Für eine offene und lebendige Datenkultur

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Wir sehen das Thema Open Data – also das offene Bereitstellen von Daten – als große Chance mit einem hohen gesellschaftlichen Mehrwert. In einer lebendigen Kultur des Datenteilens und -nutzens liegt ein großes Potential – etwa für die digitale Zivilgesellschaft oder die Wertschöpfung und Innovationskraft von Unternehmen.

Mit dem Zweiten Open-Data-Gesetz ermöglichen wir den nächsten Schritt hin zu einer lebendigen und offenen Datenkultur. Der Entwurf umfasst eine Änderung des E-Government-Gesetzes sowie die Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors und wurde in dieser Woche beschlossen.

In den Bundesbehörden wird der kulturelle Wandel vorangetrieben: Open-Data-Koordinatoren werden verpflichtend. Jede Behörde bekommt künftig eine verantwortliche Person, die für das Thema offene Daten ansprechbar ist.

Für kommunale Unternehmen ist es wichtig, dass für private Unternehmen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Personenverkehrs die gleichen Regeln gelten sollen. Das haben wir nun erreicht und damit eine Benachteiligung der kommunalen Unternehmen verhindert.

Allerdings wollte die SPD-Fraktion mehr erreichen – etwa einen tatsächlichen Rechtsanspruch auf den Zugang zu offenen Daten. Und für die Zukunft soll geprüft werden, ob durch ein Einbeziehen von Selbstverwaltungskörperschaften und gesetzlich Beliehenen – also z.B. Krankenkassen oder Toll Collect – weitere Möglichkeiten erschlossen werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/274/1927442.pdf

Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer

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In dieser Woche haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beschlossen. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge.

Mit dem Gesetz soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. Außerdem wird bei Mietspiegeln, die diese Mindeststandards erfüllen, angenommen, dass sie nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurden. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben.

Außerdem haben wir in den Verhandlungen erreicht, dass künftig in allen Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ein Mitspiegel erstellt werden muss. Damit stärken wir die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Denn nur wer die ortsübliche Vergleichsmiete kennt, kann auch von seinen Rechten gegen überzogene Mieterhöhungen Gebrauch machen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926918.pdf

Zusätzliche Regionalisierungsmittel für ÖPNV

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Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist Aufgabe der Daseinsvorsorge. Dieses Prinzip wird im Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (auch Regionalisierungsgesetz) seit 1996 verankert. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Bund den Ländern jährlich Mittel zur Verfügung stellt, um ein attraktives Angebot im ÖPNV zu sichern und auszubauen.

Seit Beginn der Corona-Krise hat der Bund die Länder bereits durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 2,5 Mrd. Euro bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt. So wird sichergestellt, dass das Angebot trotz eines massiven Passagierrückgangs in vollem Umfang aufrechterhalten bleibt. Aber auch in den kommenden Monaten ist der Sektor durch die Pandemie stark belastet. Deshalb erhöhen wir die Mittel für im Jahr 2021 entstandene finanzielle Nachteile nochmals um insgesamt 1 Mrd. Euro. Die Länder müssen dafür ihren hälftigen Anteil an der Finanzierung nachweisen. Das Gesetz wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/304/1930400.pdf

Bundeswehreinsätze in Kosovo und im Libanon

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Bundeswehreinsatz KFOR in Kosovo
Seit 22 Jahren leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR) und damit zur Stabilisierung des Kosovo und der gesamten Region. Die Rechtsgrundlage für die internationale Sicherheitspräsenz bleibt die Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Die Republik Kosovo hat stets zum Ausdruck gebracht, dass sie die fortgesetzte Präsenz der KFOR wünscht. Ebenso wird der KFOR-Einsatz international breit unterstützt.

Die Sicherheitslage in der Republik Kosovo ist überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden. Die weiterhin angespannten Beziehungen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien können sich mittelbar auch auf die Sicherheitslage in der Republik Kosovo auswirken. Auch die innenpolitische Situation in der Republik Kosovo ist weiterhin fragil.

Deshalb hat der Bundestag diese Woche einen Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo beschlossen. Damit können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Kosovo eingesetzt werden.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/296/1929625.pdf

Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
Dauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Doch noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien sind über eine Million Menschen in den Norden geflüchtet. Zudem wird das Land weiterhin von der radikal-islamischen Hisbollah kontrolliert, die den Waffenstillstand mit Israel gefährdet. Die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 haben die Situation weiter verschärft.

Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal bereit und bildet Soldatinnen und Soldaten der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche beschlossen wurde, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/296/1929626.pdf

Deutschlandweite Dialogtour der SPD-Bundestagsfraktion macht Station in Kamen

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“Gekommen, um zu hören”, heißt es am Freitag, 18. Juni, von 11 bis 13 Uhr auf dem Kamener Marktplatz. Bereits zum dritten Mal geht die SPD-Bundestagsfraktion auf Tour und hat offene Ohren für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. „Nachdem wir im vergangenen Jahr in Bergkamen waren, freue ich mich, dass die bundesweite Dialogtour der SPD-Fraktion in diesem Sommer erneut in meinen Wahlkreis führt“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Mit den nötigen Hygienemaßnahmen will Kaczmarek mit den Menschen ins Gespräch kommen und zuhören: „Nach über einem Jahr mit vorwiegend digitalen Gesprächsangeboten ist es schön und richtig, sich auch wieder persönlich zu begegnen. Die Menschen haben aktuell natürlich viele Fragen, vor allem: Wie schaffen wir es, die Folgen der Corona-Pandemie zu meistern und was ist dafür noch nötig?“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im Rahmen der Maßnahmen gegen die Pandemie bereits viele wichtige Vorhaben umgesetzt: ein höheres Kurzarbeitergeld etwa, umfangreiche Schutzschirme für Unternehmen, Kulturschaffende und Selbstständige sowie Verlängerungen der finanziellen Unterstützung für Familien, die besonders von den Folgen der Pandemie betroffen sind. Und auch darüber hinaus hat die Bundestagsfraktion einiges erreicht: eine Mindestvergütung für Auszubildende, die Grundrente für 1,3 Millionen Menschen oder die Abschaffung des Soli für 90 Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

„Ich bin mir sicher, dass die Menschen nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie Redebedarf und auch Fragen haben”, so Kaczmarek. Auch Themen wie der Klimaschutz, die Situation in der Pflege oder gleichwertige Lebensverhältnisse beschäftigten sie. “Darüber und über alles andere, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, will ich mit ihnen sprechen – persönlich und direkt.”

Fortsetzung des Bestehens der epidemischen Lage

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Eine sinkende 7-Tage-Indizenz, rückläufige Infektionszahlen und eine steigende Impfquote geben Anlass zur Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität. Und dennoch ist Vorsicht geboten: Die bundesweite Gefährdungslage besteht fort. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, mit dem das Fortbestehen der epidemischen Lage verlängert wird.

Noch immer stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie ein. Zudem seien laut WHO die derzeit erreichten Fortschritte bei der Pandemie-Bekämpfung auch in Europa fragil. Insbesondere neue Virusvarianten könnten die Fallzahlen weltweit wieder steigen lassen.

Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein. Nach Einschätzung des RKI besteht in den Landkreisen weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen, weshalb von einer anhaltenden Zirkulation des Virus und seiner Mutationen in der Bevölkerung ausgegangen werden müsse.

Wichtige Maßnahmen wie beispielsweise Schutzmaßnahmen (§28a Infektionsschutzgesetz – IfSG) sowie Einreisebestimmungen (§36 Abs. 8 und 10 IfSG) müssen deshalb weiter aufrechterhalten werden. Gemäß § 5 Absatz 1 IfSG ist spätestens nach drei Monaten über das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut zu entscheiden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/303/1930398.pdf

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

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Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in im Bundestag verabschiedet.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch zahlreiche zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929764.pdf

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

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Mit dem Beschluss des Pariser Abkommens von 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, bis 2050 die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu reduzieren. Diesem Weg hat sich auch Deutschland verpflichtet: 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums das Klimaschutzgesetz beschlossen, das erstmals verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festlegt und damit der gesamten Gesellschaft Verlässlichkeit und Planbarkeit verschafft. Die SPD hat sich schon damals für schärfere Reduktionsziele eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern berührt auch das Wohl künftiger Generationen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.

Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sog. „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.

Der Bundestag debattiert in dieser Woche zudem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. Sie wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, in die sich auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) mit einem Impulspapier eingebracht hat.

Der Bundestag berät darüber hinaus den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates zur 19. Legislaturperiode. Laut dem Bericht müsse ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln noch stärker als bisher in Einklang gebracht werden, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Nachhaltigkeit müsse zum zentralen Ziel politischen Handelns werden und überall mitgedacht werden. Der PBnE empfiehlt Bundestag und Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode, die Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und den PBnE zu einem eigenständigen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/275/1927530.pdf

Den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/301/1930130.pdf

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

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In dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.

Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf

Lasst uns reden: Dialogbus macht Halt auf dem Alten Markt in Kamen

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Nachdem wir im vergangenen Jahr mit dem Dialogbus der SPD-Bundestagsfraktion in Bergkamen waren, kommen wir unter dem Motto „Gekommen, um zu hören“ am Freitag, 18. Juni, von 11 bis 13 Uhr auf den Kamener Markt. Nach über einem Jahr mit vorwiegend digitalen Gesprächsangeboten ist es schön und richtig, sich auch wieder persönlich zu begegnen. Mit den nötigen Hygienemaßnahmen will ich mit den Menschen ins Gespräch kommen und zuhören. Denn ich bin mir sicher, dass die Menschen nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie Redebedarf und auch Fragen haben. Auch Themen wie der Klimaschutz, die Situation in der Pflege oder gleichwertige Lebensverhältnisse beschäftigten sie. Darüber und über alles andere, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, will ich mit ihnen sprechen – persönlich und direkt.