Zukunftsaufgabe Bildung – Seite 26 von 26 – Oliver Kaczmarek, Md

Rede: Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 40 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist derzeit eine der meistdiskutierten und größten Herausforderungen im Bildungswesen. Sie umfasst alle Bereiche des Bildungswesens und alle Etappen einer Bildungsbiografie. Die Umsetzung ist daher eine Herausforderung für alle Akteure im Bildungswesen, für Lehrende und Lernende, für Politik wie Verwaltung. Dieser Prozess ist aber bei Menschen mit Behinderungen, bei Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, bei Lehrern und Sozialpädagogen mitunter auch mit Sorgen und Ängsten verbunden.

Diesen Sorgen und Ängsten muss Achtung geschenkt werden, sie müssen ernst genommen werden. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren bereits getan. Nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ haben wir gemeinsam mit Experten aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie Betroffenen Antworten auf die dringenden Fragen des „Wie“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesucht. Die Antworten fielen deutlich aus: Der Herausforderung, vor die uns die Verwirklichung des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Deutschland stellt, muss mit einer gemeinsamen Strategie begegnet werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es gilt folglich, über die Bund-Länder-Kooperation nachzudenken, sie neu zu justieren und im Grundgesetz die Voraussetzung für gemeinschaftliche und übergreifende Aufgabenerledigung im Bereich der inklusiven Bildung zu schaffen. Es ist auch vor diesem Hintergrund unverständlich, warum sich die schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine gelungenen inklusive Bildung verweigert. Es wird höchste Zeit, dass der Bund mithilft bei der Umsetzung inklusiver Bildung in der frühkindlichen Bildung, in der Schule, in der Hochschule und in der beruflichen Bildung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie ihre Blockade aufgeben.

Die SPD setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf inklusive Bildung konsequent umzusetzen. Doch dafür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werten.

  • Noch herrscht in der Bevölkerung eine große Skepsis beim Thema Inklusive Bildung. Die Haltung der Menschen kann nur verändert werden, wenn es ein manifestes Bekenntnis der Bundesregierung für eine inklusive Gesellschaft gibt. Ihre Haltung, die Verantwortung für inklusive Bildung den Ländern zuzuschieben und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen, ist peinlich und unverantwortlich.
  • Auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem sind nicht immer Hundertprozent-Lösungen möglich. Praxisbeispiele zeigen, dass dies aber auch gar nicht notwendig sei. Wir müssen Inklusion vielfältig und differenziert denken und verfolgen.
  • Es fehlen immer noch statistische Daten, z.B. zum Verbleib von Hochschulabsolventen mit Behinderungen. Auch hier muss es mehr Aufmerksamkeit für das Thema geben. Statistik liefert auch wichtiges Steuerungswissen für Politik und Verwaltung.
  • Es bedarf dringend einer verbindlichen Zeitschiene mit klaren Vorgaben, ab wann es in Deutschland ein einklagbares Recht auf inklusive Bildung und konkrete Umsetzungsschritte gibt.

Im vorliegenden Antrag schlagen wir vor, einen Pakt für inklusive Bildung zu initiieren, der Bund, Länder und Kommunen umfasst. Jede staatliche Ebene muss ihrer Verantwortung gerecht werden und mithelfen. Ich möchte mich an dieser Stelle auf drei grundsätzliche Annahmen konzentrieren:

Zuallererst ist es unerlässlich, Inklusion als Aufgabe des gesamten Bildungswesens zu verstehen. Eine Beschränkung auf den Bereich Schule greift zu kurz. Aus diesem Grunde müssen die Übergänge zwischen Kindergarten, Schule, Ausbildung, Hochschule und Arbeitsplatz besonders berücksichtigt werden. Der Bund kann hier insbesondere im Bereich der Bildungsberichterstattung eine wichtige Rolle übernehmen.

Darüber hinaus muss die lokale Verantwortung stärker betont werden. Dabei geht es mir nicht darum, Verantwortung abzuschieben. Wir müssen viel mehr vor Ort die richtigen Voraussetzungen schaffen, um direkt und unmittelbar Probleme lösen zu können und die Netzwerke zu stärken. Die lokalen Bildungsbündnisse können dabei ein Ausgangspunkt für die Umsetzung inklusiver Bildung vor Ort sein.

Schließlich dürfen wir nicht vergessen, die Menschen bei der Umsetzung inklusiver Bildung zu stärken. Inklusive Bildung erfordert Fachkräfte, die auf heterogene Lerngruppen vorbereitet sind und darauf, kein Kind zurück zu lassen. Darum müssen Aus- und Fortbildung für alle pädagogischen Berufsgruppen in besonderer Weise ausgerichtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung muss beim Thema inklusive Bildung endlich die Hände aus der Tasche nehmen und mit anpacken. Verweigern Sie sich nicht länger Ihrer Verantwortung.

Vielen Dank.

Rede: Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 31 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um auch den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesen Tagen wurde der aktuelle OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2013“ veröffentlicht. Dieser und weitere internationale Berichte und Vergleichsstudien liefern gemeinsam mit dem Nationalen Bildungsbericht eine unverzichtbare Zusammenschau der Kennzahlen und Dynamiken des deutschen Bildungswesens. Sie zeigen die zentralen bildungspolitischen Herausforderungen für Deutschland auf und liefern den politischen Akteuren wertvolles Steuerungswissen.

Auch wenn in einigen Bereichen des Bildungswesens Fortschritte erzielt werden konnten, sind die Herausforderungen an die deutsche Bildungspolitik unverändert hoch. Es ist nach wie vor erschreckend, dass Deutschland vor mit die höchste soziale Kopplung aller Industrienationen aufweist. In kaum einem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so sehr von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland. Immer noch sind rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland akut von Bildungsarmut bedroht – überdurchschnittlich oft sind es Kinder mit Migrationshintergrund und aus sozial schwachen Familien, die von dieser Bildungsungerechtigkeit betroffen sind. Eine große Herausforderung im Bildungswesen ist derzeit auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Hier ist Deutschland nach wie vor weit von der inklusiven Gesellschaft entfernt.

Auch das im Nationalen Bildungsbericht 2012 angeführte Schwerpunktthema „Kulturelle Bildung“ offenbart neue Herausforderungen für das Bildungswesen in Deutschland. Der verstärkte Umgang mit neuen Medien und die Vermittlung von Medieninhalten werden nicht nur in der kulturellen Bildung, sondern im gesamten Bildungswesen immer bedeutender.

Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen kommt dem Ganztagsschulangebot eine Schlüsselrolle zu. Ganztagsschulen bieten mehr Zeit für Bildung und individuelle Förderung – so kann besser auf die Neigungen und Talente der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden. Auch kann die Ganztagsschule einen wichtigen Beitrag zur sprachlichen, kulturellen und sozialen Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund leisten. Auch das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung lässt sich an Ganztagsschulen besser verwirklichen. Aber auch gesellschaftlich ist die ganztägige Betreuung und Beschulung ein großer Fortschritt, denn längere garantierte Betreuungszeiten verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztagsschulen schaffen somit Raum und Zeit, um alle Kinder besser zu fördern, Bildungsarmut zu bekämpfen und für Chancengleichheit zu sorgen.

Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, mit der der Ganztagsschulentwicklung in Deutschland ein neuer Schub gegeben werden soll. Dabei sind drei Elemente von besonderer Bedeutung: Erstens ist die Qualität der ganztägigen Lehr- und Betreuungsangebote Voraussetzung für den pädagogischen Erfolg, denn nur durch ausreichendes und qualifiziertes Fachpersonal können die Vorteile guter Ganztagsschulen für gleiche Chancen auf bessere Bildung und eine gute Zukunft genutzt werden. Zweitens müssen wir den Schulen vor Ort mehr Gestaltungskraft geben, denn sie sind es, die die örtlichen Rahmenbedingungen, Bedarfe und Anforderungen am besten kennen. Vor allem in kommunalen Bildungsnetzwerken können Ganztagsschulen ihre Potentiale voll ausschöpfen. Drittens ist ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau des Ganztagsangebots erforderlich, damit wir allen Kindern und Jugendlichen, die es wollen, spätestens bis 2020 einen Ganztagsschulplatz anbieten können – und zwar unabhängig von Wohnort, Schulform und individuellem Förderbedarf!

Angesichts des großen Handlungsbedarfs sind die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung bei Weitem nicht ausreichend. Deutschland liegt bei den öffentlichen Ausgaben für Bildung immer noch unter dem OECD-Durchschnitt. Hier genügt es nicht, nur auf die Verantwortung der Länder im Bereich der Bildung zu verweisen: Wir brauchen eine gesamtstaatliche Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Für Investitionen in eine zukunftsgerichtete Bildungsinfrastruktur sind jährlich zusätzliche 20 Milliarden Euro erforderlich – etwa für eine bessere ganztägige Betreuung für Kinder unter drei Jahren, für ein flächendeckendes Ganztagsschulangebot, für einen neuen Hochschulpakt. Eine verantwortliche Regierung würde sich dieser Herausforderung stellen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wird ihrer Verantwortung jedoch nicht gerecht und blockiert eine Grundgesetzänderung im Konsens der Parteien und zwischen Bundesrat und Bundestag.

Die Nationalen Bildungsberichte, aber auch die internationalen Berichte und Vergleichsstudien sind wichtige Instrumente, um die Herausforderungen, Fortschritte und Defizite des deutschen Bildungswesens zu erkennen und entgegenzuwirken. Der Förderung der Bildungsforschung muss deshalb weiterhin große und größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des gesamten Bildungssystems.

Lassen Sie uns die Herausforderungen im Bildungswesen angehen – gerade auch im Hinblick auf den demographischen Wandel können wir es uns nicht leisten, auch nur einen Menschen mit seinen Talenten und Fähigkeiten zurückzulassen!

Vielen Dank.

Rede: Kooperativer Bildungsföderalismus

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 14 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel stärken”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon auffällig, dass in der Bildungspolitik die Menschen eindeutig von Bund und Ländern eine engere Kooperation erwarten, und sich gleichzeitig so wenig bewegt. Kaum eine Umfrage, kaum eine Verbändemeinung, kaum eine Veranstaltung zur Bildungspolitik, wo nicht das grundgesetzliche Kooperationsverbot in der Bildungspolitik von den Menschen massiv in Frage gestellt wird. Und gleichzeitig kaum eine Debatte im Deutschen Bundestag, wo immer wieder so deutlich wird, wie die schwarz-gelbe Regierung Politik gegen den gesunden Menschenverstand macht.

Ich bin der festen Überzeugung: Die großen Herausforderungen im Bildungswesen werden Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam lösen können. Der Bund hat hier eine besondere Verantwortung, beim Aufbau bzw. beim Erhalt einer öffentlichen Bildungsinfrastruktur mitzuhelfen. Sei es beim Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung im frühen Kindesalter, beim Ausbau des Ganztagsschulangebots, bei der Verwirklichung inklusiver Bildung, bei der Neuauflage des Hochschulpakts, beim Ausbau sozialer Infrastruktur rund um die Hochschulen oder bei der Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus. Deshalb ist es umso weniger verständlich, dass die Bundesregierung weiterhin beharrlich bei einer Mini-Grundgesetzänderung bleibt, die es maximal ermöglicht, dass Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen von überregionaler Bedeutung kooperieren können. Darüber mag man diskutieren, aber das wird den Anforderungen an eine gemeinsam verantwortete Bildungsinfrastruktur nicht im Ansatz gerecht! Die schwarz-gelbe Koalition blockiert mit ihrem sturen Festhalten daran den Weg in einen Konsens der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen für Bildung!

Dazu gibt es Alternativen. Die SPD hat in dieser Wahlperiode immer deutlich gemacht, dass wir für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes sind. Wir haben dazu konkrete Vorschläge gemacht, wie wir hier zu einem Konsens kommen können, um den umfassenden Anforderungen an gemeinsame Bildungspolitik gerecht zu werden, ohne dass einer der Partner übervorteilt wird oder grundsätzliche Zuständigkeiten vermengt oder in Frage gestellt werden. Aber die schwarz-gelbe Koalition weigert sich weiterhin, darüber überhaupt Verhandlungen aufzunehmen und blockiert damit den dringend benötigten Konsens.

Nun höre ich schon, wie die Ministerin den Bundesrat ermahnt, er möge einen unter den Ländern konsensfähigen Vorschlag vorlegen. Das ist aber ein reines Ablenkungsmanöver, denn jeder weiß, dass der Vorschlag der Bundesregierung im Deutschen Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit finden wird. In so einer Situation müsste die Regierung eigentlich Gespräche darüber aufnehmen, wie man zu einem Ergebnis kommt, das im Bundestag den weitestgehenden Konsens darstellt und zwischen Bundesrat und Bundestag unstrittig ist. Stattdessen fahren sie die Abstimmungen lieber vor die Wand. Diese Blockade ist unverantwortlich!

Die SPD hat hier im Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Einführung eines Artikels 104c im Grundgesetz gemacht, der eine gemeinsame Finanzierung von Bildungsaufgaben durch Bund und Länder ermöglicht. Wir stellen uns vor, dass die Länder mit dem Bund in gemeinsam verantworteten Bildungsaufgaben, insbesondere im Ausbau der Bildungsinfrastruktur, Kooperationen vereinbaren und gemeinsam finanzieren. Uns geht es nicht um vermischte Zuständigkeiten oder das rein finanzielle Engagement des Bundes, uns geht es um gemeinsam wahrgenommene Verantwortung in der Gemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen.

Dem Bundesrat liegen dazu mehrere Initiativen aus rot bzw. rot-grün regierten Bundesländern vor. Jüngst haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Entschließungsantrag für den Bundesrat dazu formuliert. Die beiden Länder zeigen damit, dass sie an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert sind. Deshalb ist unsere Bitte an die Bundesregierung und an die derzeitige Bundesbildungsministerin: Machen Sie endlich ein glaubwürdiges Angebot für eine echte Kooperation von Bund und Ländern im Bildungswesen. Machen Sie den Fraktionen des Bundestags ein Verhandlungsangebot. Lassen Sie uns dann über den besten Weg streiten. Aber bitte geben Sie Ihre Blockadehaltung beim Kooperationsverbot endlich auf. Sie riskieren sonst leichtfertig Fortschritt und Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems.

Vielen Dank.

Menschenrecht auf inklusive Bildung endlich umsetzen

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Anlässlich der nationalen Konferenz der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz zum Thema „Inklusion gestalten: gemeinsam, kompetent, professionell“ erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung zeigt seit Jahren kein Interesse an der Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusive Bildung in Deutschland. Wie bereits mit ihrem nationalen Aktionsplan hat sie auch mit der nationalen Konferenz zu Beginn der Woche zahlreiche Absichtserklärungen formuliert – lässt aber keine Handlungen folgen. Das Verschleppen dieses wichtigen Themas ist ein Ärgernis nicht nur für die Betroffenen, sondern für unsere gesamte Gesellschaft.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der auslaufenden Legislaturperiode intensiv mit den Erfordernisses für die umfassende Verwirklichung inklusiver Bildung auseinandergesetzt. Ergebnis der gemeinsamen Suche mit Experten und Betroffenen nach Antworten auf die dringenden Fragen, nach dem „Wie“ der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das deutsche Bildungssystem ist der Antrag „Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen“ aus dem vergangenen Jahr. Diese wichtige Arbeit werden wir in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung ist die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen unerlässlich. Wir brauchen Netzwerke für die inklusive Bildung vor Ort, multiprofessionelle Teams über das gesamte Bildungswesen hinweg und faire Chancen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Vor kurzem hat die SPD-Bundestagsfraktion nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ gemeinsam mit Vertretern von Betroffenenverbänden ihre eigenen Hauptforderungen erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Sachverständigen erläuterten ihre Ideen und Vorschläge. Diese wertvollen Beiträge werden in die weitere Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung einfließen.

Zweite Chance auf Berufsausbildung geben

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1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat während der vergangenen vier Jahre nichts für diese Gruppe getan. Lediglich eine Werbekampagne mit der Bundesagentur für Arbeit wurde durchgeführt. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, ein Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ aufzulegen. Jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zwischen 25 und 35 Jahren soll eine Ausbildung angeboten werden. Im ersten Jahr sollen mindestens 200 Millionen Euro für das Programm bereit gestellt werden. Das Recht auf Ausbildung ist zu garantieren. Der Ausbildungspakt muss neu ausgerichtet werden. Die Vermittlung in Ausbildung soll Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit haben. Junge Erwachsene sollen bis 35 Jahre Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Jugendliche haben. Auch finanzielle Anreize, eine Ausbildung zu beginnen, sollen geschaffen werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713252.pdf