Koalitionsvertrag: Aufbruch in eine Fortschrittsregierung

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Am Mittwoch haben die Verhandlungsführer*innen von SPD, Grünen und FDP den in den letzten Wochen verhandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Den kompletten Vertrag gibt es hier.

Mit der Vorlage des Koalitionsvertrags geht die Regierungsbildung einen entscheidenden Schritt voran. Die künftigen Koalitionspartner haben intensiv für einen Aufbruch in eine Fortschrittsregierung verhandelt. Auch in den Bereichen Bildung und Forschung ist deutlich geworden, dass trotz der unterschiedlichen politischen Herkunft der Ampel-Partner eine gelingende und progressive Zusammenarbeit für unser Land geformt werden kann.

Ich selbst durfte im Bereich Bildung und Chancengleichheit mit verhandeln. Mir war dabei besonders wichtig, dass wir in der Bildungspolitik mehr Chancen für unsere Kinder schaffen. Wir wollen einen kooperativen Bildungsföderalismus begründen. Wir werden einen Bildungsgipfel einberufen, der eine dauerhafte Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen einrichtet, welche zukünftig Bund-Länder-Prozesse effektiv koordiniert. Jeder junge Mensch, der das will, soll eine Ausbildung machen können, und zwar überall im Land. Deshalb wollen wir die Berufsschulen stärken, eine Ausbildungsgarantie einführen und das Aufstiegs-BAföG weiter stärken. Das BAföG muss wieder die zentrale und verlässliche Säule der Ausbildungsfinanzierung werden. Deshalb werden wir mit erheblichen Freibetragserhöhungen, Verbesserungen bei den Auszahlungen, verlängerten Förderdauern und einer Reduzierung der Darlehenslast dafür sorgen, dass endlich wieder mehr junge Menschen finanziell mit dem BAföG bei ihrem Ausbildungsweg an Hochschulen unterstützt werden.

Fragen zum Koalitionsvertrag beantworte ich gerne. Ich freue mich über viele Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

Spannendes “Ohrenkino” in der Kita Atlantis

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Wie jedes Jahr zum Bundesweiten Vorlesetag „schnappte“ sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek eine Geschichte, um sie Kindern vorzutragen: Diesmal las er den Jungen und Mädchen der AWO-Kita Atlantis in Kamen aus dem Bilderbuch „Zogg und die Retter der Lüfte“ vor. Darin geht es um eine Prinzessin, die gemeinsam mit einem Ritter und einem Drachen gute Taten und wahre Wunder vollbringt. Am Ende waren sich alle einige: Es war ein spannender Vormittag!

„Kindern vorlesen macht nicht nur Spaß“, sagt der Bundestagsabgeordnete. Es mache sie auch schlau. Lesen sei eine Schlüsselkompetenz, während und vor allem auch nach der Schulzeit. “Und nichts bereitet Kinder besser darauf vor als Vorlesen”, so Kaczmarek.

Der Bundesweite Vorlesetag der Stiftung Lesen, der Wochenzeitung Die Zeit und der Deutschen Bahn Stiftung fand in diesem Jahr bereits zum 18. Mal statt. Er wurde 2004 gegründet, um ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens zu setzen und Kinder und Erwachsene für Geschichten zu begeistern.

Leben retten in Afghanistan!

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Die Lage in Afghanistan ist äußerst dramatisch. Die Berichte und Bilder, die uns von dort erreichen, sind bestürzend. Die Taliban haben in kürzester Zeit das Land und die Hauptstadt Kabul unter ihre Kontrolle gebracht. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben dem Eroberungszug nichts entgegengesetzt. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren, um deutsche Staatsangehörige, afghanische Ortskräfte und deren Familien so schnell wie möglich nach Deutschland zu holen. Aber auch Afghaninnen und Afghanen, die für deutsche Entwicklungseinrichtungen, NGOs, Medien oder Stiftungen gearbeitet haben, sowie Menschen- und Frauenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Journalistinnen und Journalisten sowie Kulturschaffende sollen evakuiert werden. Transportflugzeuge der deutschen Luftwaffe haben bereits unter äußerst schwierigen und gefährlichen Bedingungen viele Menschen in Sicherheit gebracht.

Damit das gelingt, muss die Evakuierung militärisch abgesichert und die Mission nachträglich auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden, wie das im Parlamentsbeteiligungsgesetz bei „Gefahr im Verzug“ festgehalten ist. Auf Antrag der Bundesregierung berät der Bundestag in dieser Woche deshalb ein neues Bundeswehrmandat. Das Mandat ist auf 600 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und bis zum 30. September 2021 befristet.

Nach den Evakuierungsflügen der Bundeswehr muss es weitere Wege geben, Menschen, die wir schützen müsse und die sich auf uns verlassen haben, zu evakuieren. Bundesaußenminister Heiko Mass wird dazu am Wochenende die Nachbarstaaten Afghanistans besuchen, um weitere Evakuierungsmöglichkeiten auszuloten. Dazu müssen wir alle Möglichkeiten des Verhandlungsweges ausschöpfen.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932022.pdf

Aufbauhilfe für Hochwassergebiete

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Durch die Starkregenfälle und das Hochwasser im Juli 2021 sind in einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen.

Dazu haben die Koalitionsfraktionen in der Sondersitzung des Bundestages am 25.8.2021 ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vorgelegt. Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und soll am 7.9.2021 beschlossen werden.

Der Aufbaufonds wir durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden teilen sich Bund und Länder.

Um beschädigte Brücken und Straßen schnellstmöglich wieder aufzubauen und mobile Unterkünfte für Betroffene und Institutionen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern, wird das Baugesetzbuch geändert. Wenn mit den Maßnahmen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren erhöht wird, muss für diese Maßnahmen kein Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter die Betroffenen zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz. Der Gesetzentwurf enthält außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Ziel ist es, dass die Geschädigten ihr Geld trotz evtl. gepfändeter Bankkonten bekommen. Und wir regeln, dass für Unternehmen in den betroffenen Regionen die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt wird – so wie es bereits in der Pandemie galt. Damit gewinnen die Betriebe Zeit, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen und Arbeitsplätze zu sichern.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932039.pdf

Corona-Pandemie noch nicht überwunden, epidemische Lage wird verlängert

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Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante.

Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit und die Grundlage dafür, ein möglicherweise erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter rechtzeitig in den Griff zu bekommen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932091.pdf

Menschen mit Behinderung im Fokus: Kaczmarek besucht die EUTB im Kreis Unna

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Nicht zum ersten Mal besuchte Oliver Kaczmarek die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Kreis Unna. Bereits zum Start der vom Bundessozialministerium geförderten Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige im Juli 2018 machte sich der heimische Bundestagsabgeordnete ein persönliches Bild von der Arbeit der Berater*innen an den Standorten in Schwerte und in Kamen.

Auch die Sorgen und Nöte der Ratsuchenden wurden besprochen. So berichtete Brigitte Kruck vom Standort Schwerte, dass sich die Anzahl der Beratungen von Jahr zu Jahr gesteigert habe. Im ersten Halbjahr 2021 haben trotz der Pandemie bereits 551 Menschen Rat gesucht. Oft erlebten die Berater*innen Hilflosigkeit und Unwissenheit bei den Betroffenen über ihnen zustehende Hilfen. „Genau hier setzen wir als EUTB an“, berichtete Sigrid Backmann. „Wir helfen den Menschen, indem wir Orientierung bieten, Wege aufzeigen und ggf. an die passenden Stellen überleiten.“ Dass dies gelinge, lasse sich ablesen an der Vielzahl von positiven Rückmeldungen Ratsuchender.

Dass gerade die älteren Menschen Wert auf persönliche Beratung legen, erzählte Charlotte Kebekus. Diese wünschten sich ausdrücklich das persönliche und vertrauliche Gespräch. Durch die Pandemie habe die wichtige Netzwerkarbeit mit Selbsthilfegruppen, Behindertenbeiräten und anderen Institutionen nicht wie geplant umgesetzt werden können.
Verena Lehmann zeigte auf, dass sie und ihre Kolleg*innen nun wieder durchstarten und am 17.08.21 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Fußgängerzone in Lünen gemeinsam mit Mitgliedern des örtlichen Behindertenbeirates über ihre Arbeit informieren. Es sei Auftrag und Anspruch der Berater*innen, den gesamten Kreis Unna mit dem Beratungsangebot im Blick zu haben, gab Lehmann an.

Am Ende des lebendigen Austausches machte Oliver Kaczmarek deutlich, wie wichtig ihm diese persönlichen Kontakte vor Ort sind: „Auf der Bundesebene setzen wir Rahmenbedingungen. Gerade bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist es mir wichtig, die konkrete Umsetzung vor Ort zu kennen.“ Er erfahre in diesen Gesprächen, was gut laufe bzw. wo durch politische Entscheidungen nachjustiert werden müsse, um Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen ein passgenaues Erstberatungsangebot anzubieten.

Die EUTB in Schwerte (Lohbachstr. 12) ist erreichbar unter 02304 945-310. Den Standort Kamen (Gutenbergstr. 10) erreichen Sie unter 02307 2689-590. Die Berater*innen freuen sich über Ihren Anruf. Die Beratungsstellen sind montags bis freitags von 09.00 Uhr – 17.00 Uhr telefonisch zu erreichen oder per E-Mail: info@eutb-kreis-unna.de.

Das Foto zeigt v.l. Christoph Mertens, Sandra Steffen-Bigalke, Sigrid Backmann, Brigitte Kruck, Oliver Kaczmarek, Lydia Heit, Verena Lehmann, Charlotte Kebekus und Thorsten Eisenmenger.

Kaczmarek auf Bilanztour: 7,2 Mio. Euro vom Bund für Schwerter Projekte

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„Viel erreicht, aber noch viel zu tun“ –  unter diesem Motto stand jetzt die Bilanztour des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, für die er sich mit Genoss*innen in Schwerte auf’s Rad schwang. Rund 7,2 Mio. Euro Euro aus Mitteln des Bundes fließen in Projekte und Maßnahmen der Ruhrstadt – auch dank kräftiger Unterstützung von Kaczmarek. In Zusammenarbeit mit Bürgermeister Dimitrios Axourgos hat der Abgeordnete in Berlin fleißig die Werbetrommel für die Projekte gerührt.

Den Auftakt der Bilanztour machte eine Besichtigung der Marktkirche St. Viktor. Pfarrer Hartmut Görler und Bruno Giersch klärten über die anstehende Sanierung des undichten Schieferdachs der Kirche auf, für die der Bund 400.000 Euro bereitstellt. Danach ging es nach Wandhofen, wo der Klimaschutzbeauftragte Florian Hübner die Pläne für die Errichtung eines Klimagartens erläuterte, den Berlin mit 3 Mio. Euro fördert. Nächster Halt war die Sportanlage Wandhofen, wo der Handlungsbedarf unübersehbar ist. Hier ist ein neues Stadion gemeinsam mit dem VfL Schwerte geplant und die Stadt kann sich über eine Finanzspritze von 2,7 Mio. Euro vom Bund freuen.

Weiter ging es zum Geisecker Sportverein, auf dessen Gelände eine Begegnungsstätte für alle Generationen entstehen soll. Über das Bauvorhaben, für das der Bund 1,1 Mio. Euro zur Verfügung stellt, informierte u.a. der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Thorsten Rauball.Oliver Kaczmarek zeigte sich begeistert von den Projekten in Schwerte und erklärte: „Ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist, die Anliegen meiner Städte in Berlin zu vertreten.“ Dank dieser Fördermittel könnten Stadt, Kirche und Vereine nun ihre Projekte realisieren. Davon profitierten alle Bürgerinnen und Bürger, Jung und Alt.

Klima- und Energiepaket auf dem Weg

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Klimaschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt.

Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.

Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sogenannte „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen. #

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf

Förderung erneuerbarer Energien
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport europaweit bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien.

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem entsprechende Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden. Das Gesetz sieht Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz vor. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt.

Im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verfahrensbeschleunigungen auf den Weg gebracht werden. Das hat für uns große Bedeutung. Denn wo bereits eine Anlage auf einer infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Fläche steht, kann sie weiter nachhaltig und mit modernster Technik genutzt werden.

Zusätzlich werden Kommunen künftig finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Bislang gibt es dies nur bei Windkraftanlagen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927672.pdf

Markthochlauf von Wasserstoff
Wir stellen die gesetzlichen Weichen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Jetzt kann die Errichtung eines Wasserstoff-Starternetz in Angriff genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zum Ziel der Klimaneutralität. Außerdem stärken verschiedene Maßnahmen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie deren Teilnahme am Strommarkt.

Veröffentlichungspflichten und Vertragsgestaltung werden zukünftig stärker im Sinne der Stromkundinnen und -kunden erfolgen. Auch werden Energiespeicher neu definiert, um eine Doppelbelastung mit Abgaben und Umlagen zu beenden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927453.pdf

Das gesamte Gesetzespaket wurde diese Woche im Bundestag beschlossen.

Faire Verträge für Verbraucherinnen und Verbraucher

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Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge im Bundestag beschlossen. Wir haben gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabonnement sowie bei Handy- und Internetverträgen, danach monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein.

Wir führen einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt.

Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieterinnen und Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zu dem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz regeln wir, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert.

Auch werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926915.pdf

Starke Verbraucherrechte beim Verkauf von digitalen Gütern

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Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder Software, die wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, setzen die von der EU vorgegebenen Warenkaufrichtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie um. Vorgesehen ist eine Update-Pflicht für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Gütern, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit zu garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten außerdem ein Recht auf Datenportabilität: So können bei einem Vertragswechsel die Daten problemlos mitgenommen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf

Außerdem stärken wir die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern: Tritt nach einem Kauf ein Mangel auf, so kann künftig noch ein Jahr später davon ausgegangen werden, dass der Mangel zum Kaufdatum bereits vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt. Auch das Gewährleistungsrecht wurde so in Europa weiter vereinheitlicht. Das fördert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und schöpft das Wachstumspotenzial des Online-Handels besser aus. Beim Kauf von Tieren bleibt es aber bei der bisherigen Regelung von 6 Monaten, da Tiere Lebewesen sind und daher besondere Regelungen brauchen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927424.pdf