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Abgeordnetenrecht und BAföG-Debatte – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.2.2014

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In den letzten Wochen bin ich häufiger auf die Reden angesprochen worden, die ein verstärktes militärisches Engagement Deutschlands in internationalen Konflikten einfordern. Bundeswehr-Einsätze sind in Deutschland zu Recht an hohe Hürden gebunden und dürfen nur vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Gerade in dieser Woche sind die Auslandseinsätze in Afghanistan und in Mali wieder Thema im Plenum des Bundestags gewesen. Dabei sollte bei dieser Debatte nach meiner Meinung nicht so sehr der Einsatz der Bundeswehr allein betrachtet werden. Die Frage darf nicht sein: Ist Deutschland jetzt so groß und wichtig, dass es mehr militärische Präsenz zeigen muss, sondern die Frage muss lauten: Was kann Deutschland zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit beitragen? Dazu ist es notwendig, alle außenpolitischen Instrumente zu nutzen. Deutschland muss in allen internationalen Gremien und auch bilateral als deutlicher Hüter der Menschenrechte auf- und für eine zivile Konfliktlösung eintreten. Über die Frage, was passiert, wenn das nicht erreicht werden kann und wie man die Zivilbevölkerung gegen Terror und Krieg schützen kann, muss gesellschaftlich debattiert werden. Ich möchte diese Diskussion auch im Wahlkreis führen und lade dazu am 26. März 2014 in Unna zu einer Diskussionsveranstaltung mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung Christoph Strässer ein. Denn Ihre Meinung interessiert mich.

Die Debatte über die Reform der Abgeordnetenbezüge und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung hat in dieser Woche für öffentliche Kritik gesorgt. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat der Bundestag eine unabhängige Reformkommission eingesetzt, die eine Empfehlung für die Reform der Abgeordnetenbezüge gemacht hat. Darüber habe ich im Info-Dienst vom 22. März 2013 informiert. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nun weite Teile des Gutachtens um. Dabei hat man bewusst ein Paket geschnürt aus Reform der Altersversorgung, Anlehnung der Entschädigung (der sog. Diät) an das Gehalt eines obersten Bundesrichters bzw. eines Bürgermeisters einer mittleren Stadt und die Bestrafung der Abgeordnetenbestechung. Über Details informiere ich Sie in diesem Info-Dienst und auf meiner Internetseite unter www.oliver.kaczmarek.de

Für mich sind bei dieser Entscheidung zwei Dinge besonders wichtig, die mir auch immer wieder aus meinem Wahlkreis kritisch vorgetragen wurden. Zum einen muss es endlich einen objektiven Maßstab geben, anhand dessen die Anpassung der Diäten erfolgen muss. Die Abgeordneten müssen nach unserer Verfassung selbst über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Mit dem neuen Modell wird ein Mechanismus in Gang gesetzt, nachdem die Entschädigung anhand der statistisch ermittelten Bruttolohnentwicklung erhöht oder auch gesenkt wird, und nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen bleibt. Die Abgeordneten nehmen damit voll an der allgemeinen Lohnentwicklung teil. Darüber hinaus ist die immer wieder geforderte Reform der Altersbezüge endlich vorgenommen worden. Hier werden deutliche Einschnitte bei der Höhe und bei den Altersgrenzen zum Pensionseintritt vorgenommen.

Ich bin mir bewusst, dass die Anlehnung an die Bezüge der obersten Bundesrichter und die damit verbundene Erhöhung kritikwürdig sind. Doch sie müssen in das gesamte Paket eingeordnet werden. Ihren Fragen und Ihrer Kritik stelle ich mich wie immer konstruktiv. Denn auch wenn es kritisch wird, muss man in der Politik miteinander reden. Und das ist es auch, was ich im Bundestag weiterhin vor allem will: Politik machen und die Verhältnisse verändern!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

1. Reform der Abgeordnetenentschädigung

2. Verbot der Abgeordnetenbestechung

3. Verlängerund der Bundeswehrmandate ISAF (Afghanistan) und EUTM (Mali)

4. 20. BAföG-Bericht und Plenumsdebatte zum BAföG

 

Verbot der Abgeordnetenbestechung

Gleichzeitig mit der Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung legten die Koalitionsfraktionen in dieser Woche einen weiteren längst überfälligen Gesetzentwurf vor, der die Bestechung von Abgeordneten strafrechtlich regelt. Seit langer Zeit setzt sich die SPD für eine bessere Bestrafung der Abgeordnetenbestechung ein, doch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte sich immer wieder dagegen gesperrt. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf basiert im wesentlichen auf den Vorschlägen der SPD-Bundestagsfraktion aus der letzten Legislaturperiode.

Unsere Demokratie baut auf die Unbestechlichkeit von Abgeordneten. Korruption, Klüngelwirtschaft und undurchsichtige Mauscheleien beschädigen die demokratischen Institutionen und zerstören Vertrauen in die Politik. Bislang ist in Deutschland nur der Kauf bzw. Verkauf der Abgeordnetenstimme bei Wahlen und Abstimmungen verboten. Alles andere bleibt straffrei. Das neue Gesetz dient nun dazu, strafwürdige Manipulationen bei der Wahrnehmung des Mandats ahnden zu können. Zugleich wird damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Deutschland die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption endlich umsetzen kann.

Künftig wird bestraft, wer einem Mandatsträger oder einer Mandatsträgerin einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei Mandatswahrnehmung eine vom „Auftraggeber“ gewünschte Handlung vornimmt oder unterlässt. Umgekehrt trifft es den oder die Abgeordnete, wenn er oder sie für solche Handlungen einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Vorteile meint materielle Vorteile genauso wie immaterielle Vorteile. Die Straftat kann mit Haft bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert werden.

Steuergerechtigkeit und Lehrerbildung – Zur Sitzungswoche 22.-26. April 2013

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie verletzt die Solidarität in der Gesellschaft und untergräbt die Fundamente des Rechtsstaates. Wie dringend die Bekämpfung von Steuerbetrug ist, zeigt der aktuelle Fall der Selbstanzeige von Uli Hoeneß. Bei der Frage der Steuergerechtigkeit geht die SPD voran. Peer Steinbrück hat einen entsprechenden 8-Punkte-Plan vorgelegt, den die SPD-Bundestagsfraktion noch vor der Sommerpause in den Bundestag einbringen wird. Steueroasen sind Gerechtigkeitswüsten, hat Peer Steinbrück zu Recht gesagt. Die SPD steht klar für die Bekämpfung von Steuerbetrug.

Anders die schwarz-gelbe Bundesregierung. Bundeskanzlerin Merkel zeigte sich „enttäuscht“ von Hoeneß‘ Verhalten. Ein Verhalten, dass sie bewusst durch ein Steuerabkommen mit der Schweiz decken wollte. Dass Hoeneß und all diejenigen, die ihr Geld in der Schweiz versteckt haben, anonym bleiben können, hat die SPD nach monatelanger Auseinandersetzung über Steuergerechtigkeit in Deutschland gegen Schwarz-Gelb vereitelt. Gemeinsam mit den Grünen hat die SPD im Bundesrat das von Merkel und Schäuble geplante Steuerabkommen zu Fall gebracht. Ansonsten wäre es möglich gewesen, dass Steuerhinterzieher anonym und durch einen Obolus straffrei geblieben wären. Doch Steuergerechtigkeit muss gegenüber jedermann gelten. Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Deutschland 2020: Gerecht und solidarisch

2. NPD-Verbot einleiten

3. Lehrerbildung reformieren

4. Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

5. Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen

 

 

Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen

Skandale der Vorteilsnahme beschädigen alle politisch Verantwortlichen. Auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Parlamentariern schwindet. Bislang ist in Deutschland nur der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar. Dies verstößt nicht nur gegen internationale Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen, sondern auch gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu bestrafen, wenn sie einen Vorteil dafür annehmen, sich bei der Wahrnehmung ihres Mandats in einer bestimmten Weise zu verhalten. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch derjenige, der den Vorteil gewährt, soll bestraft werden. Weder eine politische Funktion noch zulässige Parteispenden sind davon betroffen. Verhaltensweisen, die parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen, sind ebenfalls zulässig.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf