Klimagarten in Schwerte-Wandhofen erhält 3 Mio. Euro vom Bund

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“Für die Errichtung des Klimagartens in Wandhofen erhält die Stadt drei Mio. Euro vom Bund. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags heute entschieden”, übermittelt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek aus Berlin. Er hatte sich dort für das Vorhaben stark gemacht und die Unterstützung für das Vorhaben eingeworben. „Ich bedanke mich bei der Stadtverwaltung Schwerte und Bürgermeister Dimitrios Axourgos für die erneut außerordentlich konstruktive Zusammenarbeit bei dem Förderantrag und bin stolz, dass mein Wahlkreis erneut von Sonderausschüttungen des Bundes profitieren konnte“, erläutert Kaczmarek.

In der Sitzung des Haushaltsausschusses wurden insgesamt 100 Mio. Euro für 150 Projekte ausgeschüttet, die einen aktiven Beitrag für den Klimaschutz und gegen den Klimawandel leisten. In Schwerte-Wandhofen will die Stadt von der Förderung des Bundes auf einer Fläche von rund 12.000 Quadratmetern u.a. artenreiche und klimaangepasste Bäume und Sträucher pflanzen und Blühstreifen anlegen. Darüber hinaus sollen hier nachhaltiges und klimaangepasstes Gärtnern (urban gardening) integriert und Ruhe- und Verweilmöglichkeiten für Besucher*innen geschaffen werden.

“Öffentliche Grünflächen, Parks und Gärten haben eine enorme Bedeutung für das Stadtklima”, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek. Sie könnten für Abkühlung in Hitzezeiten sorgen, Niederschläge zwischenspeichern, die Luft reinigen und die Artenvielfalt erhalten. “Daher freue ich mich sehr, dass der Bund einen Großteil der Kosten für das Schwerter Klimaprojekt trägt.”

 

Ein Jahr USA: Kaczmarek wirbt für Patenschaftsprogramm des Deutschen Bundestages

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Ein Jahr in den USA leben, studieren und arbeiten – diese spannende und einzigartige Kombination bietet das Parlamentarische Patenschafts-Programm, kurz PPP. In diesem Jugendaustauschprojekt des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses werden junge Leute – Schülerinnen und Schüler sowie Berufstätige – gefördert. Auch der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beteiligt sich wieder an dem interkulturellen Austausch und wirbt für das nächste Austauschjahr 2022/23: „Dieses Programm, das im ersten Pandemiejahr verkürzt werden musste und in diesem Jahr leider komplett ausfiel, eröffnet jungen Menschen die Chance, amerikanisches Familien-, Highschool- und Arbeitsleben kennenzulernen.”

Für das Programm 2022/23 läuft derzeit die Bewerbungsphase. Bis zum 10. September 2021 können sich interessierte Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende und junge Berufstätige bewerben. Ausführliche Informationen zum Programm können entweder im Bürgerbüro in 59425 Unna, Untere Husemannstr. 38, Fon 02303 25314-50, Fax 02303 237218, angefordert werden oder sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp einschließlich Bewerbungsunterlagen herunterzuladen.

Bewerbungsberechtigt für das 39. PPP sind Schülerinnen und Schüler, die zwischen dem 1. August 2004 und dem 31. Juli 2007 geboren wurden, und junge Berufstätige, die nach dem 31. Juli 1997 Geburtstag haben.

Darüber hinaus weist der Bundestagsabgeordnete darauf hin, dass die Durchführung des 39. PPP unter dem Vorbehalt der Pandemie steht. Es werde nur dann stattfinden können, wenn eine uneingeschränkte Ausreise der deutschen sowie eine uneingeschränkte Einreise der amerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten möglich sei und das Programm angemessen und verantwortungsvoll umgesetzt werden könne, so Kaczmarek.

Mehr als 10 Mio. Euro Bundesmittel für den Städtebau im Kreis

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Städtebau

In diesem Jahr begehen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam das Jubiläum “50 Jahre Städtebauförderung”. Als gemeinschaftliche Aufgabe ist die Städtebauförderung zentrale Säule der Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Sie unterstützt seit 1971 Städte und Gemeinden dabei, baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, demografischen und ökologischen Herausforderungen zu begegnen. Mehr als 9.300 Gesamtmaßnahmen wurden im Zeitraum von 1971 bis 2020 gefördert – in 3.900 Kommunen bundesweit. Allein der Bund hat seit 1971 ca. 19,3 Milliarden Euro investiert. 2021 sind erneut 790 Mio. Euro Bundesmittel vorgesehen.

Auch der Kreis Unna profitiert seit Jahrzehnten von den Bundesmitteln. So flossen u.a. in den Jahren 2019 und 2020 wieder Finanzmittel in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro aus der Städtebauförderung des Bundes in den Kreis Unna. „Mit dem Geld konnten Projekte finanziert werden, die das Leben der Menschen im Kreis Unna ganz konkret verbessern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Attraktivität der Städte steigern“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich des Jubiläums. „Der Bund fördert lebendige Innenstädte, neue Stadtentwicklungsprojekte, lebenswerte Quartiere und Stadtteile. Wir brauchen Städte, in denen die Menschen gut und gerne leben. Dafür gibt der Bund den Kommunen Unterstützung“, so Kaczmarek weiter.

Die Summe der vom Bund in den Jahren 2019/2020 zur Verfügung gestellten Mittel teilt sich wie folgt auf die Kommunen und die jeweiligen Projekte auf: Nach Unna flossen insgesamt 3,515 Mio. Euro: 419.000 Euro aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“; 669.000 Euro erhielt die Stadt für die Innenstadtsanierung aus dem Programm “Lebendige Zentren”; für Königsborn Süd-Ost standen aus dem Programm “Soziale Stadt” 1,761 Mio. Euro zur Verfügung und aus dem Programm “Sozialer Zusammenhalt” 666.000 Euro. Bergkamen profitierte von 1,285 Mio. Euro für die Wasserstadt aus dem Programm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” und Holzwickede von 3,874 Mio. Euro aus dem Programm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren”.

Bönen erhielt 63.000 Euro aus dem Programm “Lebendige Zentren” für die Sanierung des Bahnhofs und seines Umfelds. Fröndenberg konnte aus den Programmen “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren” und “Lebendige Zentren” von 860.000 Euro profitieren und Kamen aus dem Programm “Lebendige Zentren” von insgesamt 220.000 Euro. Schwerte wiederum erhielt 226.000 Euro aus dem Programm “Wachstum und nachhaltige Erneuerung” für die Sanierung der Innenstadt.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde vereinbart, dass auch Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz und des Justizvollzuges sowie die Aus- und Fortbildungen für Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen von den Einschränkungen der Bundesnotbremse im Bildungsbereich ausgenommen sind, wenn die Aus- und Fortbildung nur in Präsenz durchgeführt werden kann. Ausgenommen werden auch Veranstaltungen an Hochschulen für Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss oder abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen.

In der Gesetzesbegründung von § 28 b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz wird außerdem klargestellt, dass unter den Begriff der Abschlussklassen auch Übertrittsklassen an den Grundschulen fallen. Außerdem werden Kinder und Jugendliche im ÖPNV von der FFP2-Maskentragepflicht befreit.

Zudem können bestimmte Rechtsverordnungen gegebenenfalls befristet über das Ende der epidemischen Lage hinaus fortgelten. Das betrifft die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und Rechtsverordnungen zur Versorgung mit Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung und Arzneimitteln. Darüber hinaus werden nationale Regelungen zum Ausstellen des EU-weiten Digitalen Grünen Nachweises durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker getroffen.

Das Ausstellen eines unrichtigen COVID19-Impfzertifikats oder eines unrichtigen COVID19-Testzertifikats wird unter Strafe gestellt. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir darüber hinaus vereinbart, dass der Bund ab dem 1. Januar 2021 die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen aufgrund der Corona-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung vollständig erstattet.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

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Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929764.pdf

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt

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Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.

Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt sind.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf

Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter

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Die Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.

Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf

Bundeswehreinsätze in Mali, Kosovo und Libanon

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MINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Mit dem Zerfall Libyens 2011 haben auch die politischen und ethnischen Konflikte in Mali zugenommen. Ein Schlüsselinstrument zur Stabilisierung des Landes bleibt die Mission MINUSMA. Sie ist 2013 eingesetzt worden, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und zu begleiten.
Nach dem unblutigen Putsch vom August vergangenen Jahres hoffen die Menschen in Mali einmal mehr auf einen Neuanfang, den sie dringend für ein besseres Leben brauchen. MINUSMA sorgt dafür, dass der innermalische Friedensprozess fortgesetzt werden kann. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, hat in seinem Bericht vom März dieses Jahres ausdrücklich vor einem verfrühten Abzug gewarnt. Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr an MINUSMA. Das Mandat ist auf 1.100 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928803.pdf

Ausbildungsmission in Mali fortsetzen
Stabilität und Frieden in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für Deutschland und die Europäische Union. Die zahlreichen Konflikte in der Region können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Militärisches und ziviles Engagement müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen.

Die Bundeswehr wird deshalb auch weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Die Ausbildungsmission EUTM Mali der Europäischen Union spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ziel des Einsatzes ist, die staatlichen Strukturen des Landes und die Daseinsvorsorge in der Fläche zu stärken. Seit 2013 wurden hierfür über 14.000 malische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet und militärisch beraten. Seit dem vergangenen Jahr erstreckt sich das Engagement darüber hinaus auch auf die Nachbarstaaten Niger und Burkina Faso.

Zudem kommt Deutschland im Rahmen von EUTM Mali in den nächsten Jahren eine besondere Verantwortung zu: Mit der Leitung der Mission ab Juli 2021, der Integration der deutschen Spezialkräfte-Ausbildungsmission „Gazelle“ in Niger in EUTM Mali und mit der Planung und Begleitung des Aufbaus eines EU-Ausbildungszentrums im zentralmalischen Sévaré. Die vorgesehen personelle Obergrenze wurde deshalb von 450 auf 600 deutsche Soldatinnen und Soldaten erhöht.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928804.pdf

Bundeswehreinsatz KFOR in Kosovo
Seit 22 Jahren engagiert sich Deutschland im Rahmen der NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR) für Frieden, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Kosovo und der gesamten Region. Die Bundeswehr unterstützt dabei Hilfsorganisationen vor Ort und sorgt dafür, dass Flüchtlinge und Vertriebene wieder in das Land zurückkehren können. Obwohl sich die Lage im Land in den vergangenen Jahren deutlich gebessert hat, gibt es insbesondere im Norden des Landes ein gewisses Spannungs- und Eskalationspotenzial.

Deshalb hat der Bundestag diese Woche auf Antrag der Bundesregierung die Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo beschlossen. Nach wie vor können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Kosovo eingesetzt werden. Der Einsatz ist grundsätzlich nicht befristet. Alle zwölf Monate erfolgt jedoch eine konstitutive Befassung, wenn dies von einer Fraktion des Deutschen Bundestages beantragt wird. Am 3. März 2021 haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD den entsprechenden Wunsch geäußert.

Den Antrag der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929625.pdf

Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
Dauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Seit 2011 sind im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien über eine Million Menschen in den Norden des Landes geflüchtet. Zudem wird das Land weiterhin von der radikal-islamischen Hisbollah kontrolliert, die den Waffenstillstand mit Israel gefährdet. Die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 haben die Situation weiter verschärft.

Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal und bildet Soldatinnen und Soldaten der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche beraten wird, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929626.pdf

Bund zahlt weitere 350.000 Euro für schnelles Internet in Fröndenberg-Westick

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Um unterversorgte Haushalte und Unternehmen in Fröndenberg-Westick zu erschließen, zahlt der Bund weitere 350.000 Euro für den Breitbandausbau in der Kommune. Diese positive Nachricht erhielt jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur habe den Zuwendungsbescheid für die Stadt Fröndenberg am Montag, 17. Mai, erlassen, so Kaczmarek. Der Gesamtbedarf dieses Ausbauprojekts beträgt 700.000 Euro, die Hälfte davon zahlt der Bund.

Kaczmarek begrüßt die vom Bund zugesagte Förderung: „Schnelles Netz war schon vor der Krise wichtig, aber in Zeiten der Pandemie sind zuverlässige Internetanschlüsse noch viel bedeutender geworden. Ich freue mich, dass wir vom Bund mithelfen können, die digitale Infrastruktur im ländlichen Raum auszubauen.“ Und Fröndenbergs Bürgermeisterin Sabina Müller betont: “Wirtschaftsförderung ist für die Stadt Fröndenberg/Ruhr ein zentrales Thema und mir persönlich ein wichtiges Anliegen. Schnelles Internet ist die Grund-voraussetzung für Digitalisierung und die erfolgreiche Ansiedlung von Unternehmen.“

400.000 Euro vom Bund für das Dach der Schwerter Marktkirche St. Viktor

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Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für die Marktkirche St. Viktor in Schwerte: Für die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 400.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages heute beschlossen.

Anfang des Jahres hatten Vertreter des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde und des Fördervereins St. Viktor den Bundestagsabgeordneten Kaczmarek um Unterstützung gebeten, um die nach derzeitiger Schätzung rund 1,2 Mio. Euro teure Dachsanierung in Angriff nehmen zu können. Ohne Fördermittel, so die Sorge von Gemeinde und Förderverein, sei die vor einigen Jahren durchgeführte aufwendige Innensanierung der Kirche gefährdet. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Kirchdaches einzusetzen.

„Es ist hervorragend, wie sich Vereine, Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der Kirche engagieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bund für diese Maßnahme Gelder aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bereitstellt“, freut sich Kaczmarek.

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.