Wirtschaft und Finanzen – Seite 6 von 17 – Oliver Kaczmarek, Md

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

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Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.

Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928464.pdf

Menschenrechte auch für globale Lieferketten

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Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz, diese Woche in erster Beratung im Bundestag, schafft hier Abhilfe.

Nach dem Regierungsentwurf sollen große, in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das ist notwendig, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft die im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegten Sorgfaltspflichten nicht hinreichend eingehalten wurde. Das von 2018 bis 2020 durchgeführte Monitoring hatte ergeben, dass nur 13 bis 17 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen.

Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder vor. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.

Zudem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, künftig leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozessstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928649.pdf

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

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Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8, 7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Zugleich verringern sich pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt werden die Gesamtausgaben im Jahr 2021 auf 547,7 Milliarden Euro steigen. Zur Finanzierung soll die Nettokreditaufnahme um 60,4 Milliarden Euro auf nunmehr 240,2 Milliarden Euro für 2021 erhöht werden. Betrachtet man die Jahre 2020 und 2021 als zentrale Jahre der Pandemiebewältigung gemeinsam, bliebe die Nettokreditaufnahme dennoch niedriger als ursprünglich geplant: Statt der für beide Jahre ehemals geplanten 397,6 Milliarden Euro sollen es mit dem Nachtragshaushalt 2021 insgesamt 370,7 Milliarden Euro sein. Der Regierungsentwurf wurde in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927800.pdf

Besserer Schutz für Anleger:innen

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Um Anleger:innen, insbesondere Kleinanleger:innen, zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen, legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor, der in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten wurde. „Wer für sein Alter eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, erklärt Finanzminister Olaf Scholz.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver reguliert. So sollen besonders riskante Formen von Anlageobjekten verboten werden. Informationen über Vermögensanlagen und Wertpapiere werden künftig auch auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht.

Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf künftig nur durch beaufsichtigte Anlageberater:innen und Finanzanlagevermittler:innen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger:innen nur in solche Vermögensanlagen investieren, die für sie angemessen und geeignet sind. Auch die Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten, also z.B. der Kreditinstitute, wird verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928166.pdf

Corona-Steuerhilfegesetz

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SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf

Geschlechterquote in Vorständen

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Noch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Männerhand: Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Vorständen nur 11,5 Prozent (Stand: November 2020). Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant offenbar auch keine Frau bei der Besetzung von Vorstandsposten ein: Rund 78 Prozent der Unternehmen setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.

Wir müssen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schreibt die Regierung eine feste Quote vor: So sollen die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.

Und in Zukunft müssen die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.

Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Regierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926689.pdf

Über 118 Millionen Euro von der KfW für Unternehmen im Kreis Unna

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Von den derzeitigen Beschränkungen im Zuge der Virus-Pandemie sind auch die Unternehmen und davon insbesondere die des Einzelhandels betroffen. Um die Unternehmen bei der Sicherung ihrer Existenzen zu unterstützen, hat der Bund zahlreiche Hilfen und Unterstützungsprogramme zur Verfügung gestellt. In diesem Rahmen hat auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Unternehmenskredite an die Bedürfnisse von Unternehmen in Zeiten der Pandemie angepasst.

Allein im Kreis Unna profitierten im vergangenen Jahr insgesamt rund 459 Unternehmen von den Corona-Förderprogrammen der KfW. Die zugesagten Unternehmenskredite umfassten dabei ein Gesamtvolumen von rund 118 Millionen Euro.

„Auch in Pandemiezeiten wollen wir so gut es geht die wirtschaftlichen Strukturen aufrecht erhalten, damit sie danach weiter arbeiten und Jobs erhalten werden können. Es freut mich daher, dass so viele Unternehmen die vom Bund und der KfW angebotenen Hilfsprogramme erfolgreich in Anspruch nehmen können“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Die Wirtschaftshilfen für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen wurden mit jeder Verlängerung überarbeitet, erweitert und an die aktuelle Lage angepasst. „Wir werden nicht nachlassen, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Hilfen tatsächlich alle betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende erreichen. Es wird laufend nachjustiert“, betont Kaczmarek.

Der KfW-Schnellkredit mit einer maximalen Kreditsumme von 800.000 Euro steht nun auch für Unternehmen mit weniger als 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Bei diesem Kredit übernimmt der Bund über die KfW das Ausfallrisiko zu hundert Prozent. Alle Kredite des KfW-Sonderprogramms 2020 wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Steuererleichterungen

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Im Koalitionsausschuss am 3. Februar haben SPD und CDU/CSU weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise und zur Stärkung der Binnennachfrage beschlossen. Schon in dieser Woche wurden sie in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit sehr hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel Außer-Haus-Verkäufe, bis 31. Dezember 2022 verlängert.

Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: durch die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung).

Wir sind auch weiterhin bereit, die volle Finanzkraft des Staates zu mobilisieren, um Beschäftigten, Unternehmen und Kommunen so gut wie irgend möglich durch die Krise zu helfen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf

Jahreswirtschaftsbericht 2021 – Die Corona-Krise überwinden

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Am Mittwoch hat das Kabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2021 beschlossen, zu dem am Donnerstag im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung mit Aussprache stattfand. Der Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung bilanziert die zentralen wirtschaftspolitischen Entwicklungen des vergangenen Jahres und gibt einen Ausblick auf 2021.

Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen durchlebte die deutsche Volkswirtschaft im vergangenen Jahr eine schwere Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt ging um 5,0 Prozent zurück, nachdem es zuvor zehn Jahre lang kontinuierlich gestiegen war. Aber: Mit dem Ende des ersten Lockdowns war das konjunkturelle Tal bereits im Mai durchschritten. Nach dieser ersten schnellen Erholung kämpft sich die deutsche Wirtschaft allmählich weiter aus der Krise. Auch der Arbeitsmarkt stabilisierte sich seit Juni wieder.

Fest steht auch, dass das Minus der Wirtschaftsleistung deutlich geringer ausfällt, als es anfangs von vielen Experten erwartet worden war. Nach Ansicht des Sachverständigenrats haben unsere zahlreichen Kriseninstrumente dazu beigetragen: Wir konnten Unternehmen und Soloselbständige stützen und Einkommen und Arbeitsplätze sichern. Dabei haben wir Spielräume genutzt, die Finanzminister Olaf Scholz mit der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre erarbeitet hat.

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung wird maßgeblich vom Verlauf der Pandemie beeinflusst. Die erwartete Erholung der globalen Wirtschaft, die derzeitigen freien Produktionskapazitäten aber auch die Frühindikatoren sprechen für eine Fortsetzung des Aufholprozesses. Für das Jahr 2021 wird mit deutlichem Wachstum gerechnet. Die Wirtschaftsleistung vor der Krise dürfte Mitte des Jahres 2022 wieder erreicht werden. Mit einem Rekord an Investitionen schaffen wir weiterhin die Bedingungen für den Weg aus der Krise und durch die derzeit stattfindende strukturelle Transformation – in eine sozial gerechte, digitale und ökologische Zukunft.

Den Jahreswirtschaftsbericht gibt es hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/jahreswirtschaftsbericht-2021.html

Mehr Zeit für Steuererklärungen

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Die Steuerberater*innen leisten in Zeiten der Pandemie einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatlichen Wirtschaftshilfen bei den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen ankommen. Damit Steuerberater*innen nicht in die Situation kommen, zwischen Corona-Hilfsanträgen einerseits und der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen andererseits entscheiden zu müssen, werden die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2019 verlängert. Der Bundestag debattierte in dieser Woche in einer ersten Lesung über den Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, mit dem die Verlängerung der Fristen geregelt wird. Für Steuer- und Feststellungserklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, wird in dieser außergewöhnlichen Situation antragslos eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungszuschläge oder Zinsen eingeräumt.