Menschenrechte – Oliver Kaczmarek, Md

Entschlossen gegen Antisemitismus an Schulen und Hochschulen

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In einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU, den wir in dieser Woche beraten haben, positionieren wir uns in aller Deutlichkeit: Antisemitismus und Israelfeindlichkeit dürfen keinen Platz an deutschen Schulen und Hochschulen haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Jüdinnen und Juden ohne Angst und Diskriminierung leben, lernen und lehren können. Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem folgenden Krieg im Gazastreifen ist der Nahostkonflikt auch an Schulen und Hochschulen noch stärker ins Zentrum gerückt. Die Zahl antisemitischer Anfeindungen und Bedrohungen ist gestiegen. 2023 verzeichnete der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) 4.782 antisemitische Vorfälle, davon waren 471 Vorfälle an Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, die Antisemitismusforschung weiter zu stärken. Bilaterale Forschungskooperationen sollen vertieft und Erkenntnisse aus der Antisemitismusforschung in die Praxis umgesetzt werden – etwa durch Leitfäden und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und für Mitglieder der Schulleitungsebene. Schulen und Hochschulen werden darin bestärkt, ihre rechtlichen Möglichkeiten gegen Antisemitismus vollständig auszuschöpfen. Dazu gehören die konsequente Anwendung des Hausrechts, der temporäre Ausschluss vom Unterricht oder Studium bis hin zur Exmatrikulation in besonders schweren Fällen. Weiterhin bekräftigt der Antrag die vom Grundgesetz geschützte Wissenschaftsfreiheit und den Grundsatz, dass Förderentscheidungen des Bundes allein nach wissenschaftsgeleiteten Verfahren getroffen werden.

Meine Rede dazu können Sie hier nachhören.

Keine Frau soll nach einer Fehlgeburt arbeiten müssen

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In Deutschland ist fast jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen. Für die Betroffenen ist diese Erfahrung zumeist mit großen seelischen und körperlichen Belastungen verbunden. Aktuell haben Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erleiden, keinen Anspruch auf Regeneration. Das ändern wir jetzt. Mit der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir einen Rechtsanspruch auf die oft benötigte Regenerationszeit und stärken die Rechte von Frauen. Dazu haben wir in dieser Woche einen zwischen SPD, CDU/CSU Grünen und FDP abgestimmten Gesetzentwurf abschließend beraten. Wir wollen damit gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt einführen und so den betroffenen Frauen die Möglichkeit einer längeren Regenerationsphase geben, sofern sie dies wünschen. Die Dauer des Mutterschutzes soll bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche zwei Wochen betragen, ab der 17. sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen. Während des Mutterschutzes haben Frauen grundsätzlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld, um ihr Einkommen zu sichern. Arbeitgeber zahlen in der Regel die Differenz zum Nettolohn. Dies gilt in den nun vorgelegten Mutterschutzfristen auch im Falle einer Fehl- bzw. Totgeburt. Wenn der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet wird, treten die neuen Regelungen ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Für Recht, Ordnung und Menschlichkeit

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Die SPD-Bundestagsfraktion steht zum Grundrecht auf Asyl. Wir stehen für eine Migrationspolitik, die sich von Menschlichkeit leiten lässt, aber auch für Ordnung sorgt, die schutzbedürftigen Menschen Schutz gewährt, aber irreguläre Migration begrenzt. Wir stehen für eine Politik, die auf der Grundlage des Grundgesetzes steht und europäisches Recht achtet, die umsetzbar ist und reale Verbesserungen bringt. Die Forderungen von Unionsfraktionschef Friedrich Merz zur Schließung der Grenzen lehnen wir ab. Sie verstoßen gegen die europäischen Verträge, sie sind rechtswidrig, antieuropäisch und praxisuntauglich. In einer Zeit, in der wir mehr denn je auf ein einheitliches Europa angewiesen sind, würden sie Europa auseinandertreiben. Die von Bundeskanzler Olaf Scholz geführte Bundesregierung hat bereits Grenzkontrollen eingeführt, die wirksam sind. Sie schöpfen die Spielräume des Grundgesetzes und des europäischen Rechts voll aus. Vor allem aber ist es im vergangenen Jahr gelungen, zwischen den EU-Mitgliedstaaten eine Reform des gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu vereinbaren – ein historischer Schritt für mehr Ordnung und Steuerung in der europäischen Flüchtlingspolitik. Wir wollen diese Weichenstellung einer europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik zügig in nationales Recht umsetzen. Wir fordern alle demokratischen Fraktionen auf, diesen europarechtskonformen Weg mit uns einzuschlagen. Ansonsten werden unsere Nachbarländer jede weitere Kooperation verweigern. Ebenso kann die CDU/CSU die Befugnisse der Bundespolizei mit uns erweitern und Teile der von der CDU und CSU im Bundesrat blockierten Sicherheitsgesetze beschließen.

Herr Merz agiert impulsiv, kopflos und verantwortungslos. Das hat auch Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung diese Woche klar gesagt. Diese können Sie hier nachhören.

Schutz von Frauen vor Gewalt verbessern

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Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland nach wie vor Realität. Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2023 zeigt: Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau Opfer eines Femizids. Alle drei Minuten erleidet eine Frau oder ein Mädchen häusliche Gewalt. Und täglich werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer sexueller Übergriffe. Die Gewalt gegen Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen – quer durch alle Kategorien: Gewaltdelikte, politisch motivierte Straftaten und Verbrechen, die vorwiegend Frauen treffen.

Um den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt entscheidend zu stärken, hat die Bundesregierung ein Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Ziel ist ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen, das Betroffenen schnell und unbürokratisch Hilfe bietet.

Ab 2030 soll ein Rechtsanspruch gelten auf kostenlosen Schutz in Frauenhäusern und umfassende Beratung bei Gewalt. Der Bund unterstützt die Länder finanziell beim Ausbau des Angebots und bei Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig sollen Hilfs- und Beratungseinrichtungen – von Polizei und Justiz bis hin zu Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen Organisationen – besser vernetzt werden, um schnelle und wirksame Hilfe sicherzustellen. Das Gewalthilfegesetz bringt Deutschland einen großen Schritt näher an die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention und setzt ein starkes Zeichen für den Schutz von Gewaltopfern.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen bestehende Hilfestrukturen sichern und ausbauen. Die Arbeit mit Betroffenen soll gestärkt, Präventionsmaßnahmen weiterentwickelt werden. Das Gewalthilfegesetz ist ein zentraler Schritt, für den wir uns bereits in den Koalitionsverhandlungen starkgemacht und seine Verankerung im Koalitionsvertrag erreicht haben. Jetzt setzen wir alles daran, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Der Kabinettsbeschluss liegt vor, und wir appellieren an alle demokratischen Fraktionen, dieses entscheidende Vorhaben zu unterstützen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören!

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Die gegenwärtige Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Da der Schutz ungeborenen Lebens ebenfalls essenziell ist, gilt es, sämtliche grundrechtlichen Positionen hier in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. Aus diesem Grund begrüßen wir den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sehr. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt für mehr Selbstbestimmung und eine bessere medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren. Konkret kann das Gesetz dafür sorgen:

  • dass Schwangerschaftsabbrüche nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern neu im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. Die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen muss endlich aufhören;
  • dass die Beratungspflicht für Schwangere weiterhin bestehen bleibt – die anschließende Wartezeit von drei Tagen jedoch entfällt;
  • dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil der medizinischen Versorgung durch die Krankenkassen finanziert werden können.

Wir möchten sicherstellen, dass Schwangere freien Zugang zu medizinischer Versorgung, verlässlichen Informationen und staatlicher Unterstützung haben – unabhängig davon, ob die Schwangerschaft gewollt ist oder nicht. Ein modernes Recht muss die Lebensrealitäten von Schwangeren ernst nehmen und sie unterstützen – ohne Stigmatisierung oder Kriminalisierung.

Für ein sicheres jüdisches Leben in Deutschland

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Diese Woche steht im Zeichen eines besonders wichtigen Datums: dem 9. November. An diesem Tag jährt sich die Pogromnacht von 1938, mit der die systematische Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland begann. Für uns ist dieser Tag Mahnung und Auftrag zugleich: Jüdisches Leben in Deutschland muss sicher und frei sein. Es darf nie wieder geschehen, dass jüdische Bürger:innen in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten müssen.

Es ist uns ein großes Anliegen, an diesem historischen Tag ein klares Zeichen gegen Antisemitismus zu setzen. Gerade in der aktuellen Situation ist dies notwendiger denn je. Seit dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober und der darauf folgenden Reaktion Israels haben antisemitische Übergriffe in Deutschland erschreckend zugenommen. Viele Jüdinnen und Juden berichten von Bedrohungen und Unsicherheiten im Alltag – ein Zustand, der für uns absolut inakzeptabel ist. Der Bundestag berät deshalb in dieser Woche einen umfassenden Antrag der Koalition, der unsere besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland unterstreicht.

Der Antrag fordert konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus: von der verstärkten Beobachtung antisemitischer Hetze in den sozialen Medien über den besseren Schutz jüdischer Einrichtungen bis hin zu mehr Bildungsangeboten, die junge Menschen über die historische und aktuelle Bedeutung des Schutzes jüdischen Lebens aufklären. „Nie wieder“ darf kein leeres Versprechen sein, sondern muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass der Schutz jüdischer Gemeinden und die Sicherheit jüdischer Mitbürger:innen oberste Priorität genießen, wachsam bleiben und Verantwortung übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Meine Rede zum Antisemitismus-Antrag finden Sie hier.

Für ein demokratisches Belarus

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Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die gefälschten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seither inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Wir stehen entschlossen an der Seite aller Menschen, die sich gegen dieses Regime stellen und für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie eintreten. In einem Antrag bekräftigen wir Koalitionsfraktionen unsere ungebrochene Solidarität mit der belarussischen Demokratiebewegung und erinnern an die Opfer des Regimes. Wir verurteilen das Vorgehen des belarussischen Regimes, fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Durchführung freier und fairer Wahlen. Wir begrüßen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus und die Unterstützung der Demokratiebewegung sowie weitere Programme zur Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, die Zukunft von Belarus als freies und demokratisches Land vorzubereiten, das in der europäischen Wertegemeinschaft willkommen ist. Der Antrag wurde diese Woche im Plenum debattiert und direkt abgestimmt.

Weitere Informationen gibt es hier.

Patenschaft für Mehdi Imani übernommen

Im Rahmen des Patenschaftsprogramms der Menschenrechtsorganisation HÁWAR.help habe ich die Patenschaft für Herrn Mehdi Imani übernommen.

Herr Imani ist einer der Hauptangeklagten im sogenannten Ekbatan-Fall, bei dem Herr Arman Aliverdi im Oktober 2022 tragisch verstorben ist. Berichten zufolge soll es während einer körperlichen Auseinandersetzung, an der Herr Mehdi Imani beteiligt gewesen sein soll, zu dem Vorfall gekommen sein. Ursprünglich wurde von einer Messerstecherei berichtet, jedoch konnte diese Version durch Zeugenaussagen nicht bestätigt werden. Dennoch werden Herr Imani und die beiden anderen Hauptangeklagten wegen „Krieg gegen Gott“ angeklagt, was wahrscheinlich zur Verhängung der Todesstrafe führen kann, obwohl die genaue Rolle von Herrn Imani nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Anschuldigungen von verschiedenen Seiten als willkürlich und ungerechtfertigt angesehen werden, darunter auch von Menschenrechtsorganisationen und Juristinnen und Juristen, die den Fall als Körperverletzung mit tödlichem Ausgang einstufen.

Ich appelliere daher an die iranische Führung, Herrn Imani ein faires und transparentes Verfahren zu ermöglichen. Es ist von größter Bedeutung, dass die genauen Umstände, unter denen Herr Aliverdi zu Tode gekommen ist, aufgeklärt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verurteilt werden. Sollte dies nicht geschehen, wäre dies ein Verstoß gegen das internationale Menschen- und Völkerrecht.

Ich habe mich auch an den iranischen Botschafter in Berlin gewandt, um mich für die Abwendung der Hinrichtung von Herrn Imani einzusetzen. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.