Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zu einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe dem Gesetz ebenfalls zugestimmt und möchte wegen der Vielzahl von Zuschriften, die mich zu diesem Thema erreicht haben, meine Beweggründe kurz darlegen.
Was wird eingeführt?
Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse zu speichern. Inhalte von E-Mails dürfen nicht gespeichert werden. Für die Verkehrsdaten sieht das Gesetz eine zehnwöchige Speicherpflicht vor. Für die Standortdaten ist eine Höchstspeicherdauer von vier Wochen vorgesehen. Nach diesen Fristen werden alle Daten gelöscht. Es dürfen mit diesen Standortdaten keine Bewegungsprofile erstellt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland.
Beim Verdacht auf eine schwere Straftat erhalten die Ermittlungsbehörden innerhalb der Speicherfrist die Möglichkeit, auf diese Daten für Ermittlungszwecke zuzugreifen. Hierbei geht es um einen klar umrissenen Katalog schwerer und schwerster Straftaten, für die der Zugriff auf die Vorratsdaten überhaupt nur in Frage kommt. Voraussetzung ist eine Richterentscheidung, die die Glaubwürdigkeit des Verdachts bestätigt. Es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und sog. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Journalisten, Anwälte, Seelsorger usw.) sind von der Verwendung ihrer Daten gesetzlich ausgenommen. Ausführliche Erläuterungen zum Gesetzentwurf habe ich in einem früheren Info-Dienst bereits zusammengestellt, die Sie hier abrufen können.
Was wird am Gesetz kritisiert?
Die Kritiker des Gesetzes wenden insbesondere ein, dass damit ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wird. Das ist unbestritten der Fall, denn in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Daten, also auf den selbstbestimmten und individuellen Umgang mit den eigenen Daten, wird damit eingegriffen. Zudem befürchten manche Kritiker, dass damit eine Entwicklung eingeleitet wird, bei der immer mehr Eingriffe in dieses Grundrecht zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung folgen werden.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die aus Sicht vieler nicht nachgewiesene Wirksamkeit der Maßnahme in der Verbrechensbekämpfung. Es wird ausgeführt, dass in Ländern, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, schwerste Verbrechen und Terroranschläge nicht verhindert werden konnten. So richtig und wichtig die Feststellung einerseits ist, damit keine überhöhten Erwartungen an das Instrument geweckt werden, so muss andererseits auch darauf hingewiesen werden, dass das Instrument bei der Aufklärung von Verbrechen wichtige Hinweise lieferte.
Meine Entscheidung
Ich habe diese Argumente in meine Entscheidungsfindung einbezogen und erachte die Diskussion, die um die Vorratsdatenspeicherung geführt wurde, für einen wichtigen Beitrag für die Sensibilisierung im Umgang mit Daten durch den Staat. In der digitalisierten Welt werden wir über diese Frage immer wieder neu zu entscheiden haben. Die Entscheidung für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht widerspruchsfrei und so konnte ich auch nicht alle Zweifel komplett ausräumen. In der Abwägung bin ich jedoch zu einem anderen Ergebnis als die Kritiker gekommen.
Ich habe dem Gesetz zugestimmt,
weil ich Höchstspeicherfristen für geboten halte,
Das Gesetz beschreibt im Gegensatz zur öffentlichen Debatte insbesondere in der Netz-Community nicht nur den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf Daten bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat, sondern legt eben auch hohe Ansprüche mit Blick auf die Datensicherheit an die Speicherung von Daten bei den Telekommunikationsunternehmen an und beschreibt Zeiträume, in denen diese Daten wieder gelöscht werden müssen. Ich halte es für wichtig, dass die Telekommunikationsunternehmen nun einen verbindlichen Standard für meine Daten einhalten müssen und auch mit Bußgeld belegt werden können, wenn sie meine Daten zum Beispiel länger als gesetzlich geregelt speichern.
weil der Zugriff auf die Daten eng und klar durch staatliche Institutionen geregelt wird,
Unter den beschriebenen Voraussetzungen können nur staatliche Organe nach einem Richterbeschluss auf die Daten zugreifen. Mir ist diese Unterscheidung wichtig: im Gegensatz zu den Daten, die wir alle freiwillig bei Facebook, Google, WhatsApp usw. hinterlassen, werden bei der Vorratsdatenspeicherung meine Daten nicht für kommerzielle Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU zum Zweck der Gewinnerzeugung freigegeben. Die Vorratsdatenspeicherung regelt einen klar umrissenen Sachverhalt mit dem Zugriff durch demokratisch legitimierte Institutionen des Rechtsstaates. Gerade mit Blick auf die Sorglosigkeit der Datenspuren im Internet finde ich die generelle Verdachtshaltung gegen den Rechtsstaat nicht nachvollziehbar.
Diesen Punkt halte ich übrigens für einen zentralen Schwachpunkt des netzpolitischen Diskurses. Die wachsende Marktmacht weniger Anbieter und deren grenzenloser Datenhunger allein zum Zweck der Gewinnerzeugung wird kaum in Frage gestellt. Es gehört zwar nur am Rande zur Vorratsdatenspeicherung und klingt vielleicht altmodisch, aber ich möchte nicht, dass der Offline-Kapitalismus mit noch enthemmteren Kräften einfach auf die Online-Welt übertragen wird. Es geht darum, den digitalen Wandel zu gestalten und das betrifft nicht nur Arbeit und Bildung, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse.
weil ich den Grundrechtseingriff bei allen Bauchschmerzen unter der Voraussetzung eines Verdachts auf schwere Straftat und Richterbeschluss für vertretbar halte.
In der Praxis werden selbst Grundrechte gelegentlich eingeschränkt. Beispielsweise wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung nicht garantiert werden kann. In der Praxis werden diese Grundrechte aber vor allem mit großem Aufwand gesichert. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht aufgehoben. Deshalb und vor dem Hintergrund der hohen Auflagen an die Nutzung der Vorratsdaten mal anders herum gefragt: warum soll eigentlich die Polizei nicht auf die Daten eines Menschen zugreifen können, der einer schweren Straftat begründet und richterlich bestätigt verdächtigt wird? Diese Daten können wertvolle Hinweise auf Täter und Täternetzwerk liefern. Möglicherweise beweisen sie aber auch die Unschuld. Und sie können Hinweise liefern, wie zukünftig Straftaten verhindert werden können.
Die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung ist getroffen. Wir müssen nun gut aufpassen, dass der gesetzlich gesteckte Rahmen eingehalten wird und bei Fehlentwicklungen auch zu Korrekturen bereit sein.