Zukunftsaufgabe Bildung – Seite 16 von 26 – Oliver Kaczmarek, Md

Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. September 2016 Projekt Zukunft: #NeueGerechtigkeit „Neue Aufstiegschancen: Berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzen – Einstieg und Aufstieg für beruflich Qualifizierte ermöglichen“

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Am Montag hat die SPD-Bundestagsfraktion das Konzeptpapier „Neue Aufstiegschancen: Berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzen – Einstieg und Aufstieg für beruflich Qualifizierte ermöglichen“ beschlossen. Das Konzeptpapier entstand im Dialog mit Fachleuten, Organisationen und Bürgerinnen und Bürgern. Gemeinsam mit ihnen haben wir als SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen des Projekts Zukunft #NeueChancen, das ich leite, diese Konzept erarbeitet.

Das sozialdemokratische Versprechen, durch Bildung gesellschaftliche Teilhabe und beruflichen Erfolg zu erreichen, braucht neue Impulse. Eine Ausbildungsgarantie und eine bessere Verbindung von beruflicher und akademischer Bildung sind zentral für ein gerechteres Bildungssystem.

Wer keine Arbeit hat, bleibt ausgegrenzt. Wir wollen allen jungen Menschen die Chance zum Einstieg ins Erwerbsleben und zur gesellschaftlichen Teilhabe geben. Deswegen möchten wir, dass die Ausbildungsgarantie umgesetzt wird. Jugendlichen, die unvermittelt oder im Übergangssystem sind, wird dann ein Weg in Ausbildung aufgezeigt. Auch für junge Geflüchtete ist die Ausbildungsgarantie ein wichtiger Schritt zur Integration. Entscheidend ist aber auch der Ausbildungserfolg. Deswegen sind die assistierte Ausbildung und niederschwellige Angebote der Begleitung noch stärker zu nutzen.

Beruflicher Aufstieg soll für alle möglich sein. Wir wollen die traditionelle Trennung von beruflicher und akademischer Bildung überwinden. Das Bildungssystem der Zukunft muss beide Bildungsbereiche gleich wertschätzen und zwischen ihnen gleichwertige Wege und Kombinationen ermöglichen. Deswegen schlagen wir vor, die Aufstiegsfortbildung beruflich Qualifizierter zu einer höheren Berufsbildung auszubauen. Mit einem Bundesprogramm HochschuleBerufBildung wollen wir beruflich Qualifizierten passgenaue Einstiege in akademische Bildung ermöglichen. Eine umfassende und ergebnisoffene Berufs- und Studienberatung soll junge Menschen dazu ermuntern, unabhängig von Geschlecht und Herkunft die für sie richtige Bildungsentscheidung zu treffen.

Hier geht es zum Konzeptpapier

Ab 1. August: mehr BAföG – mehr Bildungsgerechtigkeit

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Die 25. BAföG-Novelle sorgt ab 1. August für mehr Chancengerechtigkeit in Deutschland. Die SPD hat sich in der Koalition mit Erfolg dafür eingesetzt, dass 2014 der jahrelange Reformstau für das BAföG gelöst wurde. Nun steigen die BAföG-Sätze deutlich und wir stellen das BAföG auf neue Anforderungen und Studierendenwirklichkeiten ein.

„Das BAföG ist eines der großen sozialdemokratischen Projekte für mehr Chancengleichheit. Die SPD hat als Teil der Regierungskoalition erfolgreich für die 25. BAföG-Reform gekämpft. Seit 2015 trägt der Bund erstmals alleine die Kosten für das BAföG. So entlastet er die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro und stellt pro Jahr 825 Millionen Euro für die Verbesserung der Leistungen selbst zur Verfügung.

Ab dem 1. August steigen die BAföG-Förderhöchstsätze von 670 auf 735 Euro und damit die Wohnkosten- und Sozialpauschalen. Die Einkommensfreibeträge steigen um sieben Prozent und für jedes Kind gibt es 130 Euro Betreuungszuschlag. Somit sind zusätzliche 110.000 junge Menschen BAföG-berechtigt. Dank der Kopplung des „Meister-BAföGs“ an das BAföG steigen auch die Sätze für Fachkräfte. Ebenfalls schließen wir die bisherige Förderlücke zwischen Bachelor und Master und führen bundesweit die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ein.

Weil die Schaffung von Chancengleichheit im Mittelpunkt von sozialdemokratischer Bildungspolitik steht, gilt für uns: nach der Reform ist vor der Reform. Als nächsten Schritt wollen wir das BAföG noch weiter an die  Lebenswirklichkeit von Studierenden annähern. Denn viele Studierende kommen älter und beruflich qualifiziert an die Hochschulen.“

Das Integrationsgesetz schafft verbindliche Regeln und Angebote für Integration

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Diesen Donnerstag hat das Parlament das neue Integrationsgesetz beschlossen, für das die SPD gekämpft hat. Mit dem Gesetz gibt es nun zum ersten Mal verbindliche Regeln für die Integration in Deutschland. Der Gesetzentwurf stellt klare Standards auf, was gefordert und was gefördert wird für eine gelingende Integration.

Die Arbeitsmarktintegration ist einer der Eckpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Der Bund legt 100.000 zusätzliche gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf und ermöglicht für drei Jahre eine Aussetzung der Vorrangprüfung für Asylsuchende und Geduldete. Auch entwickelt der Bund die Förderung der Berufsausbildung weiter: Er weitet den Zugang zur Assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen auf Geflüchtete aus. Ebenso erleichtert er den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld.

Mehr Rechtssicherheit in der Ausbildung erhalten Geflüchtete zukünftig, indem sie während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten. Auch wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung erteilt (sog. „3+2-Regel“) und die die Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Die SPD konnte durchsetzen, dass im Fall eines Ausbildungsabbruches eine Duldung zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes einmalig um sechs Monate verlängert wird.

Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll auch etwas davon haben. So werden die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts künftig gestaffelt. Damit Asylsuchende schneller Deutsch lernen können, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskurse bei guter Bleibeperspektive. Die Integrationskurse werden von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt und die Wartezeiten für ihr Zustandekommen auf sechs Wochen verkürzt. Auch müssen Kursanbieter ihr Angebot und freie Kursplätze veröffentlichen.

Die Situation von Geflüchteten ist eine andere als von Arbeitsmigranten. Deshalb können Geflüchtete bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie Deutsch auf Sprachniveau C1 und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selber sichern können. Nach fünf Jahren erhalten Geflüchtete eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie Sprachkenntnisse auf Niveau A2 haben, ihren Lebensunterhalt überwiegend selber sichern und wenn sie ein paar weitere Kriterien erfüllen. In Härtefällen gibt es Ausnahmen von diesen Bestimmungen.

Damit Bundesländer die Verteilung Schutzberechtigter besser steuern können, wird eine befristete Wohnsitzzuweisung für anerkannten Flüchtlinge und Asylsuchende eingeführt. Die SPD hat darauf geachtet, dass die Regelung eine schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt erlaubt: Ausgenommen von der Wohnsitzzuweisung ist, wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich hat und damit den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deckt.

Der Beschluss ist eine Zusammenführung des Gesetzentwurfs der großen Koalition, zu finden hier, und des Gesetzentwurfes der Bundesregierung, den Sie hier einsehen können.

Inklusive Bildung bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft

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Am 7. Juli habe ich im Bundestagsplenum mit der folgenden Rede die wichtige Bedeutung inklusiver Bildung unterstrichen. Es lohnt sich für die gesamte Gesellschaft und ein respektvolles Miteinander den begonnen Weg für mehr Inklusion weiterzugehen:

Oliver Kaczmarek (SPD): „Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal finde ich es vom Grundsatz her gut, dass wir heute die Gelegenheit haben, dieses Thema zu diskutieren. Allerdings glaube ich, dass wir in der Thematik doch schon etwas weiter sind; denn die Behindertenrechtskonvention ist seit sieben Jahren in Kraft. Kitas, Schulen und Hochschulen haben sich auf den Weg gemacht, und deshalb finde ich einige Stichpunkte grundsätzlicher Art in Ihrem Antrag, in dem es um neue Lernkulturen und meinetwegen auch um eine Enquete-Kommission geht, durchaus diskussionswürdig. Aber das hilft den Schulen, die sich schon auf den Weg gemacht haben, in ihrem Alltag im Moment recht wenig.

Deswegen möchte ich drei Anmerkungen zu dem machen, was wir in der Praxis von Inklusion, die wir schon seit einigen Jahren in den Ländern beobachten können, lernen können und was wir umsetzen müssen.

Die erste Anmerkung ist ganz klar: Es ist schon viel geleistet worden. Jedes dritte Kind mit Förderbedarf wird heute im gemeinsamen Unterricht in Deutschland beschult. Das ist ein Erfolg. Deswegen geht der erste Dank an diejenigen, die sich jeden Tag in ihre Klassen stellen, manchmal auch der Meinung sind, dass die Ausstattung nicht gerade optimal ist, und trotzdem jeden Tag dafür sorgen, dass Kinder gemeinsam beschult werden, dass Chancengleichheit ein Stück näher rückt. Da gibt es natürlich auch Unterschiede. Die Pionierländer wie Bremen oder Schleswig-Holstein sind schon weiter. Sie haben eine Inklusionsquote von über 60 Prozent an Schülern mit Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht. Hessen liegt als Schlusslicht bei gerade einmal gut 20 Prozent. Da gibt es unterschiedlichen Nachholbedarf. Darauf muss man differenziert eingehen.

Zweite Anmerkung: Ja, wir müssen da unterstützen, wo es hakt. Wir müssen die Probleme des Alltags aufgreifen. Ich will dazu zwei Stichworte aufnehmen.

Das erste Stichwort dazu, das Sie im Antrag richtigerweise nennen, ist die Barrierefreiheit. Dabei geht es um Investitionen in Schulgebäude. Das sind Zukunftsinvestitionen. Ich kann mir eigentlich kaum eine bessere Zukunftsinvestition in die Lern- und Lebensbedingungen von jungen Menschen, von Schülerinnen und Schülern vorstellen. Ich glaube, der Bund hat tatsächlich ein bisschen mitgeholfen, dass in den Ländern Spielraum dafür besteht. Ich denke zum Beispiel an die BAföG-Entlastungen. Das sind jedes Jahr knapp 1,2 Milliarden Euro, die in die Länder fließen und die die Länder – ich bin der Bundesregierung dafür dankbar, dass sie das in einer Unterrichtung klargestellt hat – genau für Bildung ausgeben. In der Unterrichtung steht, dass die Annahme gestützt wird, dass die freigewordenen Mittel den Bildungs- und Wissenschaftshaushalten der Länder zugutekommen. Ich bin der Bundesregierung dankbar, dass sie diese absurde Diskussion über die Verwendung der BAföG-Mittel damit endlich beendet hat. Sie kommen der Bildung zugute.

Ich glaube, auch die Länder machen einiges. Ich will hier nur beispielhaft darauf hinweisen, dass Nordrhein-Westfalen gestern bekannt gegeben hat, dass in den nächsten vier Jahren zusammen mit der NRW.BANK jeweils eine halbe Milliarde Euro pro Jahr mobilisiert wird, um Schulgebäude in Nordrhein-Westfalen zu modernisieren. Ich glaube, das ist genau das richtige Zeichen.

Zweites Stichwort: Ja, gute und überzeugte Lehrerinnen und Lehrer, Profis für Inklusion sind der Schlüssel für das Gelingen von inklusiver Bildung. Die Länder leisten da sicherlich ganz viel. Das jetzt im Einzelnen aufzuführen, würde zu weit führen. Ich glaube, dass auch der Bund seinen Beitrag dazu leistet. Wir haben mit der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ ein Instrument in der Hand, mit dem wir Innovationen im Bildungswesen anreizen und Best Practice verbreiten wollen. Tatsächlich ist es so, dass in der ersten Förderrunde neun Projektebewilligt worden sind, die sich direkt auf Inklusion beziehen. 51 von 59 geförderten Projekten beziehen Heterogenität im Unterricht, heterogene Lerngruppen und Inklusion ausdrücklich in ihre Konzepte ein. An dieser Stelle erhoffen wir uns auch für die zweite Förderrunde eine ganze Menge. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir mithelfen, die Lehrerausbildung zu modernisieren. Zuhören und bei den Alltagsproblemen anpacken – das ist das, was jetzt gefordert wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Anmerkung zum Schluss. Ich sorge mich – wie viele andere auch – darum, dass sich kritische Meldungen häufen über die Frage, wie eigentlich Inklusion an Schulen umgesetzt wird und wie sich das Klima an Schulen entwickelt. Ich glaube, wir müssen auf Folgendes hinweisen: Inklusion, inklusive Bildung, das bedeutet einen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft – für die Kinder mit Behinderung, weil sie mehr Chancengleichheit bekommen, aber auch für alle anderen, weil sie etwas über soziales Lernen erfahren, über Diversität in pluralistischen Gesellschaften usw. Wir müssen immer wieder die Akzeptanz aufrechterhalten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen sehen, dass es einen Mehrwert hat. Es lohnt sich, für inklusive Bildung zu kämpfen.“

Das Video zu meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.

Lesebuch – Eine sozialdemokratische Erzählung

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Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist kürzlich erschienen:

Gerechtigkeit fängt bei der Bildung an – Eine sozialdemokratische Erzählung.

Ein Film zur Diskussionsveranstaltung und Buchvorstellung findet sich hier.

Die digitale Version des Lesebuchs ist hier einzusehen.

Exzellenzstrategie kann jetzt noch mehr exzellente Forschung an Universitäten fördern

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den wegweisenden Beschluss für die Exzellenzstrategie. Damit kann das Erfolgskonzept fortgesetzt und noch mehr Exzellenz gefördert werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat durchgesetzt, dass die Exzellenzstrategie keinen abgeschlossenen Elite-Klub fördert und hat ein Signal für mehr Dynamik in der Hochschulförderung im Sinne eines fairen und offenen Wettbewerbs in der Breite des deutschen Wissenschaftssystems gegeben.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Bund und Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz den Weg freigemacht haben für die neue Exzellenzstrategie für Förderung exzellenter Wissenschaft und internationale Sichtbarkeit deutscher Hochschulen als Nachfolgeprogramm zur erfolgreichen Exzellenzinitiative. Ein Großteil der Forderungen der SPD findet sich in der beschlossenen Verwaltungsvereinbarung wieder.

Die Debatte der vergangenen Wochen für mehr Dynamik bei den Plätzen für die Exzellenzuniversitäten hat sich gelohnt: Die Zahl der Spitzenplätze ist auf vorerst elf festgelegt worden. Forderungen, die Förderung von exzellenten Standorten auf drei bis fünf zu begrenzen, sind damit zu den Akten gelegt.

Die SPD hat sich stets dafür eingesetzt, dass das Programm nicht zu einem Elite-Klub führt und dafür breite Unterstützung bei den Expertinnen und Experten erhalten. Die verbesserte Vereinbarung ist ein wichtiger Beitrag dazu und ergänzt sinnvoll die Ende 2014 getroffenen Beschlüsse zur Breitenförderung der Hochschulen über den Hochschulpakt.“

Grundfinanzierung für Wissenschaft und Studierende in Deutschland stärken

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher;
Simone Raatz, zuständige Berichterstatterin:

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) die Fortsetzung der Exzellenzinitiative sowie die beiden neuen Programme „Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ und „Innovative Hochschule“ beschlossen haben. Damit wird ein weiterer substanzieller Beitrag zur Wissenschaftsfinanzierung in Deutschland geleistet.

„Mit den drei Beschlüssen der GWK bringen Bund und Länder wichtige Investitionen für die Förderung und Entwicklung des deutschen Wissenschaftssystems auf den Weg. Damit leistet die Politik einen wichtigen Beitrag dazu, dass sich Deutschland als Standort exzellenter Wissenschaft, Innovation und Wissenstransfers im internationalen Wettbewerb behaupten kann. Darüber hinaus werden wir dem wissenschaftlichen Nachwuchs frühzeitig planbarere und verlässlichere Karriereperspektiven bieten.

Die beschlossenen Maßnahmen sind zusammen mit der Ausfinanzierung der dritten Phase des Hochschulpaktes, der bundesseitigen Finanzierung des Aufwuchses im Pakt für Innovation und Forschung, dem Qualitätspakt Lehre sowie der Forschungsförderung an den Fachhochschulen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland.

Darauf aufbauend müssen wir nun unseren Blick über 2017 hinaus richten. Wichtige Finanzierungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern laufen in den nächsten Jahren aus. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Grundfinanzierung der Universitäten und Fachhochschulen zu erhöhen, sowie zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Karriereperspektiven in der Wissenschaft und zur Unterstützung von Studierenden auf den Weg zu bringen.“

Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

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Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.

Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.

Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.

Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

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Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft

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Am Freitag fand die vereinbarte Plenardebatte zu den drei Beschlüsse statt, die Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22. April bzw. am 20 Mai. vereinbart haben: Exzellenzstrategie, Innovative Hochschule und Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die von der damaligen sozialdemokratischen Bildungsministerin Edelgard Bulmahn auf den Weg gebrachte Exzellenzinitiative  fördert seit 10 Jahren exzellente Spitzenforschung in Deutschland. Nun wollen Bund und Länder in einer dritten Runde dern nun „Exzellenzstrategie“ genannten Initiative Universitäten für zehn weitere Jahre mit 553 Millionen Euro jährlich fördern. Universitäten können Anträge in zwei Förderlinien stellen: Erstens können sich Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden als Exzellenzcluster, Herzstück des Programms, bewerben. So sollen international wettbewerbsfähige Wissenschaftsbereiche projektbezogen gefördert werden und dafür auch Unterstützung zur Stärkung der Governance und strategischen Ausrichtung erhalten. Zweitens können Universitäten bzw. Verbünde bei erfolgreicher Einwerbung von mindestens zwei bzw. drei Exzellenzclustern Anträge als Exzellenzuniversität einreichen. Diese Förderlinie dient der Stärkung der Universitäten bzw. der Universitätsverbünde als Institution, dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung und zielt auch auf die Stärkung eines strategischen Gesamtkonzepts der Universitäten.

Das Programm „Innovative Hochschule“ unterstützt Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Universitäten bei einer ihrer besonderen Stärken, dem Innovations- und Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft. Die dafür geplanten 550 Millionen sollen finanziell und nach Anzahl der Förderfälle zu mindestens 50 Prozent den Fachhochschulen zugutekommen.

Mit dem „Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ haben Bund und Länder endlich eine Maßnahme beschlossen, um die Beschäftigungssituation des akademischen Nachwuchses an deutschen Universitäten zu verbessern. Ab 2017 ist vorgesehen, eine Milliarde Euro erstens in 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Stellen, und zweitens in die Weiterentwicklung der Personalstrukturen an Universitäten zu investieren.

Nun müssen der Vereinbarung nur noch die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.

Die Pressemitteilung der NRW-Landesgruppe zum Thema können Sie hier nachlesen.

Ein Interview mit dem Deutschlandfunk zum Thema findet sich hier.