Zukunftsaufgabe Bildung – Seite 5 von 26 – Oliver Kaczmarek, Md

Koalitionsvertrag: Aufbruch in eine Fortschrittsregierung

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Am Mittwoch haben die Verhandlungsführer*innen von SPD, Grünen und FDP den in den letzten Wochen verhandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Den kompletten Vertrag gibt es hier.

Mit der Vorlage des Koalitionsvertrags geht die Regierungsbildung einen entscheidenden Schritt voran. Die künftigen Koalitionspartner haben intensiv für einen Aufbruch in eine Fortschrittsregierung verhandelt. Auch in den Bereichen Bildung und Forschung ist deutlich geworden, dass trotz der unterschiedlichen politischen Herkunft der Ampel-Partner eine gelingende und progressive Zusammenarbeit für unser Land geformt werden kann.

Ich selbst durfte im Bereich Bildung und Chancengleichheit mit verhandeln. Mir war dabei besonders wichtig, dass wir in der Bildungspolitik mehr Chancen für unsere Kinder schaffen. Wir wollen einen kooperativen Bildungsföderalismus begründen. Wir werden einen Bildungsgipfel einberufen, der eine dauerhafte Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen einrichtet, welche zukünftig Bund-Länder-Prozesse effektiv koordiniert. Jeder junge Mensch, der das will, soll eine Ausbildung machen können, und zwar überall im Land. Deshalb wollen wir die Berufsschulen stärken, eine Ausbildungsgarantie einführen und das Aufstiegs-BAföG weiter stärken. Das BAföG muss wieder die zentrale und verlässliche Säule der Ausbildungsfinanzierung werden. Deshalb werden wir mit erheblichen Freibetragserhöhungen, Verbesserungen bei den Auszahlungen, verlängerten Förderdauern und einer Reduzierung der Darlehenslast dafür sorgen, dass endlich wieder mehr junge Menschen finanziell mit dem BAföG bei ihrem Ausbildungsweg an Hochschulen unterstützt werden.

Fragen zum Koalitionsvertrag beantworte ich gerne. Ich freue mich über viele Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

Spannendes “Ohrenkino” in der Kita Atlantis

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Wie jedes Jahr zum Bundesweiten Vorlesetag „schnappte“ sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek eine Geschichte, um sie Kindern vorzutragen: Diesmal las er den Jungen und Mädchen der AWO-Kita Atlantis in Kamen aus dem Bilderbuch „Zogg und die Retter der Lüfte“ vor. Darin geht es um eine Prinzessin, die gemeinsam mit einem Ritter und einem Drachen gute Taten und wahre Wunder vollbringt. Am Ende waren sich alle einige: Es war ein spannender Vormittag!

„Kindern vorlesen macht nicht nur Spaß“, sagt der Bundestagsabgeordnete. Es mache sie auch schlau. Lesen sei eine Schlüsselkompetenz, während und vor allem auch nach der Schulzeit. “Und nichts bereitet Kinder besser darauf vor als Vorlesen”, so Kaczmarek.

Der Bundesweite Vorlesetag der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung Die Zeit und der Deutschen Bahn Stiftung fand in diesem Jahr bereits zum 18. Mal statt. Er wurde 2004 gegründet, um ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens zu setzen und Kinder und Erwachsene für Geschichten zu begeistern.

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

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Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in im Bundestag verabschiedet.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch zahlreiche zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929764.pdf

Ein Jahr USA: Kaczmarek wirbt für Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages

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Ein Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm, kurz PPP. In diesem Jugendaustauschprojekt des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses werden junge Leute – Schülerinnen und Schüler sowie Berufstätige – gefördert. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligt sich wieder an dem interkulturellen Austausch und wirbt für das nächste Austauschjahr 2022/23: „Dieses Programm, das im ersten Pandemiejahr verkürzt werden musste und in diesem Jahr leider komplett ausfiel, eröffnet jungen Menschen die Chance, amerikanisches Familien-, Highschool- und Arbeitsleben kennenzulernen.”

Für das Programm 2022/23 läuft derzeit die Bewerbungsphase. Bis zum 10. September 2021 können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und junge Berufstätige bewerben. Ausführliche Informationen zum Programm können entweder im Bürgerbüro in 59425 Unna, Untere Husemannstr. 38, Fon 02303 25314-50, Fax 02303 237218, angefordert werden oder sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp einschließlich Bewerbungsunterlagen herunterzuladen.

Bewerbungsberechtigt für das 39. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.

Darüber hinaus weist der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Durchführung des 39. PPP unter dem Vorbehalt der Pandemie steht. Es werde nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich sei und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden könne, so Kaczmarek.

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

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Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929764.pdf

Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche beschlossen

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Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.

Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.

Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.

Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178838/798ecd9014605892b3638f1a866cf30d/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche-factsheet-data.pdf

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

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Wir wollen, dass es jedes Kind packt. Deswegen fördern wir den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Ganztagsschulen und Horten. Damit investiert Deutschland in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.

Die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute und verlässliche Betreuung für Kinder, Familien und die Wirtschaft ist. Mit mehr Ganztagsbetreuung bauen wir die Orte aus, wo Kinder lernen und sich sozial entwickeln. Und wir geben Eltern mehr Raum, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Für die Familien in Deutschland bedeutet das mehr Unterstützung, mehr Entlastung und mehr Freiraum. Und für die Kinder bedeutet es mehr Chancengerechtigkeit.

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ verabschiedet. Damit soll ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt werden. Bund und Länder haben sich vorab darauf geeinigt, dass es Betreuung für Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4 geben soll für 8 Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Auch in den Ferien soll es Betreuungsangebote geben. Hier können die Länder Ferienschließzeiten von bis zu vier Wochen regeln. Realisiert wird die Betreuung in schulischen Angeboten, Horten und in Kindertageseinrichtungen von Trägern.

Der Rechtsanspruch soll ab dem 1. August 2026 in Kraft treten. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch. Ein Rechtsanspruch ist keine Pflicht. Eltern können frei wählen, ob sie ein Angebot der ganztätigen Betreuung wahrnehmen wollen.

Im Bundeshaushalt sind bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgesehen. Die Bundesregierung hat Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet. Zwei Milliarden Euro für Investitionen waren bereits im Koalitionsvertrag verabredet und sind gesetzlich gesichert.

Mit dem Konjunkturprogramm „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat die Bundesregierung 2020 bis zu 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Investitionen bereitgestellt. Davon stellt der Bund den Ländern und Kommunen seit Ende 2020 Investitionsmittel in Höhe von 750 Millionen Euro im Rahmen des „Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ bereit. Sie sind insbesondere für Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte sowie für Investitionen in Hygienemaßnahmen vorgesehen. Außerdem können mit diesen Mitteln auch vorab Planungsleistungen für den Ausbau der Ganztagsangebote im Rahmen des Sondervermögens finanziert werden. Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 70 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit mindestens 30 Prozent.

In dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ stellt der Bund zudem 2 Milliarden Euro für Finanzhilfen bereit (sogenannte Basismittel). Der Bund beteiligt sich hier mit einer Förderquote von höchstens 50 Prozent, die Länder einschließlich der Kommunen mit mindestens 50 Prozent. Zudem gibt es eine Bonus-Regelung: Länder, die bis Ende 2021 Mittel aus den Basismitteln abgerufen haben, erhalten ab 2022 die gleiche Summe. Dieser „Bonustopf“ ist mit 750 Mio. Euro gefüllt. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Bund die Länder stufenweise aufsteigend ab 2026 und dauerhaft ab 2030 mit 960 Mio. Euro jährlich bei den Betriebskosten unterstützt.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178828/9a452321374467c357304d5399b2480e/ganztagsfinanzierungsgesetz-infopapier-data.pdf

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

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Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.

Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928464.pdf

Bildung als Schlüssel für die Entwicklungszusammenarbeit

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Viele Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit leiden unter hoher Jugendarbeitslosigkeit. Es fehlen vor allem Fachkräfte in den Schlüsselsektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Industrie und Dienstleistungen. Die Ursache ist vor allem mangelhafte Bildung in den Ländern: Noch immer werden Lehrpläne, Ausbildungs- und Prüfstandards vor allem von staatlichen Akteuren festgelegt, während Unternehmen – im Gegensatz zum Modell der dualen Berufsausbildung in Deutschland – oftmals nicht mit einbezogen werden.

Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird deshalb berufliche Bildung als Schwerpunkt der internationalen Bildungszusammenarbeit weiter gefördert. Grundlegend hierfür ist die schulische Bildung. Auf Initiative der SPD ist dies im Antrag nun entsprechend verankert. Denn ohne eine solide schulische Bildung ist eine darauf aufbauende Bildung nicht möglich. Ziel ist es, jungen Frauen und Männern gleichberechtigt vor Ort eine Perspektive zu geben und eine nachhaltige und gute wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern vorantreiben.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927837.pdf

Kaczmarek lädt zur Online-Bildungsveranstaltung mit Saskia Esken

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Dass die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheidet, ist durch Corona nochmals verschärft worden. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion Hilfen bereitgestellt, um auch in der Pandemie allen Kindern einen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Gemeinsam mit der SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken, MdB, zieht der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in der Online-Veranstaltung “Gleiche Bildungschancen für alle Kinder – Zugang zu Bildung trotz Corona ermöglichen” Lehren aus der Pandemie und stellt Lösungsvorschläge der SPD-Bundestagsfraktion vor. Stattfinden wird der digitale Austausch am Mittwoch, 31. März, ab 18 Uhr. Weitere Gesprächspartner*innen sind Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen, Diplom-Sozialpädagogin Ilka Esser, Schüler Fatih Asil sowie interessierte Teilnehmer*innen.

Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.

Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-03-31-gleiche-bildungschancen-alle-kinder