Umwelt und Energie – Seite 4 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Wohngeld Plus unterstützt künftig mehr Bürger*innen mit mehr Geld

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Um Geringverdienende, Familien und Rentner*innen dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wir sorgen dafür, dass dann zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten – künftig werden also deutlich mehr Rentner*innen, Familien und Geringverdienende unterstützt. Ziel ist, dass die Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können.

Abkehr von Gas als Brennstoff wird erleichtert

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Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland trotz massiv verringerter Lieferungen durch Russland stabil. Eine Verschlechterung der Lage kann allerdings nicht ausgeschlossen werden. Damit Kraftwerke und Industrie, die auf Gas angewiesen sind, unkompliziert auf andere Brennstoffe umsteigen können, berät der Bundestag in dieser Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass die für den Brennstoffwechsel notwendigen Genehmigungsverfahren von Anlagen beschleunigt werden. Die Zulassung für die Errichtung einer Anlage soll künftig bereits vor Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Erstmals soll – sofern europarechtlich erlaubt – auch der vorläufige Betrieb einer Anlage möglich sein. Der Zeitraum zur Erhebung von Einwänden gegen eine Genehmigung wird von zwei auf eine Woche verkürzt. Des Weiteren kann auf Antrag des Betreibers auch von den Regelungen zu Lärm und Luft abgewichen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren sollen rückwirkend von diesen Verfahrenserleichterungen profitieren.

Faire Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen kommt

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Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter und Mieterinnen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter und Vermieterinnen stärker beteiligt. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, dessen Details hier erläutert sind: Entlastung bei CO2-Kosten in der Miete | Bundesregierung.

Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. Das bedeutet, dass in dem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter und Vermieterinnen. So soll auf Seite der Vermieter und Vermieterinnen ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden. Auf Seite der Mieter und Mieterinnen besteht hingegen der Anreiz, energieeffizient zu handeln. Die Regelungen sollen unbefristet gelten.

Bundeshaushalt 2023

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Zukunftsinvestitionen

Trotz der angespannten Haushaltslage wird nicht an den dringend notwendigen Investitionen gespart. In der Summe betragen die Investitionsausgaben im Jahr 2023 sogar über 58 Milliarden Euro. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Transformation der deutschen Volkwirtschaft in eine nachhaltige, klimaneutrale und digitale Wirtschaft gelingen kann. Damit Fortschritt gelingen kann, brauchen wir eine gute digitale Infrastruktur. Deshalb investieren wir auch im kommenden Jahr massiv in den Breitbandausbau. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“. Die Verkehrsinvestitionen – als größter Ausgabenblock in diesem Bereich – steigen bis 2026 auf rund 21 Milliarden Euro an. Dabei wird mehr Geld in die Schiene investiert als in die Straße.

Die Finanzierung von Zukunftsprojekte im Bereich Mikroelektronik wird mit rund 4 Milliarden Euro fortgesetzt. Insgesamt stehen bis 2026 mehr als 122 Milliarden Euro für Bildung und Forschung zur Verfügung. Damit finanzieren wir auch die Leistungsverbesserungen beim BAföG – darunter höhere Bedarfssätze und Elternfreibeträge. Mit diesen Mitteln stärken wir außerdem die Forschung zu zentralen Themen wie Klimaschutz, Gesundheit und Schlüsseltechnologien. Zudem sorgen wir für Aufwuchs für den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre“, damit der Bund mehr zur Grundfinanzierung der Hochschulen beitragen kann. Dazu habe ich am Donnerstag eine Rede im Deutschen Bundestag gehalten. Den Link zur Rede finden Sie hier.

Investitionen in Klimaneutralität bis 2045

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Damit uns das gelingt, nehmen wir viel Geld in die Hand. Über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhöhen wir die Zuschüsse für stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandels-bedingten Strompreiserhöhungen – von 944 Millionen auf 2,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Mittel für die Dekarbonisierung der Industrie erhöhen wir um eine Milliarde auf 2,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen mehr finanzielle Mittel für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft. Im KTF stehen hierfür künftig insgesamt 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen im KTF in den kommenden Jahren rund 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

Sozial und klimagerecht bauen

Der soziale Wohnungsbau bleibt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ein wichtiger Schwerpunkt – das ist vor allem das Verdienst der SPD. Der Haushaltsentwurf sieht dafür über 500 Millionen Euro mehr vor. Außerdem wollen wir verstärkt genossenschaftliches Wohnen unterstützen. Deshalb stellen wir für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über die KfW mehr Geld zur Verfügung.

790 Millionen Euro werden wir auch im kommenden Jahr in den Umbau und die Entwicklung von Städten und Gemeinden investieren und so beispielswiese Innenstädte und Ortszentren weiter stärken, Leerstand bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren unterstützen. Aus dem KTF finanzieren wir weiter die Sanierung kommunaler Einrichtungen im Bereich Sport, Jugend und Kultur. Dafür haben wir 2022 bereits 476 Millionen Euro über das Sondervermögen neu eingestellt. Um dem Klimawandel weiter ganz konkret in den Kommunen begegnen zu können, investiert der Bund auch künftig in entsprechende Projekte zur Anpassung urbaner Räume. Außerdem fördern wir auch künftig Maßnahmen zur Energieeffizienz und den Ausbau Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.

Sozialer Zusammenhalt

Wir stärken den sozialen Zusammenhalt, sichern die gesetzliche Rente und reformieren unser soziales Sicherungssystem durch das neue Bürgergeld, das die bisherige Grundsicherung ab 2023 ablöst. Für mich und die SPD ist das Bürgergeld eine Frage des Respekts. Wer Arbeit sucht, hat eine würde- und respektvolle sowie passgenaue Unterstützung auf Augenhöhe verdient. Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hierzulande und bauen Bürokratie ab. Das Bürgergeld schafft die Rahmenbedingungen, um mehr Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen. Damit diese Reform ab 2023 schrittweise umgesetzt werden kann, muss das Gesamtbudget im Sozialgesetzbuch II schrittweise steigen.

Die Pandemie hat uns eindrücklich gezeigt, dass wir auf ein stabiles, verlässliches und solidarisch finanziertes Gesundheitssystem angewiesen sind. Vor allem durch die Pandemie und die Folgen des demografischen Wandels steht die gesetzliche Krankenversicherung finanziell stark unter Druck. Ein Defizit von 17 Milliarden Euro hat sich aufgebaut. Dies wollen wir reduzieren. Wir stärken zudem die demokratische Zivilgesellschaft. Die Mittel zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie erhöhen wir 2023 auf 200 Millionen Euro. Im Etat des Bundesfamilienministeriums nimmt das Elterngeld wie im Vorjahr den größten Anteil ein, etwa zwei Drittel der Ausgaben. Wir erhöhen die Mittel für diese zentrale Familienleistung auf rund 8 Milliarden Euro.

Internationale Verantwortung

Seit mehr als sechs Monaten führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Deutschland und seine internationalen Partner in der EU und NATO stehen fest an der Seite der Ukrainer*innen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine militärisch, finanziell, diplomatisch und humanitär. Deutschland wird künftig aber auch selbst mehr Verantwortung übernehmen und in seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit investieren. Dies spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2023 der Bundesregierung wider. Die Bundeswehr versetzen wir künftig in die Lage, die nötige Ausrüstung für ihre sicherheitspolitischen Aufgaben in Deutschland und innerhalb der NATO zu erhalten. Dafür haben wir im Haushalt 50 Milliarden bereitgestellt und das Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik greift weiter. Sie ist multilateral gestaltete Friedenspolitik und zugleich Ausdruck unseres humanitären und solidarischen Selbstverständnisses. Abrüstung, Krisenprävention und Humanitäre Hilfe gehören zum Selbstverständnis der Bundesregierung und der steigenden außenpolitischen Verantwortung Deutschlands in der Welt. Die Bundesregierung bleibt mit über 22 Milliarden Euro im Bereich der öffentlichen Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit weiterhin zweitgrößte Gebernation hinter den USA. Für humanitäre Hilfe stehen dabei 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Energieversorgung sichern

Putin setzt Energiepolitik als Waffe ein. Vor allem die exorbitant hohen Gaspreise bringen viele Menschen und Unternehmen in Deutschland zunehmend in Bedrängnis. Deutschland muss so schnell wie möglich unabhängig werden von russischer Energie. Für uns gilt: Energie muss sicher, bezahlbar und klimaneutral sein. Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung und das Entlastungspaket der Ampel-Koalition stellen hierfür die Weichen.

Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter

Besonders vulnerable Personen sind weiterhin durch das Corona-Virus gefährdet. Wir ergänzen daher das im Juli 2022 in erster Lesung beratene Covid-19-Schutzgesetz um Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter. Geplant sind bundesweit einheitliche Maßnahmen, wie beispielsweise die Maskenpflicht im Fernverkehr, sowie ein zweistufiges Pandemiemanagement durch die Bundesländer. Diese Regeln werden ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Das Gesetz sieht weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung vor, unter anderem eine Verlängerung der Ermächtigungsgrundlage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Corona-Impfverordnung und Testverordnung bis zum 31. Dezember 2022 sowie eine Verlängerung der Impfberechtigung für Apotheker*innen, Zahn- und Tierärzt*innen bis zum 30. April 2023. Des Weiteren wird der Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe gestärkt.

Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor

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Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist unmittelbar davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt. Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können umso die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb haben wir zusammen mit unseren Koalitionspartnern ein Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken und zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage eingebracht. Der Entwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024, eine Gasersatz-Reserve auf Abruf einzurichten. Damit wird der außerordentliche Betrieb von Kohle- und Mineralölkraftwerken ermöglicht, sowie die entsprechenden Vorbereitungen getroffen und Vorräte angelegt. Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen der Betrieb von Gaskraftwerken eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu realisieren, bleibt von dem Gesetz unberührt.

Für Klimaschutz und Energiesicherheit – Das „Osterpaket“ kommt!

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Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität. Vor allem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt: Nur ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien macht uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. In dieser Woche haben wir nun das Osterpaket beschlossen. Wir gehen damit wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Erneuerbare Energien künftig einen Vorrang. Es wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Zudem wird das Ausbauziel von Erneuerbaren Energien angehoben: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch Erneuerbare Energien abgedeckt werden. Um dies zu erreichen, erhöhen wir gleichzeitig die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und auch Solarenergie. Hinzu kommen Maßnahmen, die die finanzielle Förderung und den Bau von Photovoltaik-Anlagen stärken. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Wir stärken zudem den Ausbau der Photovoltaik, unter anderem indem wir uns auf höhere Vergütungssätze einigen. Außerdem geben wir zusätzliche Gebiete frei für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil „übertragen“. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt. Es bleibt also Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen.

Stromversorgung wird sichergestellt

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Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Deshalb bauen wir die Erneuerbaren Energien massiv aus. Weil Deutschland gleichzeitig aus der Atomkraft und Kohle aussteigt, muss Strom zunächst über weite Strecken – insbesondere von Norden nach Westen und Süden – transportiert und dann vor Ort verteilt werden. Dem Ausbau der Stromnetze auf den verschiedenen Spannungsebenen kommt deshalb eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll die Stromversorgung sichergestellt und Engpässe beseitigt werden. Außerdem schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt. Stromanbieter*innen müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen.

Bei Engpässen mehr Gas sparen im Stromsektor

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Russland hat jüngst die Gaslieferungen nach Europa gedrosselt. Auch Deutschland ist mittlerweile davon betroffen: Der russische Energiekonzern Gazprom hat die Gaszufuhr durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 um mehr als die Hälfe gesenkt. Kommt es in Deutschland zu einer Gasmangellage, muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können, um das dann fehlende Gas zu ersetzen und so die Folgen des Gasmangels abzumildern. Deshalb haben wir diese Woche im Bundestag ein Gesetz zur Reduzierung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, befristet bis zum 31. März 2024 eine Gasersatz-Reserve einzurichten. Hierzu sollen bereitstehende Kohle- und Mineralölkraftwerke zum Einsatz kommen. Durch die zusätzlichen Erzeugungskapazitäten soll die Stromerzeugung in mit Erdgas befeuerten Kraftwerken soweit wie möglich ersetzt werden. Die entsprechenden Kraftwerke kehren allerdings nur dann in den Strommarkt zurück, wenn ein Gasmangel vorliegt oder droht. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, bleibt von dem Gesetz unberührt.

Mehr Flächen für Windenergie bereitstellen

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Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel darauf verständigt, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land zu nutzen. Derzeit sind bundesweit lediglich 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen – davon wiederum sind nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar. Um den Ausbau der Windenergie an Land massiv zu beschleunigen, haben wir diese Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser legt verbindliche Flächenziele für die Länder fest. Das Zwei-Prozent-Flächenziel wird proportional zum ermittelten Flächenpotenzial auf die Bundesländer verteilt: Flächenländer müssen einen Anteil von 1,8 bis 2,2 Prozent ihrer Landesfläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung zu stellen. Stadtstaaten hingegen müssen 0,5 Prozent ihrer Landesflächen ausweisen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern ihre Windflächen bis zu einem festgelegten Anteil übertragen. Damit erhalten die Länder zusätzliche Flexibilität. Die Bundesländer dürfen grundsätzlich weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die festgelegten Flächenziele erreichen.

Mehr Entlastung durch eine abgesenkte Energiesteuer für Kraftstoffe

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Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten Bürger*innen und Unternehmen. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen, der die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mindestmaß senkt. Dadurch werden Verbraucher*innen und Wirtschaft kurzfristig entlastet. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Diesel-kraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, sowie für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg. Nachzulesen ist dies im entsprechenden Gesetzesentwurf.