Wirtschaft und Finanzen – Seite 7 von 17 – Oliver Kaczmarek, Md

Bundeshaushalt 2021

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Der Bundeshaushalt 2021 steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch im kommenden Jahr sind zusätzliche Mittel notwendig, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Wirtschaft zu stabilisieren. Darüber hinaus stärken wir mit dem Bundeshaushalt 2021 den Sozialstaat, verbinden Ökologie mit Ökonomie, festigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellen die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Insgesamt stellen wir dafür 498,6 Milliarden Euro bereit – ein Rekordhaushalt.

Für den nächsten Bundeshaushalt nehmen wir mehr Schulden auf als geplant: Die Nettokreditaufnahme musste von 96,2 Milliarden Euro auf 179,8 Milliarden Euro angehoben werden – nach 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr. Wir haben die Kraft, das Nötige finanziell zu stemmen, weil wir in den vergangenen Jahren solide gehaushaltet haben. Die erneute Ausnahme von der Schuldenregel ist möglich, da mit der anhaltenden Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Nach der Krise werden wir die Lasten aus dieser Pandemie gerecht verteilen müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist dabei klar: Starke Schultern werden hier mehr tragen müssen als schwache.

Einzelheiten zum Bundeshaushalt 2021 gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/bundeshaushalt.html

Über 108 Millionen Euro Hilfsgelder für Unternehmen im Kreis Unna

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Im Rahmen der Corona-Hilfe der Bundesregierung sind im Kreis Unna bereits Kredite in Höhe von über 108 Millionen Euro bewilligt worden. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin und bezieht sich dabei auf ein Schreiben, das er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe erhalten hat. Insgesamt wurden mehr als 385 Anträge von Unternehmen und Betrieben in der Region erfolgreich gestellt.

Von dem Kreditvolumen von mehr als 108 Millionen Euro entfallen fast 70 Millionen Euro KfW-Unternehmerkredite an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), über 19 Millionen Euro Unternehmerkredite, 15,5 Millionen Euro Schnellkredite und rund 4 Millionen Euro Gründerkredite.

„Die Soforthilfen und KfW-Programme zur Bewältigung der Corona-Krise sind stark nachgefragt“, erklärt Kaczmarek. Die Bundesregierung tue alles, um Betriebe und Arbeitsplätze vor Ort zu retten. Die zugesagten KfW-Kredite seien für viele, gerade auch kleine- und mittelständische Unternehmen im Kreis eine wichtige Stütze. „Ich bin froh, dass viele Unternehmen von den Maßnahmen profitieren und so nicht zuletzt Arbeitsplätze erhalten werden können“, so Kaczmarek.

Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuergestaltung

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Von einer wirtschaftlich globalisierten Welt profitieren nicht zuletzt weltweit agierende, multinationale Unternehmen, indem sie ihre Produktionsstätten ins Ausland verlagern und ihre Produkte weltweit verkaufen können. Jedes Unternehmen muss dafür seinen fairen Steueranteil zahlen – entweder dort, wo es ansässig ist, oder dort, wo es wirtschaftlich aktiv ist. Damit die Besteuerungsrechte der betreffenden Staaten eindeutig ausgestaltet sind, weisen die nationalen Regierungen im Rahmen von so genannten Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht einem der beteiligten Staaten zu, um eine Doppelbesteuerung – oder auch Nichtbesteuerung – von Unternehmen zu vermeiden.

Die aktuell bestehenden Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen werden jedoch auch für Gewinnkürzungen und -verlagerungen ausgenutzt – insbesondere von multinationalen Unternehmen. Diesem Missbrauch muss stärker begegnet werden. Mit dem Gesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, legen wir deshalb einen Mindeststandard zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch an. Gleichzeitig soll die Wirksamkeit der in Doppelbesteuerungsabkommen verankerten Streitbeilegungsmechanismen verbessert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920979.pdf

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz und Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpakets

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche das „Zweite CoronaSteuerhilfegesetz“ mit vielen verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 wird ein Konjunkturimpuls gesetzt und Verbrauchern geholfen, gut durch die Krise zu kommen. Familien erhalten einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und Alleinerziehende einen höheren Entlastungsbetrag. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung, der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage sowie weiteren steuerlichen Erleichterungen unterstützt. Im Verlauf der parlamentarischen Beratung haben die Koalitionsfraktionen noch die vollständige Übernahme des Länder- und des Gemeindeanteils an den Kosten des Kinderbonus durch den Bund beschlossen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf

Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket

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Zur Bewältigung der Corona-Folgen hat die Koalition am 3. Juni ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Zu dessen Umsetzung wurden in dieser Woche im Bundestag drei große Gesetzesvorhaben in erster Lesung beraten: ein zweites Corona-Steuerhilfepaket, ein zweiter Nachtragshaushalt 2020 sowie ein Haushaltsbegleitgesetz 2020. Zur Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Pandemie sind schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen nötig, mit denen die geschwächte Kaufkraft gestärkt und Wachstumsimpulse gesetzt werden. Der Kaufkraftstärkung dienen die befristete Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent, der einmalige Kinderbonus in Höhe von 300 Euro, der insbesondere ärmeren Familien zugutekommt, sowie die Entlastung von Alleinerziehenden durch die Anhebung des Entlastungsbetrages auf 4.008 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Außerdem enthält das Paket Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit gezielten Maßnahmen unterstützt. Mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage werden zusätzliche Investitionsanreize gesetzt. Im Haushaltsbegleitgesetz werden flankierend einige erforderliche gesetzliche Grundlagen geschaffen, um die mit dem Konjunkturpaket intendierten Impulse schnell wirksam werden zu lassen. Dabei dienen die geplanten Maßnahmen der Bekämpfung der Corona-Folgen, der Stärkung der Binnennachfrage und der allgemeinen Modernisierung. Konkret geht es um die Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilinfrastruktur, der Kindertagesbetreuung und Hilfen für die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV. Mit dem am Donnerstag vom Bundeskabinett beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt 2020 wurden die finanziellen Grundlagen für die Maßnahmen gelegt. Der Bund wird dazu zusätzliche Kredite aufnehmen und die Schuldenbremse außer Kraft setzen. Noch vor der Sommerpause sollen die meisten Maßnahmen beschlossen werden.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf

Koalitionsausschuss beschließt Konjunkturpaket

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Reduzierung der Mehrwertsteuer, Zuschüsse für Familien, Hilfen für Kommunen, Deckelung der Sozialabgaben und Förderung von Zukunftstechnologien: Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, hat sich die Regierungskoalition auf ein umfangreiches Konjunkturpaket mit einem Volumen von 130 Milliarden Euro geeinigt. Dieses Ergebnis ist aus Sicht der SPD begrüßenswert.

Ein Hauptaugenmerk lag dabei für uns auf der Unterstützung von Familien. Die sozialdemokratische Grundidee einer Kindergrundsicherung besteht einerseits aus finanzieller Unterstützung und andererseits aus dem weiteren Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur. Dieser Zweiklang findet sich in dem beschlossenen Konjunkturprogramm wieder. Wir wollen so allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglichen.

Die Kommunen haben bereits jetzt zum Teil beträchtliche Investitionsrückstände.Durch die Corona-Krise mit wachsenden Ausgaben und sinkenden Einnahmen hat sich ihre Situation noch verschärft. Zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen wie beispielsweise Schulsanierungen werden von Städten und Gemeinden getätigt. Deshalb ist es so wichtig, dass die Kommunen von dem Konjunkturpaket stark profitieren.

Die Eckpunkte im Überblick:

Senkung der Mehrwertsteuer

Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent auf fünf Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz gilt für Waren des täglichen Bedarfs, etwa für Lebensmittel. Damit soll die Binnennachfrage gestärkt werden.

Familien, Kitas und Schulen

Familien bekommen mehr Geld. Geplant ist ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Der Bonus muss versteuert werden, er wird aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Für Erweiterungen, Umbauten oder Neubauten von Kindergärten, Kitas und Krippen werden eine Milliarde Euro zusätzlich bereitgestellt – die Mittel können auch für die Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.

Für Alleinerziehende wiederum, von denen viele schon vor der Corona-Krise unter der Armutsgrenze lebten, wird der abzugsfähige Entlastungsbetrag bis Ende 2021 auf 4000 Euro verdoppelt.

Kommunen

Den Kommunen drohen hohe Steuerausfälle, da vor allem die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle einbricht. Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen sollen von Bund und Ländern zusammen ausgeglichen werden. Der Bund will knapp sechs Milliarden Euro übernehmen, damit die Kommunen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Eine Übernahme von Altschulden durch den Bund soll es nicht geben.

Dafür sollen die Kommunen an anderer Stelle entlastet werden: Ab sofort wird der Bund 75 Prozent der Kosten für die Unterbringung von Sozialhilfeempfängern übernehmen. Pro Jahr wird das Städte und Gemeinden um rund vier Milliarden Euro entlasten – und auf diese Weise ihren Investitionsspielraum erweitern.

Autofahrer und Autobranche

Eine Kaufprämie für abgasarme Benziner und Dieselautos wird es nicht geben; die Nachfrage nach Benzinern und Dieselautos soll mit der niedrigeren Mehrwertsteuer angekurbelt werden. Gleichzeitig wurden deutlich höhere Prämien für Elektroautos beschlossen. Die Förderung des Bundes für die neue „Innovationsprämie“ soll befristet bis Ende 2021 für E-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro von 3000 auf 6000 Euro steigen. Dazu kommt eine Förderung der Hersteller. Der Bund plant außerdem, zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ladesäulen-Infrastruktur für E-Autos sowie in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich Elektromobilität und Batteriezellfertigung zu investieren. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie soll für die Jahre 2020 und 2021 ein „Bonus-Programm“ in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgelegt werden.

Stromkunden

Bürger und Unternehmen sollen bei den Stromkosten entlastet werden. Dafür soll die vor Jahren eingeführte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Die Umlage droht aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Börsenstrompreises stark anzusteigen. Das will die Bundesregierung verhindern. Die EEG-Umlage soll mithilfe von Bundesmitteln im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde liegen sowie im Jahr 2022 bei 6 Cent. Derzeit liegt die Umlage, die Bürger über die Stromrechnung bezahlen, bei 6,76 Cent. Ohne ein Gegensteuern könnte sie Experten zufolge in den kommenden Jahren deutlich höher liegen.

Sozialabgaben

Aufgrund der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, ist eine „Sozialgarantie 2021“ geplant. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen nicht über 40 Prozent steigen, darüber hinausgehende Finanzbedarfe will der Bund direkt decken. Die Kosten der „Sozialgarantie 2021“ werden allein für das Jahr 2020 mit 5,3 Milliarden Euro beziffert. Die Maßnahme soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verlässlichkeit bringen.

Bahn und Nahverkehr

Wegen Einnahmeausfällen in der Corona-Krise bekommt die Deutsche Bahn milliardenschwere Finanzhilfen. Der Bund will dem bundeseigenen Konzern weiteres Eigenkapital in Höhe von fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Geplant sind außerdem Hilfen von 2,5 Milliarden Euro für den Öffentlichen Personennahverkehr, da die Fahrgeldeinnahmen derzeit stark verringert sind.

Unternehmen

Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung. Geplant sind „Überbrückungshilfen“ mit einem Volumen von maximal 25 Milliarden Euro. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden. Sie soll für besonders betroffene Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros, Schausteller, aber auch Profisportvereine der unteren Ligen gelten. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150.000 Euro für drei Monate.

Geplant sind auch steuerliche Entlastungen für Firmen. So wird der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 erweitert. Betriebe können damit aktuelle Verluste im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.

Das Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20200603_Eckpunkte_Konjunkturpaket.pdf

Perspektiven für die Wirtschaft nach Corona (Steuerhilfegesetz)

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, hat die Politik in Deutschland zielgerichtete Antworten gefunden. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche das „Corona-Steuerhilfegesetz“ in den Bundestag eingebracht. Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 auf sieben Prozent abgesenkt und die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit.

Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit erfüllen wir eine wichtige Forderung von Ländern und Kommunen und geben den Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung.

Die wichtige Einigung über die Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ebenfalls Teil des Gesetzes. Viele Eltern, die wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren sollen und deren Kinder derzeit noch keinen Anspruch auf eine Notbetreuung in Kita oder Schule haben, stehen vor existenziellen Herausforderungen. Die Bundesregierung will deshalb die Entschädigungszahlungen für erwerbstätige Eltern bei fehlender Kinderbetreuung verlängern. Bei Paaren soll jeder Elternteil insgesamt einen zehnwöchigen Anspruch auf die Leistung erhalten. Alleinerziehende können die Lohnfortzahlung für den Zeitraum von 20 Wochen beantragen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919150.pdf

Absenkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Gaststätten und Restaurants und weitere steuerrechtliche Regeln

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, hat die Politik in Deutschland zielgerichtete Antworten gefunden. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu haben die Koalitionsfraktionen in dieser Woche das „Corona-Steuerhilfegesetz“ in den Bundestag eingebracht. Zur Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Pandemie wird die Mehrwertsteuer für Speisen in Gaststätten befristet bis Mitte 2021 auf sieben Prozent abgesenkt, und die Aufstockungsbeiträge zum Kurzarbeitergeld werden von der Steuer befreit. Außerdem wird die Übergangsregelung für die Umsetzung der neu geregelten Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert. Damit erfüllt der Bundestag eine wichtige Forderung von Ländern und Kommunen und gibt den Kommunen ausreichend Zeit für die Umsetzung.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919150.pdf

Schutzschirm für Unternehmen – Der Wirtschaftssabilisierungsfonds

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Mit mehreren Maßnahmen wird auch die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gesichert. In einem Fonds werden 100 Milliarden Euro für so genannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Das bedeutet, dass sich der Fonds beispielsweise direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen kann, um die Zahlungsfähigkeit dieser Unternehmen sicherzustellen. Gleichzeitig werden staatliche Garantien in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei helfen, Geld an den Finanzmärkten zu bekommen. Und abschließend werden mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro die bestehenden Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau refinanziert.

Den Entwurf für den Wirtschaftssabilisierungsfonds finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918109.pdf

Schutzschirm für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freie Berufe

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Besonders für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freie Berufe ist die Corona-Krise eine existenzielle Bedrohung, da ihnen nahezu sämtliche Einnahmen wegbrechen. Dabei sind alle Branchen betroffen vom Handwerk bis zum Kulturbereich. Deswegen können unkompliziert Hilfen beantragt werden. Berechtigt sind Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Stichtag ist der 11. März 2020. Die Zuschüsse werden für drei Monate gewährt und sind gestaffelt in zwei Stufen je nach Größe des Unternehmens: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten insgesamt max. 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
erhalten insgesamt max. 15.000 Euro.

Die Gelder werden im Nachtragshaushalt bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html