Umwelt und Energie – Seite 5 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Für Klimaschutz und Energiesicherheit – das „Osterpaket“ kommt!

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Erneuerbare Energien spielen eine entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität und machen uns unabhängiger von fossilen Energieträgern – und damit auch von russischen Importen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine ambitionierte Klimapolitik verständigt. Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung gehen wir nun erste wichtige Vorhaben an und setzen zentrale Wahlkampfversprechen um. Künftig erhalten Erneuerbare Energien Vorrang. Zudem wird gesetzlich verankert, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Insgesamt soll der Strom bis 2035 nahezu vollständig aus Erneuerbaren Energien stammen. Künftig können Wind- und Solarprojekte von Bürgerenergiegesellschaften gebaut werden, ohne dass sie zuvor an einer Ausschreibung teilnehmen müssen. Zudem entlasten wir Kommunen finanziell stärker beim Bau von Windenergie an Land und geben ihnen mehr Mitspracherechte. Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden schrittweise erhöht: Bis auf mindestens 70 Gigawatt im Jahr 2045. Um die Ausbauziele zu erreichen, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Des Weiteren schützen wir Stromkund*innen vor den Turbulenzen auf dem Energiemarkt: Stromanbieter müssen die planmäßige Beendigung der Energielieferung von Haushaltskund*innen der Bundesnetzagentur mindestens drei Monate im Voraus anzeigen und die betroffenen Kund*innen in Kenntnis setzen. Zudem erhält die Bundesnetzagentur zusätzliche Aufsichtsbefugnisse über die Energielieferanten

Steuerentlastungen: Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022

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Um den drastisch gestiegenen Energiepreisen entgegenzuwirken, werden zum Ausgleich durch das Steuerentlastungsgesetz die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor. In den Gesetzesberatungen haben wir die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt. Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Mio. Bürger*innen gezahlt. Arbeitnehmer*innen, die am 1. September in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale von Ihrem Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im September. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmer*innen und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung. Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Familien. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, so dass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.

Mehr Energiesicherheit durch besseren Schutz von kritischer Infrastruktur

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Russland setzt verstärkt Energie als Waffe ein. Erst vor kurzem hat Putin die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien gestoppt. Er droht auch Deutschland mit einem Lieferstopp. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes. Mit dem Entwurf schaffen wir Rechtssicherheit und Berechenbarkeit für alle Marktteilnehmer*innen. Sollte es künftig zu einer Knappheit bei Gas kommen, muss man wissen, wie viel Gas gebraucht wird und wofür. Diese Informationen werden künftig zentral von einer digitalen Plattform bei der Bundesnetzagentur gesammelt und verwaltet. Wenn das Gas zugeteilt wird, muss es auch bezahlt werden. Dürfen Gasanbieter einen Preisanstieg nicht weiterreichen und gehen deshalb insolvent, kommt gar kein Gas mehr an. Deshalb sieht der Entwurf die Weitergabe von Preisaufschlägen vor. Dafür werden enge und transparente Kriterien festgelegt. Besteht eine konkrete Gefahr, dass ein Unternehmen seinen Verpflichtungen innerhalb der kritischen Infrastruktur nicht nachkommt, kann der Staat eingreifen.

Höhere Erwerbsminderungsrenten gegen Altersarmut

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Mit einem kräftigen Rentenplus, einem wieder eingeführten Nachholfaktor und einer verbesserten Erwerbsminderungsrente leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung. Im Juli steigen die Renten im Westen um 5,25 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. In Zeiten steigender Preise ist diese spürbare Erhöhung ein wichtiges Signal, besonders für kleine Renten. Wir führen außerdem den Nachholfaktor wieder ein, der dafür sorgt, dass sich Löhne und Renten im Gleichklang entwickeln. Die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand werden spürbar erhöht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft. Durch die Erhöhung bekämpfen wir Altersarmut und federn die derzeitigen finanziellen Belastungen durch die höheren Energiepreise ab.

Abschaffung der EEG-Umlage: Spürbare Entlastung der Haushalte.

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Höhere Kosten für Energie und Lebensmittel, pandemiebedingte Gesundheitsausgaben – all das sind finanzielle Belastungen für die Menschen in ganz Deutschland. Die Ampelkoalition hat deshalb zwei Maßnahmenpakete auf den Weg gebracht, welche die Verbraucher*innen spürbar entlasten. Zwei Vorhaben davon setzen wir nun um: Wir schaffen die EEG-Umlage ab, damit der Strom günstiger wird. Und wir unterstützen Kinder in bedürftigen Familien mit einem Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich sowie Menschen in Grundsicherung mit einer Einmalzahlung von 100 Euro. So sorgen wir dafür, dass Menschen mit geringen und mittleren Einkommen entlastet werden. In den vergangenen Monaten sind die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sehr stark angestiegen. Dies bedeutet höhere Strompreise für viele Privathaushalte und Unternehmen. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage. Wir wollen Familien und Unternehmen vor hohen Energiepreisen schützen. Hier geht es um eine vorzeitige Absenkung der EEG-Umlage von 3,723 Cent/kWh auf null zum 1. Juli 2022.

Strombeziehende Unternehmen und Verbraucher*innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Deshalb wird bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt. In bestehenden Verträgen ist die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Endverbraucher*innen weiterzugeben. Zudem erhöhen wir die Transparenz: Stromlieferant*innen werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Steuerentlastungen für Familien

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Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, besteht Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen und FDP, schlägt daher ein Steuerentlastungsgesetz vor. Das sieht finanzielle Entlastungen und Steuervereinfachungen vor.

  • Zur Entlastung werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag angehoben.
  • Die geplante, bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler*innen auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen. Entsprechend wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener erhöht.
  • Die Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sollen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 gelten.

Von der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedrigerer Einkommen relativ stärker entlastet werden. Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags reduziert den administrativen Aufwand für Steuerzahler*innen und Steuerverwaltung und bringt Entlastungen für die Arbeitnehmer*innen. Die höhere Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie entlasten Fernpendler*innen gezielt von den gestiegenen Mobilitätskosten.

Auch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll Entlastungen für Familien bieten. Ziel ist es hier, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Daher schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz wirtschaftliche und soziale Maßnahmen vor, die sehr schnell greifen sollen. Damit bekommen die Bürger*innen sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin Unterstützung. So werden beispielsweise Unternehmen zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung gezielt mit konsequenten Maßnahmen unterstützt. Gleichzeitig gibt es die Homeoffice-Pauschale und die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld. Außerdem wird die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 noch einmal verlängert.

Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise

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Die momentan hohen Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Diese Belastung werden wir mit einem Heizkostenzuschuss abfedern. So werden wir zusätzlich entstehende soziale Härten abfedern. Die Regierungskoalition hat hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, welcher in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen), welche mit 270€ unterstützt werden, sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher:innen und rund 75.000 Aufstiegs-Bafög-Empfänger:innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, einen Zuschuss von 230€ erhalten. Für uns als SPD war es in den Beratungen besonders wichtig, dass der Zuschuss nun automatisch, ohne ein aufwändiges bürokratisches Antragsverfahren ausgezahlt wird. Zusätzlich werden wir uns Im parlamentarischen Verfahren für eine Erhöhung des Zuschusses einsetzen, um die steigenden Preise besser abzufedern. 230

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000689.pdf

Absenkung der EEG-Umlage

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Als weiteren Schritt zur Entlastung bei den Energiepreisen wird die Ampelkoalition die im Erneuerbare-Energien-Gesetzes festgelegte Umlage (EEG-Umlage) bereits zum 1. Juli 2022 abschaffen. So werden wir die hohen Strompreise für Letztverbraucher:innen wie Privathaushalte und Unternehmen senken. In 2022 machten ca. 40 Prozent des Strompreises Steuern, Abgaben und Umlagen aus. Davon entfallen rund 11 Prozent auf die EEG-Umlage.

Strom beziehende Unternehmen und Verbraucher:innen sollen am Ende auch wirklich von der Absenkung profitieren. Besonders wichtig ist es uns deshalb, dass bei Neuverträgen die EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr preisbildend berücksichtigt wird und in bestehenden Verträgen die Absenkung – unabhängig von vertraglich festgelegten Preisänderungsrechten und Preisgarantien – an die Letztverbraucher:innen weiterzugeben ist. Zusätzlich erhöhen wir die Transparenz für die Kund:innen Stromlieferanten werden künftig dazu verpflichtet, den Betrag, um den sich die Stromrechnung durch die gesenkte EEG-Umlage gemindert hat, in der nächsten Rechnung gesondert auszuweisen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001025.pdf

Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigen Einkommen

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Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in diese Woche in der ersten Lesung beraten. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher*innen und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger*innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss auf Antrag. Wohngeldempfänger*innen erhalten die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.

Stopp der KfW55-Förderung durch den Wirtschaftsminister

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Seit dem 24. Januar 2022 können vorerst keine staatlichen Förderungen mehr für energieeffiziente Gebäude beantragt werden. Entsprechend ist in den vergangenen Wochen ein großer Bedarf an einem Austausch zwischen mir und Familien entstanden, die angesichts hoher Baupreise ihr gesamtes Geld in klimafreundliche Einfamilienhäuser investieren wollten und fest mit der Förderung gerechnet hatten. Der abrupte Förderstopp hat auch mich überrascht und ist eine große Verunsicherung. Ich setze mich dafür ein, dass es eine gesicherte Förderperspektive gibt und nicht die bestraft werden, die sich entschieden haben, für ihre Familien in klimafreundliche Wohnungen zu investieren. Die Mitarbeiter*innen meines Büros haben einen Email-Verteiler aufgebaut, über den ich Neuigkeiten zum Sachstand weiterleiten kann. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, oder Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, können Sie sich unter oliver.kaczmarek@bundestag.de melden. Bundeswirtschaftsministerium, Bundesbauministerium und Bundesfinanzministerium arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, möglichst schnell die KfW-Förderung für die energetische Gebäudesanierung wieder aufzunehmen und eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.