfoderalismus-verantwortlich-justieren/

Rechtsterror-Mordserie aufklären – Untersuchungsausschuss eingesetzt

In dieser Woche haben alle Fraktionen des Bundestages gemeinsam die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ beantragt. Der Untersuchungsausschuss soll mit einer Bund-Länder-Expertenkommission zusammenarbeiten und die Aufklärungsrechte der Länder in ihrem Verantwortungsbereich respektieren. Seine Aufgabe ist, sich ein Gesamtbild über Mitglieder, Taten, Umfeld und Unterstützer der Terrorgruppe zu verschaffen. Es gilt zu prüfen, welche Informationen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden vorlagen, wie diese bewertet wurden und zu welchen Aktivitäten sie führten. Fehler und Versäumnisse der Bundesbehörden müssen dabei offen gelegt werden. Auch ist zu überprüfen, welche Verbindungen die Terrorgruppe zu rechtsextremistischen Kreisen im In- und Ausland hatte. Schließlich muss die Rolle von V-Leuten geklärt werden. V-Leute sind Vertrauenspersonen für Geheimdienste, die in die NPD eingeschleust werden oder dort tätig sind und den Geheimdiensten Informationen liefern sollen. Daraus sind Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus zu ziehen. Zudem sind Vorschläge zu machen, wie bei Ermittlungsmaßnahmen zukünftig Leid für Opfer und Angehörige vermieden werden kann.

Den Antrag aller Fraktionen im Deutschen Bundestag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708453.pdf

Fortsetzung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr auf Grundlage des ISAF-Mandates

Die Bundesregierung hat am Donnerstag die Fortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte an der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) beantragt. Zehn Jahre nach Beginn des Afghanistan-Einsatzes soll der schrittweise Abzug der Bundeswehr eingeleitet werden. Das Bundeswehrkontingent wird mit dem neuen Mandat von aktuell 5.350 auf 4.900 Soldatinnen und Soldaten reduziert. Auftrag der Bundeswehr ist weiterhin Aufbau und Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte sowie der Schutz der afghanischen Bevölkerung. Bis zum Ende des Mandats im Januar 2013 soll das Bundeswehr-Kontingent abhängig von der Sicherheitslage und den Fortschritten um weitere 500 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Die Bundesregierung führt weiter aus, dass derzeit afghanische Streitkräfte in einem Drittel des Landes und für die Hälfte der afghanischen Bevölkerung die Sicherheitsverantwortung übernehmen würden. Laut Regierungsantrag wird die geplante Sollstärke von 352.000 Mitgliedern der afghanischen Armee und der Polizei in diesem Jahr erreicht. Bis Ende 2014 – so die Planung – würde die Sicherheit des Landes dann vollständig in den Händen von afghanischer Armee und Polizei liegen.

Damit folgt die Regierung dem von der SPD seit Sommer 2009 geforderten Strategiewechsel. Der Konflikt ist nur mit einem innerafghanischen Versöhnungs- und Reintegrationsprozess zu lösen. Die Sicherheitsverantwortung muss deshalb schrittweise an die Afghanen übergeben werden. Die internationale Gemeinschaft muss sich auf die Ausbildung von Polizisten und Soldaten konzentrieren. Mit dem Mandat, das intensiv in den zuständigen Fraktionsgremien und Bundestagsauschüssen beraten wurde, kommt die Bundesregierung der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach, die dem Antrag mehrheitlich gefolgt ist.

Den Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Lage in Afghanistan finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/081/1708180.pdf

Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung

2008 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat empfohlen, einen sogenannten Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) einzurichten. Dabei soll eine Matrix angelegt werden, in die alle Länder der europäischen Union nach festgelegten Kriterien ihre Bildungsabschlüsse eintragen. Ziel ist es, europaweit Abschlüsse vergleichbar zu machen, um zum Beispiel Job- und Studienplatzwechsel zu erleichtern.

Zunächst aber muss jeder Mitgliedstaat innerhalb der europäischen Union eine eigene Struktur erstellen, um die nationalen Bildungsabschlüsse untereinander zu vergleichen. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll bildungsbereichsübergreifend alle Qualifikationen des deutschen Bildungssystems umfassen und dessen Besonderheiten berücksichtigen. Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und Verlässlichkeit, Durchlässigkeit sowie Qualitätssicherung zu unterstützen und die sich dabei ergebenden Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen zu verdeutlichen.

In einem Arbeitskreis haben Einrichtungen der Hochschul- und beruflichen Bildung, Sozialpartner und Experten die unterschiedlichen Qualifikationen acht Niveaustufen zugeordnet. Zur Diskussion steht derzeit die Einordnung der Hochschulreife im Verhältnis zu den beruflichen Erstausbildungen. Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist ein Garant für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Nach einer absolvierten dualen Ausbildung haben junge Menschen durch das Lernen in Betrieb und Schule die volle Berufsfähigkeit erlangt. Aufgrund der hohen Komplexität beruflicher Handlungsfähigkeit mit ihren Fertigkeiten und Kompetenzen sind drei- bzw. dreieinhalb jährige Berufe im Vergleich zur allgemeinen Hochschulreife als gleichwertig anzusehen. Dementsprechend hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder mit Beschluss vom 25.08.2011 dafür ausgesprochen, die Hochschulreife auf Stufe 4 zuzuordnen und die drei- und dreieinhalb jährigen Berufsausbildungen aufgrund der hohen Komplexität beruflicher Handlungsfähigkeit mindestens gleichwertig einzuordnen.
Die Kultusministerkonferenz (die Vertretung der Bildungsminister der Länder) hat hingegen in ihrer Sitzung am 20.10.2011 beschlossen, die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und höherwertige Berufsabschlüsse gemeinsam auf Stufe 5 einzuordnen. Die zweijährigen dualen Ausbildungen müssten demnach Stufe 3 und die dreijährigen im Wesentlichen Stufe 4 zugeordnet werden.
Nach Auffassung der SPD-Bundestagfraktion wird diese Unterscheidung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung nicht gerecht und gefährdet die Durchlässigkeit des Bildungssystems.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, bei der Zuordnung von Qualifikationen auf den Konsens aller Akteure hinzuwirken. Die Akteure des Dualen Berufsbildungssystems müssen dabei gleichberechtigt sein. Im Ergebnis sollen Allgemeine Hochschulreife und dreijährige duale Ausbildungen gleichwertig auf Stufe 4 eingestuft werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/079/1707957.pdf

Die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung sichern

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt einzubeziehen und ihre Menschenrechte, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu verwirklichen. Die Inklusion, das heißt die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, muss eine Haltung in allen Lebensbereichen werden: ob in der Schule oder am Arbeitsplatz. Bei der Umsetzung der Konvention muss das geltende Recht sowie seine Anwendung überprüft werden. Dazu gehört auch der Zugang zu kulturellen und medialen Angeboten und Aktivitäten. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Konvention trägt diesem Ziel nicht ausreichend Rechnung.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung daher zum Umsteuern auf. Bei allen Ausschreibungen und kulturellen Förderprogrammen des Bundes sind barrierefreie Zugänge zur kulturellen und medialen Infrastruktur zu berücksichtigen. Dies soll auch für die Kommunikationsangebote des Bundes selbst gelten. Menschen mit Behinderung müssen in Gremien vertreten sein, die über die Vergabe von Fördermitteln und Medieninhalte entscheiden. Auch öffentlich-rechtliche Fernsehsender sollen Barrierefreiheit verwirklichen. Kultur- und Medienunternehmer müssen verpflichtet werden, mehr barrierefreie Zugänge zu ihren Angeboten zu schaffen. Zudem muss das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit weiter gefördert werden. Doch die SPD-Bundestagsfraktion fordert nicht nur, sie zeigt auch, wie es geht. Wir haben den Antrag in leicht verständliche Sprache übersetzt. Kurze Sätze, einfache Wörter und Bilder zeigen, worum es geht. Nicht nur Experten, sondern alle Menschen sollen verstehen, wie wir den kulturellen Zusammenhalt und das Miteinander in unserer Gesellschaft stärken wollen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708485.pdf

Aktuelle Stunde zur Vetternwirtschaft im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Im letzten Bundestagswahlkampf wollte die FDP das Entwicklungshilfeministerium noch abschaffen. „Zu hohe Personalkosten“ und „zu viel Bürokratie“ waren unter anderem die Argumente. Nun hat Minister Dirk Niebel eine gute Verwendung für sein Haus gefunden. Als Versorgungsministerium für Parteifreunde. In der öffentlichen Diskussion ist bereits von einem „System Niebel“ die Rede, das auf zwei Säulen stehe: Dem künstlichen Aufpumpen des Apparates mit der Schaffung von 180 neuen Stellen und der gnadenlosen Besetzung von Posten mit oft gering qualifizierten persönlichen Vertrauten und Parteigängern, die über keine entwicklungspolitische Kompetenz verfügen. Laut Pressemeldungen hat sich sogar die entwicklungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sibylle Pfeiffer, bereits am 14. Dezember mit einer schriftlichen Beschwerde direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gewandt. Damit setzt die FDP ihre Lobbypolitik konsequent fort – diesmal für sich selbst.

Die Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit wird damit verhöhnt. Bei der Einstellung werden die selbstverständlichsten Regeln ordentlicher Auswahlverfahren und Eignungsprüfungen schamlos gebrochen. Parteibuchkandidaten werden in Leitungsfunktionen gehoben, ohne sich im Wettbewerb mit anderen Bewerbern beweisen zu müssen und ohne die erforderlichen Fachkenntnisse mitzubringen. Und dieses Vorgehen beschränkt sich nicht auf das Entwicklungsministerium, denn gegen dieselben Praktiken protestiert der Personalrat des Wirtschaftsministeriums. Hier werden oberste Bundesbehörden von der FDP gekapert, um ihre Leute noch ins Trockene zu bringen, bevor sich der Niedergang der Partei in Wahlergebnissen manifestiert.

Am Mittwoch hat die SPD-Bundestagsfraktion in einer aktuellen Stunde des Bundestages die Vetternwirtschaft im Entwicklungsministerium zum Thema gemacht.

Das Video zur Fragestunde im Deutschen Bundestag finden Sie hier.

Jahreswirtschaftsbericht und Mindestlohn – Zur Sitzungswoche vom 16.-20. Januar 2012

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die europäische Finanzkrise wird uns auch im neuen Jahr in Atem halten und die politische Arbeit bestimmen. Das Europäische Parlament muss als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eine stärkere Rolle als bisher spielen, um die Interessen der Menschen in Europa zu wahren. Dies ist eine schwierige Aufgabe, umso mehr freue ich mich, dass am Mittwoch der Europaabgeordnete und Sozialdemokrat, Martin Schulz, mit deutlicher Mehrheit zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewählt worden ist. Martin Schulz ist ein leidenschaftlicher Europäer, der die Menschen von der Idee Europa, die aus viel mehr besteht als Wirtschafts- und Finanzpolitik, begeistern kann. Er scheut keinen Konflikt, um seine Überzeugungen durchzusetzen und spricht eine klare und deutliche Sprache. Ich bin mir sicher, dass er die Stellung des Europäischen Parlamentes stärken wird. Ich gratuliere ihm zu dieser Aufgabe.

Zu Beginn des neuen Jahres habe ich, wie angekündigt, das Thema Inklusive Bildung, wieder aufgegriffen und gemeinsam mit meinem Kollegen Dieter Wiefelspütz zu einer Veranstaltung nach Bergkamen eingeladen. Über 120 Menschen sind zu dem Werkstattgespräch „Das Recht auf inklusive Bildung gut umsetzen“ gekommen. Dabei ging es uns darum, gemeinsam mit Praktikern und Vertretern aller politischen Ebenen Eckpunkte für einen Fahrplan zur Inklusiven Bildung im Kreis Unna zu vereinbaren. In einem Jahr werden wir dann wieder zu einer Veranstaltung einladen und überprüfen, welche Schritte wir konkret in Unna, Düsseldorf und Berlin umsetzen konnten. Ein ausführlicher Bericht zu der Veranstaltung befindet sich auf meiner Homepage unter: https://www.oliver-kaczmarek.de/2012/01/das-menschenrecht-auf-inklusive-bildung-gut-umsetzen/

Ich habe mich sehr darüber gefreut in der ersten Sitzungswoche 2012 die Kinderredaktion des Hellweger Anzeiger zusammen mit neun jungen Lesern im Deutschen Bundestag begrüßen zu können.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht
2. Mindestlohn einführen
3. Mehr Chancen für benachteiligte Jugendliche
4. Wie wollen Sie leben? – Einladung zum Zukunftsdialog

Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2012

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) hat am Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung abgegeben. Der Bericht wird nun in den Ausschüssen des Bundestages weiter beraten.

Die Prognosen der Bundesregierung und des Sachverständigenrates
Der Jahreswirtschaftsbericht stellt die aktuelle wirtschaftliche Situation der Bundesrepublik aus der Sicht der Bundesregierung dar und ist mit Prognosen zum Wirtschaftswachstum, zur Situation auf dem Arbeitsmarkt und zur Geldwertstabilität sowie zu weiteren Indikatoren für das Jahr 2012 verbunden.
Er wird üblicherweise im Januar vorgestellt, zwei Monate, nachdem der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sein Jahresgutachten vorgelegt hat.

Die fünf Wirtschaftsprofessoren („Fünf Weisen“) Dr. Wolfgang Franz, Dr. Peter Bofinger, Lars P. Feld, Christoph M. Schmidt und Beatrice Weder de Mauro haben für 2012 ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,9 Prozent vorausgesagt – gegenüber drei Prozent für 2011.
Die Sachverständigen erwarten, dass die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland 2012 weiter zunimmt, und zwar auf rund 41,23 Millionen, und die der Arbeitslosen weiter abnimmt auf rund 2,89 Millionen, was einer Arbeitslosenquote von 6,9 Prozent entspräche.

Für eine vorsorgende Wirtschaftspolitik – Antrag der SPD-Bundestagsfraktion
Für die SPD-Bundestagsfraktion enthalten die Prognosen der Bundesregierung und des Sachverständigenrates positive Signale für die Wirtschaft in Deutschland. Gleichzeitig ist es aber nötig die Risiken, besonders durch die ungelöste Krise im Euroraum, nicht außen vor zu lassen. Der wirtschaftliche Erfolg von Deutschland hängt stark von den Exporten ins Ausland ab. 60 Prozent der deutschen Exporte gehen nach Europa. Wenn also die Arbeitnehmer in Frankreich, Italien oder Spanien aufgrund der Eurokrise nicht mehr kaufen, gehen in Deutschland Aufträge verloren. Diesen Mittwoch hat die Weltbank bekannt gegeben, dass sie in diesem Jahr mit einem weit schwächeren Wirtschaftswachstum als bislang rechnet. Weltweit würde die Wirtschaft nur noch um 2,5 Prozent wachsen. Die Weltbank rechnet unter anderem mit einer Verschärfung der Euro-Krise.

Angesichts von Euro- und Finanzkrise, Staatsfinanzierungsproblemen, Rezessionsgefahr und ökonomischen Ungleichgewichten in Europa brauchen wir eine umfassende Strategie für eine aktive und vorsorgende Wirtschaftspolitik. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung dazu auf, sich auf europäischer Ebene für ein „Industrielles Erneuerungsprogramm“ einzusetzen. Wir brauchen Wachstumsprogramme für überschuldete Mitgliedstaaten, eine stabilitäts- und wachstumsorientierte Wirtschafts- und Fiskalunion sowie tendenziell ausgeglichene Leistungsbilanzen. Eine Finanztransaktionssteuer muss zumindest im Euroraum durchgesetzt werden. Auf nationaler Ebene ist eine gezielte Investitionsstrategie zur nachhaltigen Stabilisierung der Konjunktur vonnöten. Sie muss Vorrang vor einer Tarifsenkung der Einkommenssteuer haben. Wir fordern einen Masterplan für die Energiewende und eine Neuauflage des Wirtschaftsfonds Deutschland, sollte sich die Kreditversorgung von Unternehmen verschlechtern. Weiterhin bedarf es eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro und der Etablierung des Kurzarbeitergeldes als dauerhaftem Arbeitsmarktinstrument.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/083/1708346.pdf

Mindestlohn einführen

Der Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigungsverhältnisse haben sich in den letzten 15 Jahren stark ausgeweitet. Davon sind 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Trotz Vollzeitbeschäftigung können sie nicht am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilhaben. Ihr Existenzminimum muss gegenwärtig über Steuergelder gesichert werden. Niedriglöhne verringern zudem die Einnahmen der Sozialversicherungen und des Staates insgesamt.

Am Freitag hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der die Einführung eines Mindestlohns als unterste Grenze des Bruttoarbeitsentgelts vorsieht. Er soll vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl die Existenz sichern, als auch die elementare Würde und ökonomische Funktion von Arbeit gewährleisten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss eine Mindestlohnkommission einrichten. Sie soll jährlich einen Vorschlag über die Höhe des Mindestlohns erarbeiten. Dieser muss mindestens bei 8,50 Euro für das gesamte Bundesgebiet liegen. Andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Entgeltvereinbarungen sowie Entgeltfestsetzungen auf Grund anderer Gesetze sind nur zulässig, wenn sie ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohnes vorsehen.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/046/1704665.pdf

Mehr Chancen für benachteiligte Jugendliche

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit den Programmen „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ und „Kompetenzagenturen“ die soziale und berufliche Integration benachteiligter Jugendlicher. Sie wurden bisher aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Für die neue Programmphase von 2011 bis 2013 plant die Bundesregierung eine Kürzung der ESF-Förderung um 26 Mio. Euro pro Jahr (55 Prozent). Sie kann von den finanzschwachen Kommunen nicht ausgeglichen werden. Damit ist die Unterstützung von rund 40.000 Kindern und Jugendlichen gefährdet, die einen Schulabschluss oder eine Ausbildung erhalten sollen.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, die geplanten Kürzungen bei den beiden Programmen zurück zu nehmen. Es müssen mindestens 112 Mio. Euro ESF-Mittel für sie zur Verfügung gestellt werden. Die bisherigen Standorte der Programme müssen erhalten bleiben. Die Kompetenzagenturen sollen weiterhin durch Bundesmittel kofinanziert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/061/1706103.pdf