Oliver Kaczmarek erneut in den Fraktionsvorstand der SPD-Bundestagsfraktion gewählt

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In der jüngsten Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag (11.01.) komplettierte die Fraktion ihren Fraktionsvorstand mit der Wahl der 25 Mitglieder des erweiterten Fraktionsvorstandes. Auch der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek darf sich über eine erneute Wahl in das Führungsgremium der Bundestagsfraktion freuen. „Ich freue mich sehr und bedanke mich herzlich für das mir entgegengebrachte Vertrauen meiner Kolleginnen und Kollegen und auf die nun vor uns liegenden Herausforderungen“ so Kaczmarek, der zuvor als bildungs- und forschungspolitischer Sprecher seiner Fraktion ebenfalls bestätigt wurde, im Anschluss an die Sitzung

Der insgesamt 39-köpfige Fraktionsvorstand setzt sich neben dem Vorsitzenden aus 8 Stellvertreter*innen, 5 Parlamentarischen Geschäftsführer*innen und den 25 Mitgliedern des erweiterten Vorstandes zusammen.

THW Kamen-Bergkamen profitiert vom Fahrzeugbeschaffungsprogramm des Bundes – neuer Mannschaftstransportwagen für den Ortsverband

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Rund 1000 neue Fahrzeuge erhalten die Ortsverbände des Technischen Hilfswerks (THW) in diesem Jahr vom Bund. Hintergrund ist das Fahrzeugbeschaffungsprogramm des Deutschen Bundestages, das die SPD-Bundestagsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hatte, um den in die Jahre gekommenen Fahrzeugbestand des THW zu modernisieren. Auch der THW-Ortsverband in Kamen-Bergkamen hat jetzt ein neues Fahrzeug erhalten, meldet der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

„Ich freue mich sehr, dass die haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW auch in unserer Region jetzt Verstärkung erhalten haben. Damit kann das THW seine umfangreichen und wichtigen Aufgaben künftig noch besser wahrnehmen“, so Kaczmarek.  „Das THW leistet mit seinen über 80.000 ehrenamtlich Engagierten seit über 70 Jahren einen ganz entscheidenden Beitrag zum Zivil- und Katastrophenschutz in unserem Land.”

Besonders in Erinnerung ist der Einsatz des THW bei der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021: Über 14.000 haupt- und ehrenamtliche THW-Einsatzkräfte aus allen Ortsverbänden Deutschlands haben mit angepackt, um in den betroffenen Gebieten bundesweit, besonders aber im Süden und Westen zu helfen. „Die Helferinnern und Helfer des THW haben Flutopfer gerettet, Trümmer und Schäden beseitigt, zerstörte Infrastruktur wie Straßen, Strom und Wasser wiederhergestellt und insgesamt über zwei Millionen Einsatzstunden geleistet. Diese Flutkatastrophe ist der größte Einsatz in der THW-Geschichte“, so Kaczmarek weiter.

Neben der unglaublichen Hilfs- und Leistungsbereitschaft der Ehrenamtlichen vor Ort ist auch eine entsprechende Ausstattung entscheidend, dass das THW in einer solchen Naturkatastrophe einsatzfähig ist. Deshalb hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangen acht Jahren massiv dafür eingesetzt, dass der Bund mehr in Liegenschaften, Technik und Fahrzeuge beim THW investiert und weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das THW zu modernisieren.

In diesem Jahr werden insgesamt rund 1000 neue Fahrzeuge an die THW-Ortsverbände ausgeliefert – so viele wie nie zuvor. Bis Mitte Dezember 2021 wurden deutschlandweit 918 Fahrzeuge im Wert von insgesamt etwa 84 Mio. Euro an die Ortsverbände übergeben, darunter auch der neue Mannschaftstransportwagen für den Ortsverband Kamen-Bergkamen. Neben vielen Transportfahrzeugen zur Beförderung von Einsatzkräften und Material wurden auch Spezialgeräte für die Fachgruppen beschafft: Pump-Anhänger, Generatoren, Bergungs-Radlader und sogar ein THW-Reisebus.

Für das Fahrzeugbeschaffungsprogramm hatten die Mitglieder des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag 100 Mio. Euro zusätzlich für die Jahre 2017 bis 2023 bereitgestellt, und diese Mittel mit dem Konjunkturpaket um weitere 25 Mio. Euro aufgestockt. Neben der Unterstützung bei der Fahrzeugbeschaffung hatte der Deutsche Bundestag außerdem zwei Bau- und Sanierungsprogramme für THW-Liegenschaften im Umfang von insgesamt 65 Mio. Euro aufgesetzt, 1.200 neue hauptamtliche Stellen zur Unterstützung der Ortsverbände und der bundesweiten Einsatzkoordinierung geschaffen, und die Errichtung vier großer Logistikzentren zur Krisenvorsorge beschlossen. Mit der Novellierung des THW-Gesetzes im vergangenen Jahr wurden der erweiterte Kostenverzicht bei Einsätzen im Rahmen der Amtshilfe sowie erweiterte Freistellungsregelungen für Ehrenamtliche beschlossen, womit sich die Einsatzbereitschaft des THW insgesamt verbessert.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird verlängert

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Mit der Zusage der EU-Kommission, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis Ende Juni 2022 zu verlängern, kann Deutschland jetzt seine Corona-Hilfsprogramme auch für große Unternehmen fortführen. Diese können nun bis Mitte 2022 staatliche Mittel zur Überwindung von Liquiditätsengpässen erhalten.

Mit der Verlängerung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützen wir die für unseren Wirtschaftsstandort und den Arbeitsmarkt besonders wichtigen Unternehmen. Der Fonds wurde bereits im März 2020 eingerichtet, um besonders wichtige Unternehmen finanziell zu stabilisieren.
Für die Anträge haben die Unternehmen nun bis zum 30. April 2022 Zeit. Bisher bestand keine Antragsfrist. Mit der festgelegten Antragsfrist wird sichergestellt, dass auch bei einer längeren Antragsberatung von durchschnittlich sechs Wochen die Bewilligung noch rechtzeitig vor Auslaufen des Fonds erfolgen kann. Grundsätzlich werden die Fördertöpfe verkleinert, da die bereitstehenden Mittel bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. Der Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde abschließend in 2./3. Lesung in dieser Woche beraten.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000189.pdf

Ein weiterer Nachtragshaushalt für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung

Mit dem in dieser Woche in erster Lesung beratenen zweiten Nachtragshaushalt setzen wir zentrale Vereinbarungen des Koalitionsvertrages um. Nicht verbrauchte Mittel aus bereits eingeplanten, aber nicht genutzten Krediten in Höhe von 60 Milliarden Euro fließen zweckgebunden in einen Klima- und Transformationsfonds. Damit holen wir Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Digitalisierung nach, die wegen und während der Corona-Krise nicht getätigt werden konnten. Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2021 wird dadurch nicht erhöht. Gleichzeitig wird diese Maßnahme die Konjunktur weiter ankurbeln und Projekte im Bereich der Digitalisierung absichern. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit für private Investitionen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/003/2000300.pdf

Anpassungsverfahren bei der Abgeordnetenentschädigung

Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode muss der Bundestag darüber entscheiden, inwieweit das Anpassungsverfahren bei den Abgeordnetenentschädigungen bestehen bleibt. Nach geltender Rechtslage werden die Diäten jeweils zur Mitte des Jahres entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Soll dieser Automatismus weiter gelten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen.
Ein entsprechender Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, das Anpassungsverfahren auch für die 20. Legislaturperiode beizubehalten, wurde in dieser Woche beraten.

Den gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen und der Fraktion CDU/CSU gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000269.pdf

Oliver Kaczmarek erneut zum bildungs- und forschungspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gewählt

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In der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Donnerstag, 16. Dezember, wurde der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erneut zum Sprecher für Bildung und Forschung gewählt. Zuvor hatten ihn die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe einstimmig vorgeschlagen. Oliver Kaczmarek übernimmt die Aufgabe mit einem klaren Ziel: „Ich freue mich sehr über das Vertrauen meiner Fraktion. Das gute Ergebnis ist für mich auch ein Zeichen der Anerkennung meiner bisherigen Arbeit als Sprecher.” In der letzten Wahlperiode, so Kaczmarek weiter, habe die SPD viele starke Verbesserungen für die Menschen erreicht. U.a. helfe der Bund den Kommunen, die digitale Ausstattung von Schulen zu verbessern.

“Diesen Weg wollen wir weitergehen”, kündigt der Abgeordnete an. Im Koalitionsvertrag sei vereinbart, die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich zu steigern und dafür zu sorgen, dass die Unterstützung dauerhaft dort ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht werde. “Mit einer Stärkung der frühkindlichen Bildung, besseren Startchancen in sozial benachteiligten Schulen, einem Digitalpakt 2.0 und einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen”, so Kaczmarek. Zudem wolle die Koalitionsregierung eine Ausbildungsgarantie, die allen Jugendlichen einen Zugang zu einer vollqualifizierenden Berufsausbildung ermögliche.

Oliver Kaczmarek erneut in den SPD-Parteivorstand gewählt

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Auf dem Bundesparteitag am vergangenen Samstag haben die Delegierten aus ganz Deutschland den heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden der SPD im Kreis Unna, Oliver Kaczmarek, erneut in den SPD-Parteivorstand gewählt. Für Kaczmarek ist es die dritte Wahl in das Führungsgremium der SPD. Vorgeschlagen wurde er von der nordrhein-westfälischen SPD.

„Ich freue mich sehr über das erneute Vertrauen der Delegierten. Für die SPD als größte Partei in der Bundesregierung geht es jetzt insbesondere darum, gut zu regieren, die Pandemie zu bekämpfen und die großen Umbrüche unserer Zeit zu gestalten. Aber wir wollen auch weiter offen sein für neue Ideen und Platz bieten für die politischen Debatten, die über den Regierungsalltag hinausweisen“, so Kaczmarek. Der Kamener hat sich im Vorstand der SPD u.a. als Co-Vorsitzender des Wissenschaftsforums der Sozialdemokratie engagiert.

Bekämpfung der Pandemie: Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Maßnahmen

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Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Ein Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Studien belegen, dass das Ansteckungsrisiko vor allem unter Ungeimpften sehr hoch ist. Und auch ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der Covid-Patientinnen und -patienten ist nicht geimpft.

Unser Ziel muss es daher sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte für noch nicht geimpfte Personen gezwungenermaßen einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Woche das Gesetz zur Stär-kung der Impfprävention gegen COVID-19 eingebracht und gemeinsam mit der Oppositionsfraktion CDU/CSU beschlossen.

Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder anschließend mit einem Beschluss ihrer Landesparlamente anwenden können. Künftig können die Länder gastronomische Einrichtungen flächendeckend schließen, wenn es die pandemische Lage erfordert. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich.

Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen und zwar auf Grundlage des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs nach § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, längstens jedoch bis zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.

Wir wollen vor allem ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder voll-ständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.

Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Vielmehr geht es auch darum, jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das erfordert einen Kraftakt. Deshalb weiten wir den Personenkreis aus, der eine Impfung durchführen darf. Neben Ärztinnen und Ärzten sollen künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.

Geändert wird zudem die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Beschließt eine Landesregierung eine Teilnehmerhöchstgrenze für private Zusammenkünfte, so können neben noch nicht Geimpften auch Geimpfte und Genesene wieder unter diese Höchstgrenze fallen. Damit reagieren wir auf die steigende Zahl von Impfdurchbrüchen.

Angesicht der Corona-Pandemie haben zahlreiche Krankenhäuser planbare Operationen und Eingriffe verschoben, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Diesen Einrichtungen stellt der Bund kurzfristig einen finanziellen Ausgleich für das Vorhalten entsprechender Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem entlasten wir Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei den Dokumentationspflichten zu Testungen von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen können regionale Lockdown-Maßnahmen leider nicht ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, insbesondere im lokalen Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Mit einem Änderungsantrag verlängern wir daher den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen, verlängern.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf

Ganztagsbetreuung – Frist für Inanspruchnahme von Investitionsmitteln durch die Kommunen wird verlängert

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Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist elementar wichtig für Kinder und Familien. Die SPD hat deshalb in der vergangene Legislaturperiode durchgesetzt, dass Grundschülerinnen und -schüler ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten werden. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.

Allerdings waren zum Zeitpunkt der damaligen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen und somit auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes notwendig.

Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen. Eine entsprechende Initiative der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000190.pdf

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag finden Sie unter:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7532625#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTc1MzI2MjU=&mod=mediathek

Schwerte erhält 585.000 Euro Bundesmittel für die Innenstadt – Kaczmarek: „Ein starkes Signal für unsere Region“

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Gute Nachrichten für die Stadt Schwerte übermittelt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek: „Der Bund bewilligt erste Maßnahmen aus dem Förderprogramm ,Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren‘, das mit insgesamt 250 Millionen Euro ausgestattet ist, und wir sind mit 585.000 Euro dabei.“

Das Programm soll den Innenstädten den Neustart aus der Corona-Pandemie erleichtern. Der Bund unterstützt die Gemeinden dabei, lebendige und attraktive Ortskerne und Stadtzentren zu entwickeln oder zu erhalten. „Mit der Zusage des Bundes für Schwerte erhalten wir die Möglichkeit, den Einzelhandel zu stärken, die Vielfalt der Innenstadt zu verbessern und damit das Zentrum für Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiv zu gestalten“, so Kaczmarek. Das Programm solle auch dabei helfen, die Aufenthaltsqualität der Innenstadt zu steigern und die Menschen zum Verweilen einzuladen.

„Auch unsere Stadt ist von tiefgreifenden Veränderungen betroffen“, sagt der Schwerter Bürgermeister Dimitrios Axourgos. „Umso mehr freut es uns natürlich, dass unsere Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien in Berlin auf fruchtbaren Boden gefallen sind. Die Pandemie beschleunigt diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich. Mit der Unterstützung des Bundes können wir die drängenden Handlungsbedarfe für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.“

Nicht zuletzt wegen der Corona-Folgen hat Olaf Scholz als Finanzminister entschieden, dass die Mittel des Bundes bereits in diesem Jahr zur Verfügung stehen. Die SPD-Bundestags-fraktion – wie auch die Handelsverbände und Kommunen – hatte zusätzliche Hilfen gefordert, die der Bundesfinanzminister bereitgestellt hat. Denn Innenstädte haben eine große Bedeutung für Menschen. Doch Filialisierung und Digitalisierung, der Onlinehandel und die Verdrängung sozialer Einrichtungen und von Wohnungen machen den Zentren zu schaffen. „Wir haben die Vision eines Stadtzentrums, in dem Bürgerinnen und Bürger nicht nur essen und trinken oder einkaufen gehen, sondern auch wohnen und arbeiten können“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. Innenstädte sollten Orte der Begegnung sein, der Bewegung und Kommunikation. Innenstädte müssten sich an die Klimaveränderung anpassen und durch soziale Einrichtungen Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen ansprechen. Kaczmarek: „Das ist eine große Aufgabe, bei der wir den Kommunen mit dem Bundesprogramm ,Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren‘ unter die Arme greifen und sie gleichzeitig selbst entscheiden lassen wollen, wie sie dieser Vision näherkommen.“