Umwelt und Energie – Seite 6 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Klima- und Energiepaket auf dem Weg

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Klimaschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt.

Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.

Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sogenannte „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen. #

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf

Förderung erneuerbarer Energien
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport europaweit bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien.

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem entsprechende Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden. Das Gesetz sieht Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz vor. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt.

Im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verfahrensbeschleunigungen auf den Weg gebracht werden. Das hat für uns große Bedeutung. Denn wo bereits eine Anlage auf einer infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Fläche steht, kann sie weiter nachhaltig und mit modernster Technik genutzt werden.

Zusätzlich werden Kommunen künftig finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Bislang gibt es dies nur bei Windkraftanlagen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927672.pdf

Markthochlauf von Wasserstoff
Wir stellen die gesetzlichen Weichen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Jetzt kann die Errichtung eines Wasserstoff-Starternetz in Angriff genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zum Ziel der Klimaneutralität. Außerdem stärken verschiedene Maßnahmen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie deren Teilnahme am Strommarkt.

Veröffentlichungspflichten und Vertragsgestaltung werden zukünftig stärker im Sinne der Stromkundinnen und -kunden erfolgen. Auch werden Energiespeicher neu definiert, um eine Doppelbelastung mit Abgaben und Umlagen zu beenden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927453.pdf

Das gesamte Gesetzespaket wurde diese Woche im Bundestag beschlossen.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

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Mit dem Beschluss des Pariser Abkommens von 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, bis 2050 die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu reduzieren. Diesem Weg hat sich auch Deutschland verpflichtet: 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums das Klimaschutzgesetz beschlossen, das erstmals verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festlegt und damit der gesamten Gesellschaft Verlässlichkeit und Planbarkeit verschafft. Die SPD hat sich schon damals für schärfere Reduktionsziele eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern berührt auch das Wohl künftiger Generationen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.

Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sog. „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.

Der Bundestag debattiert in dieser Woche zudem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. Sie wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, in die sich auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) mit einem Impulspapier eingebracht hat.

Der Bundestag berät darüber hinaus den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates zur 19. Legislaturperiode. Laut dem Bericht müsse ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln noch stärker als bisher in Einklang gebracht werden, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Nachhaltigkeit müsse zum zentralen Ziel politischen Handelns werden und überall mitgedacht werden. Der PBnE empfiehlt Bundestag und Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode, die Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und den PBnE zu einem eigenständigen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/275/1927530.pdf

Den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/301/1930130.pdf

Energiewende vorantreiben: Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes

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Nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir in dieser Woche den Weg frei gemacht für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das ist ein starkes Signal für Klimaschutz und Beschäftigung. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Solarenergie kann jetzt weiter Fahrt aufnehmen. Wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen sowie Stromanbieter*innen, Vermieter*innen und Mieter*innen in Zukunft beim Ausbau der Erneuerbaren Energien an einem Strang ziehen. Die Energiewende wird zum Mitmachprojekt für alle.

Gemeinden, in denen Windparks gebaut werden, erhalten einen finanziellen Ausgleich. Zudem erleichtern wir Mieterstrom und unterstützen damit Mieter*innen: Wenn Vermieter*innen Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren und ihn direkt oder indirekt über den Stromanbieter an die Mieter*innen verkaufen, können sich künftig mehrere Parteien oder ein ganzes Quartier eine EEG-Anlage unbürokratisch teilen. Wir befreien außerdem Solaranlagen mit weniger als 30kw-Leistung von der EEG- Umlage und fördern damit den Eigenverbrauch bei der Solarenergie. Und wir sorgen dafür, dass EEG-Anlagen der ersten Stunde, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, weiterhin betrieben werden können.

Aber die SPD möchte mehr erreichen. Deshalb haben wir uns auf einen Entschließungsantrag geeinigt, dessen Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden. Dazu gehören die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die EEG-Umlage soll auf Null gesenkt werden, alternativ ist ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell vorgesehen. Auch muss das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923482.pdf

Verbot von Plastiktüten

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Wir haben in dieser Woche die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren. Die Umwelt dankt es uns.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/165/1916503.pdf

Ausbau Windenergie auf See vorantreiben

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Der Ausbau von Windanlagen auf See (sog. Offshore) ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Zielmarke von 65 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2030. Wind auf See liefert nahezu stetig Energie und durch enorme Technologieentwicklungssprünge konnten die Kosten deutlich gesenkt werden. Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, legt daher den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt fest. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle beteiligten Akteure – ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Bevor Flächen zum Ausbau ausgeschrieben werden, muss das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zukünftig ausführlich vorbereitet werden. Bietende werden beim Verzicht auf staatliche Förderung (sogenannte 0-Cent-Gebote) weiterhin nach objektiven Kriterien ausgesucht – das war der SPD-Bundestagsfraktion wichtig. Wie das im Rahmen des bestehenden Ausschreibungssystems aussehen könnte oder aber andere Lösungen gefunden werden müssen, soll in zwei Jahren überprüft werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/204/1920429.pdf

Der nationale CO2-Preis kommt

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Die SPD-Bundestagsfraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Wir müssen die globale Erderwärmung deutlich unter 2 Grad halten und auf möglichst 1,5 Grad Celsius begrenzen. Um die Ziele des Pariser Klimaabkommens einzuhalten, führen wir die CO2-Bepreisung ein, die CO2-Emissionen verteuert und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen schafft.

Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz führen wir ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Mit dem darin festgelegten verlässlichen Preispfad können sich Bürger*innen und Unternehmen schrittweise auf das System einstellen.

Diese Woche hat der Bundestag die Umsetzung des Ergebnisses zum CO2-Zertifikatepreis des Vermittlungsausschusses zwischen Bund und Ländern beschlossen. Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels ab 1. Januar 2021 dann 25 Euro statt 10 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Für das Jahr 2026 wird ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt. Die CO2-Bepreisung ist daran geknüpft, dass die Umlage nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) schrittweise reduziert wird. Diese soll u.a. aus dem Topf der CO2-Bepreisung finanziert werden. Damit werden Verbraucher*innen, aber auch Unternehmen entlastet. Außerdem wird ab 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozial gerechten Weg gehen.

Die parlamentarischen Beratungen haben gezeigt, dass die Erhöhung der Zertifikatpreise für Unternehmen aus Branchen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Wettbewerbsbedingungen gegenüber ausländischen Mitwettbewerbern nachteilig verändern kann. Daher haben die Koalitionsfraktionen in einem Entschließungsantrag die Notwendigkeit betont, den betroffenen Unternehmen einen angemessenen Schutz gegen die Risiken des sogenannten Carbon Leakage zu gewährleisten und konkrete Forderungen zur Ausgestaltung der Rechtsverordnung formuliert. Die Bundesregierung muss die Carbon-Leakage-Verordnung noch im laufenden Jahr dem Deutschen Bundestag zuleiten und bei der Ausgestaltung der Beihilferegelungen verstärkt die nationalen Besonderheiten berücksichtigen.

Außerdem wurde deutlich, dass bei der Umsetzung des Brennstoffemissionshandels in vielen Bereichen noch Klärungs- und Regelungsbedarf besteht. Dies betrifft unter anderem die Ausweitung der einbezogenen Brennstoffe ab dem Jahr 2023. So soll für den Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung auf 2024 geprüft werden. Darüber hinaus haben sich CDU/CSU und SPD verständigt, die Verbrennung von Klärschlämmen aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissionsfaktor Null zu beziffern. Denn diese Verbrennung ist Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/199/1919929.pdf

Woche der Nachhaltigkeit im Bundestag

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Nachhaltigkeit ist mehr als ein ausgeglichener Haushalt – sondern kann nur im Dreiklang aus Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und nachhaltigem Wirtschaften erreicht werden. Mit dem Klimaschutzgesetz haben die Koalitionsfraktionen im Jahr 2019 auch eine stärkere Würdigung des Themas „Nachhaltigkeit und Klima“ im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser Logik folgend fand in dieser Sitzungswoche – und ab jetzt regelmäßig – eine gleichnamige Plenardebatte statt.

Politik muss nachhaltig sein, um die Ökosysteme, das Klima und die Gesundheit zu schützen, Beschäftigung zu guten Bedingungen zu sichern und zukunftsträchtige Branchen entstehen zu lassen. Sie muss wirtschaftliche Prosperität fördern, aber gleichzeitig auch die finanziellen sowie sozialen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft eindämmen. All das haben wir bereits auf einen guten Weg gebracht. Als einziges Industrieland der Welt steigen wir zeitgleich aus Kohle- und Kernenergie aus und treiben den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch Jahr für Jahr auf ein neues Rekordniveau. Wir haben ein ambitioniertes Klimapaket verabschiedet, mit dem wir in den nationalen Emissionshandel einsteigen, die Gebäude in Deutschland energetisch sanieren, den öffentlichen Nahverkehr massiv ausbauen und das Bahnfahren billiger machen. Wir haben sechs ausgeglichene Haushalte in Folge vorgelegt und waren deshalb in der Lage, in der Corona-Krise enorme soziale Auffangnetze zu spannen.

Den detaillierten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922505.pdf

 

Stärkere Berücksichtigung von CO2-Verbrauch bei der Kfz-Steuer
Mobilität ist für Arbeit und Leben existenziell. Jedoch ist insbesondere der Autoverkehr in Deutschland einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen. Um die Ziele des Klimaabkommens zu erreichen, muss an dieser Stellschraube gedreht werden – jedoch nicht durch Verbote oder gar auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Mit einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die in dieser Woche beschlossen wurde, wollen wir deshalb emissionsarme PKWs weiter steuerlich begünstigen, während wir mit dem neuen progressiven CO2-Tarif den CO2-Ausstoß bei ab 1. Januar 2021 neuzugelassenen PKWs stärker berücksichtigen. Damit wollen wir die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen lenken. So soll der Neukauf von Elektrofahrzeugen weiter gefördert werden, indem alle bis 2025 erstzugelassenen Fahrzeuge zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, jedoch längstens bis 2030. Denn unsere Anreize wirken: Im August 2020 wurden drei Mal so viele Elektroautos neu zugelassen als im Vorjahr. Mit der Gesetzesänderung treiben wir den sukzessiven Umstieg auf Elektromobilität voran.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920978.pdf

 

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zielt auf mehr Klimaschutz und weniger Streit in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Viel zu häufig entstehen in den WEGen Konflikte zwischen denen, die bauliche Maßnahmen wollen, und denen, die blockieren. Das Ergebnis in vielen Eigentümergemeinschaften: Ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis und ein baulicher Standard, der dem durchschnittlichen Mietobjekt stark hinterherhinkt. Ziel des Gesetzes ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern. Mithilfe der Änderungen können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden.

Eine der wichtigsten Änderungen: Ein einzelner Wohnungseigentümer kann in Zukunft den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Früher bedurfte es hierfür in vielen Fällen einer einstimmigen Entscheidung aller Eigentümer. Neben der Erleichterung der Beschlussfassung führt das Gesetz auch zu einer Aufwertung der Eigentümerversammlung als willensbildendes Organ, zu einer Stärkung der Rechte der Eigentümer, zu einer Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter und zu einer Harmonisierung von Miet- und Eigentumsrecht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zudem die Befugnisse des Verwalters präzisiert. Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der WEG. Weil er wichtige Aufgaben erfüllt, haben wir die Einführung eines Sachkundenachweises durchgesetzt: In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf

Oliver Kaczmarek lädt zum Polit-Talk mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sesekepark

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Der Umgang mit dem Klimawandel ist mittlerweile auch ein bestimmendes Thema der Kommunalpolitik. Viele Städte beschäftigen sich damit und haben bereits sehr gute Konzepte erarbeitet. Dabei haben sie erhebliche Möglichkeiten, klimarelevante Versorgungsbereiche wie Stadt- und Raumplanung, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft zu steuern.

Wie können Städte den Klimawandel erträglich machen und welche Möglichkeiten, dem Klimawandel weiter vorzubeugen, haben wir in den Städten? Welchen unterstützenden Beitrag kann der Bund dazu leisten? Diesen Fragen geht die  Veranstaltung “Klima schonen, Klimawandel gestalten” nach, zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek interessierte Bürgerinnen und Bürger am Montag, 17. August, um 18 Uhr im Sesekepark (Höhe Volleyballfeld) in Kamen einlädt.

Mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich der Abgeordnete dazu prominente Unterstützung eingeladen. Nach einer Rede von Bundesministerin Schulze wird der Dialog eröffnet: Neben Kaczmarek sprechen Silvia Lippert vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Matthias Fischer vom kreiseigenen Wohnungsunternehmen UKBS und SPD-Landratskandidat Mario Löhr in moderierten Gesprächen mit der Ministerin über Wohnungsbau, Flächenfraß oder Verkehrswende.

Für einen Grill- und Getränkestand ist gesorgt. Besucher*Innen werden gebeten, die allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (wie u.a. das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten.

Neustart für unsere Kohlereviere

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Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen im rheinischen und mitteldeutschen Revier wie auch in der Lausitz verlassen. Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Dem Ausstieg aus der Kohle liegen die Beschlüsse der Kohlekommission zu Grunde. Wir haben lange verhandelt, da die Beschlüsse einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss beinhalten, der viele sehr unterschiedliche Interessen zusammenbinden muss. Wir haben auf der einen Seite die Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Daher werden diese auch entschädigt. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen wir mit dem Anpassungsgeld. In den Strukturwandel in den Revieren investieren wir massiv. Und nicht zuletzt halten wir mit den stetigen Abschaltungen der Kohlekraftwerke die Klimaziele von Paris ein. Und wir steigen nicht nur aus, sondern wir steigen auch ein in die Zukunft der Energieversorgung und die muss erneuerbar sein. Das alles haben wir nun in zwei Gesetzen zusammengebracht. Für neue Jobs, neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung stehen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sorgen wir für Sicherheit, Perspektiven und Zukunft der Beschäftigten und ihrer Familien und leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit dem Beschluss über das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen kann ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung geschaffen werden. Dieses Regelungspaket war immer eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Den Transformationsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913398.pdf und hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf

Weiterer Ausbau von erneuerbaren Energien

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Nach monatelangen und schwierigen Verhandlungen mit der Union sind wir diese Woche beim Ausbau der erneuerbaren Energien einen großen Schritt nach vorne gegangen: Die Deckelung beim Ausbau des Solarstroms ist abgeschafft. Stattdessen haben wir Regeln für Windkraftanlagen beschlossen, die den Ausbau nicht weiter blockieren, und wir haben das Energierecht für Gebäude vereinheitlicht.

• Windkraftausbau: Wir haben uns auf die Einführung einer Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch für Windenergie an Land geeinigt. Diese soll den Ländern die Möglichkeit einräumen, einen Mindestabstand von bis zu 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden in ihren Landesgesetzen aufzunehmen. Die strikte bundesweite 1.000 Meter-Abstandsregelung bei Windkraft, die den Ausbau blockieren würde, ist vom Tisch.

• Solarstrom: Der 52-Gigawatt-Deckel beim Solarstrom fällt zukünftig weg. Das bedeutet, dass auch nach dem Erreichen von 52 Gigawatt Solarstrom weiterhin der Aufbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert werden kann.

• Gebäudeenergieeffizienz: Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Das kann durch niedrigen Energieverbrauch, durch guten Wärmeschutz und die Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. für das Heizen erreicht werden. Das diese Woche beschlossene Gebäudeenergiegesetz hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916716.pdf