Schlagwortarchiv für: Arzneimittel

Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

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In den vergangenen Jahren kam es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten. Um dieses Problem anzugehen, haben wir in dieser Woche den Entwurf des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) abschließend im Bundestag beraten. Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Wir erhöhen die Liefersicherheit von versorgungskritischen Arzneimitteln, indem Pharmaunternehmen ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent anheben können. Die Krankenkassen übernehmen die Mehrkosten.

Antibiotika, die in der EU oder im europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen künftig bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. So soll Europa als Produktionsstandort für Arzneimittel gestärkt werden und die Lieferketten diversifiziert werden. Die Regelung kann auch für weitere versorgungsessenzielle Arzneimittel genutzt werden. Die Regeln zur Preisbildung werden so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika verstärkt wird. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden.

Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen einfacher ein wirkstoffgleiches Arzneimittel anbieten. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Zudem werden Apotheken bei der Retaxation und der Abgabe von Hilfsmitteln von Bürokratie entlastet.

Wir verkürzen ebenfalls die Genehmigungsfrist für medizinisches Cannabis, ermöglichen Modellprojekte zum Drug Checking und die Arbeitsunfähigkeitsfeststellung bei leichten Erkrankungen per Videosprechstunde oder telefonisch.

Weitere Informationen gibt es hier.

Lieferengpässe bei Arzneimitteln bekämpfen

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In den vergangenen Jahren ist es immer öfter zu Lieferengpässen bei Medikamenten wie beispielsweise Kinderfiebersaft oder Antibiotika gekommen. Um dieses Problem anzugehen, hat das Kabinett den Entwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) auf den Weg gebracht, den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten haben.

Konkret ist geplant, die Preisregeln für Kinderarzneimittel zu lockern: Festbeträge und Rabattverträge werden abgeschafft. Die Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Preises anheben. Die Krankenkassen übernehmen die entsprechenden Mehrkosten. Damit setzen wir einen Anreiz, damit genug Kinderarzneimittel hierzulande verfügbar sind. Der Preisdruck soll auch durch eine geringere Zuzahlungsbefreiungsgrenze gesenkt werden: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, können Arzneimittel von der Zuzahlung freigestellt werden. Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker:innen ein wirkstoffgleiches Arzneimittel einfacher austauschen. Dafür sollen sie einen Zuschlag erhalten. Gibt es zu wenig Anbieter für versorgungskritische Arzneimittel, können Festbetrag oder Preismoratorium einmalig um 50 Prozent angehoben werden. Eine verbindliche, dreimonatige Lagerhaltung von rabattierten Arzneimitteln wird für Rabattverträge vorgeschrieben. Darüber hinaus erhält das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zusätzliche Informationsrechte u.a. gegenüber Herstellern und Krankenhausapotheken. Zudem wird ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen eingerichtet.

Weitere Informationen gibt es hier.

Stärkung der Arzneimittelversorgung

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In dieser Sitzungswoche beriet der Deutsche Bundestag abschließend über ein Gesetz, das eine sehr gute Arzneimittelversorgung in Deutschland auch in Zukunft garantieren soll. Nach einem zweijährigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie setzt die Bundesregierung so die Grundlage für die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe. Das ist auch ein wichtiger Beitrag für den Forschungsstandort Deutschland.

Beschlossen wurde unter anderem, die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung noch besser zu berücksichtigen. Bei der Nutzenbewertung von Antibiotika wird zukünftig die Frage nach möglichen Resistenzen mit einbezogen. Die Transparenz über die ausgehandelten Erstattungsbeträge bleibt auch in Zukunft erhalten. Hersteller werden verpflichtet, Lieferengpässe zu melden, wenn sie Krankenhausapotheken nicht beliefern können. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis Ende 2022 verlängert, wobei ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate stattfinden soll. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken wird zudem die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht. Die Ausschreibungen für Impfstoffe und für Zytostatika werden beendet.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Zugang zu Cannabisarzneimitteln für Schwerkranke erleichtert

Das Gesetz stellt die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis wie z.B. getrockneten Cannabisblüten (Medizinalhanf) her. Auf diese Weise soll für nachweislich schwerwiegend und chronisch erkrankte Patienten bei fehlenden Therapiealternativen ein kontrollierter Zugang gewährleistet werden. Ebenso sieht der Gesetzentwurf Änderungen am SGB V vor, damit zukünftig für diese Cannabisprodukte die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung besteht.

Die Zahl der Anträge für eine Ausnahmeerlaubnis nahm über die letzten 5 Jahre stetig zu – von 60 Anträgen im Jahr 2011 bis zu 434 Anträgen in 2015. Dabei reichen die Anwendungsmöglichkeiten von der Schmerztherapie bis hin zum Tourette-Syndrom oder Epilepsie.

Mehr zum Gesetz hier.

Regierungsbildung und Wahl der Fraktionsspitze – Zur Sitzungswoche vom 15.-20.12.2013

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In der letzten Sitzungswoche des Bundestags in 2013 hat der Bundestag so richtig Fahrt aufgenommen. Mit der Wahl der Bundeskanzlerin und der Vereidigung der Bundesminister ist die Regierungsbildung abgeschlossen. Zugleich wurden wichtige Gesetzesvorhaben begonnen und teilweise verabschiedet, über die ich in diesem Infodienst ausführlich berichte. Danach geht es auch für die Bundestagsabgeordneten in die – manche meinen, wohlverdiente – Winterpause bis zum 13.1.2014.

Auch ich blicke auf ein ereignisreiches Jahr 2013 zurück, in dem wir wichtige politische Weichenstellungen vorgenommen haben. Zunächst einmal bin ich dankbar und froh, den Wahlkreis Unna I auch in den nächsten vier Jahren als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter im Deutschen Bundestag vertreten zu dürfen. Dafür haben Sie gesorgt, die Wählerinnen und Wähler. Und dafür danke ich Ihnen. Ich werde mich weiterhin bemühen, mit einer klaren Parteinahme für Fortschritt und Gerechtigkeit und mit einem stets offenen Ohr für die Belange meines Wahlkreises, dieses Vertrauen zu rechtfertigen.

Mit den Koalitionsverhandlungen ist ein Programm vorgelegt worden, das viele wichtige Reformvorhaben in Angriff nimmt und insbesondere das Leben vieler Menschen schlicht verbessern will, vor allem das der „kleinen und fleißigen Leute“, wie unser Parteivorsitzender und neuer Vize-Kanzler Sigmar Gabriel es gelegentlich formuliert. Es ist ein anspruchsvolles Programm, von dem beide Koalitionspartner wissen, dass es auch von Kompromissen geprägt ist, weil sich in einer Großen Koalition nicht alle Wünsche umsetzen lassen. Für die SPD wird es darauf ankommen, einerseits den Koalitionsvertrag solide umzusetzen und andererseits das eigene Profil und die Erfolge sozialdemokratischer Politik unverkennbar deutlich zu machen. Ich freue mich, daran mitwirken zu können und bin mir der Verantwortung bewusst.

Mit dem Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag ist es der SPD gelungen, das Interesse an dem Vertrag und an der politischen Debatte zu wecken. Die hohe Wahlbeteiligung und das positive Echo zeigen: die Menschen wollen mitmachen, sie wollen über die beste Lösung diskutieren und sie wollen entscheiden. Man muss es nur nachhaltig ermöglichen. Als Vorsitzender der SPD im Kreis Unna habe ich mir das zu Herzen genommen. Die Kreis-SPD wird ihr Wahlprogramm für die Kreistagswahl am 25.5.2014 ebenfalls in einer breit angelegten öffentlichen Debatte entwickeln, zu der wir alle Mitglieder der SPD und alle Interessierten herzlich einladen. Anfang 2014 gibt es dazu die nächsten Informationen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine friedliche und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neues Jahr 2014. Mögen alle ihre Wünsche in Erfüllung gehen!

Oliver Kaczmarek

P.S.: Auch wir machen eine Pause. Ab dem 6.1.2014 erreichen Sie meine Büros in Unna und Berlin wieder.

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Die Themen:

1. Ergebnis Mitgliederbefragung

2. Regierungsbildung

3. Wahl der Fraktionsspitze

4. Preismoratorium für Arzneimittel befristet fortgesetzt

5. Ausblick auf 2014

Preismoratorium für Arzneimittel befristet fortgesetzt

Am Donnerstag beschlossen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mehrheitlich, das bis Jahresende geltende gesetzliche Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel zunächst befristet bis zum 31.3.2014 fortzusetzen. Mit dem Preismoratorium steht den Krankenkassen seit dem 1. August 2010 ein Abschlag in Höhe der Preiserhöhung zu, wenn ein Hersteller den Abgabepreis eines Arzneimittels im Vergleich zum Preisstand am 1. August 2009 erhöht hat. Auf diesem Weg wird vermieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung im betreffenden Zeitraum durch Preiserhöhungen bei Arzneimitteln zusätzlich belastet wird. Beim Auslaufen dieser Maßnahme zum Ende 2013 wäre ein deutlicher Anstieg der Arzneimittelausgaben und eine überdurchschnittliche Preisentwicklung zu erwarten gewesen.

Das bis Ende März 2014 befristete Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel wird im Anschluss nahtlos und bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode fortgesetzt. Das sieht der Entwurf für ein entsprechendes Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen vor.

Mit der Fortführung des Preismoratoriums werden die Kassen pro Jahr um etwa 500 Millionen Euro entlastet.

Den Gesetzentwurf zur Fortsetzung des Preismoratoriums finden sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/002/1800200.pdf