Presse und Co. – Seite 10 von 75 – Oliver Kaczmarek, Md

Oliver Kaczmarek lädt zum Polit-Talk mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sesekepark

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Der Umgang mit dem Klimawandel ist mittlerweile auch ein bestimmendes Thema der Kommunalpolitik. Viele Städte beschäftigen sich damit und haben bereits sehr gute Konzepte erarbeitet. Dabei haben sie erhebliche Möglichkeiten, klimarelevante Versorgungsbereiche wie Stadt- und Raumplanung, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft zu steuern.

Wie können Städte den Klimawandel erträglich machen und welche Möglichkeiten, dem Klimawandel weiter vorzubeugen, haben wir in den Städten? Welchen unterstützenden Beitrag kann der Bund dazu leisten? Diesen Fragen geht die  Veranstaltung “Klima schonen, Klimawandel gestalten” nach, zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek interessierte Bürgerinnen und Bürger am Montag, 17. August, um 18 Uhr im Sesekepark (Höhe Volleyballfeld) in Kamen einlädt.

Mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich der Abgeordnete dazu prominente Unterstützung eingeladen. Nach einer Rede von Bundesministerin Schulze wird der Dialog eröffnet: Neben Kaczmarek sprechen Silvia Lippert vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Matthias Fischer vom kreiseigenen Wohnungsunternehmen UKBS und SPD-Landratskandidat Mario Löhr in moderierten Gesprächen mit der Ministerin über Wohnungsbau, Flächenfraß oder Verkehrswende.

Für einen Grill- und Getränkestand ist gesorgt. Besucher*Innen werden gebeten, die allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (wie u.a. das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten.

16. Bundestagshospitanzprogramm für Nachwuchsjournalist*innen

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Gemeinsam mit der Journalistenakademie der Friedrich-Ebert-Stiftung möchte die SPD-Bundestagsfraktion auch in diesem Jahr ausgewählten Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten wieder einen Blick hinter die Kulissen der Politik ermöglichen.

Bereits tätige oder noch studierende junge Journalist*innen kommen im Rahmen des Programms mit hochrangigen Politikerinnen und Politikern ins Gespräch und erhalten einen Einblick in ihren Arbeitsalltag im Deutschen Bundestag. Durch die Teilnahme an Diskussionsrunden mit Medienvertreterinnen und -vertretern erhalten sie zudem wertvolle Informationen über die journalistische Arbeit von Hauptstadtkorrespondent*innen und das Zusammenwirken von Medien und Politik.

Die Hospitanz wird vom 7. bis 16. September 2020 in Form eines Webinars durchgeführt. Interessierte Nachwuchsjournalist*innen können sich noch bis zum 14. August 2020 über die Webseite der Friedrich-Ebert-Stiftung für eine Teilnahme bewerben.

Milliarden-Entlastung für Kommunen durch Konjunkturpaket

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Mit dem am 3. Juni zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbarten Konjunkturpaket sollen Städte und Gemeinden allein in diesem Jahr um etwa 14 Milliarden Euro entlastet werden. Insgesamt 22 Maßnahmen des Pakets enthalten Unterstützungsleistungen für Kommunen.

Da den Kommunen als Folge der Virus-Krise voraussichtlich 11,8 Milliarden Euro bei der Gewerbesteuer wegbrechen, werden diese den Kommunen von Bund und Ländern als Einmalzahlung erstattet. Zudem wird der Bund seine Beteiligung an den Miet- und Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern dauerhaft um 25 Prozentpunkte erhöhen. „Allein für den Kreis Unna sind dies ersten vorsichtigen Schätzungen zufolge über 21 Millionen Euro Entlastung“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Die Kommunen mit ihren Städten und Gemeinden sind die Orte, an denen wir Menschen leben. Hier erhalten wir die Infrastruktur, die wir alle brauchen, um unseren unterschiedlichen Lebensrealitäten nachgehen zu können. Mit dem vorliegenden Konjunkturprogramm werden wir deshalb auch den Sport- und Kulturprogrammen sowie dem öffentlichen Nahverkehr unter die Arme greifen“, erläutert Kaczmarek.

Hierzu zählen eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 zur anteiligen Kompensierung der durch die Corona-Krise stark verringerten Fahrgeldeinnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr, zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 sowie das Unterstützungsprogramm zur Wiederaufnahme von Projekten und Spielplänen im Kunst- und Kulturbereich in Höhe von einer Milliarde Euro.

„Insbesondere Familien sind auf eine gute Betreuungs- und Bildungslandschaft angewiesen. Ich freue mich, dass wir im Rahmen des Konjunkturpakets den Kapazitätsausbau von Kindertagesstätten mit einer Milliarde Euro zusätzlich fördern und das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und -betreuung mit 1,5 Millionen Euro beschleunigen“, so Kaczmarek.
Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben. Erfreulich ist zudem, dass hinsichtlich der KfW-Corona-Sonderprogramme im Kreis Unna bereits 222 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 58 Millionen Euro bewilligt wurden.

SPD-Bundestagsabgeordneter Kaczmarek kommt mit Dialogbus zum Bergkamener Wochenmarkt

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Unter dem Motto „Gekommen, um zu hören“ tourt die SPD-Bundestagsfraktion seit dem Frühjahr 2019 mit einem Dialogbus durch die Bundesrepublik – mit dem Ziel, vor Ort mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Am Donnerstag, 25. Juni, macht der Bus von 9 bis 11 Uhr auf dem Wochenmarkt in der Straße Am Wiehagen in Bergkamen Station. „Nachdem der Bus im letzten Jahr in mehr als 100 Städten war, bin ich froh, dass die Dialogtour in diesem Sommer durch NRW und in meinen Wahlkreis führt“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Ich bin mir sicher, dass die Menschen nicht nur hinsichtlich der aktuellen Situation auf Grund der Corona-Pandemie Redebedarf und auch Fragen haben. Themen wie die Grundrente, der Klimaschutz oder gleichwertige Lebensverhältnisse machen ja keine Pause. Darüber und über alles andere, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, möchte ich mit ihnen sprechen. Persönlich und direkt – und natürlich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln“, so Kaczmarek.

Maßnahmen für Familien in der Corona-Krise

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Die SPD-geführten Bundesministerien für Familie und Soziales haben weitreichende Maßnahmen ergriffen, um Familien in der aktuellen Pandemie zu unterstützen. „Eltern und ihre Kinder leiden ganz besonders unter den Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus. Ich freue mich, dass wir mit den Veränderungen beim Elterngeld, der vereinfachten Beantragung des Kinderzuschlages und dem stufenweisen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung grundlegende Maßnahmen auf den Weg gebracht haben, um Familien in dieser schwierigen Zeit die Unterstützung zu geben, die sie brauchen“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Darüber hinaus erhalten Kinder aus bedürftigen Familien wieder ein warmes Mittagessen, das nach Hause geliefert oder aus der Schule abgeholt werden kann. Für jedes kindergeldberechtigte Kind soll Familien laut Koalitionsvereinbarung vom Mittwoch zudem ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro zustehen, welches nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Der Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld, das bis zu 20 Tage in Anspruch genommen werden kann, wird erleichtert. Pflegekräfte, die aktuell besonders gefordert sind, sollen einen Pflegebonus erhalten.

„Mit den beiden Sozialschutzpaketen, die wir auf den Weg gebracht haben, erleichtern wir darüber hinaus den Zugang zu Kurzarbeit und erhöhen das Kurzarbeitergeld. Den Zugang zur Grundsicherung haben wir vereinfacht und sichergestellt, dass Wohnkosten vollständig übernommen werden. Auch das Arbeitslosengeld haben wir um ganze drei Monate verlängert. Mit diesen und weiteren Maßnahmen geben wir allen Kindern, ihren Eltern und Angehörigen ein weitreichendes Sicherungsnetz an die Hand, um die Herausforderungen der Krise gut und gesund meistern zu können“, erläutert Kaczmarek.

Keine Corona-Generation auf dem Ausbildungsmarkt

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Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Oliver Kaczmarek, hält das Konjunkturpaket für einen guten Mix aus Chancengleichheit und Investitionen in Zukunftstechnologien.

„Das Verhandlungsergebnis im Koalitionsausschuss ist ein guter Mix aus Chancengleichheit und Investitionen in Zukunftstechnologien. Mit der Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung wird ein wichtiger Akzent für Familien und für die frühen Chancen der Kinder gesetzt. Mit den Maßnahmen für die Ausbildung wird dafür gesorgt, dass keine Corona-Generation auf dem Ausbildungsmarkt entsteht. Dies war der SPD-Bundestagsfraktion besonders wichtig.

Steuerliche Forschungszulage, Fonds für die anwendungsbezogene Forschung und projektbezogene Forschung sind ausgewogen und setzen genau dort an, wo wir jetzt schnell und flächendeckend für Innovationen sorgen können: an der Schnittstelle von der Umsetzung von Forschungserkenntnissen in die Anwendung. Mit diesen Maßnahmen wird der Grundstein gelegt, damit Volkswirtschaft und Gesellschaft auf den sozial-ökologischen Transformationspfad einschwenken können.“

Bildungsministerin verhindert Zugang zu Nothilfefonds für Studierende

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Vor Wochen hat sich die Koalition auf einen Nothilfefonds für Studierende geeinigt. Noch immer können sie nicht darauf zugreifen. Die Bildungsministerin hat ihr Versprechen gebrochen, so Oliver Kaczmarek.

„Bildungsministerin Anja Karliczek hat schnelle und unbürokratische Hilfe für Studentinnen und Studenten in Not versprochen. Dieses Versprechen hat sie nicht eingehalten. Auch Wochen nach der Einigung in der Koalition haben Studierende keinen Zugang zu Unterstützung aus dem vereinbarten Nothilfefonds. Die SPD-Fraktion hatte den Nothilfefonds mit einem Umfang von 100 Millionen Euro durchgesetzt. Das Geld steht längst zur Verfügung.

Die SPD erwartet, dass diese Einigung der Koalition endlich umgesetzt wird und nicht mit weiteren Anforderungen erschwert wird. Hätten wir, wie von uns und nahezu der gesamten Fachwelt gefordert, das BAföG befristet geöffnet, gäbe es längst Hilfe für in Not geratene Studierende. Das hat die Bildungsministerin verhindert.“

Unterstützung bei der Bekämpfung von Covid-19

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Die aktuelle Lage ist für alle Menschen im Kreis Unna belastend und wirft viele Fragen auf, die auch mich erreichen. Derweil arbeitet die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen an der Corona-Bekämpfung und den Folgender Epidemie. Ein funktionierender Staat ist in diesen Tagen die wichtigste Grundlage, um gemeinsam durch diese Zeit zu kommen.

Mein Team und ich haben in einem ersten Schritt die öffentlichen Anlaufstellen für Ihre Fragen zusammengetragen. Diese Liste wird laufend ergänzt. Zudem werden wir direkt nach der Beschlussfassung durch den Bundestag die gesetzlichen Maßnahmen hier zusammenstellen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch weiterhin an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und an mich selbst wenden. Trotz der Einschränkungen durch unsere Arbeit im „Homeoffice“ sind wir weiterhin für Sie über die bekannten Kanäle erreichbar.

Bleiben Sie vorsichtig und gesund.

 

Die folgenden Informationen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie des Kreises Unna werden wir laufend für Sie aktualisieren.

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES BUNDES

 Für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 030 18615 15158 (Mo – Fr 9 – 17 Uhr)

Die Corona-Sonderseite des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie hier

 

 Für Informationen zum Kurzarbeitergeld hat die Bundesagentur für Arbeit eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 45555 20

Die Corona-Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier

 

 Für Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen hat die KfW eine Hotline eingerichtet:

Tel.: 0800 539 9001 (Mo bis Fr 8 – 18 Uhr)

 

 Hotline des Bundesgesundheitsministeriums

030-346465100 und 0800-0117722 (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr)

Die Corona-Sonderseite des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie hier

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES LANDS NORDRHEIN-WESTFALEN

Hinweise für Unternehmen mit konkreten telefonischen Anlaufstellen finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums NRW.

 

Darüber hinaus stehen Ihnen telefonische Ansprechpartner*innen zur Verfügung:

 

 Zu Fragen zu weiteren Themen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat das Nordrhein-Westfälische Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet:

Tel: 0211-61772555 (täglich, auch am Wochenende 8 – 18 Uhr)

 

 Unternehmen-Soforthilfe NRW

Tel: 0208-3000439 (Mo-Fr 8-18 Uhr)

 

 Informationen zu Förder- und Finanzierungsfragen für Unternehmen NRW.BANK-Service-Center:

Tel: 0211-917414800

 

 Liquiditätshilfen (bis 2,5 Mio. Euro) Bürgschaftsbank NRW

Tel: 02131-5107200

 

 Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe steht bei allen Fragen rund um Entschädigungen für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten bereit.

Tel: 0800-9336397

Die Corona-Sonderseite des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe gibt es hier

 

Darüber hinaus können sich alle Bürgerinnen und Bürger an das Bürgertelefon der Landesregierung, sowie an die Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums wenden. Weitere Informationen sind ebenfalls über die jeweiligen Websites zu erhalten.

 

 Bürgertelefon der Landesregierung

Tel: 0211-91191001 (Mo-Fr, 7-20 Uhr / Sa-So, 10-18 Uhr)

 

 Hotline des NRW-Gesundheitsministeriums

Tel: 0211-91191001(Mo-Fr 8-18 Uhr)

 

 

UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE DES KREISES UNNA

Der Kreis Unna informiert auf seiner Website stets aktuell über den Coronavirus im Kreis.

 Das Bürgertelefon des Kreises Unna ist für praktische Fragen zur aktuellen Situation derzeit täglich unter der Telefonnummer 0800-1020205 erreichbar. (Mo-Do 8-16 Uhr und Fr 8-15 Uhr)

 

 Wenn Sie einen Testtermin in einer der Teststellen vereinbaren möchten, können sie dies unter der Rufnummer 02303-275253 (Mo-Fr 8.30-13.30 Uhr)

 

 Neben der Kreisverwaltung hat auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) ein Infotelefon eingerichtet. Dies erreichen Sie unter 02303-271690

 

 Neben der bekannten Hotline-Nummer 02303-25380 hat das JobCenter eine weitere Rufnummer freigeschaltet 02303-252222

Umfangreiche Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Epidemie

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Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Menschen vor sozialen Notlagen zu bewahren und die Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Arbeitsplätze und Wirtschaft zu begrenzen. Die notwendigen Gesetze sollen binnen weniger Tage vom Parlament verabschiedet werden.

Das Coronavirus stellt uns alle vor die größte Herausforderung seit vielen Jahrzehnten. Wir sorgen dafür, dass der Staat den Menschen in dieser Krise als starker Partner zur Seite steht. Jeder Arbeitsplatz, der verloren geht, und jeder Betrieb, der in bankrottgeht, ist einer zu viel. Deshalb handeln wir und ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um das Land sicher durch die Krise zu führen. Mit einem milliardenschweren Maßnahmenpaket unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien mit Kindern, Mieterinnen und Mieter, Freiberufler, Soloselbständige und Kleinstbetriebe, mittelständische und große Unternehmen sowie Krankenhäuser.

Schutzschirm für Arbeitsplätze
Wir spannen einen Schutzschirm für Arbeitsplätze. Wenn Unternehmen Arbeitsausfälle haben, können sie jetzt leichter Kurzarbeitergeld beantragen, statt die Beschäftigten zu entlassen. Das hat der Bundestag bereits in der vorletzten Woche beschlossen.
Kurzarbeitergeld kann demnach bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Anders als bisher wird in Betrieben teilweise oder vollständig auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Erstmals kann Kurzarbeitergeld auch für Beschäftigte in Leiharbeit gezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet die Sozialversicherungsbeiträge.
Zusätzlich ermöglichen wir es nun, dass Beschäftigte in Kurzarbeit in Bereichen aushelfen können, die notwendig sind, um die Infrastruktur und Versorgung aufrechtzuerhalten. Zuverdienste werden bis zur Höhe des vorherigen Einkommens gestattet.
Das Kurzarbeitergeld kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Das sichert Arbeitsplätze, auch in der mittelständischen Wirtschaft.

Hilfen für Eltern und Familien
Wer wegen Schul- oder Kitaschließung seine Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, wird gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert. Das soll im Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet zum Ende der Schulschließung aber längstens für sechs Wochen nicht mehr nur direkt von der Krankheit betroffene absichern, sondern auch erwerbstätige Eltern, die mittelbar betroffen sind, da sie mit den Folgen der ausfallenden Betreuung klarkommen müssen und Lohnausfälle aufgrund der Kinderbetreuung im Pandemie-Fall haben.
Wenn erwerbstätige Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann, und Gleitzeit-/Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das ihm in Höhe des Kurzarbeitergeldes (in der Regel 67 Prozent des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden ersetzt wird. So sind Familien gegen übermäßige Einkommenseinbußen gesichert.
Außerdem wird der Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien schnell zu helfen, die wegen der Krise Einkommenseinbußen haben. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht. Bei Neuanträgen wird nun vorübergehend nur das letzte Monatseinkommen geprüft – statt wie sonst das Einkommen der vergangenen sechs Monate. Damit sollen die Folgen von Lohneinbußen oder Arbeitslosigkeit gemindert und sowohl Beschäftigte als auch selbständige Eltern erreicht werden.

Stabilisierung von Unternehmen
Um die Volkswirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern, wird ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds errichtet. Die Maßnahmen ergänzen die bereits geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente. So soll ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro Unternehmen dabei helfen, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. 100 Mrd. Euro sind für Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellen. Die Rekapitalisierung kann an konkrete Bedingungen geknüpft werden. Mit Krediten von bis zu 100 Mrd. Euro sollen die KfW-Sonderprogramme refinanziert werden. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen.
Um gerade auch kleinere und mittelständische Unternehmen dabei zu unterstützen, liquide zu bleiben und Arbeitsplätze zu erhalten, hatte die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche mehrere Maßnahmen beschlossen. So wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Steuerschulden erst später zu bezahlen und Steuervorauszahlungen zu senken. Um die Versorgung von Unternehmen mit Liquidität zu verbessern, werden außerdem bestehende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt.
Außerdem soll die Fortführung von Unternehmen ermöglicht und erleichtert werden, die infolge der Corona-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten haben oder insolvent geworden sind. Hierzu wird für diese Fälle die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Flankierend soll das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, für einen dreimonatigen Übergangszeitraum eingeschränkt werden.

Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmen Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Keinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beträgt 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten, bei bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro. Die Abwicklung soll elektronisch über die Länder beziehungsweise Kommunen erfolgen. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.

Schutz von Mieterinnen und Mietern
Niemand soll wegen der Corona-Krise seine Wohnung verlieren, niemandem soll wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten der Strom oder das Gas abgestellt werden.
Wer wegen der Corona-Krise Schwierigkeiten bekommt, die Miete oder Leistungen der Grundversorgung wie Strom oder Gas zu bezahlen, bekommt einen Aufschub gewährt. Das gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie für Kleinstunternehmen.
So wird für Mietverhältnisse das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.
Außerdem wird geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen nicht von der Grundversorgung abgeschnitten werden, wenn sie wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Menschen, denen durch die jetzige Krise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, sollen mit ihren Familien nicht fürchten, mittellos dazustehen. Deswegen wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht:
Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 12 Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für 6 Monate weiterbewilligt.
In den ersten 12 Monaten des Grundsicherungsbezugs werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Niemand, der zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, soll deswegen umziehen müssen.

Stärkung von Krankenhäusern
Krankenhäuser werden mit Milliardenhilfen dabei unterstützt, die erforderlichen Intensiv- und Beatmungskapazitäten bereitzustellen. Wenn Krankenhäuser Einnahmeausfälle haben, weil sie planbare Operationen oder Behandlungen verschieben, um Kapazitäten freizuhalten, bekommen sie dafür einen finanziellen Ausgleich. Daneben erhalten die Krankenhäuser einen Bonus für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder finanzieren kurzfristig jeweils nach eigenen Konzepten weitere erforderliche Investitionskosten.
Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann. Zum anderen sind weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierung der Krankenhäuser vorgesehen, um diese bei der aktuellen Krisenbewältigung zu entlasten. Diese Maßnahmen sehen eine Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts vor, wodurch nicht nur die Liquidität der Krankenhäuser verbessert wird, sondern auch erheblichen Zusatzeinnahmen entstehen.
Wenn die Bundesregierung künftig die Feststellung trifft, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, ist das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten und etwa die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sicherzustellen.

Nachtragshaushalt
Dank der soliden Finanzpolitik der letzten Jahre ist der Bund finanzpolitisch handlungsfähig. Um die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu finanzieren, soll ein Nachtragshaushalt beschlossen werden.

Die enormen Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu bewältigen sind, machen es erforderlich, Kredite zur Finanzierung der Belastungen in Höhe von rund 156 Mrd. Euro aufzunehmen. Damit würde die nach der Schuldenregel zulässige Obergrenze der Verschuldung deutlich um knapp 100 Mrd. Euro überschritten. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Notsituation, die eine Überschreitung der Obergrenze gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 erforderlich macht. Die Entscheidung darüber liegt beim Deutschen Bundestag, der darüber am Mittwoch abstimmt.

Statement zu Schulschließungen

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„Die Schließungen der Schulen in zahlreichen Bundesländern sind eine besondere Herausforderung. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Engagement der Länder, für besondere Gruppen wie medizinisches Personal eine Notbetreuung sicherzustellen. In einer schwierigen Lage sind alle gemeinsam gefordert, flexible Lösungen zu finden.

Digitale Lernmittel haben ein hohes Potential, um Lernen weiter zu ermöglichen. Über kreative Lösungen zu außerunterrichtlichem Lernen kann jetzt neu nachgedacht werden. Dabei sollten auch bereits bestehende Lernplattformen einbezogen werden, sofern diese den Qualitätsmaßstäben genügen. Heute zeigt sich einmal mehr: Der Digitalpakt Schule ist ein wichtiger Impuls, um die Modernisierung unserer Schulen voranzutreiben.“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Oliver Kaczmarek.