In der EU sollen die Rechte von Verbraucher:innen gestärkt werden. Eine neue Klageform, die Abhilfeklage, soll es Verbraucherverbänden ermöglichen, gegen Unternehmen vorzugehen, wenn es zum Beispiel um unzulässige Preisklauseln oder mangelhafte Produkte geht. Auch Gewinnschöpfungsansprüche sollen leichter durchsetzbar sein. Das soll helfen, dass Unternehmen sich an Regeln halten und Verbraucher:innen geschützt werden. Wir haben in dieser Woche im Bundestag in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie beraten, die bis zum 25. Juni 2023 in Kraft treten muss.
In dieser Woche haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, das auf einer EU-Richtlinie basiert und darauf abzielt, die Umweltauswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu reduzieren. Zu diesen Produkten gehören Zigarettenfilter, Getränkebecher und Verpackungen für Lebensmittel zum Sofortverzehr, die oft als Abfall auf Plätzen, Gehwegen oder in Parks landen.
Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller eine Abgabe für diese Einwegkunststoffprodukte zahlen müssen, die in einen Fonds beim Umweltbundesamt fließt. Mit diesem Geld sollen die Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum finanziert werden. Außerdem wird eine Kommission eingerichtet, die aus Vertreter:innen von Hersteller:innen, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie Anspruchsberechtigten besteht und das Bundesumweltministerium und das Bundesumweltamt berät.
Das Gesetz wird früher als geplant überprüft, um festzustellen, ob weitere Produkte aus anderen Materialien aufgenommen werden können. Ab dem 1. Januar 2027 werden auch Feuerwerkskörper in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen, da sie den öffentlichen Raum und insbesondere ihre Plastikbestandteile zu bestimmten Zeiten stark verschmutzen.
Verbraucher:innen und Unternehmen können ihren Stromverbrauch üblicherweise über ihren Stromzähler ablesen. Mittlerweile ist dies auch digital möglich – durch ein sogenanntes intelligentes Messsystem („Smart Meter“). Über digitale Stromzähler können Verbraucher:innen und Unternehmen künftig nicht nur ihren aktuellen Zählerstand, sondern auch ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre tatsächliche Nutzungszeit einsehen, um ihr Verbrauchsverhalten und ihre Stromrechnung leichter nachzuvollziehen. Auf diese Daten können wiederum Netzbetreiber:innen und Energielieferant:innen über eine Kommunikationsplattform („Smart-Meter-Gateway“) zugreifen, um die Erzeugung und den Verbrauch aufeinander abzustimmen und das Stromnetz besser auszulasten.
Bisher kommt der Ausbau von Smart Metern („Smart-Meter-Rollout“) in Deutschland jedoch nur schleppend voran. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht unter anderem einen gesetzlichen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die bisher erforderlichen, oftmals den Rollout aufhaltenden Freigabeerklärungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden damit künftig entfallen.
Die Kosten werden gerecht aufgeteilt. Mussten private Verbraucher:innen bisher oft bis zu 100 Euro jährlich pro Smart Meter zahlen, werden die jährlichen Kosten für Verbraucher:innen und Kleinanlagenbetreiber:innen nun auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Im Gegenzug werden Netzbetreiber:innen stärker an den Kosten des Rollouts beteiligt, da sie künftig stärker von einem stabilen Netzbetrieb und einer besseren Datengrundlage profitieren.
Seit 2001 können Patient:innen und Verbraucher:innen Beratung und Informationen zu gesundheitlichen und rechtlichen Fragen bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten – unabhängig davon, ob sie gesetzlich, privat oder gar nicht krankenversichert sind.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist nun vorgesehen, die Unabhängige Patientenberatung neu zu strukturieren. Dazu soll eine neue Stiftung gegründet werden: Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung. Mit diesem Schritt wird für die UPD eine unabhängige, staatsferne und dauerhafte Struktur geschaffen, über die langfristig Gelder bereitgestellt werden können. Es ist vorgesehen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen die laufende Arbeit der Stiftung finanzieren. Der Entwurf stellt sicher, dass weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung Einfluss auf die Tätigkeit der Stiftung nehmen kann, das heißt, sie ist unabhängig.
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird das Wohngeld erhöht und der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. So werden gerade Bürger*innen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Über den dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf berät der Bundestag in dieser Woche abschließend.
Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Damit erreicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungefähr 600.000. Der Wohngeldbetrag soll sich 2023 mit der Reform um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöhen und verdoppelt sich damit auf rund 370 Euro pro Monat.
Zusätzlich sollen die steigenden Heizkosten gedämpft werden. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Sie wird als Zuschlag gewährt, wenn die Mieterhöhung nicht bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden kann.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass der Zeitraum der Bewilligung bei gleichbleibenden Verhältnissen – wie zum Beispiel bei Rentner*innen – von 18 auf 24 Monate ausgedehnt wird. Eine vorläufige Bewilligung wird zudem dann automatisch als endgültige Entscheidung festgesetzt, wenn innerhalb eines Jahres keine endgültige Entscheidung seitens der Wohngeldstelle getroffen wird. Und wir schaffen eine Übergangsregelung für Personen, die aus dem SGB II ins SGB XII wechseln und nun wohngeldberechtigt sein werden.
Im Zusammenhang mit der Reform des Wohngelds schließen wir in dieser Woche nun auch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen ab. Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Agabe erhoben. Bisher mussten Mieter*innen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter*innen stärker beteiligt. Bisher galt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter*innen. Nun soll bei Nichtwohngebäuden zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass ein Online-Tool für die Berechnung des CO2-Preises gesetzlich verankert wird. So können Mieter*innen und Vermieter*innen errechnen, wie hoch die Kosten oder die Erstattungen sind. Außerdem werden Brennstoffhändler*innen verpflichtet, auf ihren Rechnungen darüber zu informieren, dass Mieter*innen, die sich selbst mit Wärme versorgen, einen Erstattungsanspruch gegenüber den Vermieter*innen haben. Das Stufenmodell wird dahingehend angepasst, dass in der Stufe mit den energetisch schlechtesten Gebäuden die Mieter*innen mit fünf (statt zehn) Prozent beteiligt werden.
Die Regelungen sollen unbefristet gelten und bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-11-11 11:50:482022-11-11 11:50:48Wohngeld-Plus und faire Aufteilung bei den CO2-Kosten
Für die im Jahr 2022 erwarteten Mehrbelastungen für Haushalte wird ein zweiter Heizkostenzuschuss (HKZ II) ausgezahlt. Vom zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr werden alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Der Heizkostenzuschuss II erhöht sich von 270 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind es 540, statt zu vor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro.
Der European Recovery Plan (ERP), besser bekannt als Marshallplan, gehört mit seinen Programmen heute zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 vorgelegt. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere des Mittelstandes – sowie Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden. Sie werden in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital vergeben.Finan
Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Zudem werden Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (4,6 Millionen Euro), zur Gewährung von Stipendien an Student*innen und junge Wissenschaftler*innen sowie zur langfristigen Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen nach Deutschland (3,3 Millionen Euro) gefördert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-21 14:56:492022-10-21 15:06:13Unterstützung für Unternehmen durch das ERP-Sondervermögen
Die Umwandlungsrichtlinie der EU von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen regelt, muss bis Anfang 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer*innen in den oben genannten Fällen vorgesehen. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte besser wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer*innen gezielt zu umgehen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:27:592022-10-13 16:43:56EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer*innen
Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst. In der sich daran anschließenden Vertrauenszeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden, zudem gibt es eine entsprechende Härtefallregelung. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Außerdem wird mit dem Bürgergeld-Gesetz auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:24:232022-10-13 16:43:42Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt
Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Von diesem sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:22:092022-10-13 16:43:36Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss